Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung

Katharina Silter untersucht in diesem Buch den Begriff Respekt auf theoretischer und empirischer Ebene und macht diesen für die Behindertenpädagogik anwendbar. Ziel ihrer Arbeit ist es, Respekt als mehrdimensionalen Begriff operationalisierbar zu machen und diesen dadurch sowohl als Handlungstheorie als auch als empirische Kategorie zur Erhebung von erlebtem Respekt in Interaktionen zu definieren. Die Autorin nimmt dabei die Perspektive von Menschen mit und ohne Behinderungen in den Blick, um ein gemeinsames Verständnis des Respektbegriffs herauszuarbeiten, aber auch um Gruppenunterschiede darzustellen.

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Katharina Silter

Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung Ein handlungstheoretischer Ansatz

Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung

Katharina Silter

Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung Ein handlungstheoretischer Ansatz

Katharina Silter Fakultät für Erziehungswissenschaft Universität Hamburg Hamburg, Deutschland Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades an der Fakultät für Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg im Fach Behindertenpädagogik, September 2017 Gefördert durch ein Promotionsstipendium der Heinrich Böll Stiftung

Ergänzendes Material zu diesem Buch finden Sie auf http://extras.springer.com. ISBN 978-3-658-23647-2 ISBN 978-3-658-23648-9  (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National­ bibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer VS © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informa­ tionen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Der Verlag bleibt im Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutionsadressen neutral. Springer VS ist ein Imprint der eingetragenen Gesellschaft Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH und ist ein Teil von Springer Nature Die Anschrift der Gesellschaft ist: Abraham-Lincoln-Str. 46, 65189 Wiesbaden, Germany

Ich bedanke mich bei allen, die mich bei der Fertigstellung dieser Arbeit unterstützt und mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.

Inhaltsverzeichnis 1

Einleitung .......................................................................................... 1 1.1 Aufbau der Arbeit ........................................................................ 2 1.2 Theoretische und empirische Einordnung .................................. 5 1.3 Respekt: Eine erste Begriffsbestimmung .................................. 10

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Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt .................. 21 2.1 Achtung und Menschenwürde .................................................. 22 2.1.1 Moralphilosophie Kants ................................................... 22 2.1.2 Menschenwürde und Menschenrechte ............................ 25 2.1.3 Achtung als Politik der Würde.......................................... 30 2.2 Achtungs-Respekt: Universalistische Dimension ..................... 33 2.3 Exkurs: Abgrenzung von Achtung zu Toleranz......................... 36 2.4 Achtung in der sozialen Interaktion ........................................... 40

3

Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt ........................................................................................... 45 3.1 Anerkennung und Wertschätzung............................................. 46 3.1.1 Anerkennung bei Honneth ............................................... 50 3.1.2 Anerkennung und Wertschätzung als Politik der Differenz........................................................................... 55 3.1.3 Wertschätzung als Dimension von Anerkennung ............ 59 3.2 Wertschätzungs-Respekt: Partikularistische Dimension .......... 62 3.3 Wertschätzung in der sozialen Interaktion ................................ 63

4

Rücksicht als bedürfnistheoretisches Prinzip von Respekt ..... 65 4.1 Rücksicht und Differenz ............................................................ 66 4.1.1 Rücksicht als Ethik vom Anderen her .............................. 67 4.1.2 Reziprozität und Symmetrie sozialer Beziehungen ......... 76 4.1.3 Rücksicht als Politik der Fürsorge ................................... 81 4.2 Rücksichts-Respekt: Subjektivistische Dimension ................... 87 4.3 Rücksicht in der sozialen Interaktion ........................................ 88

VIII 5

Inhaltsverzeichnis

Respekt als Handlungstheorie in der Behindertenpädagogik .. 95 5.1 Theoretische Anknüpfungspunkte ............................................ 95 5.1.1 Lebensweltorientierung .................................................... 96 5.1.2 Partizipation ..................................................................... 99 5.1.3 Empowerment und Selbstbestimmung .......................... 101 5.2 Empirische Anknüpfungspunkte ............................................. 104 5.2.1 Netzwerkforschung ........................................................ 105 5.2.2 Einsamkeitsforschung .................................................... 109 5.2.3 Lebenslage und Benachteiligung................................... 111 5.3 Zwischenfazit und Herleitung der Forschungsfrage ............... 114

6

Methoden der empirischen Untersuchung ................................ 121 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5

7

Fragestellung und Zielsetzung ................................................ 124 Untersuchungsansatz ............................................................. 127 Stichprobenauswahl ................................................................ 132 Untersuchungsdurchführung................................................... 135 Datenaufbereitung und Auswertungsmethode ....................... 137

Ergebnisse .................................................................................... 141 7.1 Stichprobe ............................................................................... 141 7.2 Datenauswertung .................................................................... 144 7.2.1 Verständnis von Respekt ............................................... 154 7.2.2 Mit Respekt verbundene Emotionen.............................. 163 7.2.3 Respektvoller Umgang bei Meinungsverschiedenheiten .......................................... 170 7.2.4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Gruppenunterschiede .................................................... 174 7.3 Theoriegeleitete Kategorienbildung – Respektbegriff ............. 176 7.3.1 Kategorie 1: Achtungs-Respekt ..................................... 177 7.3.2 Kategorie 2: Wertschätzungs-Respekt .......................... 184 7.3.3 Kategorie 3: Rücksichts-Respekt................................... 187 7.4 Erarbeitung einer Skala zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion ......................................................................... 191 7.4.1 Aufbereitung der Daten .................................................. 193 7.4.2 Auswahl der Items ......................................................... 196

Inhaltsverzeichnis

IX

7.4.3 Aufbau des Fragebogens .............................................. 198 7.4.4 Anwendungsgrenzen ..................................................... 202 7.5 Diskussion der Ergebnisse ..................................................... 203 8

Resümee und Ausblick ................................................................ 205 8.1 Zentrale Erkenntnisse ............................................................. 205 8.2 Implikationen für die behindertenpädagogische Forschung ... 211 8.3 Implikationen für die behindertenpädagogische Praxis .......... 215

Literaturverzeichnis ............................................................................ 219 Veröffentlichungen .............................................................................. 249

Anhang B (Transkripte der Interviews) kann bei der Autorin direkt unter der E-Mail-Adresse [email protected] angefragt werden.

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10:

Zusammensetzung der Untersuchungsteilnehmer*innen .................................... 134 Altersstruktur der Interviewteilnehmer*innen nach Behinderungen ............................................................... 142 Geschlechterverteilung der Interviewteilnehmer*innen nach Behinderungen ...................................................... 143 Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Methodisches’ ... 146 Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Verständnis von Respekt’ ................................................................... 154 Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Emotionen’ ........ 164 Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Konflikt’.............. 170 Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Achtungs-Respekt’ ........................................................ 177 Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Wertschätzungs-Respekt’.............................................. 184 Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Rücksichts-Respekt’ ...................................................... 187

Abbildung 1: Konstruktüberlappung .................................................... 197 Abbildung 2: Graphische Darstellung der Antwortoptionen mit Quadraten ................................................................. 201

Zusammenfassung in deutscher Sprache In dieser Arbeit wird der Respektbegriff auf theoretischer und empirischer Ebene bearbeitet und dabei für die Behindertenpädagogik anwendbar gemacht. Das Ziel besteht darin, Respekt als mehrdimensionalen Begriff operationalisierbar zu machen und dadurch sowohl als Handlungstheorie als auch als empirische Kategorie zur Erstellung eines Fragebogens zur Erhebung von erlebtem Respekt in Interaktionen zu definieren. Dabei wird insbesondere die Perspektive von Menschen mit und ohne Behinderungen in den Blick genommen, mit dem Ziel, ein gemeinsam geteiltes Verständnis des Respektbegriffs herauszuarbeiten, aber auch Gruppenunterschiede darzustellen. Im theoretischen Teil wird der Respektbegriff als ethisch-moralischer, menschenrechtlicher und handlungstheoretischer Respekt definiert. Während in den meisten Abhandlungen eine Zweidimensionalität des Respektbegriffs angenommen wird, legt diese Arbeit drei Bedeutungsebenen des Respektbegriffs zugrunde: 1. Achtungs-Respekt 2. Wertschätzungs-Respekt 3. Rücksichts-Respekt Achtungs-Respekt wird als universalistisches Grundprinzip im Sinne einer gegenseitigen Anerkennung der unveräußerlichen Würde jedes Menschen definiert. Wertschätzungs-Respekt meint den partikularistischen Einbezug als positiv bewerteter Fähigkeiten und Eigenschaften des Gegenübers und ist graduierbar. Rücksichts-Respekt schließlich, als subjektivistische Dimension von Respekt, begründet, wie die Verschiedenheit von Menschen – definiert als grundsätzliche Fremdheit – einen Einbezug von Bedürfnissen fordert, die nicht als positiv bewertet werden. Durch diese Definition von Respekt kann aufgezeigt werden, welche Prinzipien in pluralen Gesellschaften dazu beitragen können, Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung herzustellen und so auch Partizipation und gesellschaftliche Zugehörigkeit bedingen.

XIV

Zusammenfassung in deutscher Sprache

Im empirischen Teil der Arbeit wird mittels 70 teilstandardisierter Interviews aufgezeigt, wie Respekt sich als Begriff empirisch begründen und operationalisieren lässt. Die oben dargestellte Dreidimensionalität lässt sich empirisch bestätigen und es zeigt sich, dass das Respektverständnis von 1) Menschen mit körperlichen Behinderungen, 2 ) Menschen mit geistigen Behinderungen und 3) Menschen ohne Behinderungen nicht grundsätzlich voneinander unterscheidet. So konnte aus den Daten ein standardisierter Fragebogen zur Erhebung von subjektiven Respekterleben generiert werden, der Respekt als empirische Kategorie in behindertenpädagogischen Forschungsfeldern einführt. Für die Behindertenpädagogik ergeben sich hieraus Anknüpfungspunkte auf theoretischer und empirischer Ebene. So kann Respekt zur Erhebung der Qualität sozialer Interaktionen die Netzwerk-, Einsamkeits- und Lebenslagenforschung ergänzen. Ebenso zeigt der Begriff Anschlüsse an Theorien der Partizipation und des Empowerment und lässt sich in der lebensweltlich orientierten behindertenpädagogischen Arbeit verorten. Insgesamt ergibt sich für die behindertenpädagogische Praxis ein subjektorientierter Handlungsansatz, in dem - die Selbstbestimmungspotentiale unter Berücksichtigung struktureller Bedingungen in der Beziehungsarbeit zwischen Professionellen und Adressaten stärker in den Blick genommen werden - die Förderung informeller Beziehungen im Sinne sozialräumlicher und lebensweltorientierter Arbeit in den Fokus gerückt wird - das subjektive Erleben sozialer Unterstützung und sozialer Zugehörigkeit stärker in den Blick einer behindertenpädagogischen Beziehungsarbeit genommen wird. Respekt wird so, in Abgrenzung zu Theorien der Anerkennung, als Begriff und Konzept zum Umgang mit Differenz eingeführt und nutzbar gemacht.

Zusammenfassung in englischer Sprache In this thesis, the concept of respect is evaluated on a theoretical and an empirical base to make it applicable for special education and disability studies. The objective is to operationalize respect as multidimensional category to define both a theory of action and an empirical category of respect for generating a questionnaire for experienced respect in social interactions. Especially the perspective of people with and without disabilities is taken into account to map out a mutual understanding of respect, but also to describe differences between groups. The theoretical part focuses on the definition of respect as ethical and moral concept, as well as human rights dimension and theory of action. While most of the works on respect assume a two-dimensional concept of respect, this work applies three levels of meaning: 1. Recognition respect 2. Appraisal respect 3. Consideration respect Recognition respect is defined as universal principal according to a mutual recognition inalienable dignity of all humans. Appraisal respect means the particularistic consideration of positively evaluated skills and attributes of the other person and can be graduated. Finally, consideration respect as subjectivistic dimension of respect explains how the diversity of human beings – defined as fundament foreignness – requires the inclusion of needs, that have not been evaluated as positive. Following this definition of respect, principles that contribute within diverse societies to establish equality and equal rights, involving participation and social belonging, are pointed out. The empirical part of the work demonstrates with the aid of 70 semistandardised questionnaires how respect can be defined empirically to operationalize the concept of respect. The three dimensionality, that was shown above, can also empirically proved by the data. It is shown that 1) persons with physical disabilities, 2) persons with mental disabilities and

XVI

Zusammenfassung in englischer Sprache

3) persons without disabilities share a basic understanding of respect. Therefore a standardized questionnaire on the subjective perception of respect could be generated from the data, implementing respect as empirical category into research on disability. As a result, connecting links for disability studies and special education are shown on theoretical and empirical levels. Respect can add a perspective of the quality of social interactions to approaches of sociological network research, research on loneliness and situational approaches. Moreover, the concept of respect can be linked to theories of participation and empowerment as well as to community- and lifeoriented approaches within special education. Altogether a subject-oriented approach can be suggested for services and support concerning disability, that - reflects more sharply on potentials of self-determination within the relationship building between professionals and recipients, taking into account structural conditions - focuses the promotion of informal relationships within the sociospatial and community-based work - accentuates the subjective perception of social support and social belonging within special education. Respect is conceptually introduced, in opposition to theories of recognition, as alternative approach for dealing with social difference in diverse societies.

1

Einleitung

1 Einleitung „Ohne persönliche bzw. soziale Beziehungen gibt es keine Gesellschaft, denn Sozialität und Gesellschaft entstehen aus dem interpersonellen Handeln der Menschen“ (Walter 2003, 3).

Vor dem Hintergrund von Diskriminierung und Benachteiligung rücken in der theoretischen Auseinandersetzung mit Behinderung Fragen der Missachtung, der Bedeutung sozialer Netzwerke und der gelingenden Beziehungsgestaltung immer mehr in den Blick. Dies wird auch im Diskurs um Anerkennung und Wertschätzung deutlich, der auf Ebene sozialer Beziehungen eine Gleichstellung und Gleichberechtigung und damit auch den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen an sozialen Aushandlungsprozessen fordert. Versteht man Behinderung als ‚Interaktionsstörung’ (Cloerkes 2007), wird deutlich, dass sich Prozesse erschwerter Partizipation am Leben in der Gemeinschaft (Beck 2016) auf Mikroebene anhand von sozialen Interaktionen darstellen lassen. Inklusion als Leitprinzip der Behindertenpädagogik wird dabei als Prozess verstanden, der sich sowohl auf einer rechtlichen Ebene als Frage der Gleichstellung, auf gesamtgesellschaftlicher Ebene als Frage von Rollenmustern, Vorurteilen und Diskriminierungspraktiken als auch auf der Ebene konkreter Interaktionen als Einbezug in den Sozialraum und soziale Netzwerke vollzieht. Anknüpfend an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) werden im Bereich der Behindertenhilfe daher vermehrt Diskurse über menschenrechtliche Themen wie Achtung und Menschenwürde, aber auch Diskurse über Toleranz, Anerkennung und Wertschätzung geführt. Dabei geht es zum einen um ethisch-normative Fragestellungen auf einer rechtlichen sowie auch auf gesellschaftlicher Ebene. Zum anderen werden Fragen der Beziehungsgestaltung und die Rolle der Pädagogik für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft diskutiert. Mit Blick auf soziale Beziehungen zeichnen sich zwei zentrale Themen für diese Arbeit ab:

© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9_1

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1 Einleitung

1. Die Frage nach der Gleichwertigkeit aller Menschen (Menschenwürde/ Achtung)

2. Die Frage nach einem positiven Umgang mit Differenz (Anerkennung/ Wertschätzung/ Fürsorge) Diese Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, den Diskurs über Gleichberechtigung, Wertschätzung und soziale Beziehungen um einen theoretisch fundierten Ansatz von Respekt zu erweitern und so einen phänomenologischen Zugang zu Fragestellungen um Gleichwertigkeit einerseits und Differenz andererseits zu eröffnen. Handlungsleitend ist die Frage, wie Respekt als Theorierahmen einen Beitrag dazu leisten kann, die Qualität sozialer Interaktionen, besonders im Hinblick auf die Beziehungsgestaltung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen, zu beschreiben. Respekt stellt sich dabei als facettenreicher und mehrdimensionaler Begriff dar, der sich unter Rückbezug auf unterschiedliche philosophische Begründungsmuster herleiten lässt. Dabei steht in dieser Arbeit die Ebene der sozialen Interaktionen im Fokus, sodass die Darstellung der theoretischen Bezüge teilweise auf dieses Themenfeld verkürzt wird. Zunächst werden in Kapitel 1.1 der Aufbau und die Ziele der Arbeit erläutert und überblicksartig zusammengefasst. In Kapitel 1.2 wird dargelegt, aus welchen theoretischen und empirischen Überlegungen heraus ein Zugang zu Respekt eröffnet werden kann und wie dieser sich auf aktuelle Themenfelder der Behindertenpädagogik beziehen lässt. In Kapitel 1.3 erfolgt eine erste Annäherung an den Begriff Respekt. Die unterschiedlichen Dimensionen des Respektbegriffs, aus denen sich im weiteren Verlauf der Arbeit die zentralen Begriffe begründen, werden überblicksartig dargestellt.

1.1 Aufbau der Arbeit 1.1 Aufbau der Arbeit Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich auf theoretischer und empirischer Ebene mit dem Begriff Respekt und soll dazu grundlegende Einblicke in zentrale Fragestellungen und handlungstheoretische Bezüge geben. Im

1.1 Aufbau der Arbeit

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Mittelpunkt steht die Frage, wie sich soziale Beziehungen qualitativ erfassen und definieren lassen. Dabei wird zunächst ein theoretischer Überblick über zentrale Begriffe im Diskurs über Respekt gegeben, die sowohl auf philosophischer als auch menschenrechtlicher Ebene eingeordnet werden, um anschließend unter handlungstheoretischen Aspekten beleuchtet zu werden. In dieser Arbeit wird Respekt als dreidimensionaler Begriff gefasst, der sich 1) auf das Prinzip der Achtung als Politik der Würde, 2) auf das Prinzip der Wertschätzung als Politik der Differenz und 3) auf das Prinzip der Rücksicht als Politik der Fürsorge bezieht (Iser 2006). Dabei werden die Begriffe Achtung, Wertschätzung beziehungsweise Anerkennung und Rücksicht zunächst als ethisch-normative Begriffe eingeführt und anschließend handlungstheoretisch definiert, um als empirische Begriffe nutzbar gemacht werden zu können. Es wird hauptsächlich eine interaktionistische Perspektive eingenommen, sodass institutionelle und politische Dimensionen nur am Rande berücksichtigt werden. Grundsätzlich gliedert sich die Arbeit in zwei Teile: Einen theoretischen Teil, in dem zentrale Begriffe und Konzepte definiert und begründet werden (Kapitel 2-5) und einen empirischen Teil, der anhand eines qualitativen Forschungsvorhabens den Respektbegriff operationalisiert (Kapitel 6-8). Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse eingeordnet und Implikationen für Forschung und Praxis abgeleitet (Kapitel 9). In Kapitel 2 wird zunächst Achtung als universalistisches Prinzip auf Grundlage der Moralphilosophie Kants dargestellt. Dazu werden die Begriffe ‚Achtung’ und ‚Menschenwürde’ näher definiert und in einen menschenrechtlichen Kontext eingeordnet, sodass Achtung als Politik der Würde hergeleitet wird (Kapitel 2.1). In einem kurzen Exkurs wird der Begriff der Achtung vom Toleranzbegriff, der häufig synonym verwendet wird, aber eine andere theoretische Herleitung aufweist, abgegrenzt (Kapitel 2.2). Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse in einer Definition von Achtungs-Respekt zusammengeführt (Kapitel 2.3), um Achtungs-Respekt darauf aufbauend als handlungstheoretische Dimension zu begründen (Kapitel 2.4). Anschließend wird die im vorherigen Kapitel dargestellte universalistische Dimension des Achtungs-Respekts um die Dimension der Wertschätzung erweitert.

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1 Einleitung

Kapitel 3 zeigt die Zusammenhänge von Wertschätzung als differenztheoretischem Prinzip mit Anerkennungstheorien auf (Kapitel 3.1), um daran eine für diese Arbeit herausgearbeitete Definition von Wertschätzungs-Respekt anzuschließen (Kapitel 3.2). Nachfolgend wird Wertschätzungs-Respekt als Dimension sozialer Interaktion handlungstheoretisch definiert (Kapitel 3.3). Aufbauend auf Kapitel 2 und 3 wird im Anschluss Rücksicht als eine dritte Dimension von Respekt beschrieben. Kapitel 4 begründet aus einem bedürfnistheoretischen Prinzip die Bedeutung von Rücksicht und Differenz für den Respektbegriff als Ethik vom Anderen her, die die Reziprozität und Symmetrie von sozialen Beziehungen grundsätzlich hinterfragt (Kapitel 4.1). Rücksichts-Respekt wird als interaktionistische Dimension von Respekt beschrieben (Kapitel 4.2), um daran anschließend handlungstheoretische Implikationen für Rücksichts-Respekt in der sozialen Interaktion abzuleiten (Kapitel 4.3). Kapitel 5 dient schließlich der Einordnung der herausgearbeiteten handlungstheoretischen Fundierung des Respektbegriffs auf seinen unterschiedlichen Dimensionen und dessen theoretische (Kapitel 5.1) und empirische (Kapitel 5.2) Anschlussfähigkeit an aktuelle Diskurse und Konzepte der Behindertenpädagogik. Abschließend wird ein Zwischenfazit formuliert und die theoretische Herleitung der Fragestellung für die empirische Studie dargelegt (Kapitel 5.3). Kapitel 6 widmet sich der Zielsetzung, dem Aufbau, der Durchführung und der Auswertung der empirischen Studie. Es wurde ein qualitativer Forschungsansatz gewählt, um explorative Erkenntnisse zu gewinnen. Die Befragung von Menschen mit und ohne Behinderungen wurde in Form eines teilstandardisierten Interviews durchgeführt. Kapitel 7 stellt die Ergebnisse der Untersuchung dar und erläutert die im Auswertungsprozess herausgearbeiteten empirischen Kategorien des Respektbegriffs. Zudem wird in Kapitel 7.4 eine Skala zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion auf Grundlage der gewonnenen Kategorien entwickelt, sodass Respekt als Begriff operationalisiert wird. In Kapitel 7.5 werden die Ergebnisse noch einmal zusammenfassend diskutiert und eingeordnet, um in Kapitel 8 zentrale Erkenntnisse zu formulieren (Kapitel 8.1) und mögliche Anschlüsse an empirische (Kapitel 8.2)

1.2 Theoretische und empirische Einordnung

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und praktische (Kapitel 8.3) Diskurse der Behindertenpädagogik aufzuzeigen.

1.2 Theoretische und empirische Einordnung 1.2 Theoretische und empirische Einordnung Auf theoretischer Ebene wird Respekt als Begriff hauptsächlich in ethischen und moralphilosophischen Diskursen bearbeitet und lässt sich im Bereich der Gerechtigkeitstheorien verorten. Einige Arbeiten (Dillon 2007, Darwall 1997, Frankena 1986, Bird 2004) setzen sich mit dem Bedeutungsgehalt des Respektbegriffs näher auseinander und leiten Respekt dabei aus benachbarten philosophischen Konzepten her. Darwall (1977) beschreibt ‚respect‘ einerseits als Achtung vor Personen als Kern einer intersubjektiven Moral, in der sich Individuen wechselseitig in ihrer Würde und in ihren grundlegenden Erwartungen anerkennen, andererseits als Anerkennung gegenüber der Person als moralisch Handelnde (bezogen auf Charakter oder Verhalten) oder gegenüber den partikularen Leistungen einer Person (Darwall 1977, Carter 2011). Diese Unterscheidung zwischen 1. ‚recognition respect‘ als universalistischer Achtung und 2. ‚appraisal respect‘ als Wertschätzung beziehungsweise Hochachtung findet sich als zentrale Einteilung in der Literatur zu Respekt immer wieder (Darwall 1977, Frankena 1986, Bird 2004, Dillon 2007, Simon 2007, Van Quaquebeke et al. 2007), sodass der Respektbegriff meist grundsätzlich auf diese zwei Bedeutungsebenen bezogen wird. Respekt kann daher unterschieden werden in Wertschätzungs-Respekt (appraisal respect), der sich auf die Hochachtung einer bestimmten Eigenschaft oder Fähigkeit bezieht und verdient werden muss sowie gewonnen oder verloren werden kann, und AchtungsRespekt (recognition respect), der absolut und nicht graduierbar ist (Darwall 1977/2006). Achtungs-Respekt kann eingefordert werden, da er aufgrund der Menschenwürde jedem zusteht (Darwall 1977, Frankena 1986, Bird 2004, Dillon 2007, Kant 1797, Simon 2007, Van Quaquebeke et al. 2007) und ist somit wechselseitig geschuldet (Schaber 2010). WertschätzungsRespekt hingegen ist nicht einklagbar, da dieser auf einer subjektiven

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1 Einleitung

Beurteilung der Fähigkeiten und Eigenschaften des Anderen beruht und graduierbar ist (Darwall 1977, Dillon 2007, Van Quaquebeke et al. 2007, Simon 2007). Darüber hinaus argumentiert Schmetkamp (2012), dass dem Respektbegriff auch ein Moment der besonderen Rücksichtnahme innewohnt, der über Achtung und Wertschätzung hinausgeht. Diese Dimension bleibt allerdings in der theoretischen und begrifflichen Bestimmung meist ausgeklammert. In dieser Arbeit sollen jedoch diese drei Bedeutungsebenen betrachtet und aufeinander bezogen werden, um die besondere Rücksichtnahme als zentrale Dimension von Respekt herauszustellen. Zentrale theoretische Bezüge, die sich hieraus für diese Arbeit ergeben, sind Theorien der Achtung, Theorien der Anerkennung, die hier unter dem Aspekt der Wertschätzung analysiert werden, und Theorien der Rücksicht (siehe Kapitel 1.3). Aus diesen Bezügen lassen sich verschiedene theoretische Zugänge zum Diskurs über Respekt unterscheiden. Auf Ebene der Achtung beziehungsweise der Menschenwürde wird ein universalistischer Zugang gewählt, der von der Gemeinsamkeit aller Menschen aus gedacht ist und allgemeine menschenrechtliche Ansprüche formuliert, die universell für alle Menschen gelten. Auf der Ebene der Anerkennung und Wertschätzung wird eher ein partikularistischer Zugang gewählt, wobei einige Theorien universalistische und partikularistische Ansätze integrieren. Aus einer Perspektive der Rücksicht und Fürsorge wird die menschliche Beziehung als Grundlage einer ethischen Verantwortungstheorie definiert. Ausgehend von der Verschiedenheit der Menschen wird ein positiver Umgang mit dieser als ethisch-normative Anforderung an eine Gesellschaft formuliert. Es geht auf Interaktionsebene also einerseits darum, allen Menschen die gleiche Achtung ihrer menschlichen Würde zu vermitteln und sie somit als grundsätzlich gleichwertig zu definieren, und andererseits darum, die spezifischen Besonderheiten des einzelnen Individuums zu beachten und diesen entsprechend Rechnung zu tragen. In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Fokus auf die Ebene der sozialen Interaktionen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen gelegt. Der Begriff ‚Menschen mit Behinderungen’ wird in dieser Arbeit nicht als Beschreibung einer homogenen Gruppe konzipiert, sondern als

1.2 Theoretische und empirische Einordnung

7

Kategorie verwendet, die sehr heterogene Lebenslagen umfasst und sich hauptsächlich auf das Merkmal der Erschwerung gesellschaftlicher Teilhabe beziehen lässt (Beck 2013, Franz 2014). So „scheint es notwendig, Behinderung als Problemstellung menschlichen Zusammenlebens derart zu thematisieren, zu reflektieren und zu bearbeiten, dass Behinderung einerseits als allgemeine Problemstellung menschlichen Zusammenlebens in den unterschiedlichen Teilbereichen einer ausdifferenzierten Gesellschaft anerkannt wird und anerkannt werden kann. Andererseits muss gleichzeitig die Thematisierung von Behinderung jedoch in der Art und Weise erfolgen, dass es unterschiedlichen Bereichen gelingt, die Konstitution von Behinderung im Kontext ihrer jeweils eigenen konkreten historischen und situativen Verfasstheit zu reflektieren“ (Moser & Horster 2012, 54).

In dieser Arbeit werden anknüpfend an ein solches Verständnis von Behinderung handlungstheoretische Fragen nach einem gelingenden Umgang mit Differenz insbesondere mit Blick auf die spezifischen Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen und die sich daraus ergebenden Bedingungen für soziale Partizipation betrachtet. Ausgangspunkt bildet hier ein Verständnis von Behinderung als interaktionistischem Prozess (Cloerkes 2007). Behinderung wird in diesem Zusammenhang als Herausforderung für eine besondere Beziehungsgestaltung beschrieben (Moser & Horster 2012, von Kardoff 2012). Menschen mit Behinderungen befinden sich häufig in besonderen Lebenslagen 1 , da die ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen sich von denen ihrer Mitmenschen ohne Behinderung unterscheiden (Beck 2016). Auf der einen Seite gibt es ein gut ausgebautes Unterstützungssystem mit einer Vielzahl an Angeboten zur Ermöglichung individueller Entfaltung. Andererseits wird der Entfaltungs- und Handlungsraum vom gesamtgesellschaftlichen Handlungsraum abgekoppelt, sodass individuelle Entfaltung häufig nur in sogenannten Sondersystemen ermöglicht wird. Daran knüpft sich die Frage, ob in diesem Zusammenhang überhaupt von ‚individueller Entfaltung’ die Rede sein kann, oder ob diese 1

Der Begriff der Lebenslage beschreibt nach Beck (2012) einen von außen vorgegebenen Handlungsrahmen, der dem Einzelnen zur individuellen Entfaltung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Gegebenheiten zur Verfügung steht. Dabei werden sowohl persönliche Merkmale als auch gesellschaftliche Ressourcen und Situationsmerkmale einbezogen.

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1 Einleitung

nicht sehr stark von institutionellen Strukturen vorgegeben und damit begrenzt ist. Die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen ist also dadurch gekennzeichnet, dass sie „strukturell und in Bezug auf ihren sozialen Status [...] als Gruppe mit deutlich eingeschränkten Handlungsspielräumen und erhöhter sozialer Abhängigkeit“ (Beck 2016, 75) beschrieben werden können. Die Folgen können Erfahrungen sozialer Ausgrenzung sein, die Interaktionen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen erschweren können (Beck 2016). Bereits Goffman (1967) beschäftigte sich mit dem Phänomen der Stigmatisierung2 als Ausgangspunkt für soziale Ausgrenzung. Als Folgen von Stigmatisierung beschreibt Cloerkes (2000) „Kontaktverlust und Isolation auf der Ebene gesellschaftlicher Teilhabe, Spannung, Unsicherheit und Angst auf der Ebene der Interaktionen“ (ebd. 105). Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen birgt, so betrachtet, daher schon auf struktureller Ebene Erschwernisse für den Aufbau und die Gestaltung positiver sozialer Beziehungen. Nimmt man diese Erschwernisse für die Quantität sozialer Beziehungen zum Ausgangspunkt, stellt sich insbesondere die Frage nach der Bedeutung der Qualität der bestehenden Interaktionen. In dieser Arbeit soll die Frage bearbeitet werden, ob sich Respekt als Faktor zur Beschreibung von Beziehungen eignet und so eine Unterscheidung zwischen als unterstützend erlebten und als neutral oder schädlich erlebten Beziehungen ermöglicht wird. Dies kann der Ergänzung und Erweiterung von Theorien sozialer Netzwerke, zur Erforschung von Einsamkeitserleben und dessen Auswirkung auf benachteiligte Lebenslagen (Kapitel 5.2) dienen, da so auch qualitative Aspekte von sozialen Beziehungen analytisch betrachtet werden können. Empirisch wird der Begriff Respekt in der aktuellen Literatur hauptsächlich in der organisationspsychologischen Forschung verwendet, um die Beziehung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen oder zwischen Teams zu beschreiben. In diesen Ansätzen wird eine Zweidimensionalität des Respektbegriffs zugrunde gelegt. Es wird zwischen hori2

Ein Stigma bezeichnet ein Merkmal einer Person, das als abweichend wahrgenommen wird. Als solches kann es nur in sozialen Beziehungen konstruiert werden, indem ein wahrgenommenes Merkmal als negativ bewertet wird.

1.2 Theoretische und empirische Einordnung

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zontalem (Achtungs-) und vertikalem (Wertschätzungs-) Respekt unterschieden (Decker & Van Quaquebeke 2015, Clarke 2011, DeLellis 2000, Van Quaquebeke et al. 2007). Ergebnisse dieser Forschung zeigen, dass respektvolle Führung zu förderlichem Verhalten von Mitarbeiter*innen, wie erhöhter Kooperationsbereitschaft und Identifikation mit dem Unternehmen (Boezeman & Ellemers 2008, Lind & Tyler 1988, Simon & Stürmer 2003), und zu größerer Arbeitszufriedenheit führt (Zenker & Van Quaquebeke 2006). Zudem kann Respekt die Einflussoffenheit von Mitarbeiter*innen gegenüber der Führungskraft fördern (Eckloff & Van Quaquebeke 2008) und führt zu einer geringeren Absicht, den Job zu wechseln (Decker & Van Quaquebeke 2015, Tyler & Blader 2000). Diese Ergebnisse zeigen exemplarisch, dass Respekt sowohl auf horizontaler als auch auf vertikaler Ebene positiven Einfluss auf die Beziehung zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften haben kann. Auch in der sozialpsychologischen Forschung wird der Begriff verwendet, um Auswirkungen von Respekt auf soziale Beziehungen zu untersuchen. Eine als respektlos wahrgenommene Behandlung kann dabei zu Gefühlen geringeren Selbstwerts und geringerer Selbstachtung führen (Tylor & Blader 2003, Smith & Tyler 1997) und daher gruppenorientiertes, prosoziales Verhalten verringern (Smith & Tyler 1997, Erez et al. 2009, Brandscombe et al. 2001, Barreto & Ellemers 2002). Interpersonaler Respekt wurde als Einflussfaktor auf kollektive Identifikation (Simon & Stürmer 2003, Barreto & Ellemers 2002), auf das Gefühl der Zugehörigkeit zu Gruppen (Erez et al. 2009, De Cremer 2003), auf die Wahrnehmung von Fairness (Miller 2001), auf Identität und Selbstverständnis (Frei & Shaver 2002) und auf die Bereitschaft, sich ehrenamtlich oder politisch zu engagieren (Boezmann & Ellemers 2008, Boekmann & Tyler 2002), untersucht. Dabei zeigt sich, dass respektvolles Verhalten ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Gruppen fördert und so auch die Bereitschaft, sich für die Gruppe zu engagieren. Respekt führt zu einer positiven Wahrnehmung der eigenen Identität und einem erhöhten Selbstwertgefühl.

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1 Einleitung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Respekt in der Interaktion Einfluss auf unterschiedlichste Gruppenprozesse und identitätsförderliche Faktoren hat und so als wichtige Einflussvariable in der Interaktion gilt. Der Begriff Respekt wird sowohl in theoretischen Ansätzen als auch in empirischen Untersuchungen angewendet. Auch in der Behindertenpädagogik findet man ihn in Programmen sowie Leitfäden von Organisationen und Angeboten der Behindertenhilfe (vgl. Fragner 2002, Theunissen 2011, Wacker 2008, Wocken 2011, Erhardt & Grüber 2013), als Forderung in der deutschen Übersetzung der UN-BRK (UN-BRK: Art. 1, Art. 3d, Art. 8.2b) und als Anforderungsbeschreibung für gelingende Beziehungsarbeit zwischen Menschen mit Behinderungen und professionellen Hilfeerbringern (Pape 2013, Kirschniok 2010, Prengel 2013, Ricken & Balzer 2012). Allerdings wird Respekt meist als unspezifischer, nicht näher abgegrenzter Oberbegriff benutzt, der kaum explizit definiert oder theoretisch begründet wird. So erscheint es notwendig, den Respektbegriff für diese Arbeit zunächst auf Basis theoretischer Zugänge zu definieren, um darauf aufbauend eine handlungstheoretische Bestimmung des Respektbegriffs abzuleiten. Diese Handlungstheorie soll anschließend einer empirischen Überprüfung unterzogen werden. Es ergeben sich dabei folgende für diese Arbeit handlungsleitenden Fragen für eine Theorie des Respekts: 1. Wie lässt sich der Respektbegriff von Konstrukten wie Toleranz, Anerkennung und Achtung abgrenzen? 2. Welche neuen Impulse kann der Respektbegriff für die Fachdebatte im Bereich Behinderung geben? 3. Wie lässt sich Respekt als handlungstheoretische Kategorie definieren und welche Implikationen ergeben sich daraus für die Behindertenpädagogik?

1.3 Respekt: Eine erste Begriffsbestimmung 1.3 Respekt: Eine erste Begriffsbestimmung Respekt wird, wie auch Achtung und Anerkennung, häufig als Oberbegriff und Forderung für eine positive soziale Interaktion verwendet und gilt als

1.3 Respekt: Eine erste Begriffsbestimmung

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gesellschaftlich anerkannte moralische Pflicht (Schmetkamp 2012, Raz 2010). Respekt ist ein Begriff mit mehreren Bedeutungsebenen, der gleichwohl häufig unklar definiert bleibt und wenig Abgrenzung zu benachbarten Begriffen wie Achtung, Anerkennung oder Wertschätzung erkennen lässt. Meist ist - wenn von Respekt die Rede ist - eine grundlegende Achtung der menschlichen Würde gemeint, im Sinne eines nicht Verletzens einer anderen Person oder Personengruppe (Schmetkamp 2012, Margalit 1996, Schaber 2010). Umgangssprachlich wird Respekt häufig auch als Bewunderung, Hochachtung oder Wertschätzung für eine besondere Leistung verstanden. Der Begriff ‚Respekt’ findet hauptsächlich in der englischsprachigen Literatur eine breite Anwendung, wird dort jedoch meist als Übersetzung des kantischen Achtungsbegriffs verwendet. Aber auch in der deutschsprachigen Literatur findet sich Respekt als Oberbegriff zur Beschreibung verschiedener Aspekte sozialer Beziehungen und ethisch-moralischer Ansprüche des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Daher verwundert es, dass in der deutschsprachigen Literatur nur wenige grundlegende theoretische Arbeiten zum Begriff des Respekts vorliegen. Respekt wird dabei entweder als Begriff bereits vorausgesetzt oder als empirische Kategorie auf der Ebene seiner (psychologischen) Wirkweisen beschrieben (siehe Kapitel 1.2). Schmetkamp (2012) versucht, den Anerkennungsbegriff und den Respektbegriff theoretisch voneinander abzugrenzen, indem sie Achtung in eine universalistische Dimension und eine bedürfnistheoretische Dimension aufspaltet. Darwall (1977) beschreibt Respekt als eine Haltung des sich Zurücknehmens als Disposition, wodurch ein Erkennen, Evaluieren und Bestätigen des Anderen aus einer Zweite-Person-Haltung ermöglicht wird. Die Besonderheit des Respektbegriffs ergibt sich erst durch die in ihm enthaltene Bedeutung der Berücksichtigung. Eine zweistufige Einteilung von Respekt als universalistische Achtung und partikularistische Anerkennung scheint daher zu kurz zu greifen. Neben Achtung und Wertschätzung bedeutet Respekt die partikulare bedürfnisorientierte Rücksichtnahme, die sich auf die Besonderheiten und die konkreten Bedürfnisse des Anderen bezieht, und zwar nicht nur in Nahbeziehungen, sondern in jeder Art von Interaktion (Schmetkamp 2012). „Respicere“

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1 Einleitung

(lat.) bedeutet ‚denken an’, ‚berücksichtigen’, ‚zurückschauen’, ‚Rücksicht nehmen’ (vgl. Aschenbrenner-Wellmann 2009) und ist adressatengeneriert (Dillon 2007). Respekt muss also die Perspektive der anderen Person einbeziehen, um deren Bedürfnisse berücksichtigen zu können (Schmetkamp 2012). Respekt lässt sich nach Schmetkamp (2012) daher in drei Bedeutungsebenen einteilen. Aufbauend auf einem universalistischen Prinzip der Achtung werden auch Wertschätzung und Rücksicht als Dimensionen von Respekt voneinander abgegrenzt. Daraus ergibt sich für die folgende theoretische Herleitung des Respektbegriffs eine Dreigliedrigkeit: 1. Achtungs-Respekt, 2. Wertschätzungs-Respekt und 3. Rücksichts-Respekt. Achtungs-Respekt ‚Recognition respect‘, hier mit Achtungs-Respekt übersetzt, wird bei Darwall (1977) als Achtung erster Ordnung beschrieben und meint eine basale und universelle Achtung gegenüber einer Person, die bestimmte moralische Verhaltensrestriktionen nach sich zieht (Darwall 1977, Dederich & Schnell 2009). Personen wird darüber eine normative Autorität zugeschrieben, die es ermöglicht, gültige Ansprüche zu stellen. Respekt als grundlegende Achtung der menschlichen Würde wird dabei meist negativ definiert, als ein nicht Verletzen der Würde (Schmetkamp 2012). Respekt und Achtung werden, insbesondere in der englischsprachigen Literatur, häufig synonym verwendet und meinen einen universalistischen Anspruch auf Gleichwertigkeit in gesellschaftlichen Bezügen. Der Achtungs-Begriff ist ambivalent, da er mehrere Bedeutungen beinhaltet. Achtung im philosophischen Sinne beruht auf der Annahme, dass Menschen ein moralischer Status zuerkannt wird und somit deren Würde und Ansprüche geachtet werden müssen. Dies bedeutet, „dass sie in ihrer Autonomie, Handlungsfreiheit und anderen fundamentalen Interessen wie etwa Schmerz- und Leidensfreiheit sowie Emotionalität und dem Bedürfnis nach sozialen Beziehungen respektiert werden“ (Schmetkamp 2012, 14). Achtung entspringt einer Haltung, die dem An-

1.3 Respekt: Eine erste Begriffsbestimmung

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deren ein Recht zuspricht, bestimmte Ansprüche zu stellen und bezieht sich auf den inhärenten Wert des anderen Menschen, also seinen Selbstzweckcharakter (Schmetkamp 2012, Düwell 2012, Antor 2009). Respekt als Achtung beschreibt demnach ein reziprokes Prinzip der gegenseitig geschuldeten Anerkennung der Würde, die jedem Menschen gleichermaßen zugesprochen wird. „Der Andere hat einen berechtigten Anspruch darauf, geachtet, das heißt respektiert und berücksichtigt zu werden“ (Schmetkamp 2012, 56). Achtung wird nach diesem Ansatz ausgehend von Kant als basale moralische Pflicht gegenüber anderen Menschen verstanden und häufig im Menschenrechtsdiskurs in Zusammenhang mit dem Begriff der Würde diskutiert (ebd.). Achtung wird dabei als intersubjektive Moral mit einer wechselseitigen Verpflichtung verstanden, den moralischen Status, die Autonomie, Freiheit und Würde sowie die grundlegenden Interessen des Anderen anzuerkennen. Schmetkamp (2012) beschreibt die universelle moralische Achtung daher als eine Form der Anerkennung, die normativ vorrangig vor anderen Formen der Anerkennung ist. Achtung geht mit verbindlichen moralischen Prinzipien einher und setzt unseren Eigeninteressen und Wünschen Grenzen (Frankena 1986). „Achtung ist eine grundsätzliche moralische Einstellung gegenüber allen moralischen Adressaten und ihrem moralischen Status. Sie erlegt dem Handeln gegenüber den moralischen Adressaten normative Prinzipien des Unterlassens und Tuns auf – gibt Regeln und setzt Grenzen, wie den anderen gegenüber zu begegnen und zu handeln ist“ (Schmetkamp 2012, 84).

Durch diese Achtung entwickelt das Subjekt das Selbstverständnis, moralisch ernst genommen zu werden und zur moralischen Gemeinschaft zugehörig zu sein. Würde ermöglicht dem Einzelnen einen Handlungs-, Entscheidungs- und Freiheitsspielraum (Schmetkamp 2012, Schaber 2009, Rehbock 2008, Pollmann 2006). Achtung liegt also dann vor, wenn sie mit der Haltung verbunden ist, die dem Anderen einen inhärenten Selbstzweckcharakter zuspricht und er daher berechtigte Ansprüche gegenüber der moralischen Gesellschaft stellen kann.

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1 Einleitung

Achtung allein ist jedoch kein hinreichendes Prinzip für gelingende intersubjektive Beziehungen und gesellschaftlichen Zusammenhalt (Schmetkamp 2012, Habermas 2010). Daher beinhaltet der Respektbegriff weitere Dimensionen, die sich auf unterschiedliche Bereiche menschlichen Zusammenlebens beziehen. Achtung gilt gleichwohl als ethisch-moralische Grundlage eines Respektbegriffs. Wertschätzungs-Respekt ‚Appraisal respect‘ als Anerkennung zweiter Ordnung wird als „Wertschätzung und Hochachtung eines moralischen Charakters und bestimmter Eigenschaften und Fähigkeiten einer individuellen Person“ (Schmetkamp 2012, 66) beschrieben. Wertschätzungs-Respekt ist, im Gegensatz zu Achtungs-Respekt, nicht einklagbar, da dieser auf einer subjektiven Beurteilung eines Anderen beruht und daher abstufbar und kontextabhängig ist (Darwall 1977, Schmetkamp 2012). Der Begriff der Wertschätzung wird häufig im Kontext des Anerkennungsdiskurses verwendet, teilweise auch synonym dazu gebraucht. Auch in Anerkennungstheorien wird meist zwischen Achtung und Wertschätzung unterschieden (Balzer 2014). Durch die Erweiterung der Dimension der Wertschätzung gehen Konzepte der Anerkennung über den grundlegenden Anspruch auf Achtung hinaus, da Wertschätzung eine affirmative Bestätigung der je eigenen Identität, der Besonderheit und der jeweiligen Kontextualität umfasst (Schmetkamp 2012). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, auf welche Aspekte der Identität Wertschätzung gerichtet werden soll, um dem Bedürfnis des Anderen gerecht zu werden (Schmetkamp 2012). Dabei ergibt sich ein grundsätzliches Spannungsfeld, das sich im Diskurs über Wertschätzung und Anerkennung immer wieder findet: Die Anerkennung von Allgemeinheit und Gleichheit einerseits (Achtung) und die Anerkennung von Differenz andererseits (Wertschätzung) (Schmetkamp 2012, Walzer 1992). „Sollte sich Anerkennung auf das richten, was an Menschen gleich ist oder auf das, was an ihnen verschieden ist?“ (Schmetkamp 2012, 41). In der aktuellen Debatte um Anerkennung geht es hauptsächlich um Gerechtigkeitskonzeptionen, die sich mit der Frage beschäftigen, wie die

1.3 Respekt: Eine erste Begriffsbestimmung

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Anerkennung des Anderen als Gleicher einerseits und die Koexistenz von Diversität andererseits in einer heterogenen Gesellschaft gelingen kann, ohne dass es zu Ausschlussprozessen und sozialer Ungleichheit kommt (Schmetkamp 2012, Honneth 1992). Fraser und Honneth (2003) postulieren gar, dass „Anerkennung [...] zu einem Schlüsselbegriff unserer Zeit geworden [ist]“ (ebd., 7). Nach Honneth (2003) entstehen soziale Konflikte aus unerfüllten interpersonalen Anerkennungserwartungen, die sich innerhalb von verschiedenen Sphären abbilden lassen. In Nahbeziehungen wird der Mensch als Bedürfniswesen beschrieben, das emotionale Zuwendung einfordert. Auf der rechtlichen Ebene wird der Mensch als Rechtsträger gesehen, dem eine basale Achtung aufgrund seiner Menschenwürde zusteht. Im ökonomischen Bereich wird der Mensch als Leistungserbringer betrachtet, der soziale Wertschätzung als konstitutives Gesellschaftsmitglied einfordert (Schmetkamp 2012, Honneth 2003). Das Konzept von Honneth ist dabei insbesondere auf abstrakter Ebene ein Analyseinstrument, um bestehende soziale Konflikte auf Anerkennungskonflikte zurückzuführen. Ziel dieser Analyse ist die positive Bestätigung von Verschiedenheit oder die Dekonstruktion von gesellschaftlich produzierten Differenzen und Werthierarchien auf Grundlage von Neubewertungen und Veränderungen von Repräsentations-, Interpretations- und Kommunikationsmustern (Schmetkamp 2012). Anerkennung wird bei Honneth als Frage des sozialen Status verstanden. „Wechselseitige Anerkennung bedeutet eine Anerkennung des Status der Zugehörigkeit; d.h. in institutionalisierten Bewertungsschemata werden die sozialen Akteure als gleichberechtigt klassifiziert“ (ebd., 180). Gleichberechtigung meint dabei die gleichzeitige Anerkennung von Gleichheit (Achtung) und von Differenz (Wertschätzung). Wertschätzung beschreibt die Erfassung beziehungsweise Zuschreibung eines Merkmals des Subjektes und dessen evaluative Bestätigung innerhalb eines bestimmten kontextuellen Rahmens (Schmetkamp 2012). Sie bezieht sich dabei immer auf ein Kriterium, „gemäß dem die Anerkennung erbracht werden soll“ (ebd., 122). Personen möchten in bestimmten Rollen und Selbstverständnissen anerkannt werden, sodass eine entgegengebrachte Wertschätzung, die auf der Verkennung oder

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1 Einleitung

Missdeutung einer Rolle oder Identität beruht, zu diskriminierenden oder demütigenden Zuschreibungen führen kann (Emmerich & Hormel 2013, Steele & Aronson 1995). „Es ist für mein Selbstverhältnis wesentlich wichtiger, substantieller und erfolgreicher, wenn ich die Objekte, die anerkannt werden, auch selbst als wertvoll, beziehungsweise wichtig für mein Selbst erachte“ (Schmetkamp 2012, 149). Gerade das Honnethsche Anerkennungskonzept spricht der Wertschätzung als Dimension von Anerkennung eine bedeutende Rolle zu, wenn er betont, dass die Achtung als gleichwertige Person allein nicht ausreicht, um ein positives Selbstbild zu entwickeln (Honneth 1994). Anerkennungstheorien betrachten das Individuum in seiner Eingebundenheit in soziale Kontexte, wobei Anerkennung durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst wird und sich in sozialen Interaktionen ausdrückt. Gerade die postulierten ‚Kämpfe um Anerkennung’ beziehen sich auf die Wertschätzung unterschiedlicher, bisher gesellschaftlich marginalisierter Personengruppen und Wertüberzeugungen. Für das gesellschaftliche Zusammenleben scheint demnach nicht nur eine gleichberechtigte, auf Achtung basierende, Dimension von Bedeutung zu sein, sondern ebenso eine Perspektive, die eine Wertschätzung für unterschiedliche Eigenschaften ausdrücken kann. Auch in der Behindertenpädagogik werden Diskurse über Anerkennung geführt. Dabei wird hauptsächlich das Honnethsche Konzept rezipiert, um einen wertschätzenden Umgang mit Verschiedenheit in pädagogischen Bezügen zu beschreiben (Balzer 2014). Jedoch wird der Ansatz der Anerkennung, vor allem die Dimension der Wertschätzung, mitunter auch heftig kritisiert (siehe Kapitel 3.1). Neben Achtung und Wertschätzung bedeutet Respekt die partikulare bedürfnisorientierte Rücksichtnahme, die sich auf die Besonderheiten und die konkreten Bedürfnisse des Anderen bezieht, ohne dass diese einer positiven Evaluierung bedürfen. Diese Dimension des Respekts wird hier als Rücksichts-Respekt bezeichnet, wobei es dafür in der deutschsprachigen Literatur bisher keine entsprechende begriffliche Herleitung gibt.

1.3 Respekt: Eine erste Begriffsbestimmung

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Rücksichts-Respekt Achtung entspricht in der Regel dem englischen „respect“ in der philosophischen Sprache, aber Respekt (lat.: ‚respicere‘ = zurückblicken) beinhaltet eine Form der partikularen Rücksicht, die über eine universalistische Achtung hinausgeht. Rücksicht wird definiert als „partikulare Rücksichtnahme auf Besonderheiten und konkrete Bedürfnisse von Personen, denen wir nicht nur mit basaler Achtung und Anerkennung, sondern auch mit Empathie und Mitgefühl begegnen sollten“ (Schmetkamp 2012, 23). Neben der basalen universellen Achtung sind wir demnach aufgerufen, unserem Gegenüber auch mit einer partikularen bedürfnisorientierten Rücksicht zu begegnen (ebd.), die sich – verstanden als rücksichtsvolles Reagieren auf Voraussetzungen und Bedürfnisse des Gegenübers – auch auf den Begriff der Fürsorge beziehen lässt. Rücksicht nimmt das einzelne Wesen als Individuum mit einer konkreten Geschichte, Identität und affektiv-emotionalen Verfassung sowie auch dessen kontextspezifische Bedürfnisse in den Fokus (ebd.). Rücksichts-Respekt muss also die Perspektive der anderen Person einbeziehen, um deren Bedürfnisse berücksichtigen zu können. Damit ist nicht nur gemeint, dass die Rechte des Anderen nicht verletzt werden, sondern dass das Recht des Anderen auf moralische Berücksichtigung geachtet wird und er somit gültige Ansprüche stellen kann. Diese moralischen Rechte begrenzen die Handlungsspielräume der Akteure in dem Sinne, dass der Adressat dem eigenen Handeln Grenzen auferlegt (Schmetkamp 2012). Schmetkamp (2012) versteht den Respektbegriff als Erweiterung eines Anerkennungsmodells, das sowohl Achtung als auch Wertschätzung und Rücksicht beinhaltet. Der Akteur handelt dabei personen- und kontextsensitiv und bezieht sich nicht auf einen generalisierten Anderen, im Sinne einer universalistischen Achtung, sondern auf den konkreten Anderen und dessen spezifische Umstände und Bedürfnisse (vgl. Benhabib 1989). Rücksicht ist „die (moralisch motivierte) Haltung zwischen Personen, die einander als Wesen mit spezifischen Eigenschaften, Hintergründen und darauf beruhenden spezifischen Bedürfnissen begegnen, welche unbefriedigt oder verletzt würden, wenn sie sich nicht

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1 Einleitung

aus einer besonderen Perspektive der Rücksicht begegnen würden“ (Schmetkamp 2012, 157).

Der Begriff Respekt impliziert die unbedingte, basale Achtung einerseits und die kontextsensitive, partikulare Anerkennung und Rücksichtnahme andererseits, wobei auch jene Adressaten sein können, die selbst keine moralischen Akteure3 sind (vgl. Horster 2009). Schmetkamp (2012) entwirft damit ein Modell, das Anerkennung über den Zusatz der Dimension der Rücksicht auch in nicht nahestehenden Beziehungen und ohne Reziprozität anwendbar macht. Diese Art der Rücksichtnahme gründet auf der Empathie, die Aufmerksamkeit und Achtsamkeit gegenüber der anderen Person bedingt und schließt sich damit an Theorien der Ethik des Anderen an, wobei der Ansatz von Schmetkamp eher einer kantischen Achtungsethik folgt. Dieser bleibt stark an universalistischen Prinzipien orientiert und geht daher nicht weit genug. In der vorliegenden Arbeit wird Rücksicht nicht, wie häufig in Diskursen über Achtung oder Anerkennung beschrieben, als supererogatorische Leistung betrachtet, sondern als grundlegender und unausweichlicher Anspruch, den der Andere an das Gegenüber stellt (Schnell 2001). Dabei wird von einer grundsätzlich bestehenden Asymmetrie ausgegangen, nämlich derjenigen, die uns als Individuen immer schon voneinander verschieden macht. So begegnet uns der Andere als Fremder, der „einen berechtigten Anspruch darauf [hat], geachtet, das heißt respektiert und berücksichtigt zu werden“ (Schmetkamp 2012, 56). Berücksichtigt zu werden ist die „Aufforderung eines Anderen[, der] darüber nachdenkt und bestimmt, wie und mit Blick auf welches Bedürfnis er sich in dieser gegebenen Situation adäquat gegenüber diesem Anderen verhält“ (Schmetkamp 2008, 11; Darwall 1977). „Anstatt nur eine neutrale Haltung und Abstraktion von Identitäten wie es die universalistische Moraltheorie verlangt, fordert die Perspektive des konkreten Anderen, dass jedes einzelne rationale Wesen als Individuum mit einer konkreten Ge3

Unter einem moralischen Akteur wird das Individuum als moralisch Handelnder verstanden, das in der Lage ist, einen moralischen Standpunkt einzunehmen und danach seine Handlungen auszurichten und zu bewerten.

1.3 Respekt: Eine erste Begriffsbestimmung

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schichte, einer konkreten Identität und affektiv-emotionalen Verfassung betrachtet wird“ (Schmetkamp 2012, 170).

Ähnlich wie Verantwortung wird Rücksichts-Respekt als responsiver Prozess gedacht, der dazu auffordert, die eigene Handlung in Bezug auf die Bedürfnisse des Anderen zu überprüfen (sofern diese als gerechtfertigt wahrgenommen werden) (Dederich 2001). Dederich (2001) sieht die Grundbedürfnisse des Anderen als Leitlinie für moralisches Handeln, im Besonderen jene, die dem Schutz und der Entwicklung seiner Integrität dienen und seine Anerkennung als Mensch und Mitmensch ermöglichen. „In der Moderne sind Respekt, Achtung und Würde hochrangige Güter, deren Qualitäten auch denen zustehen, die aus kontextuell begrenzten Gemeinsamkeiten herausfallen beziehungsweise keinen Zugang zu ihnen haben oder finden“ (ebd., 42f.). Das Konzept des Respekts beinhaltet nach diesem Definitionsversuch also die basale moralische Achtung, die Anerkennungsdimension der Wertschätzung und darüber hinaus eine adressatenorientierte Rücksichtnahme, die die Problematik der reziproken, symmetrischen Komponente des Anerkennungskonzeptes aufzulösen versucht. Der Begriff Respekt bezieht sowohl die universelle Achtung als auch die konkrete Rücksicht mit ein und verbindet universalistische und partikularistische Konzepte. Universelle Normen wie die Achtung vor der Würde, Freiheit und Autonomie werden dabei mit dem Einnehmen eines partikularistischen Standpunkts verbunden, der die Differenz des Anderen einbezieht (Schmetkamp 2012). Schmetkamp (2012) beschreibt dies als einen differenzierten Universalismus. Respekt bezieht sich ganz konkret auf die Interaktion und deren subjektives Erleben aus Sicht des Adressaten und scheint daher auch als empirische Kategorie nutzbar zu sein. In den folgenden Kapitel wird das theoretische Verständnis von Respekt noch weiter ausdifferenziert und definiert, sodass zum einen die ethisch-philosophischen Grundlagen der drei beschriebenen Dimensionen von Respekt erläutert und daraus moralische und handlungstheoretische Aspekte abgeleitet werden.

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Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt Im folgenden Kapitel wird Achtung als ethisch-moralisches Grundprinzip im Sinne eines universellen Anspruchs einer Theorie des Respekts definiert. Diese Form von Respekt wird in der Literatur als „recognition respect“ (Darwall 1977), „respect for persons“ (Frankena 1986), „mutual respect“ (Rawls 1971) oder „horizontaler Respekt“ (Decker & Van Quaquebeke 2015) bezeichnet. Respekt im Sinne von Achtung ist absolut und nicht graduierbar (Darwall 1977/2006) und ist gegenüber der Gesellschaft, aber auch gegenüber Einzelnen einklagbar und einforderbar. Darwall (1977) beschreibt Achtungs-Respekt als eine Haltung des sich Zurücknehmens - als Disposition, durch die ein Erkennen, Evaluieren und Bestätigen des Anderen erst ermöglicht wird (Schmetkamp 2012). Achtung, als Grundlage interpersoneller Beziehungen, aber auch gesamtgesellschaftlicher Bedingungen des Zusammenlebens (Schmetkamp 2012, Darwall 1977, Schaber 2009, Forst 2011), stellt eines der zentralen moralischen Konzepte innerhalb des Menschenrechtsdiskurses dar. Achtung kann sowohl auf normativer Ebene als moralisches Prinzip4, als auch auf intersubjektiver Ebene als grundlegendes Handlungsprinzip definiert werden. Zur Herleitung eines allgemeinen Anspruchs auf gegenseitige Achtung in sozialen Interaktionen soll hier zunächst Achtung als normatives Prinzip analysiert werden, um daraus handlungstheoretische Prämissen für die soziale Interaktion abzuleiten. Dabei liegt der Fokus auf den für diese Arbeit relevanten Zugängen zu Achtung als Grundlage von Menschenrechten sowie auf einer Einordnung des Achtungsbegriffs auf handlungstheoretischer Ebene. Im Folgenden wird der Achtungsbegriff als grundlegende Dimension von Respekt näher definiert. Dabei wird Achtung zunächst als moralphilosophisches Konzept im Kontext des Menschenwürdediskurses verortet (Kapitel 2.1), um daraus eine für diese Arbeit leitende Definition von Achtungs-Respekt herauszuarbeiten (Kapitel 2.2). Dabei soll aufgezeigt wer4

Für eine ausführliche ethische Abhandlung des Achtungsbegriffs siehe z.B. Schadow 2013, Brezina 1999, Pollmann 2006.

© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9_2

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

den, inwiefern sich Achtung von Toleranz abgrenzen lässt (Kapitel 2.3) und wie Achtung in der sozialen Interaktion handlungstheoretisch begründet werden kann (Kapitel 2.4).

2.1 Achtung und Menschenwürde 2.1 Achtung und Menschenwürde Achtung liegt menschenrechtlichen Ansätzen als moralphilosophische Begründung zum gesellschaftlichen Umgang mit Verschiedenheit zugrunde. Ausgehend von der unveräußerlichen Würde des Menschen wird ein universalistisches Moralkonzept begründet, das aus der Annahme einer a priori bestehenden ethischen Gleichheit aller Menschen ein moralisches Recht auf individuelle Autonomie und Gleichwertigkeit herleitet. Achtung kann auf unterschiedliche Weise begründet werden: Egalitaristisch kommt allen Menschen Achtung zu, weil alle Menschen gleich sind (Schmetkamp 2012). Es wird davon ausgegangen, dass es bestimmte Merkmale gibt, die den Menschen als solchen kennzeichnen und ihm deshalb den gleichen Wert zuschreiben. Nonegalitaristisch (universalistisch) begründet sich Achtung in der inhärenten Würde, die jedem Menschen aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Gattung Mensch innewohnt (ebd.). Das bedeutet, dass Achtung sich erst über den Begriff der Würde definiert. Zur Begründung von Achtung wird dabei vor allem auf die Moralphilosophie Kants zurückgegriffen, die sich auf Grundlage einer moralischen Gleichwertigkeit von Menschen auf die unveräußerliche Würde bezieht und Achtung so als universalistisches Prinzip definiert.

2.1.1 Moralphilosophie Kants Der Begriff ‚Achtung‘ bezeichnet nach Kant ein moralisches Gefühl, das sich aus der Einsicht der moralischen Gleichwertigkeit aller Menschen speist (Kant 1797, Schmetkamp 2012, Frankfurt 1997). Achtung ist das deontologische Motiv, das moralischem Handeln zugrunde liegt (Schadow 2013, Frankena 1986). Als moralische Forderung ist Achtung jedem

2.1 Achtung und Menschenwürde

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Menschen absolut geschuldet, unparteilich und unpersönlich auf die allgemeine Perspektive des Anderen gerichtet (Dillon 2007, Schmetkamp 2012, Gosepath 2004, Ladwig 2003, Dederich & Schnell 2009, Antor 2009). Das heißt, dass Achtung jeden Einzelnen einschließt, ohne jedoch eine Person im Besonderen zu meinen (Schaber 2009). Achtung ist der Versuch, alle Menschen trotz ihrer spezifischen Unterschiede in einem gemeinsamen Anspruch auf Gleichberechtigung zu vereinen. Häufig wird auch von ‚gleicher Achtung’ gesprochen, wobei der Begriff ‚Gleichheit’ in diesem Zusammenhang als übergeordnete Maxime einer deontologischen Ethik definiert ist. Aus dieser Gleichheitsmaxime leiten sich auf moralischer Ebene Prinzipien der Gleichwertigkeit und der Gleichberechtigung ab (Schmetkamp 2012). ‚Gleichwertigkeit’ meint dabei, dass jeder Mensch und dessen Ansprüche gleichermaßen wichtig genommen werden müssen. ‚Gleichberechtigung’ ist als Gewähren der gleichen Rechte definiert und soll sicherstellen, dass alle Menschen vor dem Gesetz, aber auch in der moralischen Gesellschaft, gleich sind. Gleichheit ist also die Grundlage für die Begründung der Menschenrechte, die, alle kontextuellen und individuellen Unterschiede beiseite lassend, eine gemeinsame moralische Gemeinschaft definiert. Gleiche Achtung schließt die Berücksichtigung des Besonderen nicht aus, sondern ein. Genauer: Sie nimmt Besonderheiten ernst, wenn diese moralisch erheblich sind, also für die Herstellung von Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit relevant werden (Ladwig 2004, Forst 2011, Graumann 2011, Habermas 2010). Bei Kant gilt die Autonomie des Anderen als normativer Maßstab moralischen Handelns (Schmetkamp 2012, 2008). Autonomie von Personen meint in diesem Verständnis, der anderen Person „eine normative Autorität über essentielle Aspekte ihres eigenen Lebens zuzuschreiben“ (Schaber 2009, 356). Würde werde dem Anderen erst als selbstständigem Akteur zuteil (Forst 2011). Nach dieser Definition ist Autonomie keine Voraussetzung von Würde, sondern eine Begründung für die Würde des Menschen. Dabei geht es nicht um konkrete Fähigkeiten und Eigenschaften, die sich auf ein Gegenüber beziehen. Vielmehr ist der Akteur angesprochen, der in seiner Handlung den Anderen als gründegebendes Wesen, also in dessen moralischem Anspruch und Antwort auf

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

dessen Bedürfnisse, beachten muss. Forst (2011) versteht Autonomie als ein Recht auf Beteiligung und nicht als Fähigkeit zur Beteiligung. Das heißt, dass Autonomie ein Recht auf Selbst- und Mitbestimmung beinhaltet und nicht an Voraussetzungen geknüpft ist, sondern vielmehr die Ermöglichung von Beteiligung für alle Akteure meint (ebd.), sodass Autonomie a priori begründet wird und sich direkt aus der gleichen Achtung herleitet. Gemäß diesem Verständnis von Autonomie wird der Achtungsbegriff als universales Moralprinzip formuliert, das unseren Eigeninteressen und Wünschen Grenzen setzt (Darwall 1977, Dederich & Schnell 2009). Dabei werden dem Handelnden „normative Prinzipien des Unterlassens und Tuns“ (Schmetkamp 2012, 84) aufgegeben, die gegenüber dem moralischen Adressaten zu beachten sind. Diese Art der Handlungseinschränkung begründet sich auf dem Anspruch, den der Andere unausweichlich an mich stellt (Dederich & Schnell 2009). Über diese normativen Handlungsprinzipien wird Achtung häufig negativ definiert und lässt sich als Nichtverletzen der Freiheit und der Würde des Anderen beschreiben (Schmetkamp 2008, Forst 2011, Schaber 2012). „Meine Achtung gegenüber dem anderen kommt darin zum Ausdruck, dass ich seine Ansprüche nicht verletze, bzw. sie erfülle, aus der Überzeugung heraus, dass er diese Ansprüche mir gegenüber zu Recht geltend machen kann“ (Schaber 2009, 354).

Kant definiert Achtung als universalistisches Moralprinzip, das dem Menschen Würde a priori zuspricht, woraus sich ein Recht auf Autonomie, verstanden als Recht auf Selbst- und Mitbestimmung und gleichwertige Anerkennung, ableitet 5 . Die Definition von Menschenwürde ist für die Moralphilosophie Kants zentral, da sich erst aus dieser moralische Ansprüche ergeben. So wird auch im Menschenrechtsdiskurs immer wieder auf eine kantische Definition von Menschenwürde zurückgegriffen, um Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit zu begründen.

5

Für eine Übersicht siehe Schadow 2013.

2.1 Achtung und Menschenwürde

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2.1.2 Menschenwürde und Menschenrechte Im Diskurs über Menschenrechte ist die Definition von Würde zentral, um den Geltungsbereich und den universellen Anspruch dieser Rechte zu begründen. Nonegalitaristische Ansätze unterscheiden zwischen Theorien, die dem Menschen die Würde a priori zusprechen und Theorien, welche Würde an a posteriori herausgebildete Eigenschaften von Personen knüpfen (Pollmann 2006). Würde, a priori, wird ausgehend von einem universellen Anspruch als „transempirische Kategorie“ (Dederich 2001, 198) beschrieben, die unantastbar und nicht abstufbar ist (Darwall 1977). Würde wird als dem Menschen inhärent innewohnender Wert beschrieben und kann, ausgehend von diesem Verständnis, nicht gewonnen oder verloren werden. A posteriori wird der Besitz von Würde häufig an Eigenschaften wie Reflexionsfähigkeit und Rationalität oder auch an das Bewusstsein über das eigene Selbst geknüpft. Dies soll die herausragende und einzigartige Stellung des Menschen in der Schöpfung begründen, die seinen besonderen Wert in Abgrenzung zu anderen Lebewesen betont. Hier lässt sich auch der empirisch-rationale Ansatz von Peter Singer verorten, der insbesondere in der Behindertenpädagogik zu einer intensiven Beschäftigung mit ethisch-moralischen Fragestellungen geführt hat6 (siehe Kapitel 2.1.3). An einer solchen Argumentation wird kritisiert, dass damit der Geltungsbereich einer schützenswerten Menschenwürde eingeschränkt beziehungsweise der Würdebegriff graduiert werde (Schaber 2012, Antor 2009, Pollmann 2006). A priori wird Würde, meist unter Bezug auf die Moralphilosophie Kants, als Bedingung des Menschseins gedacht, aufgrund derer dem Menschen als solchem Achtung geschuldet ist. Damit wird Würde nicht als eine „natürliche Eigenschaft von Personen“ (Schaber 2012, 141) verstanden, sondern als eine moralische Intuition beschrieben, die den Anspruch des Anderen ohne Begründungsbedarf anerkennt (ebd.). Die Menschenwürde kann aus dieser Definition heraus als absolut geltendes

6

siehe hierzu z.B. Dederich & Schnell 2009; Moser & Horster 2012.

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

und vorrangiges Prinzip des menschlichen Lebens definiert werden (Habermas 2010, Schnell 2001). Menschenwürde wird dabei mit einer Verallgemeinerung partikularistischer Würden (Habermas 2010) begründet. Indem nämlich der „unvergleichliche [...] Wert eines jeden“ (ebd., 351) zugrunde gelegt wird, bekommen Personen an sich einen absoluten Wert verliehen. Die Gleichheit leitet sich aus der Universalisierung partikularistischer Ansprüche und Bedürfnisse ab und bezieht so die Differenz von Menschen als Ausgangspunkt für Gleichheitsansprüche ganz konkret mit ein. Auf den Begriff der Achtung und der daraus abgeleiteten Definition der Gleichheit7 aller Menschen gründen sich die Ideen der Menschenwürde und der Menschenrechte. Auch wenn Würde nach dieser Definition allen Menschen uneingeschränkt zuteil wird, kann sie durchaus „verletzt oder angetastet werden“ (Schaber 2012, 191). Geht man davon aus, dass das Erleben der eigenen Würde interaktiv hergestellt und sozial vermittelt wird (Forst 2011, Habermas 2010, Honneth 1992), beinhaltet dies die Möglichkeit, dass diese auch verwehrt oder verletzt werden kann (Habermas 2010, Margalit 1996, Schaber 2009). Desgleichen kann Würde auf struktureller Ebene missachtet und institutionell verletzt werden. Es ist gerade die Angreifbarkeit und Verletzbarkeit der Würde, die der Forderung nach Achtung in intersubjektiven Verhältnissen zugrunde liegt (Dederich 2001). „Menschliche Würde ist daher nicht einfach etwas Gegebenes, sondern etwas Aufgegebenes – sie ist zu schützen, zu bewahren, zu fördern“ (ebd., 199). Würde wird als dialogisch vermittelt verstanden und erlegt dem Handelnden Grenzen auf (Darwall 1977, Forst 2011). In der sozialen Interaktion kann Würde zugeschrieben (Schaber 2012) und so konkret erfahrbar gemacht werden. Die Erfahrung von Würde in konkreten sozialen Interaktionen wird häufig als Bedingung zur Ausbildung von Selbstachtung beschrieben (Schaber 2012, Bielefeldt 2012, Honneth 1994). Insbesondere Forst (2011) entwickelt einen interaktionistischen Würde-

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Gleichheit bedeutet in diesem Zusammenhang die Wahrnehmung gleicher Rechte und wird so als Gleichberechtigung und nicht als Gleichbehandlung verstanden (Schmetkamp 2012).

2.1 Achtung und Menschenwürde

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begriff, indem er die Rechtfertigbarkeit von Handlungen oder Normen gegenüber dem Adressaten zugrunde legt. „Die Würde der Person zu achten heißt [...], sie als jemanden anzuerkennen, dem oder der gegenüber Handlungen oder Normen, die ihn oder sie auf relevante Weise betreffen, angemessene Gründe geschuldet werden“ (84).

Forst (2011) bezieht sich in seinem Würdebegriff auch auf Autonomie, die in der kantischen Moralphilosophie, neben der allgemeinen Menschenwürde, zur Begründung des Anspruchs auf universalistische Achtung eingeführt wird (Habermas 2010, Fragner 2002, Schmetkamp 2012). Der Andere wird dabei „als ein Gründe-gebendes und Gründebedürftiges Wesen“ (Forst 2011, 172) beschrieben, dem Beteiligungsund Einflussmöglichkeiten eingeräumt werden müssen. Mit Autonomie ist die dem Menschen innewohnende Fähigkeit gemeint, sich selbst Ziele zu setzen und über sich selbst verfügen zu können. Dabei bleibt unklar, ob der Würdebegriff die Autonomie und Handlungsfreiheit bereits umfasst, oder ob diese über das Konzept der Würde hinausreichen. Der Begriff der Autonomie als Begründung für die Würde des Menschen ist umstritten. Bielefeldt (2012) fasst zusammen: „An das Konzept der Autonomie heften sich bis heute Vorwürfe des Neoliberalismus, wenn nicht gar Sozialdarwinismus“ (155). Autonomie kann in einem neoliberalistischen Sinne als eine Fähigkeit beziehungsweise als ein Maß von Vernunftvermögen ausgelegt werden, das bei Menschen unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Dies impliziert einen Würdebegriff, der nicht universell gültig ist, sondern a posteriori an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und damit graduierbar ist. Versteht man Autonomie im Sinne eines Rechts auf Selbst- und Mitbestimmung und so als Ermöglichung von Entscheidungs- und Handlungsräumen, lässt sich diese Kritik zurückweisen, da dies letztlich einen grundlegenden Anspruch auf Selbstbestimmung meint, der jedem Menschen unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten zukommt. Besondere Bedeutung erlangt Achtung in der Formulierung der allgemeinen und spezifischen Menschenrechte (Düwell 2012, Forst 2011, Habermas 2010). In diesen Rechten spiegelt sich das Verständnis von Achtung als Perspektive der Gleichberechtigung auf gesellschaftlich-

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

politischer Ebene wider. Die Achtung der individuellen Würde wird dabei als Anspruch verstanden, aus dem zugesicherten Schutz der Rechte heraus, über zentrale Bereiche des eigenen Lebens verfügen zu können (Düwell 2012, Forst 2011, vgl. Schaber 2012). Aus der Würde als Grundlage der Menschenrechte ergibt sich demzufolge ein „Anspruch, den Personen anderen gegenüber legitimerweise geltend machen können“ (Schaber 2012, 191), sodass Menschenwürde als „Portal, durch das der egalitär-universalistische Gehalt der Moral ins Recht importiert wird“ (Habermas 2010, 347), bezeichnet werden kann. Der Anspruch, der an den Anderen gestellt wird, geht dabei dem Handeln voraus. Menschenrechte sind häufig auf Würdeverletzungen bezogen (Habermas 2010, Forst 2011, Degener 2009) und „fordern ein Maß der wechselseitigen Behandlung ein, das kein Mensch gerechtfertigterweise einem anderen vorenthalten darf und das somit in einer legitimen gesellschaftlichen Ordnung gewährleistet sein sollte“ (Forst 2011, 54). Gerade weil Würde etwas ist, das verletzt werden kann (Schaber 2010), beschreibt Achtung die Notwendigkeit einer intersubjektiven Moral mit einer wechselseitigen Verpflichtung, dem Anderen einen moralischen Status und damit Autonomie, Freiheit und Würde zuzugestehen und ihn so in seinen grundlegenden Interessen ernst zu nehmen (Lalljee, Laham & Tam 2008, Schmetkamp 2012, Forst 2011). „Menschenrechte sind Rechte darauf, nicht gezwungen werden zu können, in einer gesellschaftlichen Ordnung zu leben, die den Einzelnen gegenüber nicht zu rechtfertigen ist“ (Forst 2011, 60). Das daraus abgeleitete universalistische Gleichheitsprinzip meint dabei keine ‚Gleichmacherei’ oder die Knüpfung von Menschenrechten an bestimmte Voraussetzungen, sondern ist im Sinne einer Gleichwertigkeit zu verstehen (siehe Kapitel 2.1.1). Dies manifestiert sich insbesondere im Diskriminierungsverbot (Bielefeldt 2012), das sich auf eine „Gleichheitsverweigerung“ (ebd., 157) bezieht und dabei die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Lebens- und Daseinsformen hervorhebt. Der Anspruch auf Achtung ergibt sich also aus einem universellen Würdeverständnis, das Partikularität bereits beinhaltet, indem es einen Anspruch auf Gleichberechtigung formuliert. In der Idee der Menschenrechte spiegelt sich die Annahme der gleichen Würde aller Menschen wider (Iser 2006, Bielefeld 2012, Schmet-

2.1 Achtung und Menschenwürde

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kamp 2012). Bereits in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden allen Mitgliedern der „menschlichen Familie“ eine inhärente Würde und damit einhergehend die „gleichen und unveräußerlichen Rechte“ (UN 1984) zugesprochen. „Die spezifische Verbindung zwischen Menschenwürde und Menschenrechten besteht darin, dass diese implizite Prämisse normativer Verbindlichkeiten in den Menschenrechten explizite Anerkennung und institutionelle Rückendeckung erfährt“ (Bielefeldt 2012, 153).

Erst die Menschenrechte ermöglichen es, einen universellen Anspruch auf Achtung der menschlichen Würde zu gewährleisten (Habermas 2010). Mit ihrem damit verbundenen universellen Geltungsanspruch, der sich aus einer Definition von Würde a priori herleitet, stehen die Menschenrechte jedem zu. „Sie werden nicht erworben – etwa durch Leistung oder Erbe – und können auch niemandem entzogen werden“ (Degener 2009, 160). Dabei geht die rechtliche Forderung nach Achtung der Menschenwürde über die moralische Achtung hinaus, da Achtung nun einklagbar wird und in einer demokratischen Gesellschaft dem Rechtssubjekt einen bestimmten Status zuspricht (Habermas 2010). „Menschenrechte sichern den Status von Personen als Gleiche in der politischen und gesellschaftlichen Welt in diesem grundlegenden Sinne – auf der Basis eines unabdingbaren moralischen Anspruchs auf wechselseitige Achtung“ (Forst 2011, 63).

Forst (2011) bezeichnet die Menschenrechte als „Sprache der Kritik“ (77) oder „Sprache der Emanzipation“ (77), durch die rechtliche, soziale und politische Gleichberechtigung erst ermöglicht werde. Durch die Überführung von ethischen Theorien der Achtung und der Würde in juristisch gültige Rechtsansprüche findet zugleich eine Verkürzung wie auch eine Konkretisierung der Begriffe statt, wobei Menschenrechtsnormen (in Abgrenzung zu ethischen Zugängen) frei von Vorstellungen des guten Lebens bleiben sollten (ebd.). Menschenrechte sollten normativ begründet und über einen Prozess der Rechtfertigung von Handlungen und Normen politisch legitimiert werden (ebd.).

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

Zusammengefasst basieren Menschenrechte auf einem nonegalitaristischen Verständnis der Würde a priori und beziehen sich konkret auf den Anspruch auf Achtung der Gleichwertigkeit aller Menschen. Menschenrechte sind der Versuch, moralische Gesetze zu formalisieren und in geltendes Recht zu übersetzen und Achtung daher - begründet aus einer inhärenten menschlichen Würde - rechtlich festzuschreiben und zuzusichern. Damit werden diese Ansprüche gegenüber der Gemeinschaft einklagbar. Durch die universelle Geltung der Menschenrechte wird allen Menschen der gleiche moralische Status zugesprochen und damit das Recht zugebilligt, legitime Ansprüche zu stellen. Daher wird Achtung auch als ‚Politik der Würde’ (Iser 2006, Margalit 1997) konzipiert.

2.1.3 Achtung als Politik der Würde Auf politischer Ebene betrachtet richten sich Menschenrechte, die über das Grundgesetz und die zivilrechtliche Gleichstellung von Rechtssubjekten die Herstellung von Gleichberechtigung gewährleisten sollen, in erster Linie gegen Würdeverletzungen. Dadurch sollen auf gesellschaftlicher Ebene unter anderem Einbezug und Partizipation in soziale und politische Zusammenhänge ermöglicht und so soziale Zugehörigkeit gesichert werden (Forst 2011). Menschenrechte bergen also explizit ein Recht auf Partizipation, sowohl auf sozialer als auch auf politischer Ebene (Forst 2011). Schulze (2011) fordert daher: „Menschen mit Behinderungen nicht länger als Objekte zu sehen, die des Mitleids und der Fürsorge bedürfen, sondern als Subjekte, die selbstbestimmt alle Menschenrechte barrierefrei und – wo notwendig mit Unterstützung – selbst verwirklichen können sollen“ (15).

Dies erfordert auch eine institutionelle Sicherung gesellschaftlicher Verhältnisse, die die Wahrnehmung dieser Rechte auch denjenigen ermöglicht, die selbst nicht für ihre Rechte einstehen können (Graumann 2005, Dederich & Schnell 2009, Forst 2011). Die Gleichstellung von Menschen bezieht sich also in erster Linie auf das Zugestehen und die Ermögli-

2.1 Achtung und Menschenwürde

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chung der Umsetzung von Partizipationsrechten, die wiederum die Unterschiedlichkeit von Menschen als Teil menschlicher Vielfalt erst angemessen berücksichtigen kann (Flieger & Schönwiese 2011, Ladwig 2004, Forst 2011). Dies soll über die Achtung der individuellen Autonomie und damit auch die „Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen“ (UN-BRK, Art. 3a, Flieger & Schönwiese 2011, Forst 2011) gewährleistet werden, sodass Selbstbestimmung und Partizipationsrechte aller Bürger gegenüber dem Staat eingefordert werden können. Die Vorstellung allgemeiner Menschenrechte und der damit einhergehenden gleichen Würde aller Menschen „wird besonders deutlich vor dem negativen Hintergrund extremer Formen von Demütigung, bei denen bestimmte Menschen(gruppen) symbolisch und in der Folge auch materiell aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen [...] werden“ (Iser 2006, 150).

Neben solch extremen Entrechtungen kann Demütigung sich auch als Entzug von Partizipations- und Mitbestimmungsrechten auswirken, sodass die Gleichheit moralischer und rechtlicher Ansprüche in Frage gestellt wird (Iser 2006). Eine Politik der Würde ist daher auf die Herstellung von Gleichberechtigung und die Wahrung der gleichen Rechte auf Achtung der menschlichen Würde und Autonomie ausgerichtet (Iser 2006, Margalit 1999). Hierunter lassen sich hauptsächlich demokratische Prinzipien unter Rückbezug auf Würdedefinitionen fassen, die insbesondere vor dem Hintergrund von Würdeverletzungen und Ausschlussprozessen an Bedeutung gewinnen. Die Diskussion um den Begriff der Menschenwürde ist in ethischen Debatten hoch aktuell, vor allem im Bereich der Bioethik, in dem sich mit Fragen um den Geltungsbereich von Menschenwürde auseinandergesetzt wird (vgl. Pollmann 2006, Dederich & Schnell 2009, Antor 2009, Moser & Horster 2012, Bielefeldt 2012, Dangl 2012). Dederich & Schnell (2009) identifizieren das Konzept der Menschenwürde als eines der zentralen Themenfelder der Behindertenpädagogik (vgl. Moser & Horster 2012, Schaber 2012). Insbesondere die Diskussion um die Zuerkennung

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

des Personenstatus in Zusammenhang mit der Bioethik Peter Singers8 hatte eine weitreichende Auseinandersetzung mit ethischen Fragen in der Behindertenpädagogik zur Folge (Moser & Horster 2012, Dederich 2000). So wird zum Beispiel in Diskursen der Bioethik nicht unumstritten allen Menschen Würde zugesprochen. Es wird dort insbesondere diskutiert, wer in den Adressatenkreis der Menschenrechte fällt, wen also der Begriff ‚Mensch’ umfasst (vgl. Pollmann 2006, Dederich & Schnell 2009, Schaber 2012). Im Zentrum des Diskurses um Menschenwürde – und damit verbunden über den Geltungsbereich der Menschenrechte – stehen Fragen nach dem Lebensschutz und dem Diskriminierungsverbot, die sich vor allen Dingen auf Bereiche der Angewiesenheit und Verletzbarkeit von Menschen beziehen (Schaber 2012, Bielefeldt 2012, Antor 2009, Dederich 2009). Der Begriff der Menschenwürde und die daraus abgeleiteten Menschenrechte sind, so klar sie vor dem Hintergrund eines universalistischen Achtungsbegriffs auch scheinen, somit nicht feststehend, sondern in gewissen Spielräumen auslegbar und interpretierbar (Schaber 2012). Mit der Forderung nach einer universalistischen Achtung geht immer die Frage einher, ab wann beziehungsweise wem Würde zukommt (Dederich 2001). Insbesondere in der Begründung der Würde von Menschen mit Behinderungen wird immer wieder um ein universalistisches Verständnis von Würde gerungen, das dem Menschen Würde a priori zuspricht. Die UN-BRK kann im Sinne einer Politik der Würde daher als „Fürsprecher einer ‚inhärenten Würde’ Behinderter“ (Antor 2009, 141) beschrieben werden, da sie die moralische Würde als Ausgangspunkt zur Kritik an ausgrenzenden gesellschaftlichen Praktiken und Strukturen nimmt (Antor 2009). Die „Behindertenfrage“ (Degener 2009, 167) wird so zu einer Menschenrechtsthematik.

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„Die von Peter Singer (1994) und seinem Umfeld [...] vertretene Bioethik ist bekanntlich eine exklusive, d.h. ausschließende Ethik. Sie fragt nach ‚Wert‘ und ‚Unwert‘ von Leben. Dabei gilt der Mensch zunächst als ein ethisches Neutrum, das weder ‚wertvoll‘ noch ‚wertlos‘ ist. Ob ein Mensch als Person ein Recht auf Achtung und Würde hat, ist von einer eigenschaftsorientierten Prüfung abhängig. Der Anspruch auf Würdeschutz muss somit erworben und nachgewiesen werden“ (Dederich & Schnell 2011, 8).

2.2 Achtungs-Respekt: Universalistische Dimension

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2.2 Achtungs-Respekt: Universalistische Dimension 2.2 Achtungs-Respekt: Universalistische Dimension Achtung gilt als „Minimalanforderung der Moral“ (Iser 2006, 18), die sich in einer bestimmten (moralischen) Einstellung (Schaber 2009) ausdrückt und bestimmte Handlungsdispositionen beinhaltet. Die konkret vollzogenen beziehungsweise unterlassenen Handlungen sind dabei eine notwendige Bedingung, wenngleich sie nicht hinreichend sind, die moralische Haltung des Handelnden und damit die der Handlung zugrundeliegenden Motive zu beschreiben (Schaber 2009). Aus diesem Verständnis von Achtung als normativem Handlungsprinzip leitet sich die Forderung nach der universellen Berücksichtigung moralisch verbindlicher Prinzipien ab, wobei diese sich auf einem dem Menschen zugesprochenen Würdestatus gründen (Schaber 2012, Frankena 1986). Achtung verweist demnach auf einen universellen Geltungsanspruch, der jedem Mitglied einer Gesellschaft den gleichen moralischen Status und damit die gleichen Rechte einräumt und so ein autonomes Leben ermöglicht. Achtung kann daher als Grundprinzip gemeinschaftlichen Zusammenlebens bezeichnet werden und bildet den kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sich eine Gesellschaft einigt, um jedem ihrer Mitglieder den größtmöglichen Handlungs- und Entscheidungsfreiraum geben zu können. Dabei ist Achtung etwas, das wechselseitig geschuldet ist und daher auf Reziprozität beruht. Das Prinzip der Achtung erhebt Anspruch auf Universalität, da Achtung jedem Menschen aufgrund der ihm innewohnenden Würde geschuldet und nicht abstufbar ist. Um sich selbst dieser Würde bewusst zu werden, bedarf es der Erfahrung, von Anderen geachtet zu werden. Durch das Erleben von Achtung werde ich selbst in meinem Status als Mensch bestätigt (Darwall 1997, Dillon 2007, Frankena 1986). Das Prinzip der Achtung wird häufig als Anspruch beschrieben, den ein Gegenüber unausweichlich an mich stellt. Achtung ist demnach etwas, was jeder jedem immer schuldet (Schnell 2011). Dabei wird der Achtungs-Begriff ausgehend von der Gleichheit der Menschen entworfen. Jeder Mensch ist gleich in seinem Menschsein und aus diesem Grund gebührt ihm die gleiche Achtung. Die inhärente Würde des Anderen er-

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

legt unserem Tun Grenzen auf. Diese Idee einer allgemeinen menschlichen Würde lässt sich auch auf eine rechtliche Ebene transferieren und beschreibt Achtung als allgemeines Prinzip. Menschen haben ein Recht darauf, von Anderen in ihrem Menschsein geachtet zu werden, trotz aller Unterschiede, die möglicherweise zwischen ihnen bestehen (Schulze 2011). Achtung ist universalistisch und begründet eine Gleichwertigkeit unterschiedlicher Lebensentwürfe und Praktiken, die sich aus der gemeinsamen Zugehörigkeit zur menschlichen Gemeinschaft ableitet. Durch diesen Rückbezug auf die Würde, die alle Menschen gleichermaßen besitzen, wird zunächst einmal jeder in die Forderung nach Achtung einbezogen. Achtung ist nicht ausgrenzend und spricht jedem den gleichen Wert zu. Achtung hat demnach eine integrierende Funktion, indem sich darauf berufen wird, dass alle zur menschlichen Gemeinschaft dazugehören. Auch wenn ein universeller Anspruch auf Achtung besteht, meint das nicht, dass dieser Anspruch immer erfüllt wird. Gerade die Verletzbarkeit der Würde zeigt, dass Achtung aktiv hergestellt werden muss (Schaber 2012). Häufig wird Achtung negativ definiert als ein nicht Verletzen der Würde des Anderen (Margalit 1999). Es bleibt unklar, wie genau die Würde des Anderen verletzt und wie eine solche Verletzung vermieden werden kann. Kant beschreibt, dass der Mensch immer auch als Zweck an sich gesehen werden muss, also nicht für eigene Zwecke instrumentalisiert werden darf. Achtung setzt demnach voraus, dass der Andere als Individuum mit eigenen Gedanken und Gefühlen wahrgenommen wird. Des Weiteren wird beschrieben, dass Achtung bedeutet, dem Anderen Entscheidungs- und Handlungsspielräume zuzugestehen, also die Autonomie des Anderen zu achten (Schaber 2009, Forst 2011). Daraus folgt, dass Selbstbestimmung ermöglicht und gefördert werden muss, um Achtung zu erfahren. Diese Punkte haben bezogen auf das Thema Behinderung besondere Relevanz, da dies bedeutet, dass die Begrenzung von Entscheidungs- und/oder Handlungsspielräumen bereits eine Missachtung darstellen würde. Häufig wird argumentiert, dass dabei Fürsorgeansprüche und Achtungsansprüche im Widerspruch zueinander stehen, da die Fürsorge für einen anderen Menschen es gelegentlich fordere, die Handlungsfreiheit, manchmal sogar die Entscheidungsfreiheit des Ande-

2.2 Achtungs-Respekt: Universalistische Dimension

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ren ‚zu seinem eigenen Wohl’ einzuschränken. In engen Beziehungen wird sogar über die Achtung hinaus häufig Fürsorge gefordert, wobei davon ausgegangen wird, dass die individuellen Lebensentwürfe zu einer gemeinsamen Vorstellung – zumindest in bestimmten, relevanten Teilbereichen des gemeinsamen Lebens – zusammenkommen. Die Forderung nach Fürsorge, also nach der Sorge um das individuelle Wohl des Anderen, wird dabei als Begründung zum Schutz des Anderen vor negativen Erfahrungen angeführt. Hier wird die Autonomie des Anderen stärker eingegrenzt, als es in oberflächlichen Beziehungen oder gar zwischen gänzlich unbekannten Personen der Fall wäre. Diese Begrenzung sollte, sofern sie überhaupt notwendig und rechtfertigbar ist, freiwillig stattfinden, also in dem Sinne, dass man aufgrund des Wunsches, dem Anderen gerecht zu werden, auf eigene Ansprüche teilweise verzichtet und einen Kompromiss zwischen eventuell unterschiedlichen Wünschen und Zielen findet. Dennoch würde dies einen Eingriff in die Autonomie des Anderen bedeuten und das muss begründet sein, um den Status des Anderen als gleichberechtigten Interaktionspartner nicht zu verletzen (Schmetkamp 2012, Forst 2011). Die Fürsorge ist eines der zentralen Themen in der Behindertenpädagogik, womit die Frage nach einer Vereinbarkeit von Achtung und Fürsorge in diesem Bereich besondere Gewichtigkeit zu erlangen scheint. Achtung bedeutet, dem Anderen die Position eines gleichberechtigten Interaktionspartners zuzugestehen. Fürsorge muss dazu nicht unbedingt in einem Widerspruch stehen. Wird in einer fürsorglichen Beziehung in die Entscheidungs- oder Handlungsfreiheit des Anderen eingegriffen heißt das, dass dies zunächst vor dem Anderen begründet werden muss. Es muss also klar werden, aus welchem Grund individuelle Autonomie eingeschränkt wird. Für eine solche Einschränkung gibt es durchaus Gründe, wenn zum Beispiel durch die Ausübung bestimmter Handlungen die Autonomie anderer Personen gravierend beeinträchtigt würde. Dabei gilt jedoch, dass das Prinzip der Achtung über dem der Fürsorge stehen muss, dass die Autonomie also nur in begründeten Ausnahmen von außen begrenzt werden darf. Außerdem muss diese Begrenzung immer gerechtfertigt werden und diskutierbar sein. Dies gilt auch für Personen, die nicht verbal kommunizieren (können). Diese Rechtfertigungspflicht besteht gegenüber der anderen

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

Person, gegenüber mir selbst und darüber hinaus gegenüber anderen Personen aus dem näheren Umfeld der betroffenen Person (Forst 2011). Zudem darf sich eine Verletzung der Autonomie immer nur zeitlich begrenzt auf bestimmte Handlungen oder Bereiche beziehen und niemals für die gesamte Lebenssituation verallgemeinert werden. Der Andere muss also als grundsätzlich gleichberechtigt anerkannt werden und es darf nicht ohne seine Einbeziehung entschieden werden. Individuelle Wünsche und Vorstellungen müssen immer einbezogen werden, um die Würde des Anderen nicht zu verletzen und Achtung zu vermitteln. Achtungs-Respekt wird daher als universalistische Grundlage für den Umgang mit Verschiedenheit definiert, der auf Basis der Gewährleistung eines Mindestmaßes an verbindlichen Regeln ein gleichberechtigtes und gleichwertiges Leben in pluralen Gesellschaften sichert. AchtungsRespekt lässt sich als Begegnung auf Augenhöhe beschreiben, die ein allgemeines Menschenbild impliziert, das von Gleichwertigkeit geprägt ist. Achtung reicht jedoch nicht aus, um Respekt theoretisch zu fassen, da darüber hinaus auch partikularistische Dimensionen notwendig sind, um Ungleichheit und Ungerechtigkeit aus differenztheoretischer Perspektive zu bestimmen.

2.3 Exkurs: Abgrenzung von Achtung zu Toleranz 2.3 Exkurs: Abgrenzung von Achtung zu Toleranz Nicht nur Begriffe wie Achtung und Würde nehmen im Diskurs über die Gleichberechtigung eine wichtige Rolle ein. Auch ‚Toleranz’ wird umgangssprachlich als „nahezu magisches Wort […] für ein friedliches und kooperatives Zusammenleben“ (Forst 2011, 155) angeführt. Achtung und Toleranz sind begrifflich eng miteinander verknüpft, da beide Begriffe die Gleichberechtigung und Autonomie in einer pluralistischen Gesellschaft thematisieren. Dennoch muss zwischen Achtung und Toleranz unterschieden werden, da sie sich im Hinblick auf ihre Begründung und ihren Geltungsbereich voneinander abgrenzen. Toleranz, nach dem lateinischen ‚tolerare’, bedeutet ‚ertragen, aushalten, dulden’ (Ebach 2004). Die Idee einer toleranten Gesellschaft entstand im 17. Jahrhundert in einem Europa, das von religiösen Auseinan-

2.3 Exkurs: Abgrenzung von Achtung zu Toleranz

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dersetzungen geprägt war (Albrecht 2013, Rapp 2014). Aus diesem Ursprung heraus bezog sich Toleranz zunächst auf religiösen Pluralismus (Rapp 2014)9. Später wurde der Begriff dann erweitert und auf Herkunft, sexuelle Identität und soziale Differenz bezogen (Horton 1998). Er bezieht sich auf etwas, das außerhalb der gesellschaftlichen Normgrenzen zu liegen scheint (Schnell 2001) und so als „Außenseitertum“ (Ebach 2004, 15) bezeichnet werden kann. Die verschiedenen Zugänge zu Toleranz verbindet die Annahme, dass sich auf etwas Fremdes beziehungsweise Anderes bezogen wird, das man eventuell ablehnt und das es dennoch zu tolerieren gilt. Toleranz bedeutet, ganz allgemein gefasst, ein Verhalten, welches man missbilligt, nicht zu verhindern oder zu stören, obwohl man die Macht hätte, dies zu tun (Forst 2006). „Toleranz bedeutet, dass die jeweilige Autorität über die Macht verfügt, in die Praktiken der Minderheit einzugreifen, sie aber dennoch toleriert, während die Minderheit ihre abhängige Position akzeptiert“ (Forst 2011, 160).

Während Achtung sich auf einem universalistischen Prinzip der Gleichheit aller Menschen gründet, bezieht sich Toleranz auf eine als Abweichung empfundene Verschiedenheit. Toleranz ist somit ein „normativ abhängiger Begriff“ (Forst 2011, 157), der nur innerhalb eines Bezugsrahmens bestimmt werden kann. Je nach Kontext und theoretischer Konzeption wird Toleranz in aktuellen Diskursen als 1) nicht reziproke Duldung einer als nicht gleichberechtigt angesehenen Überzeugung oder Praxis definiert, 2) als instrumentelle Beziehung zur Vermeidung von Konflikten oder auch 3) als gleichberechtigte Anerkennung unterschiedlicher Meinungen und Lebenspraxen bestimmt (Klein 2014, Feldmann, Henschel & Ulrich 2002, Forst 2003). Einige Ansätze beschreiben Toleranz als moralische Einsicht einer Gesellschaft, in der alle Bürger*innen die gleichen Rechte haben, also aus einem Gerechtigkeitsprinzip im Sinne einer politischen Praxis heraus (Klein 2014). Andere Ansätze verstehen Toleranz als einstellungsbasiertes Verhalten zur Akzeptanz von Unterschieden innerhalb 9

Für einen geschichtlichen, kulturspezifischen Überblick sowie Religionsbezüge siehe Yousefi & Seubert 2013.

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

einer Gesellschaft oder auf Ebene der individuellen Beziehungen (Beelmann & Jonas 2009, 23), also als „Erlaubnis-Konzeption“ (Forst 2011, 159). Feldmann, Henschel & Ulrich (2013) fassen zusammen: „Aktuelle Konzepte der Toleranzforschung bezeichnen die Toleranz in einem Atemzug als Kardinaltugend oder Geisteshaltung wie auch als Verhaltensspielraum, Orientierungswert oder Kulturarbeit“ (ebd. 13).

In aktuellen Diskursen und Begriffsbestimmungen der Toleranz steht insbesondere die Frage nach dem zugrunde liegenden ethisch-normativen Verständnis von Toleranz und damit auch der Abgrenzung zu anderen Begriffen im Vordergrund. Diskutiert wird, ob Toleranz als bloße Duldung zu verstehen ist, ober ob sie darüber hinaus auch Aspekte der Achtung und Anerkennung beinhaltet (Klein 2014, Forst 2006). Außerdem kann zwischen Ansätzen unterschieden werden, die Toleranz als individuelle Einstellung betrachten (diese werden hier ausgeklammert) und solchen, die Toleranz als politische Praxis eines liberalen Staates beschreiben (Schmetkamp 2012, von Bredow & Noetzel 2009, Yousefi 2013). Wird Toleranz als wichtige Tugend innerhalb liberaler Gesellschaften verstanden (Klein & Zick 2013, Eirmbter-Stolbrink 2013, Schmetkamp 2012), bezieht sie sich vor allem auf kulturellen und religiösen Pluralismus (Yousefi 2013). Ziel sei es, ethische Differenzen auszuhalten, ohne diese verändern zu wollen (ebd.) und „bei aller sozialen Homogenität auch Heterogenität“ (von Bredow & Noetzel 2009, 267) zulassen zu können. Angestrebt wird eine „friedliche Koexistenz“ (Yousefi 2013, 221) verschiedener gesellschaftlicher Gruppen trotz unterschiedlicher Ansichten (von Bredow & Noetzel 2009, Schmetkamp 2012, Feldmann, Henschel & Ulrich 2002). Als Ausgangspunkt von Toleranz werden die Pluralität von Gesellschaften (Eirmbter-Stolbrink 2013) und daraus entstehende nicht aufzulösende Situationen, also Dilemmata vorausgesetzt. In diesem Bedeutungszusammenhang wird Toleranz als instrumentelles Prinzip definiert, das die gesellschaftliche Pluralität abbilden und Konflikte vermeiden soll, um so die Funktionsfähigkeit einer Gesellschaft aufrechtzuerhalten (Klein & Zick 2013). Durch die Gewährung eines Maximums an politischen Freiheitsrechten für den Einzelnen soll gesellschaftliche

2.3 Exkurs: Abgrenzung von Achtung zu Toleranz

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Vielfalt und Pluralismus in demokratischen Gesellschaften ermöglicht werden, um so unterschiedliche Bedürfnisse gleichberechtigt realisieren zu können (Feldmann, Henschel & Ulrich 2002, Eirmbter-Stolbrink 2013, Rapp 2014). Toleranz lässt sich, so verstanden, als das gleiche Recht auf freie Entfaltung aller Gesellschaftsmitglieder definieren (Feldmann, Henschel & Ulrich 2002, Robbers 2013). Ein entscheidender Unterschied zu Achtung besteht jedoch darin, dass Toleranz auf der Ebene konkreter, nicht überwindbarer Differenzen ansetzt, wohingegen Achtung sich normativ auf die Gleichheit von Menschen als solchen, unter Ausklammerung konkreter Differenzen, bezieht. Toleranz wird als eine Duldung verstanden, die sich moralisch oder funktional begründen lässt. Eine Gefahr besteht dabei darin, dass „strukturelle soziale Problemlagen […] als Diversität von Lebenslagen umetikettiert und unter dem Schleier der Toleranz akzeptiert statt kritisiert“ (Klein 2014, 60) werden. Versuche einer normativen Festlegung von Toleranz wurden vielfach unternommen (z.B. UNESCO 1995), wobei zunehmend die Grenzen zwischen Toleranz, Achtung und Anerkennung verwischt wurden (Forst 2006). So wird Toleranz mit Begriffen wie Respekt, Achtung, Anerkennung und Akzeptanz synonym verwendet und postuliert, dass ein Verständnis von Toleranz als bloßer Duldung überholt sei und darunter vielmehr eine „im Kern positive Hinwendung bei Wahrung der eigenen Identität“ (Robbers 2006, 260) zu verstehen sei, eine „Harmonie über Unterschiede hinweg“ (UNESCO 1995). Versteht man Toleranz als ausschließlich positives und anerkennendes Konzept, wird damit die Ablehnungskomponente, die für den Toleranzbegriff essentiell ist, außen vor gelassen. So ist teilweise schwer zu unterscheiden, wann von Toleranz und wann von Achtung oder Anerkennung die Rede ist. In dieser Arbeit wird Toleranz als politische Praxis zur Vermeidung gesellschaftlicher Konflikte verstanden. Unterschiede, insbesondere bezogen auf Wertüberzeugungen und Normvorstellungen, werden wahrgenommen und im politischen Diskurs berücksichtigt. Gerade die Unvereinbarkeit verschiedener Denk- und Lebensweisen ist es, die dieser Praxis zugrunde liegt. Toleranz bringt daher eher ein ‚Nebeneinander-Gelten-

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2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

lassen’ hervor, stellt jedoch keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt oder Solidarität her (Schmetkamp 2012). Toleranz hat keine universelle Gültigkeit, da sie stets auch eine Grenze hat, „die die Stelle markiert, an der eine bestimmte Auffassung oder Handlung nicht mehr akzeptiert wird“ (Klein 2014, 56). Das Gesetz legt dabei die gesellschaftlich ausgehandelten Grenzen der Toleranz fest, die sich über Norm- und Wertekonsense bilden. Als Grenzen der Toleranz gelten Abweichungen von gesellschaftlichen Normen, die nicht reziprok zugebilligt werden können, so zum Beispiel gegenüber Gruppen, die sich gegen das friedliche Zusammenleben aller Gesellschaftsmitglieder wenden oder die grundsätzlichen Freiheitsrechte Anderer nicht gewähren wollen und somit selbst intolerant handeln (Rapp 2014). Es gilt die Prämisse: Toleriert werden muss, was nicht allgemein und reziprok zurückgewiesen werden kann (Schmetkamp 2012, Forst 2011). Toleranz ist, so lässt sich schlussfolgern, eine Ausformulierung der negativistischen Ebene von Achtung, da sie vor ungerechtfertigten Eingriffen in Freiheits- und Partizipationsrechte schützen soll, auch wenn es keine gemeinsame normative Basis gibt. Toleranz geht dabei von der unvereinbaren Verschiedenheit aus, während Achtung die Verschiedenheit als Begründung für Gleichberechtigung definiert.

2.4 Achtung in der sozialen Interaktion 2.4 Achtung in der sozialen Interaktion Da die Menschenrechte universell und uneingeschränkt gültig sein sollen, kann eine Ausformulierung dieser Rechte nur ein Grundgerüst darstellen, das kontextabhängig weiter spezifiziert werden muss (Habermas 2010). Es zeigt sich, dass die gesellschaftlich-rechtliche Achtung der Menschenwürde immer auch von institutionellen Gegebenheiten, wie beispielsweise von strukturellen gesellschaftlichen Problemlagen oder materieller Abhängigkeit, beeinflusst wird (Dederich & Schnell 2009). Die tatsächliche Ausübung dieser Rechte ist jedoch ganz besonders auch von der Möglichkeit zur Ausbildung und Stabilisierung der eigenen Identität abhängig (Habermas 2010).

2.4 Achtung in der sozialen Interaktion

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„Bei Fragen der Menschenwürde ist somit nicht vom Ende, von (objektiven oder subjektiven) Zuständen her zu denken, sondern von gesellschaftlichen Verhältnissen her, von Prozessen, Interaktionen und Strukturen, die Zustände herbeiführen, und von dem Status, den Einzelne darin haben“ (Forst 2011, 122).

Darin steckt die Annahme, dass Achtung und Menschenrechte sich intersubjektiv in der direkten Interaktion vermitteln und Würde ein diskursives Paradigma darstellt (Forst 2011). So werden Menschenrechte zum einen durch die Verwirklichung sozialstaatlicher Prinzipien auf Ebene von Zivil- und Sozialrechten umgesetzt, zum anderen können sie auf der Interaktionsebene „durch gesellschaftliche Zugehörigkeit“ (Bielefeldt 2012, 154) erfahren und gelebt werden. Dies habe wiederum eine egalisierende und sozial integrative Wirkung (ebd., Prengel 2013). In der sozialen Interaktion sind Achtung und Würde als moralische Ansprüche mit bestimmten Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen verbunden, die sich wiederum teilweise als konkrete juristische Pflichten darstellen. „Man könnte sagen, dass wir eine andere Person achten, wenn wir sie auf bestimmte Weise behandeln, d.i. wenn wir bestimmte Dinge tun und andere unterlassen“ (Schaber 2009, 352). Achtung gesteht dem Adressaten demnach einen Handlungs-, Entscheidungs- und Freiheitsspielraum zu (Schaber 2009, Forst 2011) und meint die Berechtigung, Ansprüche gegenüber Anderen zu erheben (Schaber 2012). Dies macht deutlich, dass dem Konzept der Achtung ein Aspekt der Selbst- beziehungsweise Mitbestimmung innewohnt und die Menschenrechte auf Ebene der Interaktion vor allem in Partizipationsrechten zum Ausdruck kommen (Forst 2011). Diese der Achtung zugrunde liegenden Rechte bestehen dabei zum einen aus „liberalen Freiheitsrechte[n]“ (Habermas 2010, 346) und „demokratischen Teilnahmerechten“ (ebd., 346, vgl. Forst 2011). Davon ausgehend wird Achtung in sozialen Interaktionen vor allem durch die Ermöglichung und Förderung von Selbst- und Mitbestimmungsrechten vermittelt. Ein Eingriff in die Autonomie des Anderen würde somit bereits eine Missachtung darstellen (Forst 2011, Schaber 2009). „Jede Art von Zwangsmaßnahme, die gegen den Willen oder ohne die Zustimmung eines Menschen geschieht, impliziert daher zumindest prima facie eine Missachtung

42

2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

des Willens und damit eine Verletzung der Würde, wenn sie nicht gegenüber dem Betroffenen selbst gerechtfertigt und ihm gerechtfertigterweise zugemutet werden kann“ (Rehbock 2008, 823).

In asymmetrischen Beziehungen, wie beispielsweise auch in pädagogischen Beziehungen, ist daher immer eine legitime Begründung gefordert, wenn in die Freiheits- und Mitbestimmungsrechte eingegriffen wird (Forst 2011). „Insbesondere dort, wo solche Asymmetrien nicht abgebaut werden können oder sollen, müssen sie pädagogisch und ethisch begründet werden. Pädagogische Tätigkeit ist im Kern eine verantwortete Ausgestaltung solcher Asymmetrien“ (Dederich & Schnell 2009, 67).

Dabei zeigt sich neben der rechtlichen Dimension von Achtung auch eine pädagogische Dimension. Pädagogische Beziehungen „ereignen sich als intersubjektive Prozesse“ (Prengel 2013, 11), die auch immer normative Implikationen enthalten. So wird Pädagogik aus menschenrechtlicher Perspektive die Funktion der Vermittlung von Gleichheit, Freiheit und Solidarität zugeschrieben und dabei sogar als Menschenrechtsprofession bezeichnet (Mührel & Röh 2013, Hundeck 2013). Aus demokratietheoretischer Sicht ergibt sich daraus auch eine Kritik an paternalistischen Ansätzen, die mit dem Wohl des Anderen gerechtfertigt werden. Aus menschenrechtlicher Perspektive stellt sich Achtung immer als intersubjektive Beziehungsgestaltung dar, die als gemeinsamer Aushandlungsprozess verstanden wird (Prengel 2013). Wenn in einer fürsorglichen Beziehung in die Entscheidungs- oder Handlungsfreiheit des Anderen eingegriffen wird, heißt das, dass dies gegenüber dem Anderen begründet werden muss (Forst 2011, siehe Kapitel 2.1). Für eine solche Einschränkung gibt es, wie schon erwähnt, durchaus Gründe, wenn zum Beispiel durch die Ausübung bestimmter Handlungen die Autonomie anderer Personen gravierend beeinträchtigt wird (ebd.). Die Rechtfertigbarkeit von Gründen kann also als eines der Grundprinzipien in der Vermittlung von Achtung in der sozialen Interaktion bestimmt werden, da der Andere so als gleichberechtigter Interaktionspartner anerkannt wird, der Einfluss auf den Aushandlungsprozess hat.

2.4 Achtung in der sozialen Interaktion

43

So verstanden, lässt sich Achtung sowohl in symmetrischen als auch in asymmetrischen Beziehungen vermitteln, indem nämlich die Sichtweise des Anderen einbezogen wird. Dies bedeutet nicht, dass jeder Anspruch, der vom Anderen gestellt wird, auch erfüllt werden muss, aber es ist zumindest notwendig, sich mit dem gestellten Anspruch auseinanderzusetzen und zu begründen, warum er legitim oder illegitim ist. Die zentrale Funktion von Achtung in sozialen Interaktionen ist die Konstitution von Selbstachtung über das Vermitteln eines Selbstverständnisses, in seinen grundlegenden und berechtigten Ansprüchen respektiert und in seiner Würde geachtet zu werden (Schmetkamp 2012, Pollmann 2006, Prengel 2013). Der Anspruch auf Selbstachtung impliziert so das Recht, über wesentliche Bereiche des eigenen Lebens verfügen zu können (Düwell 2012). „Nicht als eigenständiges Wesen ernst genommen zu werden, keine Rolle zu spielen bei der Gestaltung des eigenen Lebens, nicht gefragt und nicht gehört zu werden, wenn es um Eingriffe in unsere Biographie geht, bedroht uns im Blick auf das, was für uns wohl mit das Wichtigste ist: als Personen anerkannt zu werden“ (Düwell 2012, 357).

Dabei wird Würde, wie oben angeführt, nicht in erster Linie als soziale Zuschreibung, sondern als moralisches Prinzip verstanden (Düwell 2012), aber Würde kann in sozialen Interaktionen über die Erfahrung von Selbstverfügung und damit verbundener Selbstachtung wahrgenommen werden. Unerheblich dabei ist, ob die andere Person selbst moralisch handelt: Auch wenn diese „keinen Grund zur Wertschätzung liefert, erniedrigt werden darf sie dennoch nicht“ (Schaber 2009, 353). Achtung bedeutet also in der Interaktion, dem Anderen ein Selbstverfügungsrecht zu gewähren und dementsprechend genügend Raum für die Ausübung dieses Rechts zu geben (Schaber 2009, Forst 2011, Dederich & Schnell 2009). Die Vermittlung von Achtung kann nach Schmetkamp (2008) in der sozialen Interaktion auf zwei Dimensionen erfolgen: 1. In der basalen, negativen Form bedeutet Achtung, nicht in die Freiheit des Anderen einzugreifen oder seine Würde zu verletzen.

44 2.

2 Achtung als normatives Grundprinzip von Respekt

In der positiven Form bedeutet Achtung die Rücksicht auf die individuellen, konkreten Bedürfnisse des Anderen. Das heißt, dass Achtung zum einen eine Anerkennung der Autorität, Ansprüche zu erheben, fordert (Freiheitsrechte) und zum anderen eine Anerkennung der Ansprüche selbst, die konkret und individuell sind (Rücksicht auf Bedürfnisse), meint (Darwall 1977, Schmetkamp 2008). Es gibt grundlegende Ansprüche, die alle Menschen teilen und es gibt darüber hinaus Ansprüche, die spezifisch und konkret sind und daher über die basale moralische Achtung der Würde hinausgehen. Deshalb wird die Begründung spezifischer Rechte häufig als Erweiterung eines Achtungsbegriffs gesehen und auch begrifflich abgegrenzt. Theorien der Anerkennung, Wertschätzung, Solidarität und Rücksicht beschäftigen sich insbesondere mit der Frage nach spezifischen Rechten, die sich aus der Perspektive eines konkreten Anderen stellt. Achtung kann zwar als Grundlage gelingender sozialer Interaktion gelten, ist aber nicht ausreichend, um alle Aspekte einer gleichberechtigten sozialen Interaktion zu analysieren. Daher soll im Folgenden auf Wertschätzung und auf Theorien der Anerkennung eingegangen und die Dimension der Achtung so um eine partikularistische Perspektive ergänzt werden.

3

Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt Anerkennung und Wertschätzung werden als „Ermöglichungsrahmen für das Gelingen individuellen Lebens“ (Dederich & Schnell 2009, 78) und so als Grundlage moderner Gesellschaften beschrieben, in denen Individuen - unter Ausweitung ihrer Selbstbestimmungspotentiale - gleichwertig miteinander leben (Lash & Featherstone 2002, Ferdani 2011). Wertschätzung wird insbesondere als Dimension von Anerkennungstheorien untersucht, die sich auf die positive Bewertung von Verschiedenheit bezieht. Daher wird in diesem Kapitel Bezug auf Anerkennungstheorien genommen, die auch im behindertenpädagogischen Diskurs aktuell einen großen Stellenwert haben. Wertschätzung wird dabei ebenso als Dimension von Respekt herausgearbeitet. Der Diskurs über Anerkennung beschäftigt sich aus einer identitätstheoretischen Perspektive heraus mit Entstehung und Auswirkungen ungleicher Lebensbedingungen sowie Fragen der Verteilungsgerechtigkeit vor dem Hintergrund einer zunehmenden Pluralität und Vielfalt innerhalb gesellschaftlicher Teilsysteme 10 (Aschenbrenner-Wellmann 2009). Da diese Diversifizierung mit Veränderungen in den Partizipationschancen für verschiedene gesellschaftliche Gruppen und auch mit Risiken der Diskriminierung einhergeht (Aschenbrenner-Wellmann 2009, Kaletta 2008), wird auch die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen immer mehr unter dem Aspekt der Anerkennung betrachtet (Dederich & Jantzen 2009, Graumann 2011, Dederich 2001, Horster 2009, Ferdani 2011, Behrens 2002, Rösner 2014). Anerkennung wird meist dann relevant, wenn es um den Umgang mit Verschiedenheit und heterogenen Gruppen geht (Balzer 2014, Klein 2014). Vor allem in Theorien der pädagogischen Beziehungsgestaltung, aber auch in menschenrechtlichen

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Die Systemtheorie nach Luhmann unterscheidet autonome Funktionssysteme als gesellschaftliche Teilsysteme, wie zum Beispiel die Systeme Erziehung, Familie oder intime Beziehungen (siehe z.B. Luhmann 1987).

© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9_3

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

Bezügen werden Anerkennungsdiskurse aufgegriffen und adaptiert (Balzer 2014, Prengel 2013). In Kapitel 3.1 wird Wertschätzung zunächst im Kontext von Anerkennungstheorien dargestellt, wobei insbesondere auch Honneths Theorie der Anerkennung kritisch eingeordnet (Kapitel 3.1.1), und Wertschätzung als Dimension von Anerkennung beschrieben wird (Kapitel 3.1.2). Anerkennung und Wertschätzung werden anschließend als demokratische Prinzipien beschrieben (Kapitel 3.1.3). Kapitel 3.2 begründet dann eine Definition von Wertschätzungs-Respekt, die dieser Arbeit zugrunde gelegt wird, um schließlich in Kapitel 3.3 die handlungstheoretische Ebene von Wertschätzung herauszuarbeiten.

3.1 Anerkennung und Wertschätzung 3.1 Anerkennung und Wertschätzung Anerkennung als Theorie gesellschaftlichen Zusammenlebens wird in der Analyse aktueller sozialer Bewegungen seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts diskutiert (Balzer 2014, Iser 2006, Himmelmann 2002, Fraser 2004). Ausgangspunkt für Anerkennungstheorien ist die Annahme, dass rein universalistische Ansätze nicht ausreichen, um als Basis für Gerechtigkeit und Solidarität zu dienen, sondern dass für das subjektive Erleben von Gerechtigkeit auch die partikulare Wertschätzung der eigenen Individualität von großer Bedeutung ist (Ferdani 2011, Lash & Featherstone 2002, Schnell 2011, Moser 2012, Taylor 2004, Prengel 2013, Balzer 2014)11. So sollen Antworten darauf gefunden werden, wie das Bedürfnis nach Achtung - also die Anerkennung des Anderen als Gleicher - und das Bedürfnis nach Wertschätzung - also die Koexistenz und positive Bejahung von Diversität - in einer heterogenen Gesellschaft befriedigt werden können (Schmetkamp 2012, Lash & Featherstone 2002, Iser 2006). Vor dem Hintergrund der Auswirkungen mangelnder Anerkennung auf die Identitätsbildung werden Aspekte der Inklusion und Exklusion, der Macht und der gesellschaftlichen Reproduktion von Ungleichheit, der 11

Zum Verhältnis von Anerkennung und Gerechtigkeit siehe Iser 2005, Forst 2011.

3.1 Anerkennung und Wertschätzung

47

Ethik und der Gerechtigkeit und deren Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung diskutiert (Balzer 2014, Heite 2010, Schmetkamp 2012, Lash & Featherstone 2002, Taylor 2004). Anerkennung wird dabei zum einen als emanzipatorisch-demokratisches Prinzip der gleichberechtigten Zugangs- und Partizipationsmöglichkeiten, zum anderen als ethischmoralisches Prinzip „der Umgehensweisen von Gruppen und Personen miteinander, von Rechten und Pflichten“ (Heite 2010, 191) verhandelt. Anerkennungsforderungen können somit einerseits auf einer moralischen Ebene als Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung legitimiert, andererseits als demokratische Grundlage von Gleichheit und Gleichberechtigung begründet werden (Schmetkamp 2012). Anerkennung als emanzipatorisch-demokratisches Prinzip versteht Differenz im Sinne von Ungleichheit als Folge einer gesellschaftlichen Zuordnung, über die sich Lebens- und Zugangsbedingungen definieren und beschreibt „die Konstitution ungleicher Interaktionschancen“ (Emmerich & Hormel 2013, 32). So ergeben sich Diskriminierung und Benachteiligung aus der Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Gruppen, mit der eine Bewertung und so auch ein bestimmter sozialer Status verbunden ist. „Die Bewertungen wiederum, die soziale Interaktionen begleiten, treffen immer auch Aussagen über die soziale Stellung, die Akteure inmitten größerer gesellschaftlicher Zusammenhänge einnehmen, und über das Ausmaß an Anerkennung und Wertschätzung, das Akteure in diesen sozialen Zusammenhängen jeweils genießen“ (Neckel & Sutterlüty 2008, 15).

Ziel von Anerkennung ist aus dieser Sicht die Gleichstellung und Gleichberechtigung gesellschaftlich benachteiligter Gruppen (Balzer 2014, Honneth 1992, Fraser 2004). Anerkennung, als emanzipatorisch-demokratisches Prinzip, soll daher auf politischer beziehungsweise gesellschaftlicher Ebene zu einer Gleichberechtigung unterschiedlicher Interessen führen, indem Freiheits- und Teilhaberechte zwischen gesellschaftlichen Gruppen demokratisch ausgehandelt werden. „Ob ethnische oder religiöse Minderheiten, Frauen, Schwarze, Homosexuelle oder Behinderte - all diese Gruppen scheinen für eine Aufwertung ihrer Identität zu kämpfen“ (Iser 2006, 11). Meist ist die Forderung nach Anerkennung

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

auf jene Aspekte der eigenen Identität gerichtet, „die in den Wertvorstellungen und Normalitätsbestimmungen der dominanten Kultur bislang nicht berücksichtigt werden“ (ebd., 15). Gleichwertigkeit und gleichberechtigte Zugangs- und Partizipationschancen gelten dabei als Voraussetzung. Aus dieser Sicht ergeben sich Gerechtigkeitsansprüche weniger aus einer Forderung nach universalistischer Moral, als vielmehr aus den Ansprüchen und Bedürfnissen von Referenzgruppen in einem Ringen um Gleichwertigkeit (Lash & Featherstone 2002, Himmelmann 2002, Balzer 2014, Moser 2012). Dabei gelten eben nicht nur universalistische Prinzipien der Gleichwertigkeit, sondern insbesondere auch partikularistische und identitätstheoretische 12 Zugänge. Ausgangspunkt von Anerkennungstheorien ist, im Gegensatz zu Achtung, nicht die Annahme der universellen Gleichheit aller Menschen, sondern die Annahme der grundlegenden Partikularität von Ansprüchen und Bedürfnissen. Anerkennung soll durch Zuschreibung wechselseitiger Handlungsfreiheit vor dem Hintergrund der Differenz die Gleichberechtigung partikularistischer Interessen und Bedürfnisse erst ermöglichen (Brumlik 2002, Schmetkamp 2012). „Die Herstellung gegenseitiger Anerkennungsverhältnisse hat also eminente Bedeutung für die soziale Infrastruktur und für die soziale Integrationskraft einer Gesellschaft“ (Himmelmann 2002, 65). Anerkennung sei daher auch eine „soziale Ordnungskraft“ (Schnell 2011, 25), die über intersubjektive Beziehungen Moralität und Freiheit generiert und daher Bedeutung für das Selbstverständnis und die personale Identität von Menschen hat (Schmetkamp 2012). Anerkennung hat nach Heitmeyer und Anhut (2000) dabei drei Funktionen: 1. Die Gewährleistung von Teilhabe an gesellschaftlich produzierten Gütern auf struktureller Ebene 2. Die Möglichkeit zum Ausgleich konfligierender Interessen durch Teilnahme am politischen Diskurs und an Entscheidungsprozessen auf institutioneller Ebene 3. Die Entwicklung kollektiver und individueller Identität und die Herstellung emotionaler Beziehungen auf individueller Ebene 12

Diese werden hier nur am Rande behandelt. Vertiefend siehe: Kaletta 2008, Balzer 2014, Bedorf 2010.

3.1 Anerkennung und Wertschätzung

49

Anerkennung ermöglicht somit den Zugang zu strukturellen, institutionellen und sozio-emotionalen Ressourcen (Kaletta 2008). Es bleibt jedoch weitgehend unklar, wie eine echte „Gleichwertigkeit individueller Lebensentwürfe erreicht werden kann“ (Ferdani 2011, 38) und wie sich diese durch Anerkennung praktisch, sowohl auf intersubjektiver als auch auf gesellschaftlicher Ebene, vollzieht (Kaletta 2008, Moser 2012). Zudem bleibt offen, wie Anerkennungsansprüche gesellschaftlich legitimiert werden - auf Grundlage moralischer Pflichten oder als politischer Steuerungsmechanismus als Reaktion auf sozial hergestellte Ungleichheit. Dies stellt sich als die zentrale Frage im Diskurs über Anerkennung heraus, da für ethisch-moralische und Ansätze im Sinne von (Verteilungs)gerechtigkeit jeweils unterschiedliche Argumentationslinien verwendet werden (vgl. die Arbeiten von Honneth 1994 und Fraser 2004). Diese unterschiedlichen Argumentationslinien werden im Folgenden kurz zusammengefasst. Ethisch-moralische Konzeptionen von Anerkennung (siehe Kapitel 3.1.1) verstehen Differenz im Sinne von Heterogenität als „Forderung nach einer positiven Akzeptanz von Verschiedenheit“ (Budde 2012, 29). Dabei werden Fragen der richtigen Haltung und des korrekten Umgangs thematisiert, die tendenziell strukturelle Aspekte der Ungleichheit ausblenden und sich stärker auf die Subjektebene beziehen. Als moralische Theorie des guten Lebens führen identitätstheoretische Ansätze von Anerkennung gesellschaftliche Ungleichheit auf eine erlebte Verletzung der eigenen Identität zurück, um die daraus entstehenden sozialen Konflikte aus Subjektperspektive zu erklären (Taylor 2009, Honneth 1992, Moser 2012, Schmetkamp 2012). Der reziproke Austausch von Anerkennung wird als Grundlage für die Existenz einer moralischen Gesellschaft konzipiert (Kaletta 2008, Iser 2006, Himmelmann 2002, Schmetkamp 2012, Moser 2012). So wird der Versuch unternommen, Anerkennung als Gerechtigkeitsprinzip von einer subjektiven Ebene auf eine gesamtgesellschaftliche Ebene zu übertragen (Lash & Featherstone 2002). „Der moralische Begriff der Anerkennung bekommt so einen soziologischen Zugang, indem das Anerkanntsein und die gegenseitige Anerkennung als eine Bedingung formuliert wird, die notwendig ist, damit Menschen selbstbewusst am Leben in einer solidarischen Gemeinschaft teilnehmen können“ (Ferdani 2011, 26).

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

Gerechtigkeitstheoretische Konzeptionen von Anerkennung (siehe Kapitel 3.1.2) begründen Differenz hauptsächlich als Folge von Ungleichheit und Benachteiligung und beziehen sich dabei auf menschenrechtliche Ansätze, schließen also eher an einen Achtungsdiskurs an (Fraser 2004, Lash & Featherstone 2002). Anerkennung wird daher nicht als Frage des ‚guten Lebens’ thematisiert, sondern als Frage institutionalisierter Abwertung und Benachteiligung (Fraser 2004), sodass Mechanismen des sozialen Status und damit verbundener Machtasymmetrien thematisiert werden (Lash & Featherstone 2002). Daraus werden Umverteilungsforderungen sowohl auf materieller Ebene als auch auf Ebene des sozialen und politischen Einflusses abgeleitet, die sich von einer identitätstheoretischen Begründung von Anerkennung, wie Honneth sie ausarbeitet, abgrenzen lassen (Fraser 2004). Kritisch betrachtet wird, dass eine Fokussierung auf moralische Fragen der Anerkennung die Ungleichheitsdebatte zugunsten eines „positiv belegten, Zustimmung provozierenden, anerkennenswert erscheinenden“ (Heite 2010, 188) Diskurses über Differenz und Heterogenität verdrängt. Dadurch werde weniger die strukturelle Benachteiligung von Personengruppen in den Blick genommen, sondern Ungleichheit zunächst als „per se wertvoll erscheinende gruppenspezifische und individuelle Andersheit diskutiert“ (ebd., 188).

3.1.1 Anerkennung bei Honneth Die von Axel Honneth entwickelte ethisch-moralische Konzeption von Anerkennung findet aktuell eine breite Anwendung als identitätstheoretische Gerechtigkeitstheorie (Balzer 2014). Grundannahme ist, dass mit jeder Aufnahme kommunikativer Beziehungen „die normative Erwartung der sozialen Anerkennung“ (ebd., 55) verbunden ist, die als zentral für die Konstitution personaler Identität beschrieben wird. Anerkennung wird hier als Selbstverhältnis „im Sinne einer positiven oder negativen Selbstevaluation“ (Kaletta 2008, 25) verstanden und als Voraussetzung für Selbstvertrauen, Selbstachtung und Selbstschätzung beschrieben (ebd., Schnell 2011).

3.1 Anerkennung und Wertschätzung

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Honneth unterscheidet drei Sphären von Anerkennung: 1. Rechtliche Anerkennung (Politik der Würde) als „Anerkennung aller in ihrem allgemeinen Menschsein“ (Iser 2006, 13); 2. Solidarität (Politik der Anerkennung), die sich auf die Wertschätzung von Differenz bezieht, und 3. Liebe (Politik der Fürsorge), die den Menschen als Bedürfniswesen betrachtet (Honneth 1992, Iser 2006, Schmetkamp 2012, Dederich 2001, Graumann 2011). Das Individuum wird demnach einerseits als moralischer Akteur und Träger von moralischen, politischen und juristischen Rechten, andererseits als einzigartiges Individuum mit spezifischen Eigenschaften und Fähigkeiten wahrgenommen (Honneth 1992, Ferdani 2011, Dederich 2001, Schmetkamp 2012, Lash & Featherstone 2002, Dederich & Schnell 2011). So verstanden kann sich Anerkennung zum einen auf universalistischer Ebene als menschenrechtliche Achtung (Gerechtigkeitsprinzip), zum anderen auf partikularistischer Ebene als affektive Bejahung von Personen in Nahbeziehungen (Bedürfnisprinzip) und als soziale Wertschätzung spezifischer Eigenschaften und Fähigkeiten auf gesellschaftlicher Ebene (Verdienstprinzip) ausdrücken (Honneth 2003). „Subjekte beanspruchen Anerkennung für Zugehörigkeit und Konformität auf der einen Seite und Anerkennung für individuelle Besonderung und Abweichung auf der anderen Seite“ (Wagner 2004, 74). Dieses Spannungsfeld zwischen Universalität einerseits und Individualität andererseits erweist sich als zentral für den Anerkennungsdiskurs und die daran geknüpften ethisch-moralischen Theorien von Gerechtigkeit. Ziel von Anerkennungskämpfen ist eine Erweiterung des bestehenden Rechts- oder Normensystems, sofern ein legitimer Anspruch auf Anerkennung postuliert werden kann (Kaletta 2008). Prämisse ist, dass sich erst aus dem Ausbalancieren subjektiver Ansprüche eine Rechtsgemeinschaft mit dem Ziel einer wechselseitigen Anerkennung gleichberechtigter Subjekte herausbilden kann (Schmetkamp 2012). Über Anerkennungsverhältnisse soll so ein Normkonsens in individualisierten und

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

pluralisierten Gesellschaften gebildet werden (Moser 2012, Schmetkamp 2012). Kaletta (2008) stellt jedoch fest, „dass durch eine fortschreitende Individualisierung zwar die Möglichkeiten, selbst Anerkennung herzustellen […] erweitert werden. Andererseits jedoch wird diese Herstellung von Anerkennung dadurch erschwert, dass die Anzahl der Handlungsweisen, die als anerkennungswert gelten, abnimmt“ (ebd., 29).

Insofern stellt sich die Frage, ob und wie Anerkennung als zentraler Bezugspunkt für die eigene Identität wirkt. Honneth entwirft ein geschlossenes Identitätskonzept als „Legitimationsmittel für die Einforderung von Anerkennungsansprüchen“ (Kaletta 2008, 30) mit der Prämisse, dass sich eine vollständige Identität nur durch das Erleben von Anerkennung entwickeln könne (Iser 2006, Moser 2012, Schmetkamp 2012). „Kritisch zu diskutieren ist nun, ob Menschen tatsächlich ‚vollständige‘ bzw. ‚unvollständige‘ Identitäten besitzen, oder ob das Selbst nicht möglicherweise eine sehr viel offenere Kategorie ist, die sich aus den unterschiedlichsten Aspekten zusammensetzt“ (Kaletta 2008, 30).

Unberücksichtigt bleibt auch die Möglichkeit, dass das Selbstverhältnis eines Menschen auf andere Weise hergestellt beziehungsweise geschützt werden kann (Kaletta 2008). Zudem ergibt sich Ungerechtigkeit nicht allein aus intersubjektiv konstituierten Selbstverhältnissen, sondern kann auch dann vorliegen, „wenn man nicht absichtlich missachtet wurde oder die Autonomieschädigung gar nicht bewusst erlebt“ (Iser 2006, 24) wurde. Darüber hinaus bleibt die Frage der Reziprozität von Anerkennungsverhältnissen sowie eine empirische Rekonstruktion von Anerkennung ungeklärt (Ferdani 2011, Kaletta 2008, Iser 2006, Buchanan 2004). „Denn es scheint nicht durchführbar zu sein, jegliche Art, in der sich Menschen anerkannt fühlen können, in eine theoretische und empirische Analyse mit aufzunehmen“ (Kaletta 2008, 14). Kritisiert wird auch, dass identitätstheoretische Anerkennungstheorien Fragen der Umverteilung unberücksichtigt lassen, was dazu führen kann, dass strukturelle soziale Problemlagen als Anerkennungsfragen deklariert werden (Iser 2006, Kaletta 2008).

3.1 Anerkennung und Wertschätzung

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Honneths Anerkennungstheorie kann daher in erster Linie der Gesellschaftskritik dienen, indem die Entstehung sozialer Konflikte als Folge unerfüllter interpersonaler Anerkennungserwartungen definiert wird und dient so als „Reflektionshilfe“ (Dederich 2001, 217) zur Beschreibung gesellschaftlicher Entwicklungen. Mit Hilfe eines theoretischen Anerkennungsbegriffs sollen gerechtigkeits- und identitätstheoretische Fragestellungen unter Einbezug individueller Lebenslagen und lebensweltlicher Kontexte analytisch betrachtet werden (Balzer 2014, Ferdani 2011, Iser 2006). 13 Dies soll zum einen der Begründung gleicher Rechte auf kollektiver Ebene, zum anderen zur Verhandlung von Gerechtigkeitsfragen im Einzelfall dienen und Partikularität als universalistisches Prinzip definieren. Das bedeutet, dass vor dem Hintergrund gleicher Rechte jeweils auch spezifische Besonderheiten einbezogen werden müssen, um Gleichberechtigung herzustellen. Es müssen also einerseits Umverteilungsfragen als Voraussetzung für Chancengleichheit und Gleichberechtigung, andererseits intersubjektive Voraussetzungen für Gerechtigkeit in eine Anerkennungstheorie einbezogen werden (Iser 2006, Fraser 2003, Dederich & Schnell 2011). In der Behindertenpädagogik wird die Honnethsche Anerkennungstheorie vermehrt aufgegriffen und adaptiert. Dabei beziehen sich Anerkennungsdiskurse häufig auf Fragen der „Beziehungsgestaltung und ihrer Grundbedingungen als behindertenpädagogische Kernproblematik“ (Moser 2012, 107) im Hinblick auf Gleichwertigkeit und Gerechtigkeit. Prengel (2006) beschreibt die Pädagogik der Vielfalt als intersubjektive Anerkennung zwischen gleichberechtigten Verschiedenen (Balzer 2014), also als demokratisches Prinzip der Gleichberechtigung, das als Grundprinzip und positive Orientierung in der Pädagogik gilt (ebd.). Pädagogische Diskurse greifen Anerkennung „vorrangig als ethische Kategorie und normatives Prinzip der pädagogischen Praxis“ (ebd., 574) auf, sodass Anerkennung als positive Haltung oder Einstellung in der pädagogischen Beziehung definiert wird, die eine individuelle freie Entfaltung des Ande13

Für einen Überblick über die unterschiedlichen Anerkennungstheorien siehe Lash & Featherstone 2002, Kaletta 2008 oder Balzer 2014.

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

ren ermöglichen und ein positives Selbstverhältnis hervorbringen soll (Himmelmann 2002, Balzer 2014). Anerkennung wird zum einen als biographische und institutionell erlebte Erfahrung, zum anderen auch als Qualitätsmerkmal pädagogischer Beziehungen interpretiert, die auf Basis symmetrischer und reziproker Verhältnisse sowohl Weg als auch Ziel pädagogischer Praxis ist (Balzer 2014). Missachtung und Entwertung, so die Annahme, haben dabei sowohl Einfluss auf die persönliche Entwicklung von Menschen als auch auf gesellschaftliche Ungleichheit, sodass das Ziel von Anerkennung aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive die Mündigkeit und Emanzipation der Gesellschaftsmitglieder ist (Balzer 2014, Borst 2003). Soziale Benachteiligung und Ausgrenzung, Vorurteile und Stigmatisierung sind für die pädagogische Praxis von Bedeutung, „weil sie mit der Beschränkung von Chancen der Selbstbestimmung und mit der Verweigerung sozialer Wertschätzung […] einhergehen“ (Scherr 2002, 35). Durch eine zunehmende, wechselseitige Anerkennung soll die subjektive Autonomie, die Selbstachtung und Wertschätzung des Einzelnen positiv beeinflusst werden (Hafeneger 2002) und damit als Triebwerk für Bildung, aber auch Partizipation wirken (Schoneville & Thole 2009, Behrens 2002, Balzer 2014). Die Forderung nach Gleichheit, verstanden als Gleichbehandlung unter Ausblendung von Verschiedenheit, wird durch die Forderung nach der demokratischen Gleichwertigkeit von Differenz ersetzt (Balzer 2014). Ungleiche Bedingungen, Benachteiligungen und Ungleichheiten sollen dadurch erkannt und gemindert werden (ebd.). Behrens (2002) bezeichnet Anerkennung sogar als Inklusionsform, indem er davon ausgeht, „dass sich die soziale Inklusion von Personen in Prozessen wechselseitiger Anerkennung vollzieht“ (26). Nur in Verbindung mit sozialer Wertschätzung kann rechtliche Anerkennung einerseits und Partizipation andererseits verwirklicht werden (Ferdani 2011, 45). Anerkennung von Heterogenität/Differenz bildet so den Ermöglichungsrahmen individuell gelingenden Lebens. Es wird jedoch zunehmend kritisiert, dass die Frage nach der Anerkennung von Differenz moralisch-ethisch aufgeladen sei (Balzer 2014). „Aufgrund der dominanten ethischen Auslegung von Anerkennung bleibt [...] weitgehend unberücksichtigt, dass dem pädagogischen Handeln Widersprüche konstitutiv eingeschrieben sind“ (ebd., 19). Auch ein aner-

3.1 Anerkennung und Wertschätzung

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kennender Umgang mit Differenz kann Ungleichheitsverhältnisse stützen und verstärken, da strukturelle Rahmenbedingungen zu wenig beachtet werden und der Fokus auf der Verschiedenheit von Menschen liegt (ebd.). Die Forderung nach Anerkennung von Differenz muss auch unter einer machttheoretischen Perspektive betrachtet werden und ungleichheits- und struktursensible Aspekte von Anerkennung mitdenken, um die sich daraus ergebenden Status- und Rollenunterschiede zu analysieren (Heite 2010, Messerschmidt 2013).

3.1.2 Anerkennung und Wertschätzung als Politik der Differenz In menschenrechtlichen Ansätzen von Anerkennung werden hauptsächlich existierende gesellschaftliche Asymmetrien und die Ursachen sozialer Ungerechtigkeit, die nicht allein mit Umverteilung erklärt werden können, sowie Fragen der moralischen Verpflichtung von Gesellschaften thematisiert (Balzer 2014, Schmetkamp 2012, Fraser 2004, Messerschmidt 2013). Anerkennungsproblematiken werden in diesem Zusammenhang auch als „Zugangs-, Teilnahme- und Zugehörigkeitsprobleme“ (Kaletta 2008, 9) diskutiert und stellen eine Antwort auf „Ängste [...] vor und Erfahrungen von Prekarität, Ausgrenzung und Verunsicherungen“ (ebd.) dar. Ausgangspunkt der Analysen bilden daher Möglichkeiten der Partizipation und der Lebensgestaltung durch den Abbau von Ausschluss- und Benachteiligungssituationen (Heite 2010, Schmetkamp 2012, siehe Kapitel 5.1), basierend auf der Vorstellung der Gleichwertigkeit aller Menschen. Aus dieser Sichtweise heraus lässt sich wiederum begründen, warum „Personen(gruppen), die aufgrund von Differenzzuschreibungen Benachteiligung erfahren, besondere Rechte […] und besondere Politiken, wie etwa aktive Gleichstellungspolitiken,“ (Heite 2010, 190) zukommen müssen, um Gleichberechtigung herzustellen. „Eine solche Perspektive nimmt Differenzen eben gerade nicht als vorrangig und unveränderlich vorhanden an, sondern als sowohl sozialstrukturell verursacht wie auch als sich aus den Wahlmöglichkeiten subjektiver und kollektiver Akteure bezüglich ihrer

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

Zugehörigkeiten und spezifischer Formen der Lebensführung ergebende Unterschiede“ (Heite 2010, 191).

Ansprüche auf Anerkennung können nur vor dem Hintergrund der Gleichberechtigung erhoben werden, wobei das Zugestehen von Gleichwertigkeit als „fundamentalste Form der Anerkennung“ (Dederich 2001, 204) beschrieben wird. Diese Form der Anerkennung basiert auf Theorien der Achtung und spricht allen Menschen den gleichen moralischen Status zu (Iser 2006). Dieser kann durch die psychische, sozial vermittelte Anerkennung, aber auch durch materielle Umverteilung hergestellt werden (Iser 2006). Die Ebene des Rechts kann als strukturelle, institutionalisierte Form der Anerkennung und damit als überindividuell beschrieben werden (Ferdani 2011). Dabei besteht durchaus ein Unterschied zwischen der formalen Anerkennung von Rechten und deren realen Verwirklichungschancen (ebd.). Eine rein rechtliche Anerkennung muss nicht zur Folge haben, dass Individuen als solche, deren Einstellungen und Lebensentwürfe wertgeschätzt beziehungsweise bejaht werden (Fragner 2002, Dederich 2001). Auf rechtlicher Ebene ist Anerkennung im Sinne von Achtung reziprok, also jedem gleichermaßen geschuldet, wobei hierbei die Gefahr besteht, Moralität auf Legitimität zu reduzieren und Anerkennung auf eine Minimalethik zum institutionellen Schutz der Menschenwürde zu beziehen (Dederich 2001). Wenn man die Vielfalt an individualisierten Lebensentwürfen in modernen Gesellschaften betrachtet, so herrscht möglicherweise eher Toleranz vor, die dann endet, wenn es um Verteilungsfragen geht (Lash & Featherstone 2002). Der menschenrechtliche Ansatz von Anerkennung drückt sich insbesondere auf Ebene der rechtlichen Anerkennung aus (Balzer 2014), da diese nicht-identitär auf gleichberechtigte Partizipation fokussiert ist (Heite 2010). Als Gerechtigkeitsprinzip, ausgehend von Ungleichheit und Benachteiligung, wird Anerkennung als Menschenrecht definiert (Lash & Featherstone 2002) und dient so auch der Gesellschaftskritik (Balzer 2014). Diese Form der Anerkennung wird häufig synonym mit einer „Politik der Würde“ (Iser 2006, 14) verwendet, die Menschen den gleichen rechtlichen und moralischen Status zuspricht (ebd.) und so die Aushand-

3.1 Anerkennung und Wertschätzung

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lung von Freiheitsrechten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen ermöglicht (Lash & Featherstone 2002). „Ganz allgemein formuliert ist Anerkennung ein Akt, dem anderen Menschen neben sich einen Daseinsraum zu eröffnen und ihm mit Achtung zu begegnen“ (Dederich & Schnell 2009, 78). Gleichzeitig werden über Anerkennung Gruppenzugehörigkeiten definiert und soziale Abgrenzung ermöglicht, die sich dann als „Politik der Differenz“ (Iser 2006, 16) darstellen, indem damit eine Forderung nach positiver Wertschätzung von Verschiedenheit einhergeht (ebd.). Im Gegensatz zur Forderung nach gleichen Rechten ergibt sich damit vielmehr die Forderung nach „Anerkennung jener besonderen Aspekte“ (ebd., 15), die sich für verschiedene Gruppen, aber auch einzelne Individuen als zentral erweisen. „Angesichts jenes Wertepluralismus, der moderne Gesellschaften kennzeichnet, ist freilich unklar, wer als unparteiischer Richter fungieren könnte, der festlegt, was wertvoll(er) ist und was nicht“ (ebd., 16). Daher scheint Wertschätzung als Prinzip einer Politik der Differenz nur begrenzt umsetzbar zu sein, sodass Achtung als zentrales Prinzip demokratischer Gesellschaften herausgestellt und Wertschätzung in den Bereich des Privaten verlagert wird (Habermas 1993, Iser 2006). Anerkennungstheorien erweitern, so kann man zusammenfassen, die Sichtweise einer universalistischen Achtung um die Perspektive der Individualität und Partikularität, sodass individuelle Kontexte und Lebensgeschichten für die Herstellung von Gerechtigkeit analysiert werden (Ferdani 2011). Im Fokus steht die Frage, wie konkrete Ansprüche und individuelle Lebenslagen berücksichtigt werden können, ohne dass das Individuum hinter allgemeinen menschenrechtlichen Ansprüchen zu verschwinden droht. Anerkennung ist auf inter-individueller Ebene als dialogischer Prozess zu verstehen. Der Unterschied zu universalistischen Rechten ist, dass diese Ansprüche nicht im Sinne eines Rechts eingefordert werden können und jedem geschuldet sind, sondern dass diese Ansprüche diskursiv auch zurückgewiesen oder beschnitten werden können (Lash & Featherstone 2002, Forst 2011). Die Legitimität von Anerkennungsansprüchen ergibt sich erst aus einer reziproken Begründbarkeit (Forst 2011). „Anerkennungsansprüche gelten dann als illegitim, die die Chancen anderer auf die gleiche Anerkennung schmälern“ (Iser 2006,

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

19). Angesichts eines Wertepluralismus bleibt jedoch unklar, wie diese Bewertung begründet werden kann. „Vielmehr läuft jede Entscheidung offensichtlich Gefahr, nur Ausdruck eines repressiven Mehrheitswillens zu sein“ (Iser 2006, 16, Balzer 2014). Anerkennung auf menschenrechtlicher Ebene beschreibt demnach nicht ein universelles Recht, sondern die Verhandlung von Freiheitsrechten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (Lash & Featherstone 2002, Forst 2011), wobei Anerkennung immer eine Mischform zwischen universalistischen und partikularistischen Forderungen darstellt. Dabei sind Referenzgruppen entscheidend dafür, ob in bestimmten Fällen eher universalistische oder partikularistische Prinzipien herangezogen werden. Anerkennung ist demnach das Abwägen verschiedener Interessen, die Analyse aktueller Benachteiligungslagen und das Erkennen der Ansprüche verschiedener Gruppen an die Gesellschaft im Allgemeinen. Durch diesen Prozess der gegenseitigen Gewährung und Begrenzung von Freiheitsrechten kann erst eine gemeinsame Kultur entstehen, die gesellschaftlich geteilt wird und so sozialen Zusammenhalt ermöglicht (Lash & Featherstone 2002). „Reciprocity and unity of purpose are thus at the heart of the social bond. Recognition, grounded in reciprocity and unity of purpose, is thus not only the source of the self, but also the source of modernity’s social bond“ (Lash & Featherstone 2002, 14).

Menschenrechte sind ein Versuch, universalistische Regeln partikularistisch anwendbar zu machen, was besonders auch in den Spezifizierungen der Menschenrechte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen deutlich wird. Dabei werden universalistische Argumente herangezogen, um zu begründen, dass Anerkennung auch dem geschuldet ist, was nicht universell geteilt wird (Lash & Featherstone 2002, Schmetkamp 2012, Forst 2011). So soll hergeleitet werden, „wie […] ein Anspruch subjektiver Bedeutsamkeit und Dringlichkeit in einen allgemein bindenden Anspruch auf Rechte transformiert“ (Forst 2011, 55) und auf Grundlage von Anerkennungsbeziehungen Gerechtigkeit und gleichberechtigte Partizipation erreicht werden kann (Schmetkamp 2012). Ziel ist eine Erweiterung von Anerkennungsverhältnissen über die Anpassung bestehender Rechts-

3.1 Anerkennung und Wertschätzung

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oder Normensysteme, bis sie jene gesellschaftlichen Gruppierungen mit umfassen, die sich als zu wenig anerkannt wahrnehmen (Kaletta 2008).

3.1.3 Wertschätzung als Dimension von Anerkennung Erst die Partikularität von Identitäten und das Erleben von Differenz machen Anerkennung und Wertschätzung überhaupt zu einem gesellschaftlichen Thema (Moser 2012). Pluralismus ist dabei verbunden mit der Anerkennung von Vielfalt und Dichotomien, um ein gleichberechtigtes Nebeneinander unterschiedlicher, gegebenenfalls konkurrierender Beziehungen und Systeme innerhalb einer Gemeinschaft zu gewährleisten (Schmetkamp 2012). Wertschätzung wird sowohl innerhalb von Gruppen als auch zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in der Aushandlung gegenseitiger Partizipations- und Freiheitsrechte relevant (Tyler & Blader 2000). Wertschätzung hat zum einen die Funktion, Zusammenhalt und Solidarität innerhalb von Gruppen zu fördern, zum anderen, Gleichwertigkeit zwischen gesellschaftlichen Gruppen herzustellen (Simon & Stürmer 2003). Grundlage hierfür ist wiederum die moralische Achtung der Würde, Autonomie und Freiheit der anderen Person (Schmetkamp 2012). Anerkennung im Sinne von Wertschätzung lässt sich, im Gegensatz zu rechtlicher Anerkennung, nicht auf gesamtgesellschaftlicher Ebene verorten, sondern vielmehr in sozialen Beziehungen, in denen sie durch konkrete Andere für die uns wichtigen Eigenschaften und in für uns zentralen Bereichen von für uns als relevant betrachteten Akteuren vermittelt wird (Iser 2006, Schmetkamp 2012). Die Begrenzung der persönlichen Autonomie und Wahlfreiheit wird als „identitätsbedrohende Verweigerung von Anerkennung, als Bevormundung und Mangel an Respekt wahrgenommen“ (Behrens 2002, 33). Hier geht es um die soziale Wertschätzung durch Andere und damit einhergehende Folgen für die Identitätsbildung des Einzelnen und für das Erleben von sozialem Zusammenhalt (Lash & Featherstone 2002, Balzer 2014, Kaletta 2008, Taylor 2004). Honneth sieht den reziproken Austausch von Anerkennung des Heterogenen als zentrales Anliegen postmoderner Ethik und Grundlage für

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

die Existenz einer moralischen Gesellschaft (Fragner 2002, Kaletta 2008). Reziproke Wertschätzung bildet aus dieser Sicht die Grundlage moderner Gesellschaften, in denen Individuen gleichwertig miteinander leben (Lash & Featherstone 2002). „Während es sich bei rechtlicher Anerkennung um Anerkennung handelt, die auf dem Gleichheitsprinzip basiert und keine Privilegierung oder Sonderstellung von Personen zulässt, wird soziale Wertschätzung gerade für diese Besonderheit von Menschen vergeben, also für Aspekte, die einen Menschen von den übrigen Angehörigen der Gesellschaft unterscheiden. Die Beurteilung darüber, für welche Aspekte dieser Unterscheidbarkeit Anerkennung vergeben wird, geschieht aufgrund gemeinsamer gesellschaftlicher Werte, deren Gültigkeit gesellschaftlichen Wandlungsprozessen unterworfen ist“ (Kaletta 2008, 24).

Anerkennung bezieht sich, so verstanden, auf den Aspekt der Singularität und der intersubjektiven positiven Bestätigung von Verschiedenheit, basierend auf einem affektiven Bedürfnis (Iser 2006), sodass sich Wertschätzung als affirmativ-evaluatives Geschehen definieren lässt (Balzer 2014). Wertschätzung als Form der Anerkennung lässt sich als Hochachtung einer bestimmten Eigenschaft oder Fähigkeit verstehen und ist weder moralisch notwendig noch universell einforderbar, sodass diese Form von Anerkennung verdient werden muss und auch verloren werden kann (Schmetkamp 2012, Darwall 1997, Frankena 1986, Liesen, Felder & Lienhard 2012, Balzer 2014, Fraser 2002). Sie bezieht sich auf Eigenschaften und Fähigkeiten, die das Individuum positiv von Anderen abheben (Iser 2006, Balzer 2014, Schmetkamp 2012). Wertschätzung erfolgt demnach auf Grundlage einer graduellen qualitativen oder quantitativen Bewertung durch Andere, indem Subjekte sich gegenseitig als Träger von Eigenschaften erkennen (ebd.). Sie richtet sich auf die öffentliche Anerkennung der Rollen, der Identität, der Bedürfnisse und der Leistungen von Individuen und drückt sich so auch in sozialem Status aus (Schmetkamp 2012). Die Gesellschaft wird dabei als Kooperationsgemeinschaft verstanden, in der jedes Mitglied einen Beitrag zu einem übergeordneten gesellschaftlichen Ziel leistet (Schmetkamp 2012, Iser 2006). Wertschätzung ist daher an normative Erwartungen der Gesellschaft gebunden und setzt einen gemeinsamen Wertehorizont voraus,

3.1 Anerkennung und Wertschätzung

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der entlang einer geteilten Auffassung von Gesellschaft verläuft (Schmetkamp 2012, Fraser 2002, Balzer 2014, Ferdani 2011, Kaletta 2008). Soziale Wertschätzung ist somit auch Abbild des gesellschaftlich beigemessenen Wertes der Leistung einzelner Gesellschaftsmitglieder und deren ‚Nützlichkeit’ zur Erreichung gesamtgesellschaftlicher Zielsetzungen (Schmetkamp 2012, Iser 2006, Kaletta 2008, Dederich & Schnell 2009). Ein Vorenthalten von Anerkennung kann möglicherweise negative Auswirkungen auf das Selbstverhältnis von Menschen haben (Kaletta 2008, Taylor 2004). Dabei ist jedoch anzumerken, dass nicht jede verwehrte Anerkennung internalisiert wird, da einem Menschen üblicherweise verschiedene Kompensationsmöglichkeiten und Puffer zur Verfügung stehen (Ferdani 2011, Fraser 2002) und auch Abgrenzung eine Dynamik von Anerkennung sein kann (Balzer 2014). Zudem kann Anerkennung auch zur (Re)Produktion von Machtverhältnissen führen, indem sich gesellschaftliche Gruppen und Individuen, die nach Anerkennung streben, den Normen und Werten der anerkennenden Gruppe angleichen (Balzer 2014, Butler 2007). Gibt es kein gemeinsames Bezugssystem oder steht die entgegengebrachte Wertschätzung in einem Widerspruch zum eigenen Selbstbild, kann Wertschätzung gar als diskriminierend oder demütigend wahrgenommen werden (Schmetkamp 2012, Honneth 1992). Umstritten ist, welche Eigenschaften jeweils anerkannt werden müssen (Iser 2006) und ob jede Art von Anerkennung die positive Selbstbeziehung fördert beziehungsweise ob „jede ethisch-existenzielle Selbstbeziehung von gelungener Anerkennung abhängig zu machen“ (Schmetkamp 2012, 141; vgl. Ferdani 2011) ist oder ob sich auch verwehrte Anerkennung positiv auf die Selbstentwicklung auswirken kann (Schmetkamp 2012). Wertschätzung geht von der Autonomie von Menschen aus, sodass die Dimension der Angewiesenheit und Abhängigkeit nicht mitgedacht wird (Moser 2012). Dies birgt auch die Gefahr, Anerkennung an Voraussetzungen zu binden und nur für als ‚positiv’ oder ‚nützlich’ bewertete Eigenschaften zu gewähren (Kaletta 2008, Iser 2006, Schmetkamp 2012, Krebs 2002). Die Verknüpfung von Anerkennung mit Merkmalen, die als positiv oder nützlich bewertet werden, kann es kulturellen und ethnischen Minderheiten, aber auch Menschen mit Behinderungen er-

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

schweren, Anerkennung im Sinne von Wertschätzung zu erfahren (Dederich & Schnell 2009). Gerade die von Honneth beschriebene Ebene der Solidarität beziehungsweise der Wertschätzung macht die Gefahr deutlich, dass Anerkennung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird (Dederich & Schnell 2009). Wertschätzung kann somit auch als Machtmittel eingesetzt werden (Balzer 2014, Fraser 2004) und unterliegt sich historisch wandelnden Vorstellungen (Iser 2006, Hafeneger 2002, Schmetkamp 2012).

3.2 Wertschätzungs-Respekt: Partikularistische Dimension 3.2 Wertschätzungs-Respekt: Partikularistische Dimension Der Anerkennungsbegriff ergänzt den Achtungsbegriff um eine differenztheoretische Komponente, da nicht nur abstrakt-rechtliche Beziehungen betrachtet, sondern intersubjektive Beziehungen als konstitutiv für die Identitätsbildung in den Blick genommen werden (Schmetkamp 2008, Balzer 2014). Insbesondere die Dimension der Wertschätzung, als positive Bewertung von Verschiedenheit, nimmt auch Eingang in eine Theorie des Respekts. So wird ‚appraisal respect’ definiert als Wertschätzung für Eigenschaften und Fähigkeiten von Personen und ist somit an Faktoren wie Können, Leistung oder Kompetenz geknüpft (Darwall 1977/2006). Wertschätzung bezieht sich demnach auf Eigenschaften und Leistungen, die gesellschaftlich oder innerhalb von Gruppen als wertvoll und nützlich erachtet werden (Schmetkamp 2012, Darwall 1977, Dillon 2007, Van Quaquebeke et al. 2007, Simon 2007). Wertschätzung ist daher eng mit dem Begriff der Leistung verbunden und drückt sich als Hochachtung oder Bewunderung aus, die auch einen sozialen Status vermittelt. So werden vertikale Differenzlinien bestimmt. Wertschätzung als Dimension von Respekt wird hauptsächlich in Bezügen thematisiert, in denen es um Vergleichbarkeit geht und findet so vermehrt Anwendung in der Erforschung von Hierarchieebenen in Gruppen. Auch kann Wertschätzung der Abgrenzung dienen, indem gruppeninterne Normen und Werte definiert werden, nach denen bewertet wird.

3.3 Wertschätzung in der sozialen Interaktion

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Wertschätzungs-Respekt bezieht sich daher auf die Anerkennung besonderer individueller Leistungen, die Individuen positiv von Anderen unterscheiden. Durch Wertschätzung werden insbesondere Status- und Hierarchieunterschiede ausgedrückt. Wertschätzungs-Respekt ist nicht einforderbar, graduierbar und kann gewonnen oder verloren werden (Darwall 1977, Dillon 2007). Er dient hauptsächlich als Differenzierungskategorie, die im Sinne einer Kompetenzzuschreibung verstanden wird und so eine Einflussnahme im Sinne der Weitergabe von Expertenwissen oder -können beschreibt.

3.3 Wertschätzung in der sozialen Interaktion 3.3 Wertschätzung in der sozialen Interaktion Interaktionistische Theorien beschreiben Anerkennung als einen evaluativen Prozess, der über eine positionale Einordnung des Gegenübers subjektive Nähe und Distanz erzeugt (Balzer 2014, Neckel & Sutterlüty 2008). Die positive Bewertung durch Andere ist daher ein Zeichen dafür, wie sehr eine Gruppe ihre Mitglieder als zugehörig einordnet, was wiederum ein positives Selbstverhältnis hervorruft (Kaletta 2008, Leary & Baumeister 2000). Gerade auf individueller Ebene scheint der Aufbau stabiler emotionaler Beziehungen bedeutsam, um Anerkennung zu erfahren (Kaletta 2008). Persönliche Beziehungen dienen demnach dazu, dem Individuum über Zuordnungs- und Ausschlussprozesse eine Position innerhalb eines Sozialgefüges zuzusprechen, wobei fördernde und schützende, aber auch einschränkende und schädigende Wirkungen daraus folgen können (Kaletta 2008, Lenz & Nestmann 2009, Prengel 2013). Theorien der Anerkennung betonen unter Bezug auf gegenseitige Wertschätzung die affirmative Bestätigung und Bejahung von Differenz und Besonderheit, durch die Menschen als gemeinschaftsorientierten Lebewesen Zugehörigkeit vermittelt werden soll (Schmetkamp 2008, Kaletta 2008). Persönliche Identität entwickelt sich, aus anerkennungstheoretischer Perspektive, in einem Wechselspiel zwischen dem Erleben von positiv bewerteter Einzigartigkeit und der Anerkennung kollektiver Merkmale (Ferdani 2011, Schmetkamp 2012). Anerkennungserwartungen sind jeweils kontextabhängig und können sich auf unterschiedlichste

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3 Wertschätzung als differenztheoretisches Prinzip von Respekt

Art ausdrücken. Nicht jede Art von Fremdbewertung hat gleichermaßen Einfluss auf die Selbstwahrnehmung, da die Anerkennung von Personen, auf deren Urteil wir Wert legen, von größerer Bedeutung sein wird (Iser 2006, Kaletta 2008). Wertschätzung und Bewunderung zeigen, dass der Andere als überlegen oder Autorität anerkannt wird und spricht dem Gegenüber so einen bestimmten Status zu (Kaletta 2008). Daran schließt sich die Frage an, auf welche Aspekte der Identität sich Wertschätzung richten sollte (Schmetkamp 2012). „Es zeigt sich also, dass Anerkennung in verschiedensten Formen z.B. als universelle Achtung, Respekt vor Andersartigkeit, Lob für Besonderes, Bewunderung von Status, Liebe usw. betrachtet werden kann“ (Kaletta 2008, 14).

Wertschätzungs-Respekt bezieht sich zum einen auf individueller Ebene auf das Vermitteln von Bewunderung und die Zuschreibung von Kompetenz, zum anderen auf gesellschaftlicher Ebene auf strukturelle Zuordnungs- und Kategorisierungsmechanismen, die Hierarchien legitimieren.

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Rücksicht als bedürfnistheoretisches Prinzip von Respekt

4 Rücksicht als bedürfnistheoretisches Prinzip von Respekt Die Debatte um Achtung, Anerkennung und Rücksicht erweist sich, wie bereits aufgezeigt, im Kontext gesellschaftlicher Gleichberechtigung unter der Voraussetzung individueller Selbstbestimmung und Unabhängigkeit als zentral (Graumann 2014, Taylor 2004, Fraser 2004, Rawls 1971, Schnell 2001, Forst 2011). Die vorherrschende Frage im Diskurs über Menschenrechte und Anerkennung ist, ob Gerechtigkeitstheorien aus der Gleichheit aller Menschen oder aus deren Pluralität begründet werden sollen (Schmetkamp 2012, Taylor 2004, Schnell 2001). Während Theorien der Achtung eine universalistische Menschenwürde zugrunde legen, die sich anhand unveräußerlicher a priori Bedingungen des Menschseins begründet, nehmen Anerkennungstheorien ergänzend eine pluralistische Heterogenität und deren positive gesellschaftliche Bewertung zum Ausgangspunkt des Gerechtigkeitsdiskurses. Ein gesellschaftlicher Anspruch auf Berücksichtigung von Besonderheiten und spezifischen Bedürfnissen wird dabei aus einem Prinzip der Wertschätzung hergeleitet, ist also mit einer positiven Bewertung von Eigenschaften verbunden. An die Konzeption der Wertschätzung knüpft sich häufig der Vorwurf, dass nur für die Gesellschaft als ‚wertvoll’ oder ‚nützlich’ bewertete Eigenschaften und Besonderheiten berücksichtigt werden und diese so auf einem reinen Nutzen- respektive Tauschprinzip basiert. „Das Nutzenprinzip ist [jedoch] nicht in der Lage, die Tatsache zu erklären, daß in einer gerechten Gesellschaft die gleichen bürgerlichen Freiheiten garantiert“ (Rawls 2002, 357) werden und dass diese auf moralischer Ebene nicht verhandelbar sind. Der Andere muss demnach auch unabhängig von „objektivierbaren Qualitäten, spezifischen Eigenschaften, gesellschaftlichem Nutzen, verrechenbaren Präferenzen oder Reziprozitätserwartungen“ (Dederich & Schnell 2009, 197f.) berücksichtigt und einbezogen werden. In Anerkennungstheorien wird dieses Bedürfnis nach wertungsfreier Berücksichtigung lediglich auf Ebene der sozialen Nahbeziehungen verortet und somit nicht auf gesamtgesellschaftlicher oder politischer Ebene betrachtet (Schmetkamp 2012, Honneth 1994). Zudem gilt die fürsorgliche und be© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9_4

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4 Rücksicht als bedürfnistheoretisches Prinzip von Respekt

dürfnisorientierte Zuwendung zum Anderen als „surplus gegenüber einer allgemeinen Moral“ (Conradi 2001, 22) und kann somit nicht als allgemein verpflichtender moralischer Anspruch begründet werden. Rücksichts-Respekt als bedürfnistheoretischer Zugang nähert sich dem Gerechtigkeitsbegriff hingegen genau aus einem solchen Prinzip der Rücksichtnahme auf besondere Bedürfnisse, Eigenschaften, Interessen und damit verbundener Lebenspläne auf interaktionistischer und gesellschaftlicher Ebene, ohne dass damit eine positive Bewertung oder die Beimessung eines gesellschaftlichen Wertes verbunden sein muss (Schmetkamp 2012, Carter 2011). „Es ist die eigene Perspektive von Individuen, die zählt und die – gegebenenfalls – zwar keine Anerkennung, aber immerhin Respekt abverlangt. Wir können den jeweiligen Lebensvollzug eines Individuums zu verstehen versuchen und ihm unseren Respekt nicht verweigern, obwohl wir die Gründe für diesen Lebensvollzug gerade nicht anerkennen“ (Wils 2004, 84).

Im folgenden Kapitel wird Rücksicht als Theorie zum Umgang mit Differenz (Kapitel 4.1) eingeführt. Dabei wird zunächst eine Ethik vom Anderen her als moralphilosophische Grundlage einer Theorie der Rücksicht definiert (Kapitel 4.1.1), um daran anknüpfend Rücksicht als demokratisches Prinzip zu verorten (Kapitel 4.1.2). Kapitel 4.1.3 greift den Diskurs über das postulierte Prinzip der Reziprozität und Symmetrie sozialer Beziehungen auf und ordnet diesen kritisch ein. Rücksichts-Respekt wird als dritte Dimension von Respekt als subjektivistische Ebene definiert (Kapitel 4.2). Im letzten Schritt wird eine handlungstheoretische Dimension von Rücksichts-Respekt herausgearbeitet (Kapitel 4.3).

4.1 Rücksicht und Differenz 4.1 Rücksicht und Differenz Insbesondere Ansätze zur Begründung von Care Ethiken, in der deutschen Übersetzung Ethik der Achtsamkeit (Conradi 2001, Gilligan 1987), aber auch Elemente der Diskursethik (Habermas 1983 & 1997) setzen sich mit Fragen der Gleichberechtigung auseinander, die nicht auf einer positiven Bewertung gründen und auch keine gesellschaftliche Verpflich-

4.1 Rücksicht und Differenz

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tung zur positiven Bewertung zum Ziel erklären. Ansätze der Gemeindepsychologie (Keupp 1990) liefern ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Herleitung einer Theorie der Rücksicht, die das Subjekt als Ausgangspunkt moralischer Beziehungen sieht. Berücksichtigung bezieht sich dabei gerade auch auf jene Aspekte, die eben nicht als positiv bewertet werden, denen aber dennoch ein legitimes Recht auf Gleichwertigkeit nicht abgesprochen werden kann. Die Begriffe Fremdheit, Differenz und Verschiedenheit spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Auch im erziehungswissenschaftlichen Diskurs sind Begriffe wie Verschiedenheit, Diversität, Heterogenität und Differenz Leitbegriffe zur Bestimmung ungleicher Zugangs- und Partizipationschancen (Emmerich & Hormel 2013). Ziel pädagogischer Zugänge ist es, dass Verschiedenheit, Differenz oder Fremdheit als Teil menschlicher Normalität mindestens anerkannt, wenn nicht sogar wertgeschätzt werden sollen. Dabei werden im pädagogischen Diskurs meist die Begriffe ‚Vielfalt’ und ‚Verschiedenheit’ verwendet (Prengel 2006 & 2013), während ‚Differenz’ sich eher in sozial-konstruktivistischen Gerechtigkeitstheorien verorten lässt, die Differenzkategorien als Ausgangspunkt ungleicher Verteilung von Macht und Ressourcen analysiert (Emmerich & Hormel 2013). Fremdheit ist ein Begriff aus dem ethischen Diskurs, der vor allem mit den Grenzen des Selbst und der Herleitung moralischer Ansprüche aus der Begegnung mit dem Fremden verknüpft ist (Stinkes 1993). In dieser Arbeit werden vornehmlich differenztheoretische Ansätze betrachtet, die jedoch zur Herleitung einer ethischen Begründung auf Theorien der Fremdheit bezogen werden. Differenz und Fremdheit werden dabei miteinander verknüpft, sodass die Forderung nach Gleichstellung und Gleichberechtigung von Differenz auch unter moraltheoretischen Gesichtspunkten eingeordnet wird.

4.1.1 Rücksicht als Ethik vom Anderen her In universalistischen Moraltheorien wird Rücksicht, anders als Achtung, als supererogatorische Leistung definiert, die sich als Prozess der wechselseitigen bewussten Wahrnehmung beschreiben lässt, jedoch nicht als

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4 Rücksicht als bedürfnistheoretisches Prinzip von Respekt

moralische Pflicht gelten kann (Schmetkamp 2012, Conradi 2001). Diese Bedeutung von Rücksicht basiert auf dem Prinzip der Gleichheit der Menschen, das ethische Urteile als rationale Urteile unter einem „Schleier des Nichtwissens“ (Rawls 2002, 357) definiert. Diese Sichtweise gründet vor allem auf einem Verständnis von Gerechtigkeit, das den Menschen neutral und ohne Einbezug spezifischer Gegebenheiten betrachtet und so einen „Urzustand mit gleichen Rechten“ (Rawls 2002, 358) postuliert (Schnell 2001). Das Grundmotiv bilden universalistische Rechte, „weil diese Regeln einen Anspruch auf strikte Allgemeinheit erheben: Wenn sie gelten, gelten sie für alle. Und sie gelten nicht als Zwangsnormen, sondern kraft ihrer Begründbarkeit gegenüber beliebigen Adressaten“ (Ladwig 2004, 128). Eine allgemeine, universalistische Moral, die sich auf die Grundideen von beispielsweise Freiheit und Autonomie bezieht, kann daher als Minimalethik bezeichnet werden, da ohne universalistische Achtung kein Anspruch auf spezielle Rechte möglich wäre (Balint 2006, Ladwig 2004, Dillon 2010, Schmetkamp 2012, Antor 2009). Universalistische Gleichheit geht demnach von einem hohen Grad an Neutralität in Bezug auf Differenz aus (Balint 2006). Basiert Rücksicht oder Fürsorge auf dem Prinzip der Gleichheit, bleibt zu klären, wie eng diese definiert sein kann beziehungsweise muss, damit etwas als gleiches in einer diversifizierten Gesellschaft Anspruch auf Einbezug erheben kann (Dederich & Schnell 2009; siehe Kapitel 2.1). Im Gegensatz zu Achtungstheorien, die häufig von Autonomie und einem bewussten Selbst ausgehen, um daraus moralische Ansprüche abzuleiten, versucht eine Theorie der Rücksicht, häufig konzipiert als Fürsorgeethik, diese Ansprüche unabhängig vom Selbstbewusstsein oder der Autonomie einzelner Individuen zu begründen (Carter 2011, Conradi 2001). Dabei treffen Bedürfnisse wechselseitig aufeinander, sodass sich in der Begegnung mit dem Anderen intersubjektive Ansprüche und Pflichten ergeben (Schmetkamp 2012, Dederich & Schnell 2009). Ausgehend von universalistischen Prinzipien der Achtung beziehen sich bedürfnistheoretische Zugänge gerade auch auf partikulare Bedürfnisse und individuelle Voraussetzungen und implizieren so Bewertungsprozesse, die eben keine Neutralität im Sinne einer universalistischen Gültigkeit erzeugen, sondern ein konkretes Urteil erfordern (Balint

4.1 Rücksicht und Differenz

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2006). Die Forderung nach moralischer Berücksichtigung ergibt sich daher eben erst aus den Besonderheiten anderer Menschen und ist nicht bereits a priori vorhanden. „Es ist der Andere in seiner Andersheit, der für diese Rücksichtnahme von Belang ist“ (Schmetkamp 2012, 165). Rücksicht wird in moralischen Diskursen unterschiedlich definiert. Dabei erweist sich insbesondere die Frage, ob Rücksicht als moralisch verbindliche und allgemeingültige Forderung gelten kann oder ob sie nur in bestimmten Zusammenhängen als freiwillige Leistung gilt, als Streitpunkt (Conradi 2001, Schnell 2001, Balint 2006). Definiert man Rücksicht als ‚milde Verpflichtung‘ (Tugendhat 1993, Wils 2004), wird man erst durch die konkrete Artikulation besonderer Bedürfnisse durch das Gegenüber zu Rücksichtnahme aufgefordert. Der Andere begegnet mir als konkreter Anderer, dem nicht nur eine universalistische Achtung geschuldet ist, sondern ebenso „eine konkrete Beurteilung des Gegenübers und dessen Kontextes“ (Schmetkamp 2012, 169). Daher wird in universalistischen Theorien postuliert, dass dies kein allgemein bindendes ethisches Prinzip sein könne, sodass Rücksicht auf Nahbeziehungen bezogen, aber nicht auf eine allgemeine gesellschaftliche Gerechtigkeitstheorie angewendet wird (Schnell 2001, Honneth 1994). Dies führt dazu, dass Rücksicht als supererogatorisches Prinzip dem Prinzip einer universalistischen (rationalen und differenzblinden) Achtung untergeordnet wird und so zwar als moralische Tugend gilt, jedoch nicht als moralische Verpflichtung definiert wird (Schnell 2001). Skepsis gegenüber Rücksicht als moralisch verbindlichem Prinzip drückt sich auch in der Annahme aus, dass die individuelle Berücksichtigung von subjektiven Bedürfnissen zu einer hierarchischen Einordnung von Differenz beitragen könnte. Die hierarchische Abstufung von Wertschätzung gegenüber verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen, die sich aus einer solchen Differenzierung entwickeln kann, gilt seit Jahrhunderten als Auslöser für Abwertung, Diskriminierung und Unterdrückung (Dillon 2010, Emmerich & Hormel 2013). Grundlage von Differenzierung muss daher immer die Achtung der Gleichwertigkeit sein, die weder zu einer Assimilierung noch zu einer Festschreibung von Identitäten führt.

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4 Rücksicht als bedürfnistheoretisches Prinzip von Respekt

Wenn Menschen sich einander auf Grundlage einer universalistischen Achtung einen moralischen Wert zuschreiben, impliziert dies, dass der Andere auch eine konkrete Anforderung der Berücksichtigung an mich stellt. Das Sein des Anderen muss daher in eigene Gedanken und Überlegungen einbezogen werden und begrenzt die eigenen Expansionstendenzen (Dillon 2010, Antor 2009, Spaemann 1996). Gleichwertigkeit bedeutet in diesem Sinne, die Autonomie des Anderen zu berücksichtigen und diesen in seinem Lebenszusammenhang zu betrachten (Dillon 2010). Moralischer und rechtlicher Respekt gebührt so insbesondere auch dem Anderen in seiner spezifischen Andersheit (Fragner 2002, Dillon 2010, Dederich & Schnell 2009). Eine gerechtfertigte Ungleichbehandlung kann daher ebenso als egalitäres Grundmotiv definiert werden, sodass das ethische Prinzip der partikularen Berücksichtigung als verpflichtend und nicht als supererogatorisch gelten kann (Ladwig 2004, Antor 2009, Schnell 2001, Balint 2006). Die relationale Abwägung und Bewertung von Bedürfnissen unter Voraussetzungen spezifischer und individueller Faktoren muss demnach zentraler Bestandteil einer Ethik der Rücksicht sein. „Das heißt, die basale negative Achtung des moralischen Status, der Würde, der Autonomie und Freiheit des Individuums muss um eine konkrete Anerkennung und Rücksicht der Kultur und der Lebenspläne ergänzt werden - erst dann können wir von einer vollständigen und gelungenen Ethik des Respekts sprechen“ (Schmetkamp 2012, 204).

Eine konkrete Beurteilung und damit auch Berücksichtigung einer Person in ihrem jeweiligen Kontext erfordert dabei zu einem gewissen Grad eine Perspektivübernahme (Schmetkamp 2012). Dafür ist es zunächst wichtig, Bedingungen und Räume zu schaffen, „damit Menschen ihre Stimme erheben können“ (Conradi 2001, 130), wobei es eher darum geht, die andere Perspektive zu verstehen, und weniger darum, sich damit zu identifizieren oder mitzufühlen (ebd.). Zudem führt das Verstehen von Differenz nicht zwangsläufig zu einem Zugestehen von Gleichwertigkeit (Wils 2004). Im Gegensatz zu Achtung als universalistisch einforderbarem moralischen Prinzip kann das Prinzip der Rücksicht aufgrund seiner Relationalität und Aushandelbarkeit entweder eine tiefe und partikulare

4.1 Rücksicht und Differenz

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Achtung vor Verschiedenheit bewirken, Gleichgültigkeit hervorrufen, aber auch Intoleranz zur Folge haben (Balint 2006). Rücksicht heißt demnach nicht, dass jede Handlung oder Überzeugung geteilt, wertgeschätzt oder gar gelten gelassen werden muss (Arrington 1978, Forst 2011). Obwohl wir Meinungen anderer Menschen nicht teilen oder deren Überzeugungen und Handlungen gar missbilligen (Schmetkamp 2012), müssen wir diese dennoch als Auslegung ihrer praktischen Realität behandeln, was wiederum Dialoge erfordert (Arrington 1978). „Die Absichten, die Entscheidungen, die Wünsche, die Gefühle und die Wertevorstellungen von jemandem zu respektieren, impliziert weder notwendigerweise Liebe oder Zuneigung zu ihm, noch Wertschätzung von ihm. Es bedeutet vielmehr die Ausdrucksformen seiner Subjektivität zu achten und ernst zu nehmen, und zwar auch dann, wenn diese Ausdrucksformen der Person, die anerkennt, fremd und unzugänglich bleiben, ihr ‚unreif’ oder ‚unvernünftig’ erscheinen, und selbst wenn sie diese Ausdrucksformen nicht als einen potenziellen Beitrag für die Gesellschaft ansehen kann“ (Stojanov 2011, 103).

Rücksicht bedeutet jedoch nicht, dass jede Handlung oder Einstellung anderer Personen oder Gruppen gleichberechtigt gelten gelassen werden muss, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, diese zurückzuweisen, wenn sie beispielsweise gegen universalistische Prinzipien der Achtung und Autonomie verstoßen (Forst 2011). Eine Ethik vom Anderen her begründet Rücksicht ausgehend von der Verletzlichkeit und der Sozialität des Menschen als verpflichtendes moralisches Prinzip (Wils 2004, Graumann 2004). Der Mensch wird so nicht nur als rationales, freies und moralisches Wesen definiert, wie in der Moralphilosophie Kants, sondern darüber hinaus als bewusstes und selbstbewusstes Individuum mit Zielen, Plänen und Absichten, das sich und die Welt von seinem eigenen Standpunkt aus sieht (Williams 1962). Diese Definition ermöglicht es, das Individuum außerhalb seiner öffentlichen Evaluierung und Bewertung zu betrachten und den Anderen in seiner Existenz als subjektiv Handelnden wahrzunehmen (Arrington 1978, Keupp 1990). „The respect we owe a man is, at least in part, the obligation we have to identify him in his own terms“ (Arrington 1978, 1). Rück-

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sicht meint dabei mehr, als die Rechte des Anderen „nur zufälligerweise nicht zu verletzen“ (Schaber 2010, 156). Eine Ethik, die vom Anderen ausgeht, nimmt die allgemeinen und verallgemeinerten moralischen Prinzipien nicht als vorausgesetzt an, sondern abstrahiert diese ausgehend von einer konkreten Moral, zu der wir nur über das Verhältnis von Eigenem und Anderem einen Zugang gewinnen können (Schnell 2001). Nur in der konkreten Begegnung mit anderen Menschen, über die sich Bedürftigkeit, Verletzlichkeit und Angewiesenheit erst vermittelt, ergeht ein Anspruch an mich, der als „Anfang der Ethik“ (Dederich & Schnell 2009, 75) erst die Gültigkeit universalistischer Prinzipien begründet (Dederich & Schnell 2009, Schnell 2001, Reichenbach 2012). „Es sind nicht mehr schlechthin allgemeine Regeln, die uns auffordern, sondern verallgemeinerte, denen die Spuren der Herkunft aus dem Eigenen noch anhaften“ (Schnell 2001, 95). Es kann also nicht von dem Anspruch des Anderen gesprochen werden, sondern von einem Anspruch eines Anderen (ebd.), sodass daraus die Notwendigkeit der Rechtfertigung gegenüber anderen Ansprüchen erwächst. Subjektivität wird dabei immer auch in ihrer Bezogenheit auf Andere betrachtet, die sozial geprägt und kontextuell eingebettet ist. So ergibt sich einmal die Betrachtung der direkten Interaktion von Angesicht zu Angesicht und darüber hinaus die Dimension des Dritten in Form pluraler Ansprüche an mich (ebd.). Das Soziale kann demnach nur plural gedacht werden (Schnell 2001, Reichenbach 2012). Insbesondere feministische Theorien, aber auch französische Phänomenologen monieren die Abwertung fürsorglicher Beziehungen innerhalb des ethischen Diskurses und rücken interpersonale Bezogenheit und asymmetrische Abhängigkeit als zentrale Prinzipien stärker in den Fokus (Conradi 2001, Lévinas 1995 & 1999, Ricouer 2005, Waldenfels 1998 & 2006). Mit dem Begriff der Fürsorge ist ein Verständnis von Rücksicht verknüpft, welches eher in den Bereich einer Neigung oder freiwilligen Leistung eingeordnet wird, und das als Gegenentwurf zu den am Vernunftbegriff orientierten - Prinzipien der Autonomie und Freiheit gilt (Conradi 2001). Honneth (1994) verortet Fürsorge im Bereich des Privaten und definiert sie als interessenlose Hilfeleistung, die sich aus der direkten Beziehung zum Anderen ergibt (Schnell 2001). Dies wird meist

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auch damit begründet, dass in fürsorglichen Beziehungen die gerechtigkeitstheoretische Forderung nach symmetrischen und reziproken Beziehungen uneinlösbar bleibt (ebd.). Symmetrie und Reziprozität als Garanten einer neutralen und gleichen Achtung der Würde widersprechen dem Prinzip einer konkreten bedürfnisorientierten Hinwendung zum Anderen, die immer schon parteilich ist (Conradi 2001). In aktuellen ethisch-philosophischen Diskursen im deutsch- und englischsprachigen Raum wird Fürsorge als Kontrapunkt zu universalistischer Achtung und Gleichbehandlung definiert, da durch Fürsorge die Chancengleichheit der Beteiligten und damit die Symmetrie aufgebrochen werden (Conradi 2001). Annahme ist, dass Gerechtigkeit nur ohne Sympathie oder Zuneigung, also unter der Prämisse der Neutralität, hergestellt werden kann (Conradi 2001, Schnell 2001, Rawls 2002). „Sympathie und Zuneigung werden also wie jegliche Form der Bindung als problematische Hemmnisse des praktischen Diskurses und darüber hinaus als Gefährdung des Prinzips gleicher Achtung angesehen“ (Conradi 2001, 104). Die Herleitung von Normen und Werten als reziprok verpflichtend, in die in der deontologischen Ethik nur Bereiche moralisch einbezogen werden, „die alle Menschen gleichermaßen betreffen bzw. zu denen alle Menschen in der selben Weise verpflichtet werden können“ (Conradi 2001, 74), führt laut Conradi (2001) dazu, dass zuwendende und versorgende Aspekte als etwas Zusätzliches oder Supererogatorisches verstanden werden. Dabei werden helfende Tätigkeiten meist einigen Menschen (in der Regel Frauen) zugewiesen, während andere davon entlastet werden. „Fürsorge und Mitmenschlichkeit, Nächstenlieben und Wohltätigkeit, Zuneigung und Aufmerksamkeit und Unterstützung“ (ebd.) werden so in den Bereich der freiwilligen, aus Empathie und Sorge begründeten, Tätigkeiten eingeordnet, die nicht als moralisch verpflichtend gelten können. Eine Theorie der Rücksicht „präferiert Bezogenheit und Differenz vor Autonomie und Konsens“ (ebd., 166). „Während Honneth ‚Anerkennung’ als Voraussetzung der individuellen Identitätskonstruktion herausarbeitet und demzufolge Anerkennungshandeln normativ begründet [...], setzt Lévinas vor jeglichem normativen Gehalt an und beschreibt den

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Appell des Andern, der zur unbedingten Zuwendung nötigt, als Grundlage der Beziehung“ (Reichenbach 2012, 48).

Intersubjektivität kann dabei grundsätzlich nicht als reziprok und symmetrisch gedacht werden, da Menschen als soziale Wesen immer in ihrem Eingebundensein in Beziehungen gesehen werden müssen (Schnell 2001, Conradi 2001, Dederich & Schnell 2009, Reichenbach 2012). Differenz und die damit verbundene Identität werden jedoch nicht als feststehende und unveränderbare Kategorien definiert, sondern in ihrem jeweiligen Kontext unter Einbezug von Rollen- und Selbstverständnissen betrachtet (Balint 2006). Daher stellt sich die Frage, in welchen Kontexten und bezogen auf welche Eigenschaften Rücksicht wirksam wird und wie diese konkret ausgedrückt werden soll. Lévinas begründet, dass allein die Wahrnehmung des Anderen einen Anspruch an mich stellt (Peperzak 1998, Lévinas 1995). „Dich zu sehen heißt zu entdecken, daß ich ein Gewissen habe; deine Anrede zu vernehmen heißt, zu der Wahrheit aufgeweckt zu werden, daß ich verpflichtet bin, deiner Gegenwart auf eine nicht-mörderische Weise zu antworten. Dein Erscheinen verpflichtet mich zur Verantwortlichkeit für dich“ (Peperzak 1998, 26).

Eine grundsätzliche Zugehörigkeit auf Basis universalistischer Prinzipien bleibt für eine Theorie der Rücksicht daher unerlässlich und bildet gleichsam den Ausgangspunkt zur Ermöglichung partikularistischer Berücksichtigung. Theunissen (2011) formuliert daher den Anspruch auf „personale Wertschätzung und Respekt vor der Person in ihrem So-Sein“ (163). Eine konkrete Moral, zu der auch eine Theorie der Rücksicht gezählt werden kann, bezieht sich auf die partikularen Vorstellungen und Deutungen konkreter Subjekte oder Gemeinschaften (Schnell 2001). Annahme ist, dass „ein Zugang zur moralischen Teilhabe und -nahme an den Angelegenheiten externer Gemeinschaften ein gemeinsames Bedeutungsuniversum voraussetzt“ (ebd., 96). Dabei ist nicht der Personenstatus entscheidend, sondern vielmehr die Zugehörigkeit beziehungsweise der soziale Status innerhalb einer Gemeinschaft und damit verbundene zugestandene Rechte (Balint 2006).

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Eine Ethik der Rücksicht versucht demnach die Forderung nach der Verbindung einer „Ethik des ‚Verallgemeinerten Anderen‘ mit einer solchen des ‚Konkreten Anderen‘“ (Dederich & Schnell 2009, 72) in einem symbolischen Interaktionismus zu verbinden. Eine universalistische Ethik ist dabei als Grundlage zu betrachten, die zur Begründung von Menschenrechten und Menschenwürde unerlässlich ist (ebd.). Nimmt man jedoch statt der Gleichheit der Menschen eine grundsätzliche Asymmetrie menschlicher Beziehung zum Ausgangspunkt, ergibt sich daraus „eine nicht delegierbare Verantwortung für den Anderen. Verantwortung besagt, dass ich auf einen Anspruch, der durch den Anderen an mich ergeht, zu antworten habe. Dass ich in dieser Weise verantwortlich bin, ist unvermeidlich, was ich hingegen auf den Anspruch des Anderen zu sagen und zu tun habe, liegt in meiner Freiheit, ist also nicht durch den Anderen vorherbestimmt“ (Dederich & Schnell 2009, 62).

Beziehungen sind aufgrund ihrer Struktur, in der ein unausweichlicher Anspruch einem antwortenden Handeln vorausgeht, immer als asymmetrisch und nicht reziprok zu definieren (Dederich & Schnell 2009, Reichenbach 2012). „Für die Ethik folgt hieraus, dass sie nicht von einer abstrakten Gleichheit und Reziprozität autonomer Subjekte ausgehen kann, wie dies beispielsweise moderne Diskursethiken tun. Vielmehr erlangen Andersheit und Asymmetrie der ethischen Relation einen ethischen Stellenwert, der auch in der Philosophie erst seit einigen Jahrzehnten wahrgenommen und gewürdigt wird“ (Dederich & Schnell 2009, 76).

Durch Rücksicht als Dimension von Respekt wird es ermöglicht, auf Basis eines universellen Achtungs-Respekts die individuellen und konkreten Ansprüche des Anderen sowohl auf Ebene der Interaktion als auch auf Ebene eines allgemeinen moralischen und gesellschaftlichen Prinzips in eine universalistische ethische Theorie zu integrieren. So wird eine „Achtung vor dem Anderen als Anderen“ (Dederich & Schnell 2009, 75) eingelöst. Während universalistisch ausgerichtete Gerechtigkeitstheorien von autonomen, unabhängigen Individuen ausgehen und moralischen Entscheidungen eine universelle Gültigkeit und Unparteilichkeit zusprechen, beziehen Care Ethiken mit ein, dass moralische Entscheidungen in der

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Beziehung zu Anderen betrachtet werden müssen und dass auch eine Parteinahme legitim sein kann (Kittay 2004, Conradi 2001). So soll aus einem nicht universalistischen Blickwinkel durch einen bedürfnisorientierten Zugang zu Gleichberechtigung und selbstbestimmter Lebensführung eine ethisch verbindliche Theorie generiert werden, die von einer wesentlichen Asymmetrie sozialer Beziehungen ausgeht (Kittay 2004, Peperzak 1998). Care, in der deutschen Übersetzung häufig als Fürsorge bezeichnet, ist mit einer Haltung der Offenheit und Empathie gegenüber dem Anderen verbunden, die auf die Bedürfnisse des Anderen antwortet (Kittay 2004, Conradi 2001, Perperzak 1998). So betrachtet werden „alle spekulativen, phänomenologischen und analytischen Konzeptionen, die von einer Gleichheit der Subjekte ausgehen, fragwürdig“ (Peperzak 1998, 26). Symmetrie und Reziprozität von Beziehungen werden daher in einem bedürfnistheoretischen Ansatz von Rücksichts-Respekt prinzipiell angezweifelt (siehe Kapitel 4.1.2).

4.1.2 Reziprozität und Symmetrie sozialer Beziehungen Reziprozität wird „als entscheidender - wenn nicht wichtigster - Aspekt des Gerechtigkeitsbegriffs“ (Conradi 2001, 62) als Voraussetzung intersubjektiver Beziehungen angenommen, häufig jedoch ohne zu präzisieren, was damit gemeint ist (ebd.). Grundannahme ist die Hypothese, dass der Zusammenhalt des Gemeinwesens auf Gegenseitigkeit beruht (Aristoteles), woraus sich Gleichheit und Gerechtigkeit aus einem Prinzip der Solidarität begründen lassen (ebd.). Reziprozität kann nach Conradi (2001) ganz unterschiedlich verstanden werden: 1. als gegenseitige Rücksichtnahme, die ein Nichtverletzen der Rechte auf Freiheit und Autonomie des Anderen meint, die durch eine Perspektivübernahme die Wechselseitigkeit von Verpflichtungen begründet und in universale Gegenseitigkeit mündet 2. im Sinne eines Gesellschaftsvertrags, aus dem sich gegenseitige moralische Verpflichtungen und die Legitimität von Regeln ablei-

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ten lassen, wobei hier ein gemeinsamer Normenkonsens vorausgesetzt wird 3. als Gleichberechtigung im Zugang und in Partizipationsmöglichkeiten und somit als gegenseitige Anerkennung gleichwertiger Interaktionspartner 4. im Sinne einer Tauschbeziehung In der Diskursethik wird Reziprozität im Sinne des gleichwertigen Zugestehens von Autonomie und Freiheitsrechten als zentraler Aspekt in der gemeinsamen Festlegung von Normen definiert. Differenz kommt dabei erst in der konkreten Artikulation zum Ausdruck und bezieht sich meist auf „divergierende Bedeutungsauffassungen“ (Schnell 2001, 72) und der damit verbundenen Forderung nach öffentlicher Anerkennung der Rechte und Ansprüche einer Gruppe (ebd.). Dabei gilt jedoch die Prämisse, dass in einem gesellschaftlichen Aushandlungsprozess festgelegt werden muss, welche Rechte und Ansprüche legitim sind, in dem Sinne, dass die Rechte und Ansprüche anderer Gruppen nicht unzulässig beschränkt werden (ebd.). „Jede Gruppe soll ihre Auffassung so vertreten, daß sie mit denen der anderen koexistieren kann“ (ebd., 72). Reziprozität soll dabei mehrere Funktionen übernehmen: „Erstens ist Reziprozität in der Diskursethik ein wichtiger Aspekt der Konzeption von Gerechtigkeit. Zweitens ist Reziprozität relevant für die Auffassung von Identität, Intersubjektivität und Vergesellschaftung […]. Drittens hat Reziprozität eine wichtige Bedeutung für die Begründung der Moral. Viertens dient der Begriff der Reziprozität der Veranschaulichung von der Vorstellung von Verallgemeinerung und Universalisierung“ (Conradi 2001, 70).

Über den Diskurs als gemeinsame Kommunikation sollen Ansprüche auf ihre Berechtigung hin geprüft werden (Conradi 2001). „Aber, so bleibt zu fragen, warum sollte sich dieser verhandlungslogische Glücksfall einstellen? Warum sollten die, die bisher von der Öffentlichkeit ausgeschlossen waren, es nicht auch weiterhin bleiben?“ (Schnell 2001, 72). Dies geht mit der Feststellung einher, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt in Zeiten zunehmender Individualisierung, Selbstverwirklichung und Emanzipation überhaupt nur schwer hergestellt werden kann, es also fraglich

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bleibt, wie sich Solidarität begründen lässt. Darauf scheint ein diskurstheoretischer Zugang nur bedingt Antworten geben zu können. Reziprozität als Gesellschaftsvertrag legt die Beziehung zwischen Gleichen zugrunde (Bernasconi 1998). Gemeinschaft entsteht demnach, indem der Anspruch und die Aufgabe der Gerechtigkeit gemeinsam verrichtet werden (ebd.). Gerechtigkeit wird hier mit einem solidarischen Aspekt verknüpft, der neben Achtung und Würde auch den Aspekt intersubjektiver Beziehungen einschließt, aus dem sich eine Verpflichtung zu Solidarität ergibt. Gerechtigkeit leitet sich aus der gleichen Achtung und Würde ab, Solidarität aus der „Aufgabe, die Beziehungen von Individuen innerhalb einer (bestimmten) Gemeinschaft zu schützen“ (Conradi 2001, 96). Je mehr die Perspektive des Anderen verallgemeinert wird, desto universaler, aber auch unpersönlicher wird der dahinterstehende Anspruch (Bernasconi 1998). Solidarität kann so als Grundlage eines gemeinsamen gesellschaftlichen Vertrages definiert werden, sodass Zugehörigkeit ein entscheidender Faktor für Anerkennungsverhältnisse sein kann (Conradi 2001, Theunissen 2011). Aus der Frage der Reziprozität und der Solidarität ergeben sich daher auch Zugangsfragen. Es wird als Gerechtigkeitsideal formuliert, dass alle Menschen als gleichberechtigte und autonome Bürger*innen partizipierende Mitglieder der Gesellschaft sind (Schnell 2001). Auf der anderen Seite funktioniert Solidarität gerade über die Abgrenzung verschiedener Gruppen voneinander (Conradi 2001). Ein Einbezug in einen gleichberechtigten Dialog setzt demnach die Zugehörigkeit zu einer Universalgemeinschaft voraus, wobei intersubjektiv geteilte Bedeutungen sich nur in sozialen Prozessen konstituieren können (Schnell 2001). „Da die politische Gemeinschaft der Bezugsrahmen von Gerechtigkeit ist, hat die Staatsbürgerschaft einen Vorrang vor allen anderen Mitgliedschaften“ (ebd., 82). Über In- und Exklusionen legt eine politische Gemeinschaft fest, wer als Mitglied gilt und wer nicht, sodass dabei immer auch eine gemeinsam geteilte schützenswerte Gemeinschaftsidentität vorausgesetzt oder angestrebt wird (Schnell 2001, Theunissen 2011). Annahme ist auch in diesem Ansatz, dass eine Diversifizierung und scheinbare Unvereinbarkeit der Interessen und Bedeutungsauffassungen einer Gemeinschaft, zu einer Abnahme von Zugehörigkeit und damit

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Solidarität führt. So würde anstelle gegenseitiger Achtung und Wertschätzung vielmehr eine Toleranz treten, die im besten Fall zu Gleichgültigkeit und Resignation führt, im schlechtesten Falle zu Diskriminierung und Unterdrückung (Schnell 2001). Zentral im Diskurs über Solidarität und Reziprozität sind Kategorien wie Andersheit, Fremdheit oder Differenz. „Anders- und Fremdheit werden somit in der Hauptsache als Fragen der sozialen Zugehörigkeit diskutiert“ (Schnell 2001, 86). Es wird ein kontextsensibler Universalismus gefordert, da Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, Autonomie und Freiheit jeweils als universelle Werte verstanden werden, aber gleichzeitig partikularistische Implikationen beinhalten (ebd.). Eine allgemeine, universalistische Moral als Minimalethik bezieht sich dabei auf die menschliche Würde und Grundideen von zum Beispiel Freiheit und Autonomie, während sich die konkrete Moral auf die partikularen Vorstellungen und Bestimmungen konkreter Subjekte oder Gemeinschaften bezieht und konkrete Handlungsimplikationen beinhaltet (ebd.). „Wenn es sich so verhält, bleibt immer noch zu fragen, wie von einem partikularen Standpunkt eine universelle Moral gelingen und worin diese ihre Verbindlichkeit finden soll“ (ebd., 88). Eine Ethik, die eine Interrelationalität voraussetzt, soll dabei ausgehend von der Bezogenheit und Angewiesenheit von Menschen und deren Einbindung in gesellschaftliche Macht- und Herrschaftsverhältnisse einen gemeinsamen Bezugsrahmen für moralische Entscheidungen bilden (Conradi 2001). „Es geht um eine Moral, welche die Eigenheit einer Situation nicht einem allgemeinen Prinzip unterordnet“ (ebd., 24). Eine Ethik vom Anderen her versucht, diese Frage mit dem unausweichlichen Anspruch zu beantworten, den der Andere an mich stellt (Lévinas 1999, Ricouer 2005)14. Fremdheit wird hier als Grundvoraussetzung menschlicher Interaktion definiert (Aschenbrenner-Wellmann 2009). Fremd bedeutet zum einen außerhalb des Selbst liegend, jemand Anderem gehörend oder nicht versteh- und deutbar und bleibt dabei etwas Unzugängliches, nicht konkret Fassbares, das bereits in uns selbst als intrasubjektive Fremdheit beginnt (Waldenfels 1998, Schnell 2001). Das 14

vertiefend siehe Schnell 2001.

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Ich lässt sich demnach nur in seinem Bezug zur Welt und zum Fremden bestimmen, sodass dem Eigenen und dem Fremden immer eine Form der Responsivität und Bezogenheit innewohnt (Waldenfels 1998). „Das Fremde als Fremdes erfordert eine responsive Form von Phänomenologie, die jenseits von Sinn und Regel beginnt, dort, wo etwas uns herausfordert und unsere eigenen Möglichkeiten in Frage stellt, bevor wir uns auf ein fragendes Wissen- und Verstehenwollen einlassen“ (Waldenfels 1998, 42f.).

Der Dialog setzt dabei eine Asymmetrie von Anspruch und Antwort voraus (Waldenfels 1998). Aus dieser Definition von Fremdheit und Responsivität als Grundzug menschlicher Interaktion ergibt sich der Anspruch des Anderen, der sich an mich mit einer Unausweichlichkeit richtet, die mir eine Antwort abverlangt (ebd.). „Dieser situativ verkörperte Anspruch kommt jedem moralischen oder rechtlichen Anspruch zuvor“ (ebd., 43). Aus diesem Anspruch leitet sich Verantwortung als „konstitutive Struktur des Seins“ (Dastur 1998, 55) ab, der eine Asymmetrie unaufhebbar innewohnt (Waldenfels 1998, Dastur 1998). Im Begriff der Rücksicht kommen Aspekte der Fremdheit und Asymmetrie zum Ausdruck, indem die Bedürfnisse und Verletzlichkeit des Gegenübers als Ausgangspunkt moralischen Handelns definiert werden (Aschenbrenner-Wellmann 2009). Rücksicht bezeichnet demnach immer ein Antworten auf eine Fremdheit, die „in Form eines Außerordentlichen […] auf verschiedene Weise an den Rändern und in den Lücken der diversen Ordnungen auftaucht“ (Waldenfels 1998, 36). Rücksicht setzt so immer Unterschiede und damit Ungleichheit voraus, sodass sich Fremdheit als etwas Veränderbares darstellt, das immer auf konkrete Gegebenheiten bezogen ist (Aschenbrenner-Wellmann 2009, Waldenfels 1998). Rücksicht hat keine Angleichung von Unterschieden zum Ziel, sondern hebt Fremdheit sogar hervor, „jedoch in einer Weise, die Anerkennung und Solidarität jenseits aller Unterschiedlichkeit erkennen lässt“ (Aschenbrenner-Wellmann 2009). Diese Art der Rücksicht äußert sich daher als Differenzsensibilität, die sich auch als Querschnittsthema in verschiedenen sozialarbeiterischen Handlungsfeldern verorten lässt und

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so auch ein wesentlicher Bezugspunkt einer Ethik der Behindertenpädagogik sein muss (Dederich & Schnell 2009). Insbesondere im behindertenpädagogischen Diskurs über Anerkennungstheorien wird immer wieder gefordert, Berücksichtigung auch unter Einbezug asymmetrischer Beziehungen, die Reziprozität nicht als Ausgangspunkt nehmen, zu untersuchen (Moser 2012, Dederich 2001, Stinkes 1993, Fornefeld 2008). Für Menschen mit Behinderungen, die sich häufiger als andere in Situationen der Angewiesenheit und Abhängigkeit befinden, ist es besonders wichtig, gerade auch in ihrer individuellen Identität und mit ihren spezifischen Wünschen und Bedürfnissen beachtet zu werden (Kittay 2004, Hahn 1981). „Gemeint sind nicht in erster Linie Andersheit und Fremdheit als Besonderheiten unter Allgemeinen […], sondern Andersheit und Fremdheit auf der Ebene der Einführung und Stiftung des Normativen“ (Schnell 2001, 15).

Hieraus lässt sich eine moralische Legitimation für eine nicht wertende Ethik ableiten – „that is, a refusal to evaluate persons’ varying capacities” (Carter 2011, 550). Rücksichts-Respekt als nicht evaluierende Sicht auf Personen ermöglicht es, das Subjekt als gegeben anzunehmen, ohne damit Fragen des guten Lebens und der Bewusstseinsfähigkeit zu verbinden (ebd.).

4.1.3 Rücksicht als Politik der Fürsorge Respekt im Sinne von Rücksicht wird sowohl auf theoretischer als auch politischer Ebene als Antwort auf die Probleme diversifizierter und pluraler Gesellschaften, seien es ethnische Spannungen, Diskriminierung und Vorurteile, Benachteiligung von Minderheiten, sozialer Zusammenhalt und demokratische Gleichstellung, diskutiert (Balint 2006). „Dies evoziert die Annahme, dass angesichts eines solchen Pluralismus nicht ein Gerechtigkeitskriterium und ein fest umrissener Kanon moralischer Normen allen unterschiedlichen Kulturen mit unterschiedlichen Werten zu Grunde gelegt werden kann, sondern dass es modifizierter – politischer wie philosophischer – plura-

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ler Konzeptionen bedarf, um den Mitgliedern einer pluralistischen Gesellschaft gerecht zu werden“ (Achenbrenner-Wellmann 2009, 175).

Zentraler Bezugspunkt ist dabei eine relationale Egalität, also die Herstellung von Gleichheit unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ausgangsbedingungen (Rawls 2002, Forst 2011, Schmetkamp 2012), insbesondere unter Einbezug jener Aspekte, denen gesellschaftlich eben gerade nicht mit positiver Anerkennung und Wertschätzung begegnet wird, sondern die vielleicht sogar abgelehnt werden (Wils 2004, Arrington 1978, Dillon 2007). Dabei wirkt Rücksicht aus menschenrechtlicher Perspektive auf zwei Ebenen: 1. als Achtung der Gleichheit, beispielsweise bezogen auf Staatsbürgerschaft 2. als Berücksichtigung spezifischer Unterschiede, zum Beispiel bezogen auf kulturelle Praktiken, Bedürfnisse oder Verdienste (Balint 2006, Koller 1994). Im menschenrechtlichen Diskurs, der Achtung als grundlegendes Prinzip definiert (siehe Kapitel 2.1.2), wird häufig als gegeben angenommen, dass alle Menschen gleich sind, wobei damit gemeint ist, dass Menschen einerseits ein Recht auf gleichberechtigten Einbezug und Adressierung, andererseits ein Recht auf faire Ressourcenverteilung haben (Carter 2011, Hinton 2001, Rawls 2002, Schmetkamp 2012). Gleichberechtigung meint dann, die gleichberechtigte Mitwirkung bei der Aushandlung allgemeingültiger Regeln, sodass Zugehörigkeit und Partizipation als grundlegende Kriterien von Gerechtigkeit gelten können (Ladwig 2004, Rawls 2002, Forst 2011). „Doch eine Welt, an deren normativem Grund die Beachtung distributiver Gleichheit steht, ist noch keine humane Welt, weil sie allein noch kein menschenwürdiges Dasein für alle verbürgt“ (Ladwig 2004, 135). Daraus lässt sich ableiten, dass Träger von generellem AchtungsRespekt auch in ihrer jeweiligen Identität von anderen Gesellschaftsmitgliedern berücksichtigt werden müssen (Balint 2006). Über eine Politik der Fürsorge (Iser 2006) sollen daher gleiche Ausgangsbedingungen

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geschaffen und gesellschaftlich produzierten Ungleichheiten begegnet werden, ohne dass eine Assimilierung zwingend wird, also ein gemeinsam geteilter Werthorizont vorausgesetzt oder angestrebt wird. Rücksichtnahme als Dimension von Respekt als rechtlichem Prinzip setzt dabei an den Rändern der wertschätzenden Anerkennung an und begründet Rechtsansprüche auf Basis der Verhandlung der Legitimität spezifischer Ansprüche (Forst 2011, Ladwig 2004, Habermas 1997). Der Staat hat dabei die Aufgabe, unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche einzubeziehen und so Gerechtigkeit herzustellen. Dabei bleibt die Frage, ob Gleiche zu Recht gleich behandelt und Ungleiche zu Recht ungleich behandelt werden (Carter 2011), also ob staatliche Regulierungen sich auf das beziehen sollten, was Menschen gemeinsam haben oder was sie voneinander unterscheidet (Balint 2006). Insbesondere werden dabei Verhältnisse zwischen gesellschaftlichen Mehrheiten und Minderheiten thematisiert, wobei diese nicht die ganze Bandbreite an zwischenmenschlichen Interaktionen, noch die Komplexität der Wechselwirkungen innerhalb einer Gesellschaft beschreiben können. Dennoch wird der Diskurs häufig auf die Frage verkürzt, ob die ‚Mehrheit’ bestimmte ‚Minderheiten’ und deren Praktiken und Überzeugungen toleriert beziehungsweise Ressourcen zur Verfügung stellt (ebd.). Dabei müssen Minderheitenrechte immer gegenüber der Gesellschaft rechtfertigbar sein (Rawls 2002, Forst 2011, Schmetkamp 2012). „Wer behauptet, dass ungleiche Behandlung geboten ist, trägt die Beweislast“ (Ladwig 2004, 131). Begründungen für Ungleichbehandlung sind meist entweder Bedürfnisse, die sich aus spezifischen Lebenssituationen und gesellschaftlichen Diskriminierungsdynamiken ergeben, oder Verdienstansprüche, die besondere Leistungen honorieren sollen (Ladwig 2004, Forst 2011) und durch kompensatorische Leistungen relational bestimmt werden (Koller 1994, Gosepath 1998). Diese Kompensationen werden meist über ökonomische und politische Minderheitenrechte gesteuert, die spezielle Benachteiligungslagen ausgleichen sollen (Schmetkamp 2012, Kymlicka 1995). Es gibt dabei für benachteiligte Gruppen unterschiedliche Arten von Rechten, die auf eine Gleichberechtigung zielen: 1. das Selbstregulierungsrecht (im Sinne einer Selbstverwaltung innerhalb einer staatlichen Mehrheitsgesellschaft)

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2. polyethische Rechte (im Sinne von Ausnahmeregelungen für spezielle Gruppen) 3. spezielle Repräsentationsrechte (im Sinne von Quotenregelung) (Schmetkamp 2012) Auf politischer Ebene muss jeweils begründet werden, ob Gleichberechtigung „eher durch egalitäre oder durch differenzorientierte Politik, durch individualistische, auf Freiheit und Autonomie orientierte, oder kommunitaristische, auf Gruppenrecht fokussierte Politik erreicht würde“ (Schmetkamp 2012, 193). Hier geht es vor allem darum, spezifische Gruppenrechte vor dem Hintergrund staatlicher Neutralität zu begründen und die Veränderung sozialer Strukturen durch die Ausstattung einzelner gesellschaftlicher Gruppen mit besonderen Rechten diskursiv zu legitimieren (Schmetkamp 2012, Balint 2006, Forst 2011, Benhabib 1999). Soziale Gerechtigkeit umfasst daher Bedürfnis-, Zugangs-, Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit, wobei die Gefahr darin besteht, dass es zu einem „Scheinpluralismus von Werten und Normen oder - anhand der aktuellen Terminologie - [zu] ‚beherrschte[r] Diversität‘“ (Staub-Bernasconi 2013, 172) kommt, da einzelne gesellschaftliche Gruppen strukturell benachteiligt werden. So müssen für die Bestimmung von sozialer Gerechtigkeit immer auch machtstrukturelle Einflüsse einbezogen und hinterfragt werden. Dabei geht es weder um eine differenzblinde Politik der Gleichbehandlung noch um eine Überbetonung von Differenz als Argument für spezifische Behandlung, sondern vielmehr darum, unterschiedliche gesellschaftlich vorherrschende Lebensentwürfe und Wertvorstellungen zu erhalten und auf gesamtgesellschaftlicher Ebene als gleichberechtigte Daseinsformen zu integrieren (Taylor 2004, Theunissen 2011). Aus einer menschenrechtlichen Perspektive betrachtet ist Rücksicht notwendig, um Gleichberechtigung herzustellen, da nur durch die Spezifizierung von besonderen Rechten und damit verbundenen Fragen der Zugehörigkeit, aber auch der Zuteilung von Ressourcen Gleichheit hergestellt werden kann. Das Prinzip der Rücksicht beruht auf der Annahme, dass gerade die Erfüllung universeller Ansprüche nur über die Berücksichtigung von Besonderheit möglich ist (Taylor 2004).

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Es bleibt die Frage, wie die Schaffung gleicher Bedingungen gelingen kann, ohne Unterschiede zu verkennen, Asymmetrien und Machtverhältnisse zu verschleiern oder Andersheit zu assimilieren (Conradi 2001, Wils 2004). Will man all diese Aspekte einbeziehen, muss eine Verknüpfung kommunitaristischer und liberalistischer Theorien stattfinden, sodass zwischen Politiken der Würde, Politiken der Differenz/ Anerkennung und Politiken der Fürsorge abgewogen werden muss (Schmetkamp 2012, Birgmeier 2013). So erscheint es als „case-by-caseEntscheidung, ob gleiche Rechte für alle oder partikulare Rechte für bestimmte Gruppen Gerechtigkeit und Anerkennung herstellen“ (Schmetkamp 2012, 199). Rücksicht bewegt sich dabei immer im Spannungsfeld zwischen der Offenheit für Andersheit und der identitären Festschreibung von Verschiedenheit (ebd.). Menschenrechte sind daher keineswegs eindeutig und können Widersprüchlichkeiten in der Umsetzung aufweisen (Staub-Bernasconi 2013, Schmetkamp 2012). Es gilt also, die Menschenrechte diskursiv in dem je spezifischen Kontext einzuordnen und abzuwägen (Staub-Bernasconi 2013). „Es wird also nie einen für alle Zeiten abgeschlossenen Rechtskatalog geben können“ (ebd., 174). Insbesondere auch in der Präzisierung und Ausdifferenzierung der allgemeinen Menschenrechte für spezielle, besonders von Menschenrechtsverletzung bedrohte Gruppen, wird die diskursive Legitimation allgemein verbindlicher Regeln deutlich. Nur, wenn ein Menschenrecht uneingeschränkt für alle gilt, kann es seinen Anspruch auf Universalität erfüllen. So wurden im Anschluss an die Verabschiedung der Internationalen Menschenrechtscharta noch mehrere Spezifikationen, beispielsweise zur Beseitigung von Rassendiskriminierung, zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen, zu den besonderen Rechten von Kindern und, als letzte dieser Spezifikationen, 2006 die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), vorgenommen (Degener 2009, Bielefeldt 2012). Dies erschien unter anderem notwendig, um Achtung und Menschenwürde als alle Menschen inkludierendes Konzept zu unterstreichen, das keine Abstufungen zulässt. Die Ausformulierung spezifischer Menschenrechte in der UN-BRK ist daher nicht als ‚Sonderrecht’ für Menschen mit Behinderungen zu verstehen (Bielefeldt 2012). Die Konvention orientiert sich an der universalisti-

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schen Ausrichtung der Allgemeinen Menschenrechte und bezieht sich auf die unveräußerliche Menschenwürde (von Kardoff 2012, Bielefeldt 2012). Somit ist die UN-BRK ein Ausdruck für die glaubwürdige Vertretung des universalistischen Anspruchs der Menschenrechte, indem die unterschiedlichen Lebenslagen von Menschen in diesem Konzept Berücksichtigung finden (Bielefeldt 2012). „Ohne die Bereitschaft, die Menschenrechte aus der Erfahrungsperspektive marginalisierter Gruppen von Menschen immer wieder kritisch zu überdenken und gegebenenfalls zu revidieren, kann von menschenrechtlichem Universalismus im Ernst keine Rede sein“ (Bielefeldt 2012, 151).

Die sich aus der UN-BRK ergebende menschenrechtliche Bestimmung eines universellen Geltungsbereiches unveräußerlicher und nicht abstufbarer Menschenwürde unterstreicht die Unteilbarkeit und Unbedingtheit der Würde des Menschen (Bielefeldt 2012). Gleichzeitig wird hier deutlich, dass Menschenrechte gerade nicht eine Gleichbehandlung meinen, sondern vielmehr Gleichberechtigung fordern, die sich gegebenenfalls erst über eine Ungleichbehandlung herstellen lässt, indem nämlich spezifische Bedingungen und Voraussetzungen unter Beachtung gesellschaftlicher und sozialer Prozesse einbezogen werden. Dabei sollen Menschen mit Behinderungen nicht mehr in der passiven Rolle des Empfangens kompensatorischer Leistungen gesehen werden, sondern vielmehr als „aktive Träger und Subjekte des Mindestkanons an sozialer und gesellschaftlicher Moral“ (Liesen, Felder & Lienhard 2012, 192) einbezogen werden. Rücksicht soll daher aus (menschen)rechtlicher Perspektive zum einen das Gewähren allgemeiner Rechte, die unveräußerlich und voraussetzungslos sind, und zum anderen spezieller Rechte, die zwingend sind, wenn es um die tatsächliche Umsetzung dieser allgemeinen Rechte geht, miteinander verbinden. „Ausgangspunkt und Ziel sozialer Gerechtigkeit sind nicht gleiche, sondern gleichwertige Menschen mit ihren Rechten, Bedürfnissen und Ansprüchen“ (Röh 2013, 159).

4.2 Rücksichts-Respekt: Subjektivistische Dimension

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4.2 Rücksichts-Respekt: Subjektivistische Dimension 4.2 Rücksichts-Respekt: Subjektivistische Dimension Respekt beinhaltet über Achtung und Anerkennung hinaus auch die Aufforderung nach wertungsfreier Rücksichtnahme auf die konkreten individuellen Bedürfnisse des Adressaten (Schaber 2009, Schmetkamp 2012, Forst 2011, Eurich 2008, Habermas 1983). Rücksichts-Respekt liegt demnach dann vor, „wenn moralische Akteure eine besondere, adressatenorientierte Berücksichtigung vornehmen, das heißt auf das konkrete Wohl des Adressaten rücksichtsvoll reagieren“ (Schmetkamp 2012, 157). Die in Gerechtigkeitstheorien immer wieder aufgeworfene und bearbeitete Frage nach der Angemessenheit und der gemeinsamen Aushandlung von kollektiv bindenden Regeln macht deutlich, wie wichtig der Einbezug partikularistischer Sichtweisen für die Legitimation universalistischer Prinzipien ist (Ladwig 2004, Forst 2011, Rawls 2002, Conradi 2001). „Faktische Unterschiede unter Menschen können sich als relevant erweisen, weil und nicht obwohl alle Menschen als Gleiche gelten. Ungleiche Behandlung kann geboten sein, um den Grundsatz der gleichen Achtung und Berücksichtigung zu erfüllen“ (Ladwig 2004, 130).

Rücksichts-Respekt bezieht sich also auf eine relationale respektive angemessene Berücksichtigung gerechtfertigter, aber prinzipiell anfechtbarer Bedürfnisse (Arrington 1978, Forst 2011). Dabei geht es sowohl um die Achtung der Bedürfnisse von Menschen, die einem nicht gleichgestellt sind, als auch um die Achtung abweichender Meinungen, die aus anderen Interessen entspringen (Sennett 2002). Gegenseitiger Respekt kann nur als dialogischer Prozess verstanden werden, in dem Sinn, dass sich erst in der Auseinandersetzung mit signifikanten Anderen Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit ergeben können (Taylor 2004). „Normen sind nur dann gültig, wenn sie in praktischen Diskursen die Zustimmung aller finden. Gültigkeit wird durch eine diskursive Einlösung von Geltungsansprüchen ermittelt“ (Fragner 2002, 44). Dabei wird jedoch häufig nicht bedacht, dass plurale Gesellschaften gerade auch Ambivalenzen aushalten müssen und sollen (Conradi 2001, Hölzl 2005). Rücksichts-Respekt kann im Gegensatz zu Theorien der

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4 Rücksicht als bedürfnistheoretisches Prinzip von Respekt

Achtung, die auf das Gemeinsame, das „Eigene im Anderen“ (Hölzl 2005, 76) bezogen sind, „auch das Andere im Anderen zulassen“ (ebd., 76f.). „It is the recognition of that person’s own moral world, and of the lack of any decisive reason for repudiating that world. It is a recognition of the candidacy of alternative moral values and decisions“ (Arrington 1978, 10).

Ziel ist es, andere Formen der Weltbedeutung und Lebensführung als subjektiv begründet zuzulassen, dabei gleichzeitig spezifische Lebenslagen gerechtigkeitstheoretisch zu betrachten und Ungleichheit zu verringern (Heite 2010, Benditt 2008, Keupp 1990). Respekt im Sinne von Rücksicht oder Berücksichtigung bedeutet daher nicht, einen gemeinsamen Konsens über eine Angleichung zu finden, sondern eben gerade Verschiedenheit zuzulassen, indem man sie verstehen lernt. Unterschiedliche Moralvorstellungen sind nicht als Nachweis für deren Subjektivität zu sehen, noch sind Vereinbarungen und Konsens gleichzusetzen mit Gültigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit (Arrington 1978). Rücksichts-Respekt ermöglicht so eine subjektivistische Sichtweise und lässt sich als Offenheit für den Anderen definieren, indem der Andere in der Begegnung als Fremder einen Anspruch an mich erhebt. Dies schafft die Voraussetzungen für die Einbeziehung individueller und spezifischer Einstellungen und Sichtweisen, die nicht notwendigerweise geteilt, aber dennoch in ihrem Existenzrecht berücksichtigt werden müssen. Gleichberechtigung entsteht dabei aus dem Geltenlassen unterschiedlicher Lebensentwürfe, Normen- und Werteüberzeugungen, die einen legitimen Anspruch auf Gültigkeit haben. Somit kann auch erklärt werden, wie plurale Gesellschaften Ambivalenzen aushalten können und sich daraus dennoch ein Anspruch auf Einbezug und Gleichberechtigung ergibt.

4.3 Rücksicht in der sozialen Interaktion 4.3 Rücksicht in der sozialen Interaktion Auf Ebene der sozialen Interaktion wird Rücksicht auch als Achtsamkeit, Aufmerksamkeit oder Umsicht bezeichnet (Schmetkamp 2012) und auf Basis von Prozessen der Empathie und des Mitgefühls begründet. Auf

4.3 Rücksicht in der sozialen Interaktion

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gesellschaftspolitischer Ebene soll Rücksicht die Herstellung von sozialer Gleichberechtigung, auch unter Einbezug besonderer Rechte für benachteiligte Gruppen, sicherstellen (Forst 2011). Die positive Berücksichtigung des Adressaten durch den Einbezug von personen- und kontextsensitiven Faktoren geht über die reine Achtung als Forderung eines ‚Nichtverletzens’ der Würde hinaus. Sie beschreibt die „(moralisch motivierte) Haltung zwischen Personen, die einander als Wesen mit spezifischen Eigenschaften, Hintergründen und darauf beruhenden spezifischen Bedürfnissen begegnen, welche unbefriedigt oder verletzt würden, wenn sie sich nicht aus einer besonderen Perspektive der Rücksicht begegnen würden“ (Schmetkamp 2012, 157).

Rücksichtnahme als moralisches Prinzip nimmt dabei eine ‚ZweitePerson-Haltung‘ zum Ausgangspunkt, die von der (unausweichlichen) Aufforderung ausgeht, die der partikulare Andere an mich stellt (Schnell 2001, Darwall 2006, Schmetkamp 2012), wobei sich daran die Frage der Legitimität des Wunsches auf Beachtung der jeweiligen besonderen Eigenschaften anschließt (Schmetkamp 2012, Forst 2011, Habermas 2010, Rawls 2002). Berücksichtigung drückt sich demnach zunächst in einem Wahrnehmen der spezifischen und individuellen Faktoren von Personen oder Gruppen aus und erfordert die Einbeziehung dieser in einen gemeinsamen Diskurs. Nicht jede Forderung nach Berücksichtigung muss dabei als legitim angenommen werden, aber es muss eine Auseinandersetzung damit stattfinden. Auf handlungstheoretischer Ebene soll Rücksicht der Vermittlung zwischen gesellschaftlichen Wertemodellen und den spezifischen „Lebenswelten, -wirklichkeiten und Wertvorstellungen“ (Birgmeier 2013, 111) dienen. Dafür reicht es eben nicht aus, die gesamtgesellschaftlich geltenden Grundrechte zu postulieren, sondern es müssen auch entsprechende Handlungsmöglichkeiten und -freiheiten eröffnet werden, die eine subjektive Bewältigung und so die Verwirklichung individueller Lebenspläne ermöglichen (Birgmeier 2013, Schürz 2008). Dabei ist es unabdingbar, dass unterschiedliche „Bildungs-, Erziehungs-, Lern- und Lebensführungs-Tatsachen […] Berücksichtigung finden“ (Birgmeier 2013, 114). Das Betrachten der subjektiven Lebenswelt und die Einordnung subjektiver Bedeutungs- und Interpretationszusammenhänge ist dabei

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von großer Wichtigkeit (Beck & Greving 2012, Keupp 1995). Annahme ist, dass subjektives Wohlbefinden nur in einem Zusammenwirken von individuellen Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Lebensbedingungen entstehen kann (Keupp 1990). Soziale Beziehungen auf Mikroebene, Möglichkeiten zur Teilhabe und Partizipation auf Mesoebene und ökonomische Ressourcen auf Makroebene sind dabei gleichermaßen notwendig, um die Realisierung selbstbestimmter Lebenspläne zu ermöglichen (ebd.). Insbesondere Beziehungen, die ein Gefühl von Zugehörigkeit, Vertrauen und Solidarität vermitteln (Keupp 1995), können als Ziel einer handlungstheoretischen Konzeption von Rücksicht beschrieben werden. Annahme ist, dass Menschen in sozialen Beziehungen miteinander stehen, aber diese auch von verschiedenen Formen des Angewiesenseins und der Bezogenheit sowie von gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnissen abhängig sind (Conradi 2001). Das Ausmaß, in dem wir uns selbst gegenüber Respekt verspüren, ist verbunden mit der Vorstellung unseres Wertes, unserem Selbstbewusstsein, unserem Selbstwirksamkeitserleben und dem Gefühl der Kontrolle über unser eigenes Leben (Benditt 2008, Hitzler & Messmer 2015, Bliemetsrieder & Dungs 2013). Dies soll über die Interaktion vermittelt werden, indem der Mensch als Individuum mit eigenen Zielen, Plänen und Absichten betrachtet wird, das sich und die Welt von einem eigenen Standpunkt aus sieht (Arrington 1978). Das wiederum bedeutet, dass Menschen unterschiedliche Bedürfnisse in Bezug auf eine respektvolle Behandlung haben (Benditt 2008). Dies verlangt uns ab, auf emotionaler Ebene empathisch auf die Situation des Anderen einzugehen, auf struktureller Ebene dessen Eingebundenheit in soziale Bezüge sowie dessen Lebenslage zu berücksichtigen (Cranor 1983, Reichenbach 2012). „Die Qualität des Urteils bzw. der Handlung hat dabei auch mit der Qualität des Kontakts zu tun, der sich zwischen den Beteiligten herstellt“ (Conradi 2001, 234). Wenn Ungleichheiten und Abhängigkeiten anerkannt werden, kann dies auch zur Vermeidung von Dominanz und Paternalismus führen und die Stärkung positiver Rechte fördern (Kittay 2004). Beziehungsgestaltung bewegt sich dabei immer in einem Spannungsfeld zwischen Fürsorge

4.3 Rücksicht in der sozialen Interaktion

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und Berücksichtigung auf der einen Seite und Gleichberechtigung auf der anderen Seite (Moser 2012). Insbesondere eine auf Teilhabe und Partizipation gerichtete Pädagogik hat im Sinne der Befähigung zum Ziel, die individuellen Chancen und Ressourcen sowie deren gesellschaftliche Strukturierung zu betrachten und institutionell zu verankern (Birgmeier 2013, Bliemetsrieder & Dungs 2013, Wansing 2005). Zentral sind dabei vor allem die Ermöglichung von Lebensqualität und Lebenschancen, die sich im sozialen Raum tatsächlich eröffnen, also Menschen auch in die Lage zu versetzen, Wahlmöglichkeiten wahrzunehmen und die eigene Lebensführung zu gestalten (Birgmeier 2013, Messmer & Hitzler 2015, Wansing 2005). „Eine gerechte Gesellschaftsstruktur wäre also eine, die allen nicht nur formale Chancen darlegt, sondern sie - auch sorgend, beratend, bildend und erziehend - dazu befähigt, diese Chancen für die Gestaltung des eigenen Lebens auch tatsächlich zu nutzen“ (Röh 2013, 153). Das Erleben von Rücksicht hängt damit zum einen von einer universalistischen moralischen Anerkennung als gleichberechtigter Interaktionspartner auf Mikroebene, als Staatsbürger auf Makroebene ab, dessen „Anliegen und Interessen wahrgenommen und beachtet werden“ (Kaletta 2008, 100), zum anderen von der tatsächlichen Reaktion auf die Ansprüche und Bedürfnisse. Bezogen auf Theorien von Care kann sich Rücksichts-Respekt in unterschiedlichen sozialen Interaktionen zeigen (Conradi 2001): 1. in der Anteilnahme: Voraussetzung ist das Wahrnehmen eines Bedürfnisses oder Anspruchs (durch eine Perspektivübernahme). Aus der Wahrnehmung des Bedürfnisses leitet sich dann eine Aufforderung zur Antwort auf dieses Bedürfnis ab. 2. in der Unterstützung: Hierin drückt sich eine Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme aus, die eine Wahrnehmung der eigenen Handlungsmächtigkeit einschließt. 3. im Versorgen: Als Zuwendung, die durch den direkten Kontakt zwischen Personen hergestellt wird. 4. in der Reaktion des Anderen: „Selbst dann, wenn ein Bedürfnis richtig wahrgenommen wurde, kann […] die Art und Weise, wie die Per-

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4 Rücksicht als bedürfnistheoretisches Prinzip von Respekt

son versorgt wurde, unbefriedigend sein oder sogar weitere Probleme erzeugen“ (Conradi 2001, 41). So kann es problematisch sein, wenn Menschen zu „Zuschauern ihrer eigenen Bedürfnisse, zu Konsumenten der ihnen gewährten Hilfe [werden]. Hier erlebten sie jenen eigentümlichen Mangel an Respekt, der darin besteht, nicht wahrgenommen und nicht als vollwertige Menschen angesehen zu werden“ (Sennett 2002, 26).

Menschen mit Behinderungen erscheinen oft nicht als „aktive Träger und Subjekte des Mindestkanons an sozialer und gesellschaftlicher Moral, sondern als ein Personenkreis, der Anspruch auf Kompensation hat“ (Liesen, Felder & Lienhard 2012, 192). Eine subjektive Gerechtigkeitstheorie definiert den sozialen Einbezug, ausgehend vom Mensch als Wesen mit Bedürfnissen und rechtfertigbaren Ansprüchen, als Kern von Gerechtigkeitsvorstellungen (ebd.). Soziale Ambivalenzen bieten daher als Anlass zur Auseinandersetzung mit dem Anderen stets eine Vielzahl an Lösungsmöglichkeiten, zu denen auch ein Aushalten von Paradoxien und Nicht-Verstehen gehört (Ehlers 2009, Mührel 1997). „Ich nehme wahr und respektiere, dass ich mein Gegenüber niemals umfassend verstehen kann. Nur so wird für den Anderen ebenso wie für mich selbst die Erfahrung von Differenz und damit von eigener Identität erst möglich“ (Ehlers 2009, 72).

Es wird also gefordert, einen Ansatz zu entwickeln, der an universellen Vorstellungen orientiert ist und zugleich Raum für individuelle Entfaltung und Selbstbestimmung lässt (Bliemetsrieder & Dungs 2013). „Gemeinschaften schließlich sind so zu gestalten, dass sie Menschen Möglichkeiten der Teilhabe bieten, indem sie sich für Andersartigkeit und Vielfalt öffnen und ggf. auch ihre bisherigen Regeln, Interessengebiete und Themen verändern oder erweitern“ (Röh 2013, 156).

Die zentrale Frage, die sich sowohl auf Ebene von Gruppeninteraktionen als auch gesamtgesellschaftlich stellt, ist, wie Verständigung und Beteiligung zustande kommen kann, ohne Unterschiede zu nivellieren oder sich

4.3 Rücksicht in der sozialen Interaktion

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einander angleichen zu müssen (Conradi 2001). Daraus ergibt sich die „Schwierigkeit, wechselseitigen Respekt über Grenzen der Ungleichheit hinweg zum Ausdruck zu bringen“ (Sennett 2002, 38). „Anstelle eines Diskurses, der von der Unterstellung eines hehren Allgemeinwohls ausgeht, ist es notwendig, Widersprüche, Interessenunterschiede und unterschiedliche Bedürfnisse zum Thema zu machen“ (Keupp 1995, 22).

Die Forderung nach Rücksichts-Respekt soll also nicht nur eine Forderung nach Zuwendung in sozialen Interaktionen sein, auch wenn darauf der Fokus liegt, sondern sich ebenso darauf richten, dass Berücksichtigung und Einbezug auch strukturell einforderbar sind. So können soziale Begegnungen ermöglicht und auch die Wahrnehmung von sozialer Zugehörigkeit, unabhängig von der ‚Freiwilligkeit’ und dem ‚guten Willen’, gestärkt werden, einfach weil man als Person gehört und ernst genommen wird.

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Respekt als Handlungstheorie in der Behindertenpädagogik

5 Respekt als Handlungstheorie in der Behindertenpädagogik Dieses Kapitel dient der Einordnung der in Kapitel 2-4 gewonnen Erkenntnisse in den behindertenpädagogischen Diskurs. Hier sollen handlungstheoretische Folgerungen für die soziale Interaktion zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen konkretisiert werden. In Kapitel 5.1 werden zunächst theoretische Bezüge aufgezeigt, die in Zusammenhang mit Respekt als besonders anschlussfähig erscheinen, Kapitel 5.2 zeigt Verknüpfungen zu aktuellen Forschungsgebieten der Behindertenpädagogik auf. Die hier ausgewählten Konzepte werden dabei stark verkürzt dargestellt und sollen exemplarisch aufzeigen, wie Respekt sich auf aktuelle Theorien und Forschungsgebiete der Behindertenpädagogik beziehen lässt. In Kapitel 5.3 wird schließlich ein Zwischenfazit gezogen, das die Erkenntnisse zusammenfassend darstellt und zur Forschungsfrage der Arbeit überleitet.

5.1 Theoretische Anknüpfungspunkte 5.1 Theoretische Anknüpfungspunkte Respekt wird in dieser Arbeit auf Theorien der Lebensweltorientierung (Kapitel 5.1.1), der Partizipation (Kapitel 5.1.2) und des Empowerment (Kapitel 5.1.3) bezogen. Ausgehend von der Annahme, dass Respekt einen Einfluss auf das Zugehörigkeitsgefühl zu verschiedenen Gruppen, aber auch zur Gesellschaft allgemein hat (Barreto & Ellemers 2002, De Cremer & Mulder 2007, De Cremer 2003, Baumeister & Leary 1995) scheinen subjektorientierte emanzipatorische und partizipatorische Ansätze besonders anschlussfähig an eine Theorie des Respekts zu sein. Soziale Zugehörigkeit und Teilhabe, so die Annahme, vollziehen sich in Nahbeziehungen und wirken auf die Konstruktion der Identität (Bartelheimer 2005, Mattmüller & Fragner 1998). Dabei rückt aus handlungstheoretischer Sicht die Qualität sozialer Beziehungen ins Zentrum der Betrachtung, da allein die Anzahl sozialer Kontakte noch keine Aussage © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9_5

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5 Respekt als Handlungstheorie in der Behindertenpädagogik

über erlebte soziale Zugehörigkeit und Partizipationschancen zulässt. Positive soziale Interaktionen müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die eine grundsätzliche Gleichberechtigung erst ermöglichen (Allport 1954, Pettigrew & Tropp 2008, Hewstone & Swart 2011). Daher müssen subjektive Bedeutungsauffassungen und Sinnzuschreibungen thematisiert werden, um ein gemeinsames Verständnis eines respektvollen Umgangs entwickeln zu können. Dies wird auch in der professionellen Beziehungsgestaltung relevant. Soziale Unterstützung setzt sich dabei aus verschiedenen Faktoren zusammen und umfasst die soziale Eingebundenheit, die Umweltmerkmale der realen und potenziellen Unterstützungsleistenden und den Austauschprozess als Passungsgefüge zwischen Bedürfnissen und Bedürfnisbefriedigung. Daher kann es kein unterstützendes Verhalten per se geben, da dies immer auch von persönlichen Faktoren und Umweltfaktoren abhängig ist und sich aus der Biographie des Individuums ergibt. Die Unterstützung muss demnach zu den Voraussetzungen und Bedürfnissen des Gegenübers passen, um tatsächlich auch subjektiv als unterstützend wahrgenommen zu werden.

5.1.1 Lebensweltorientierung In lebensweltlich orientierten Ansätzen wird der Mensch grundsätzlich in seinen sozialen und kulturellen Bezügen betrachtet, die subjektiv mit Bedeutung belegt sind (Beck & Greving 2012). Die Lebenswelt kann als empirische Alltagswelt der für den Menschen subjektiv erfahrbaren und interpretierbaren Wirklichkeit beschrieben werden (Beck & Greving 2012, Schnell 2001, Thiersch 2005). Eine gemeinsame Lebenswelt ist dabei vor allem als (sprachlich vermittelte) Intersubjektivitätskonstruktion zu verstehen (Knoblauch, Kurt & Soeffner 2003). „Die Welt das Alltags ist von vornherein intersubjektiv“ (Schütz 2003, 148). Subjektive Bedeutungen und Einordnungen können dabei nur im Kontext der Lebenswelt betrachtet werden, wobei diese eng mit objektiven Strukturen und sozialen Faktoren verknüpft sind (Schütz 2003, Beck & Greving 2012).

5.1 Theoretische Anknüpfungspunkte

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Interaktion bedeutet demnach ein aufeinander bezogenes und aneinander orientiertes soziales Handeln, in dem Bedeutung und Sinn erst vermittelt und interpretiert werden, sodass sich hieraus Rollen und Normen herausbilden die soziale Integration vermittelt (Beck & Greving 2012, Beck 2016). Dadurch ergibt sich ein wechselseitiges Verhältnis, durch das eine Verständigung über eine als gemeinsam erfahrene Lebenswelt erst ermöglicht wird (Schütz 2003). „Das bedeutet, daß diese Welt nicht nur meine Umwelt, sondern auch die meiner Mitmenschen ist“ (Schütz 2003, 148). Soziale Beziehungen entwickeln sich vor dem Hintergrund individueller Alltagsbewältigung, des Lebenslaufs, der Identität und Persönlichkeitsentwicklung, sodass sich hieraus auch Exklusionsrisiken ergeben können (Beck 2016, Thiersch 2005, Wansing 2005). „Behinderungen entstehen in Relation zu bestimmten Normen, Werten und Einstellungen, zu strukturellen und situativen Kontexten und Anforderungen“ (Beck 2016, 18). Subjektiv bedeutsame Lebensräume an sozialen Netzwerken und Beziehungen dienen dabei aus sozialräumlicher Perspektive der Überwindung von Ungleichheit und Ausgrenzung (Theunissen & Kulig 2011). So sind auf kultureller Ebene vor allem eine geteilte Wertorientierung und damit verbunden ein Abbau sozialer Marginalisierung für das Herstellen gemeinsam geteilter Lebenswelten bedeutsam (Bächtold 1990). „Die Basis der Intersubjektivität der Lebenswelt ist die gemeinsame Erfahrung. Wo keine unmittelbare Beziehung mehr besteht, setzt Typisierung ein, mit dem Vorteil der Entlastung von Unsicherheit und der Gefahr der Verfestigung zu Stereotypen und Vorurteilen“ (Beck 2016, 52).

Eine der Hauptfragen lebensweltlicher Ansätze ist daher, wie Beziehungen gestaltet werden können, um soziale Zugehörigkeit, Solidarität und soziale Unterstützung als wesentliche Faktoren sozialer Integration zu fördern (Beck 2016, Bächthold 1990). In diesem Feld lässt sich auch der Ansatz der ‚gemeindenahen Hilfen’ (Bächthold 1990), wie sie auch in gemeindepsychologischen Ansätzen entworfen wird, verorten.

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5 Respekt als Handlungstheorie in der Behindertenpädagogik

„Eine gemeindepsychologisch orientierte Praxis operiert in der konkreten Lebenswelt eines Menschen, der Hilfe braucht. Sie erschließt das alltägliche Handlungsfeld der Hilfebedürftigen jedoch nicht nur als subjektiven Problemraum, sondern auch als objektiven Lebenszusammenhang“ (Bächtold 1990, 89).

Durch diesen Ansatz soll die Realisierung individueller Lebensentwürfe unter Berücksichtigung sozialer, materieller und psychischer Ressourcen gestärkt werden, wobei der „Auf- und Ausbau sozialer Netzwerke, die soziale Unterstützung der Hilfsbedürftigen sowie die Förderung der sozialen Kompetenzen und der Bewältigungsmöglichkeiten von belastenden Lebensereignissen“ (Bächtold 1990, 89) im Vordergrund stehen. Soziale Beziehungen werden daher in ihrer integrativen Wirkung betrachtet, als auch in der Bewältigung schwieriger Lebenslagen relevant. Lebenswelten sind dabei jedoch auch von Macht und Konflikt geprägt (Beck 2016), sodass Spannungsverhältnisse und Ambivalenzen entstehen können. Eine Theorie des Respekts, die auf Ebene sozialer Interaktion und ihrer Funktion für soziale Integration verschiedene Ebenen von Beziehungen in den Blick nimmt, kann im Sinne einer lebensweltlichen Orientierung auf die Analyse sozialer Interaktionen angewendet werden. Durch Respekt als Rücksicht tritt eine klienten- beziehungsweise subjektorientierte Perspektive in den Vordergrund, die sich auf Bedürfnisse und Interessen des Adressaten bezieht und dabei auch die spezifische Lebenssituation berücksichtigt (Theunissen & Kulig 2011, Hinte & Treeß 2007). Ziel ist die Aktivierung der Kompetenzen des Adressaten durch einen dialogischen Prozess in der Bearbeitung sozialer Problemlagen und damit die Unterstützung von Eigeninitiative, Kooperation und Vernetzung (Bächthold 1990, Theunissen & Kulig 2011). Dabei werden auch normative Vorstellungen, Wertorientierungen und Umweltfaktoren einbezogen, um bedürfnisgerechte Lebenswelten zur Ermöglichung von Teilhabe zu schaffen (Bächthold 1990). Respekt, als bedürfnisorientierte Berücksichtigung des Anderen, kann diese Forderungen sowohl ethisch als auch handlungstheoretisch begründen, da ausgehend von einem gemeinsam geteilten Verständnis in Bezug auf gesellschaftliche Normen und Werte im Sinne universeller Achtung die subjektive Sinnkonstruktion und Bedeutungszuschreibung

5.1 Theoretische Anknüpfungspunkte

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als wesentlicher Aspekt gemeinsamer Verständigung und Interaktion definiert wird.

5.1.2 Partizipation Partizipation ist definiert als Teilnahme an und Einflussnahme auf Entscheidungen und Entwicklungen, die das eigene Leben betreffen sowie die Teilhabe an den Ergebnissen dieser Entscheidungen (Beck 2013, Thimm 2007). Zentral für Partizipation ist das Erleben von Selbstwirksamkeit, was wiederum individuelle Entfaltungspotenziale und das Selbstvertrauen fördert (Gutz et al. 2011), wobei asymmetrische Machtverhältnisse erkannt und schwächere Gruppen in ihrer Interessensartikulation gestärkt werden müssen (Beck 2013). Durch Partizipation werden Gleichberechtigung, Toleranz, Selbstverantwortung und soziale Verantwortung ausgedrückt (ebd.) die zu einem Gefühl sozialer Zugehörigkeit führen (Lindmeier 2009, Erhardt & Grüber 2013, Rohrmann 2012). Erst durch die Eingebundenheit in soziale Netzwerke wird Partizipation möglich (Walter 2003). Das Zustandekommen von Inklusions- und Exklusionstendenzen zu ergründen und gesellschaftliche Kontexte zu verstehen ist daher von zentraler Bedeutung für die Überwindung von struktureller und individueller Exklusion. Die Bildung von Beziehungen, die sinngebend sind und auf Gegenseitigkeit beruhen wird als zentrales Element für Teilhabe benannt (Dahme & Wohlfahrt 2011), wobei dabei häufig die Wahrnehmung von Bürgerrechten und die Förderung der Autonomie mit dem Ziel der Vergrößerung individueller Handlungsspielräume im Vordergrund stehen (Dahme & Wohlfahrt 2011, Schuntermann 2011, Walter 2003). Teilhabe entsteht dabei als Rechtsanspruch (Lindmeier 2009) und wird mit der Bereitstellung von Ressourcen verknüpft (Dahme & Wohlfahrt 2011, Kurzenberger et al. 2012). Partizipation ist daher eng mit demokratischem Handeln verbunden und spiegelt zugleich soziale Ungleichheit beim Zugang zu Lebenschancen wider (Beck 2013). Soziale Integration und Partizipation werden insbesondere bezogen auf Randgruppen und Minoritäten thematisiert, wobei sie einerseits als

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5 Respekt als Handlungstheorie in der Behindertenpädagogik

Maßnahme rehabilitativer Bemühungen, als auch als Beseitigung von struktureller Benachteiligung verstanden werden (Niehaus 2011). Soziale Exklusion wird daher als Gegenteil von Teilhabe konzipiert (Niediek 2011), sodass eine Beeinträchtigung der Teilhabe dann gegeben ist, wenn ein Mensch ein Problem mit dem Einbezug in eine Lebenssituation hat (Rohrmann 2012, Wocken 2001). „Erst wenn jemand sozialer Außenseiter ist, wird soziale Integration als Dialektik von Gleichheit und Verschiedenheit thematisiert und hinterfragt“ (Walter 2003, 47). Menschen mit Behinderungen sollen in allen Lebensbereichen die gleichen Zugangs- und Teilhabechancen haben, also auch zu sozialen Beziehungen (Walter 2003). Partizipation bezieht sich demnach auch auf die Gestaltung sozialer Beziehungen und kann sich auch durch die Ausübung gesellschaftliche üblicher Rollen ausdrücken (Wacker, Wansing & Schäfers 2005). Soziale Integration vollzieht sich dabei auf zwei Ebenen: einmal auf Ebene der sozialen Partizipation auf gesellschaftlicher Ebene, aber auch als Beziehungspartizipation auf interpersoneller Ebene (Walter 2003). Handlungstheoretisch kann also davon ausgegangen werden, dass gesellschaftliche Partizipation nicht nur auf Makro-Ebene wirkt, sondern sich auch und insbesondere in der direkten sozialen Interaktion ausdrückt und dort vermittelt wird (ebd.). „Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen kann letztlich nur dann gelingen, wenn es neben den neuen sozialpolitischen Instrumenten auch soziale Räume gibt, die so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen an sozialer Kommunikation und kulturellem Leben teilnehmen können“ (Eurich 2008, 437).

Menschen mit Behinderungen sehen sich dabei oft von Barrieren konfrontiert, die ihre bedingungslose Partizipation und damit das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung erschweren bzw. unmöglich machen (Eisenmann 2014). Teilhabe wird als „Voraussetzung, Mittel und Ergebnis sozialer Integration“ (Krach 2010, 78) beschrieben und ist daher eine zentrale Kategorie in der aktuellen Integrations- und Inklusionsdebatte. Partizipation meint daher nicht nur, dass Menschen mit Behinderungen in Gemeinschaft mit anderen leben und Zugang zu speziellen Bildungs-, Beschäftigungs- oder Freizeitangeboten haben (Wansing 2005). Es geht auch um einen gleichberechtigten Einbezug in die Gestal-

5.1 Theoretische Anknüpfungspunkte

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tung der eigenen Lebenswelt und die Möglichkeit der individuellen Lebensgestaltung, die mit dem Zugang zu allgemeinen und speziellen Ressourcen einhergeht und Menschen mit Behinderungen als aktive Gestaltende eigener Lebensentwürfe betrachtet (Beck 2016). Die Ausübung der vollen und gleichberechtigen Partizipation drückt die Anerkennung von Menschen mit Behinderung als Rechtssubjekt und Träger der menschlichen Würde aus (Beck 2013). Die Förderung von Anerkennung und Respekt ist neben der Mitbestimmung eines der Ziele von Teilhabe um ein Begegnen auf Augenhöhe zu ermöglichen (Erhardt & Grüber 2013, Rohrmann 2012). Partizipation ergibt sich demnach aus einer universellen Gleichwertigkeit und einer aktiven Herstellung von Gleichberechtigung, die sich sowohl aus universalistischen als auch partikularistischen Prinzipien herleitet. So wird zum einen die volle und gleichberechtigte Teilhabe als universelles Menschenrecht einforderbar (UN-BRK, SGB IX), zum anderen werden damit emanzipatorische Ziele verknüpft, die sich auf eine Übernahme gesellschaftlich wertgeschätzter Rollen und einer gesellschaftlichen Aufwertung von Menschen mit Behinderungen beziehen. An dieser Stelle setzt auch eine Theorie de Respekts an, in der sowohl universalistische als auch partikularistische Ansätze miteinander verknüpft werden. So beschreibt Respekt zum einen das Recht auf Gleichberechtigung, zum anderen das Recht, dass individuelle Voraussetzungen und Möglichkeiten einbezogen werden, um Selbstentfaltung und Partizipation zu ermöglichen. So erscheint es wichtig, neben dem Schaffen von strukturellen Bedingungen auch die Gestaltung der Interaktionen in den Blick zu nehmen, um bedürfnisorientierte Bedingungen zum Gelingen von Teilhabe und Partizipation zu ergründen.

5.1.3 Empowerment und Selbstbestimmung Mit dem Begriff der Partizipation ist der Begriff Empowerment eng verbunden, mit dem Begriff der Teilhabe geht auch eine Forderung nach Selbstbestimmung einher (Theunissen & Kulig 106, Wacker, Wansing &

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5 Respekt als Handlungstheorie in der Behindertenpädagogik

Schäfers 2005). Beide Konzepte leiten sich maßgeblich aus Bewegungen ab, die von marginalisierten Gruppen selbst initiiert wurden und erst nachträglich in pädagogische Konzepte integriert wurden15. Um tatsächlich partizipieren und mitbestimmen zu können, ist es notwendig, auch die entsprechenden Möglichkeiten zu schaffen und Fähigkeiten zu stärken. Empowerment bezieht sich zum einen auf die individuell vorhandenen Ressourcen und Stärken, die zur Bewältigung der Lebensumstände vorhanden sind, zum anderen auf die Durchsetzung politisch ausgerichteter Ziele und rechtlicher Gleichstellung als emanzipatorischem Prozess (Theunissen & Kulig 2016). Durch eine Selbstbefähigung sollen Individuen eigene Stärken erkennen und diese für die (Mit)gestaltung der eigenen Lebenswelt nutzen (ebd.). Empowerment wird als Grundhaltung beschrieben, „die jedem grundsätzlich Selbstbestimmungsmöglichkeiten zuspricht“ (ebd., 115) und meint dabei vor allem die autonome Entscheidungs- und Definitionsmacht über die eigene Lebenswelt (ebd.). Selbstbestimmung lässt sich in diesem Kontext insbesondere als Entscheidungsautonomie aber auch als Handlungsautonomie fassen (Wansing 2005). Bezogen auf professionelle Unterstützung meint Empowerment die Anregung und Ermutigung von Menschen mit Behinderungen, die eigenen Gestaltungskräfte, Stärken und Ressourcen zu entdecken, zu entwickeln und zu nutzen (Theunissen & Kulig 2011). Empowerment steht „für einen selbstbestimmten Lern- und Handlungsprozess“ (ebd., 270) unter Einbezug des sozialen Netzwerks. So werden zum einen die individuellen und sozialen Stärken und Ressourcen in den Blick genommen, aber auch strukturelle Ungleichheiten berücksichtigt, die mit Einschränkungen der Partizipation einhergehen können (ebd.). Individuelle Autonomie und Zugehörigkeit sind dabei eng miteinander verknüpft, da Inklusion auf Grundlage individueller Selbstbestimmung und der freiheitlichen Gestaltung gesellschaftlichen Zusammenlebens stattfindet (Lindmeier 2009, Niediek 2011). Selbstbestimmung lässt sich daher als größtmögliche Unabhängigkeit von Fremdbestimmung definieren, die den Menschen

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Für einen historischen Abriss, siehe Schuppener 2016 (Selbstbestimmung) & Theunissen & Kulig 2016 (Empowerment).

5.1 Theoretische Anknüpfungspunkte

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gleichwohl in seiner sozialen Eingebundenheit und gegenseitigen Angewiesenheit aufeinander begreift (Schuppener 2016). „Auf der Basis einer bewussten Reflexion von sozialer Interdependenz und gesellschaftlichem Ökonomisierungsdruck stellt Selbstbestimmung einen zentralen Leitgedanken innerhalb der Sonderpädagogik dar. Menschen mit Behinderungserfahrungen haben einen Anspruch auf Entwicklung in größtmöglicher Unabhängigkeit von Fremdbestimmung. Unterstützung und Assistenz sind somit unter Berücksichtigung eines individuellen Höchstmaßes an Selbstvertretung und Autonomie zu realisieren“ (Schuppener 2016, 108).

Menschen sollen ermächtigt werden, ihre eigenen Bedürfnisse zu artikulieren und eigene Interessen selbstbestimmt umzusetzen16 (Ehlers 2009). Empowerment, als Prozess zur Ermöglichung von Selbstbestimmung, orientiert sich dabei einerseits an einer Rechte-Perspektive, andererseits aber auch an einer Bedürfnis- und Interessenperspektive in Bezug auf die Lebensentwürfe marginalisierter Personen (Theunissen & Kulig 2011). Dies geht damit einher, dass Entscheidungen und Sichtweisen des Anderen respektiert werden und auch unkonventionelle Lebensentwürfe anerkannt werden (Theunissen & Kulig 2011, Schuppener 2016). Das bedeutet auch, dass Lösungen in einem dialogischen Prozess gefunden werden müssen, der unterschiedliche Sichtweisen und Widersprüche gleichberechtigt stehen lassen kann (Ehlers 2009, Rappaport 1985, Schuppener 2016, Keupp 2002). Die Erforschung inter- und intraindividueller Prozesse, die sich mit dem subjektiven Erleben von Selbstbestimmung auseinandersetzen, steht dabei erst am Anfang (Schuppener 2016). Anerkennung, Akzeptanz und Respekt sind in diesem Ansatz zentrale Bezugskategorien. Versteht man Respekt als gegenseitige Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und das gleichberechtigte Geltenlassen unterschiedlicher Lebensentwürfe ergeben sich daraus Anknüpfungspunkte an Konzepte von Selbstbestimmung und Empowerment, die auch auf empirischer 16

Am Selbstbestimmungsbegriff wird kritisiert, dass dieser den Aspekt der sozialen Angewiesenheit nicht ausreichend einbezieht und die Verantwortung für das eigene Leben dem einzelnen Individuum überlässt, sodass es hierbei auch zu Überforderung kommen kann, insbesondere im Lichte zunehmender Ökonomisierung (vgl. Schuppener 2016, Wacker 2008, Wansing 2005).

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Ebene anwendbar scheinen. So wird durch den wertungsfreien Einbezug unterschiedlicher Meinungen und Überzeugungen eine Gleichwertigkeit erst ermöglicht, die dem Anderen einen Entscheidungs- und Handlungsspielraum eröffnet. Die Einigung auf gemeinsame Lösungen beruht dabei nicht auf der Annahme, dass die eigene Meinung dafür aufgegeben werden muss, sondern stellt sich als diskursive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Bedürfnissen und Vorstellungen dar. So können auch Ambivalenzen bestehen bleiben und das gleichwertige Zusammenleben in einer heterogenen Gesellschaft dennoch ermöglicht werden.

5.2 Empirische Anknüpfungspunkte 5.2 Empirische Anknüpfungspunkte In diesem Kapitel sollen aktuelle Forschungsfelder der Behindertenpädagogik unter der Perspektive eines empirischen Respektverständnisses betrachtet werden. So werden Anschlüsse an die Netzwerkforschung (Kapitel 5.2.1), die Einsamkeitsforschung (Kapitel 5.2.2) und die Lebenslagenforschung (Kapitel 5.2.3) aufgezeigt. Zum Verständnis sozialer Exklusions- und Inklusionsprozesse werden unter anderem die sozialen Lagen von marginalisierten Gruppen in der Forschung in den Blick genommen. Bereits Allport beschrieb 1954, dass der zufällige oder indirekte Kontakt zwischen Mitgliedern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen nicht zwangsläufig zu sozialer Nähe führt. Es kann im Gegenteil Stereotype und Vorurteile verstärken. Soziale Kontakte müssen demnach bestimmte Kriterien erfüllen, um positive Effekte hervorzubringen (vgl. Pettigrew & Tropp 2006). Es zeigt sich dabei auch, dass sich die Wahrnehmung der Interaktion zwischen den Gruppen unterscheidet. So scheinen benachteiligte Gruppen die Interaktionen als weniger positiv wahrzunehmen, da sie eine diskriminierende Verhaltensweise seitens der dominanten Gruppe antizipieren (Hewstone & Swart 2011). Steele und Aronson (1995) fokussierten sich auf den Effekt, den Stereotypisierung auf benachteiligte Gruppen hat und konnten zeigen, dass benachteiligte Gruppen häufig fürchten, die vorherrschenden Vorurteile in der Interaktion zu bestätigen. Aufgrund dieser Angst zeigen sie

5.2 Empirische Anknüpfungspunkte

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dann in der Interaktion tatsächlich Verhaltensweisen, die diese Stereotype bestätigen. Dieses Phänomen nennt man „stereotype threat“. Diese Ergebnisse zeigen, wie schwierig es ist, ein Umfeld zu schaffen, das aktive Partizipation in der sozialen Interaktion für beide beteiligten Gruppen ermöglicht. Es wird davon ausgegangen, dass die Beziehungsqualität einen Einfluss auf die erlebte Unterstützung in sozialen Beziehungen hat (Röhrle 1994, 7). Soziale Unterstützung wird dabei als wichtige Ressource in der Bewältigung von stresshaften Ereignissen und akuten Problemsituationen im Lebenslauf beschrieben (Walter 2003). In der Forschung wurden insbesondere die Auswirkungen von Unterstützung durch das soziale Umfeld auf die physische und psychische Gesundheit untersucht (DiazBone 1997). Neben diesem Puffereffekt in Krisensituationen geht man davon aus, dass soziale Beziehungen generell Einfluss auf das Wohlbefinden haben, da darüber Zugehörigkeits- und Rückzugsbedürfnisse befriedigt und Orientierungs- und Handlungskompetenzen beeinflusst werden (Walter 2003). Die Erforschung solcher Prozesse bildet eine wichtige Voraussetzung dafür, die Bedingungen und Wirkungen sozialer Interaktionen besser zu verstehen und Faktoren herauszuarbeiten, die einen positiven Kontakt ermöglichen. Offen bleibt, wie Wertschätzung, Achtung und Berücksichtigung in der Interaktion vermittelt werden können. Die angenommenen Effekte einer solchen Interaktion sind das Entstehen und Aufrechterhalten von Zugehörigkeitsgefühl, das Einbezogensein in gemeinsame Aktivitäten, das Erleben von Übereinstimmung in Werten und Lebenskonzepten und die Steigerung des Selbstwertgefühls. Es werden also zum einen Einflüsse auf die Identitätsentwicklung und Einflüsse auf Partizipationschancen angenommen (Walter 2003).

5.2.1 Netzwerkforschung Persönliche Beziehungen bilden in der soziologischen Netzwerkforschung sowohl auf gesellschaftlicher Ebene als auch auf der individuellen Ebene einen der zentralen Faktoren (Mewes 2010, Windisch 2016). So-

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ziale Kontakte und emotionale Nähe zu anderen Menschen scheinen wichtige Einflussfaktoren im Leben von Menschen zu sein, wenngleich jedoch das Bedürfnis danach unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Es wird angenommen, dass das Vorhandensein vertrauensvoller, informeller Beziehungen sich positiv auf die Lebenszufriedenheit des Einzelnen auswirkt (Pilisuk & Froland 1978, Röhrle 1994) und die psychische und physische Gesundheit beeinflusst (Badura 1981, Wilkinson & Marmot 2003, Keupp 1995, Röhrle 2010). Die Bedeutung von informellen Netzwerken, also Netzwerken die keinen institutionellen Bezug haben, wird dabei als besonders bedeutsam betrachtet (Diewald 1991, Wansing 2005, Walter 2003), da sich darüber die Vermittlung von Zugehörigkeit vollzieht. Die Analyse sozialer Netzwerke kann daher einen Aufschluss über Mechanismen sozialer Exklusion und im Umkehrschluss zu Mechanismen sozialer Zugehörigkeit geben (Röhrle 2010). In der Netzwerkforschung konnte gezeigt werden, dass sich das soziale Netzwerk auf den Zugang zu materiellen Gütern (Bourdieu 1983 & 1989, Lin 2001) sowie zu sozialen Ressourcen (Macht und Anerkennung) auswirkt und auch Einfluss auf die Weitergabe von Informationen hat (Franzen & Hangartner 2005, Granovetter 1974, Wegener 1987). Soziale Netzwerke können dabei auch die Funktion haben, Ressourcen und strukturelle Zugangschancen, sowie soziale Rollen zuzuweisen und darüber normative Kontrolle auszuüben (Röhrle 2010). Daher scheint die genaue Analyse der Funktionen sozialer Netzwerke notwendig, um soziale Interaktionen in ihrer Wirkung auf die beteiligten Akteure analysieren zu können. Soziale Netzwerke dienen also zum einen dazu, Anerkennung und Zugehörigkeit, aber auch, auf einer Metaebene, normative Orientierung und damit gesellschaftlichen Zusammenhalt zu vermitteln (Röhrle 2010). Dabei bleibt jedoch weitgehend unbekannt, wie soziale Netzwerke entstehen und welche Faktoren zur Aufrechterhaltung und Intensivierung von persönlichen Beziehungen beitragen (ebd.). Die Netzwerkforschung versucht, Antworten darauf zu finden, wie sich die soziale Eingebundenheit und Zugehörigkeit anhand von Merkmalen des sozialen Netzwerks beschreiben und analysieren lassen. „Ziel der Netzwerkforschung ist es, die wechselseitigen Wirkungen von bestimmten Merkmalen sozialer Netzwerke und individuellem Handeln zu erfas-

5.2 Empirische Anknüpfungspunkte

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sen“ (Walter 2003, 82). Durch Netzwerkkonzepte können Aussagen über die Lebensqualität oder subjektive Bedeutung von Lebenszusammenhängen getroffen werden, die auf einer soziologischen oder politologischen Ebene so nicht möglich sind (Keupp 1990). Soziale Netzwerke werden dabei in ihrer Funktion zur Vermittlung sozialer Unterstützung betrachtet, weshalb die Forschung zu sozialen Netzwerken insbesondere auch in helfenden Professionen vermehrt Verwendung findet (Keupp 1990). In der Bewältigungsforschung werden soziale Netzwerke hauptsächlich auf ihr Potenzial zur Aktivierung von Ressourcen in Krisensituationen betrachtet (Diewald 1991, Diaz-Bone 1997, Röhrle 2010, Keupp 1990). Dabei werden strukturelle Kriterien, wie zum Beispiel die Netzwerkgröße und -dichte, die soziale und räumliche Nähe und Distanz und die Kontakthäufigkeit, betrachtet (Walter 2003, Röhrle 2010, Kirschniok 2010). In Bezug auf die Unterstützungsfunktion von Netzwerken wird dabei in emotional-affektive, kognitive und instrumentelle Faktoren unterschieden, die jeweils von unterschiedlichen Bezugsgruppen geleistet werden können (Keupp 1990). Ergebnisse aus der Netzwerkforschung zeigen, dass die Größe und geographische Reichweite von Netzwerken abhängig vom Bildungsstand ist und auch das Einkommen einen Einfluss auf die Zahl der vertrauten Personen außerhalb verwandtschaftlicher Beziehungen hat. Menschen mit höherem Bildungsstand und höherem Einkommen haben so eine größere Sicherheit und Qualität der Unterstützung, wobei Netzwerke mit dem Alter kleiner und Unterstützung weniger verlässlich wird. Auch das Geschlecht und die Familiensituation haben einen Einfluss auf die Netzwerkgröße und sozialen Aktivitäten, sodass sich bei Frauen stärkere Verwandtschaftskontakte und vertrauensvolle Beziehungen verzeichnen lassen als bei Männern (Keupp 1990, Teilhabebericht 2013). Netzwerke von Menschen mit Behinderungen sind häufig kleiner als die Netzwerke von Menschen ohne Behinderung (Jahoda et al. 2010, Lippold & Burns 2009, Dagnan & Waring 2004, Teilhabebericht 2013, Windisch 2013) und Menschen mit Behinderungen erfahren weniger informelle soziale Unterstützung (Kirschniok 2010, Windisch 2013). Die Netzwerke von Menschen mit Behinderungen sind dabei eher verwandtschaftlich geprägt, während freundschaftliche Beziehungen und die An-

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zahl an Vertrauenspersonen geringer sind (Windisch 2013, Wansing 2005). „Die Aufnahme und Pflege sozialer Kontakte gestaltet sich für Menschen mit Behinderungen häufig schwierig“ (Wansing 2005, 92), sodass diese auf formelle, teilweise unfreiwillige, Kontakte verwiesen bleiben. Professionelle Helfende nehmen neben Verwandten somit für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle ein, wobei auch die Wohnform, die Art der Behinderung und der Hilfebedarf einen Einfluss auf Größe und Zusammensetzung des Netzwerks nehmen (Windisch 2016). Insgesamt zeigt sich, dass insbesondere Menschen mit geistigen Behinderungen, Menschen mit hohen Hilfebedarfen und Menschen in stationären Einrichtungen kleinere und stärker von formellen Kontakten geprägte Netzwerke haben (Windisch 2016, Teilhabebericht 2013). Neben diesen strukturellen Faktoren scheint jedoch auch die Qualität der sozialen Interaktion einen erheblichen Einfluss auf Wohlbefinden und Einsamkeitserleben zu haben (Keupp & Röhrle 1987, Dijker et al 2011, Fiorillo & Sabatini 2011, Canevello & Crocker 2010, Lopes et al. 2011). Dabei bleibt häufig unklar, was unter der Qualität von Beziehungen verstanden wird. Die empirische Erforschung interaktionaler Prozesse und deren Auswirkungen auf die Netzwerkqualität ist daher noch unzureichend (Niediek 2010). Meist werden eher unspezifische, empirisch schwer zu definierende Faktoren wie Dauerhaftigkeit, Reziprozität, Intimität und Intensität beschrieben, um enge Beziehungen zu charakterisieren (Schenk 1983). Hier kann Respekt als empirisch operationalisierbares Konzept ansetzen. Mithilfe eines handlungstheoretischen Verständnisses von Respekt können verschiedene Arten von Interaktionen in den Blick genommen werden und deren Funktionen in Bezug auf z.B. sozialen Status, Gleichberechtigung und individuelle Bedürfnisorientierung untersucht werden. Darüber können ergänzend zu Faktoren der Anzahl und Dichte der Netzwerke auch einzelne Beziehungen auf ihre subjektive Wirkung analysiert werden, sodass sich ein ausdifferenziertes Bild relevanter sozialer Beziehungen darstellen lässt. So können auch Kontakte die als positiv wahrgenommen werden von Kontakten unterschieden werden, die als belastend oder stresshaft erlebt werden.

5.2 Empirische Anknüpfungspunkte

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5.2.2 Einsamkeitsforschung Einsamkeit gilt als einer der zentralen Einflussfaktoren in der Entstehungen von psychischen und gesundheitlichen Belastungssituationen. Menschen sind soziale Wesen und haben ein Bedürfnis nach sozialer Zugehörigkeit (Schäfers 2008, Dederich 2007). Fällt die Anzahl der Sozialkontakte und die Qualität der Kontakte unter ein bestimmtes Level, erleben Menschen sich als einsam (Segrin & Domschke 2011). Die Netzwerkgröße hat dabei einen signifikanten Einfluss auf die erlebte Einsamkeit (Mewes 2010), wobei auch qualitative Aspekte von Interaktionen in der Erforschung von Einsamkeit in den Blick genommen werden (Hosser 2011, Fiorillo & Sabatini 2011, Uchino 2013). Einsamkeit geht mit Gefühlen der Ausgeschlossenheit, der Verlassenheit, der Entfremdung und dem Gefühl von anderen abgeschnitten, übergangen und vergessen zu sein einher (Hosser 2011). Dabei wird zwischen emotionaler Einsamkeit – als Fehlen intimer, enger emotionaler Bindungen – und sozialer Einsamkeit – als fehlender Einbindung in soziale Netzwerke und der damit verbundenen Übernahme sozialer Rollen – unterschieden (ebd.). Als Folgen von Einsamkeit gelten Traurigkeit, Angst und Selbstzweifel, sodass diese als belastender und stressvoller Zustand gelten kann (ebd.). In Studien bezogen auf die Allgemeinbevölkerung wird davon ausgegangen, dass (fehlende) soziale Unterstützung einen unmittelbaren Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden hat. In verschiedenen Studien konnte gezeigt werden, dass Einsamkeit in Zusammenhang mit Gesundheitsverhalten, Schlafeffizienz, Morbidität und Sterblichkeit steht (HoltLunstadt, Smith & Layton 2010, Cacioppo et al. 2002, Hawkley et al. 2003). Gruppenzugehörigkeit konnte dabei als positiver Einflussfaktor auf die individuelle Gesundheit nachgewiesen werden (Knesebeck, Dragano & Siegrist 2005). Soziale Kontakte haben einen positiven Einfluss auf die Selbstwahrnehmung (Cacioppo et al. 2000) und die Stressbewältigung (Cohen & Wills 1985). Soziale Exklusion hingegen löst starken Stress aus (Kirschbaum, Pirke & Hellhammer 1993, Zimet et al. 1988) und hat einen Einfluss auf die Entstehung von Angst und Depressivität (Patten et al. 2010, Kienle, Knoll & Renneberg 2006, Vinokur & Ryn 1993).

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Erlebte Einsamkeit hat, so zeigt sich übereinstimmend, einen direkten Einfluss auf psychische und somatische Gesundheit, der sogar negativer ist als der Einfluss von Rauchen oder Übergewicht (Cacioppo, Hawkley & Thisted 2010, Hagerty & Williams 1999, Segrin & Domschke 2011). Einsamkeit wird unter anderem auch deshalb als gravierend erlebt, da darüber auch die wahrgenommene Stellung des Individuums in seiner sozialen Umwelt beeinflusst wird und das Bedürfnis nach sozialer Nähe und Zugehörigkeit beeinträchtigt werden kann (Schwab 1996). Das subjektiven Erleben und Interpretieren einer Situation ist dabei maßgeblich in der Beurteilung von Einsamkeitserleben, sodass dieses nicht pauschal über die Anzahl der erlebten Kontakte erhoben werden kann (Hosser 2011). In sozialpsychologischen Studien wurden Versuche unternommen, die Qualität der sozialen Interaktion als Grundlage von Interventionen und zur Verbesserung der psychischen und physischen Gesundheit in benachteiligten Gruppen zu untersuchen. Die Qualität der sozialen Interaktion wird unter anderem als befriedigend (Fiorillo & Sabatini 2011, Dijker et al. 2011), als Austauschbeziehung (Canevello & Crocker 2010), soziale Eingebundenheit und das Teilen positiver Gefühle (Lopes et al. 2011) beschrieben. Dennoch bleibt unklar, was ‚positive’ soziale Interaktion tatsächlich meint und wie sie messbar gemacht und auch beeinflusst werden kann. Auch die Forschung zu sozialer Unterstützung nimmt qualitative Aspekte in den Blick, sodass Partizipation und Integration als komplexe Konstellationen struktureller und individueller Merkmale definiert wird, die subjektiv als unterstützend bewertet werden (Diewald 1991, Röhrle 1994, Hosser 2011, Otto 2002). Relationale Merkmale wie Wechselseitigkeit und Symmetrie werden dabei als Kriterien zur Bestimmung der Qualität der sozialen Interaktion herangezogen. In der Bewältigungsforschung wird soziale Integration sehr unterschiedlich erhoben, so z.B. über das Vorhandensein einer Liebesbeziehung, über die Zahl der sozialen Kontakte oder die Zugehörigkeit zu und Teilnahme an sozialen Gruppen (Röhrle 1994). In den Sozialwissenschaften ist dem Phänomen der Einsamkeit dabei bislang wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Neben der individuellen Dimension hat Einsamkeit auch eine soziale Dimension, da sie ein Verhältnis zu anderen in sozialstrukturellen und kul-

5.2 Empirische Anknüpfungspunkte

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turellen Bedingungen beschreibt (Bohn 2008). So kann Einsamkeit auch als Einflussfaktor auf das Erleben sozialer Nähe und für die Beschreibung von Beziehungsqualitäten und damit verbundenen Inklusions- und Exklusionsrisiken betrachtet werden. Dabei kann Einsamkeit sowohl Bedingung als auch Folge schwieriger Lebenslagen sein. In der Forschung zeigt sich, dass belastende Ereignisse einen Einfluss auf die sozialen Netzwerke und den Zugang zu Netzwerkressourcen haben. So sind soziale Netzwerke auch von der Lebensphase und der Lebenssituation mitbestimmt (Walter 2003). Dabei ist die Frage, wie der Zugang zu sozialen Ressourcen so gestaltet werden kann, dass es nicht zu unerwünschten Abhängigkeits- und Fremdbestimmungsstrukturen kommt (ebd.). Ein Konzept zur Integration von Menschen mit Behinderungen sollte also den Schwerpunkt nicht nur auf die Quantität sondern insbesondere auf die Qualität der Beziehung von Menschen mit und ohne Behinderungen legen (Windisch 2013, Wolf 2010), um sicherzustellen, dass die Interaktionen subjektiv als positiv und unterstützend wahrgenommen und nicht gar als zusätzliche Belastung oder stresshaft erlebt werden. Hier ist Respekt ein wichtiger Faktor, der die Qualität der sozialen Interaktion beschreiben und operationalisieren kann. In dieser Arbeit wird davon ausgegangen, dass Respekt ein guter Prädiktor für die erlebte Qualität in der sozialen Interaktion sein kann, da er Gleichberechtigung und Berücksichtigung impliziert und mit sozialer Eingebundenheit und Zugewandheit einhergeht. So kann das subjektive Erleben und Interpretieren sozialer Interaktionen untersucht und damit verbundene positive und negative Emotionen wie Angst und Selbstzweifel auf der einen und Selbstbewusstsein und Sicherheit auf der anderen Seite analysiert werden.

5.2.3 Lebenslage und Benachteiligung Der Zusammenhang zwischen strukturellen und personalen Bedingungen von individueller und gruppenbezogener Teilhabe wird insbesondere in der Lebenslagenforschung unter Aspekten von Benachteiligungsmechanismen bearbeitet. Während Netzwerkforschung und Einsamkeitsforschung einen Fokus auf Herstellung und Aufrechterhaltung sozialer Be-

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ziehungen legen, untersuchen Lebenslagenkonzepte Aspekte wie den Zugang zu Ressourcen und daraus resultierende gesellschaftliche Ungleichheitslagen. Lebenslagen werden als struktureller Handlungsspielraum definiert, die dem Individuum zur persönlichen Entfaltung und Befriedigung wichtiger Interessen zur Verfügung stehen und so die sozialen Chancen des einzelnen beeinflussen (Beck & Greving 2012). Es lässt sich feststellen, dass marginalisierte Personengruppen einen erschwerten Zugriff auf ausreichend unterstützende Netzwerke haben und sich Beziehungen häufig innerhalb von Netzwerken mit Menschen in gleicher benachteiligter Lage entwickeln (Wansing 2005). „In dem Maße, wie Lebenslagen durch mehrdimensionale Unterversorgung bestimmt sind, mangelt es auch an Fähigkeiten und Ressourcen, die zur Beziehungsarbeit und Netzwerkbildung erforderlich sind“ (ebd., 74). Anhand struktureller sozialer Ungleichheit, die sich in hierarchischen Zugangschancen zu ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Bereichen manifestiert, werden immer wieder auch gesellschaftliche Differenzlinien hergestellt (Mewes 2010). „Zwar regelt das Grundgesetz, dass niemand aufgrund seines Status, seines Geschlechts oder seiner religiösen Weltanschauung diskriminiert werden darf. Doch der Befund, dass die soziale Herkunft in starkem Maße über den Zugang zu Ressourcen entscheidet, zeugt davon, dass wir es eben nicht mit einer durchlässigen Gesellschaft zu tun haben, in der die Lebenschancen prinzipiell gleich verteilt sind“ (Mewes 2010, 44).

Neben einer solchen vertikalen Ungleichheit im sozialen Status gehen Vertreter der horizontalen Ungleichheitstheorie davon aus, dass in der heutigen Gesellschaft Ungleichheit mehr und mehr entlang horizontaler Merkmale wie Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit konstruiert wird (Mewes 2010). Wertesysteme und Ideologien gewinnen an Bedeutung in der Organisation von Sozialität. Einem mehrdimensionalen funktionalen Verständnis sozialer Ungleichheit liegt daher ein Lebenslagenansatz zugrunde, der Faktoren sozialer Exklusion unter Einbezug pluralisierter Lebensstile in den Blick nimmt (Wansing 2005). Zugehörigkeit wird damit zu „einer neuen Kategorie der Vergesellschaftung, und Art und Ausmaß sozialer Teilhabe und Ausgrenzung werden in den Mittelpunkt der Analy-

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sen gerückt“ (ebd., 57). Aufgrund dieser Entwicklungen, die sich auch auf das staatliche Wohlfahrtssystem auswirken, werden soziale Phänomene wie Armut, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Behinderung und Migration immer mehr auch als Exklusionsprobleme verhandelt (ebd.). Neben Faktoren wie Einkommen und finanziellen Ressourcen, Gesundheit und Diskriminierung wird auch das Fehlen informeller Unterstützungsnetzwerke als Risikofaktor für soziale Exklusion betrachtet (ebd.). Der Teilhabebericht des BMAS (2013) zeigt dabei, dass Einkommen, Bildung, Erwerbstätigkeit und Berufsstatus wesentliche Einflussfaktoren für soziale Ungleichheit sind. Insbesondere die Erwerbstätigkeit hat einen großen Einfluss auf individuelle Handlungsressourcen und soziale Teilhabe (Röh 2016). Aber auch soziale Netzwerke und familiäre Bindungen werden als wichtige Faktoren für Autonomie und Teilhabe betrachtet. So werden soziale Beziehungen als Variablen für Lebenszufriedenheit und die Bewältigung von Krisen und belastenden Lebensereignissen beschrieben, sodass Belastungen teilweise kompensiert werden können. Menschen mit Behinderungen leben häufiger alleine und erfahren weniger soziale Unterstützung als Menschen ohne Behinderungen. Menschen mit Behinderungen stehen dabei weniger soziale Ressourcen zur Überwindung von Belastungen zur Verfügung, sodass Bedingungen der selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung von Assistenzleistungen abhängig sind. Soziale Ungleichheit führt dabei auch zu sozialer Distanzierung und Abwertungsprozessen, die Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung zur Folge haben können (Teilhabebericht 2013). Für Menschen mit Behinderungen ergeben sich abhängig vom Grad der Behinderung und ihrer ökonomischen Situation typische Lebenskonstellationen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigen können und sich insbesondere auch in Erschwernissen der Herstellung und Aufrechterhaltung intimer und vertrauensvoller informeller Beziehungen ausdrücken. Die reine Anzahl der Kontakte ist dabei nicht aussagekräftig für den subjektiv empfundenen Grad der Isolation und die Funktion der Beziehungen (ebd.). Auch hier kann ein empirisch begründeter Respektbegriff die Bewertung individueller Lebenslagen aus der Subjektperspektive ergänzen. So kann betrachtet werden, inwiefern die wahrgenommene Qualität des

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Kontaktes zu einem Gefühl sozialer Eingebundenheit und Zugehörigkeit führt. Dennoch zeigt das Lebenslagenkonzept deutlich, dass auch und insbesondere strukturelle Faktoren zu Erschwernissen in der Teilhabe führen und daher auch Einfluss auf Art und Intensität von Beziehungen haben. Daher kann Respekt in der Analyse der Bewältigung benachteiligter Lebenslagen dienen, jedoch nur in geringem Maß dazu beitragen, Benachteiligungslagen auf struktureller Ebene zu überwinden.

5.3 Zwischenfazit und Herleitung der Forschungsfrage 5.3 Zwischenfazit und Herleitung der Forschungsfrage Die Rehabilitationspädagogik hat die Aufgabe, Menschen mit Behinderungen in ihrer vollen Partizipation am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Diese Aufgabe wurde 2009 durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) noch einmal präzisiert. Das stellt neue und vielfältige Aufgaben an die Profession der Rehabilitations-, Heil- und Sonderpädagogen und erfordert ein Umdenken in der Beziehungsgestaltung zu Menschen mit Behinderungen (Schreiner 2013, Honneth 1994). Der Anspruch der Inklusion ist als ein gesamtgesellschaftlicher Prozess zu sehen und erfordert eine Auflösung von gesellschaftlichen Exklusionstendenzen (Windisch 2013), also die Bereitschaft, eigene normative Geltungsansprüche im Diskurs offen zu legen und zu überdenken (Habermas 1991). Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Neunten Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) sollen in Deutschland vor allem rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen wie die Ausweitung der Wahl- und Partizipationsmöglichkeiten erreicht werden. Außerdem wird durch die UN-BRK vorgeschlagen, das Bild von Behinderung in der Gesellschaft zu verändern und positiv zu besetzen. Diese Maßnahmen zielen auf eine Veränderung von Wahrnehmungs- und Bewertungsprozessen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. In der Behindertenhilfe und der konkreten (sozial)pädagogischen Arbeit steht jedoch zunächst der einzelne Mensch mit Behinderung als Individuum mit seinen Wünschen und Bedürfnissen im Vordergrund. Empowerment-Prozesse, die Menschen mit Behinderungen

5.3 Zwischenfazit und Herleitung der Forschungsfrage

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dazu befähigen, eigenständige Entscheidungen zu treffen und sich selbst als wichtige Mitglieder einer Gruppe zu sehen, also Selbstbestimmung und Teilhabe fördern, sind dafür von zentraler Bedeutung. Die negativen Folgen für das Selbstkonzept von Menschen mit Behinderungen, die sich aus jahrzehntelanger Marginalisierung und Stigmatisierung ergeben (Griese, 1979), sollen durch Empowerment-Maßnahmen abgeschwächt werden, um Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeitsempfinden von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Diese Entwicklungen voranzutreiben und dabei an den Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen anzusetzen ist eine der zentralen Aufgaben der Rehabilitationspädagogik. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, müssen neue Instrumente entwickelt werden, die einen Beitrag zur aktiven Gestaltung von Interaktionsprozessen leisten können. Ein respektvoller Umgang, sowohl in der professionellen Beziehung zu Menschen mit Behinderungen, als auch als Anspruch an integrative Projekte ist eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Interaktion, die auf Gleichberechtigung und gegenseitiger Anerkennung beruht (Honneth 1994, Windisch 2013). In dem hier vorgestellten Forschungsprojekt wird davon ausgegangen, dass Respekt ein wichtiger Einflussfaktor für die Schaffung von integrativen Rahmenbedingungen ist und daher die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken kann. Soziale Beziehungen sind ein wichtiger Faktor in der Umsetzung individueller Teilhabe, da durch sie die soziale Einbindung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gefördert wird (Kronauer 2010, Windisch 2013). Durch soziale Rollenübernahme ist die Sozialisation von Menschen mit Behinderungen bei der Ausbildung der eigenen Identität und der sozialen Handlungsfähigkeiten oft durch das Stigma Behinderung geprägt (Goffman 1967, Berger & Luckmann 1969, Claessens 1974). Die Rollenzuschreibung anhand des Merkmals der Behinderung dominiert oft alle Lebensbereiche und kann dazu führen, dass in sozialen Kontexten nur wenige verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung stehen. Dies kann Teilhabeprozesse erschweren. Nach Bartelheimer (2005) ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein wesentlicher Indikator für gesellschaftliche Zugehörigkeit, wobei sich Teilhabe

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auch in sozialen Nahbeziehungen manifestiert. In dieser Untersuchung wird davon ausgegangen, dass der empfundene Respekt einen Einfluss auf das Zugehörigkeitsgefühl zu verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, aber auch zur Gesellschaft allgemein hat. Durch diese Zugehörigkeit kann die Konstruktion der eigenen sozialen Identität positiv beeinflusst werden (De Cremer & Mulder 2007, Mattmüller & Fragner 1998). Respekt als Grundvoraussetzung des Zusammenlebens beschreibt eine grundsätzliche Einstellung und ist keine temporär beschränkte Maßnahme. Achtungs-Respekt als ethisches Prinzip auf gesellschaftlicher und interindividueller Ebene ermöglicht es, eine authentische Vorstellung der eigenen Menschenwürde zu bekommen, unabhängig von individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften. Weiterhin ermöglichen Achtungs- und Rücksichts-Respekt in Konflikten, die in der Interaktion zwischen gesellschaftlichen Gruppen bei der Aushandlung gemeinsamer Regeln unausweichlich sind, Konfliktlösungen, die Unterschiedlichkeit in Zielen anerkennen und als gleichwertig (aber nicht als gleich) behandeln. Respektvoll miteinander umzugehen heißt nicht, dass es keine Meinungsverschiedenheiten mehr gibt oder dass man sich nicht streiten soll (Mattmüller & Fragner 1998). Gerade im Konflikt zeigt sich eine respektvolle Einstellung zum jeweiligen Gegenüber, wenn dieser trotz aller Differenzen als gleichwertiger Mensch anerkannt und dessen Meinung gleichwertig neben der eigenen zugelassen wird (Van Quaquebeke et al. 2007). Die Anerkennung von Gleichwertigkeit von Überzeugungen und Zielen verschiedener Gruppen in einer Gesellschaft ist die Basis von Inklusion, die über Toleranz und Akzeptanz hinausgeht. Nur wenn sich Menschen mit Behinderungen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft fühlen und dort auch das Recht haben, Normen und Werte mitzubestimmen, können die Ziele der UN-BRK verwirklicht werden. Dazu müssen bestehende Rollenverständnisse und soziale Machtverhältnisse hinterfragt und verändert werden. Möglichkeiten der Gestaltung der eigenen Lebenswelt und der gesellschaftlichen Partizipation werden immer stärker unter lebensweltlichen und emanzipatorischen Aspekten betrachtet und beziehen sich dabei auf die Verknüpfung subjektiver Bedeutungszuschreibungen und objektiver Einflussfaktoren (Wansing 2005, Thiersch 1993, Beck & Gre-

5.3 Zwischenfazit und Herleitung der Forschungsfrage

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ving 2012, Scheu & Autrata 2013). Für Sonder-, Heil- und Rehabilitationspädagogen ergibt sich eine doppelte Anforderung: Einerseits eine subjektzentrierte, andererseits eine lebensweltorientierte Sicht- und Handlungsweise (Theunissen & Kulig 2011). Die subjektorientierte Perspektive richtet sich dabei auf personenspezifische Angebote (ebd.), die die Bedarfe und Lebensentwürfe des Einzelnen ins Zentrum der Betrachtung rücken. Dabei soll die subjektorientierte Unterstützung auch Aspekte der Lebenswelt einbeziehen und die individuellen Fähigkeiten so fördern, dass die Partizipation im Sozialraum gefördert und gestärkt wird (ebd.). Im Zuge einer immer weiter voranschreitenden Individualisierung von Lebensläufen ergeben sich dabei sowohl Chancen als auch Risiken in Bezug auf Partizipationsmöglichkeiten und die Bildung sozialer Netzwerke (Keupp 1995, Scheu & Autrata 2013, Beck & Greving 2012, Beck 2016). Hier wird deutlich, dass die subjektive Wahrnehmung der Lebenswelt des Adressaten als Ausgangspunkt für Interaktionen und professionelle Interventionen ins Zentrum gerückt wird, so dass Interaktionspartner immer auch aufgefordert sind, den Anderen in seiner spezifischen Umwelt mit seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen wahrzunehmen und darauf rücksichtsvoll zu reagieren. „Nur in der alltäglichen Lebenswelt kann sich eine gemeinsame kommunikative Umwelt konstituieren“ (Schütz & Luckmann 1979, 25). So rückt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Kommunikation über subjektive Wünsche, Bedürfnisse und Beurteilungen in den Fokus (Scheu & Autrata 2013, Bliemetsrieder & Dungs 2013). Das Zwischenmenschliche wird dabei als „Ebene des Austausches bestimmter Lebensvorstellungen“ (Mührel 1997, o.S.) konzipiert, die eine intersubjektiv geteilte Lebenswelt generieren soll (ebd.). Ziel ist es, Menschen zu selbstbestimmten Akteuren zu ermächtigen, deren Wahl- und Handlungsmöglichkeiten zu vergrößern (Messmer & Hitzler 2015, Bliemetsrieder & Dungs 2013) und dabei zugleich generalisierte „Normen individueller und kollektiver Lebensführung“ (Reichenbach 2012, 78) zu hinterfragen. Ein solcher Ansatz des Empowerment und der Partizipation zielt darauf ab, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen und subjektiv relevante Themen sowie Sozialraum und Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen aktiv in Hilfestrukturen aufzunehmen (Theunissen & Kulig 2011). Dies bedingt die „positive Zu-

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5 Respekt als Handlungstheorie in der Behindertenpädagogik

rückhaltung“ (ebd., 281) in der professionellen Unterstützung, die mehr Offenheit und Selbstverfügungsgewalt in das asymmetrische Betreuungsverhältnis bringen sollen. Soziale Beziehungen werden jedoch häufig als reziproke Beziehungen beschrieben. Unter Reziprozität wird dabei eine wechselseitige Austauschbeziehung verstanden (Diewald 1991, Gottlieb 1983, Forst 2011, Schnell 2001). In Achtungs- und Anerkennungstheorien, die sich meist auf kommunikationstheoretische Prinzipien berufen (vgl. Habermas 1991), gilt Reziprozität und Symmetrie als grundlegende Voraussetzung für Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung (siehe Kapitel 2.1 & 3.1). Auch auf Mikroebene, in handlungstheoretischen Zugängen zu sozialen Interaktionen, wird angenommen, dass Reziprozität zur Sicherung von langfristigen, befriedigenden sozialen Beziehungen notwendig ist. Aus diesen Überlegungen heraus ergibt sich eine Theorie der sozialen Unterstützung, in der die erwartete sofortige oder potentielle Gegenseitigkeit als eines der Grundmotive sozialer Austauschbeziehungen beschrieben wird (Walter 2003). Reziprozität kann daher als beziehungsstiftend beschrieben werden, soll soziale Netzwerke aufrecht erhalten und so Ressourcen für die Bewältigung von Belastungssituationen, als auch zur Befriedigung sozialer Bedürfnisse bereitstellen (Stegbauer 2002, Walter 2003). Das Zustandekommen reziproker Austauschbeziehungen scheint insbesondere bei Personen in ähnlichen Lebenslagen und mit ähnlichen Hintergründen möglich zu sein. Ist eine Interaktion von sozialer Ungleichheit geprägt, scheinen die Reziprozitätserwartungen zu sinken (Walter 2003). Daran knüpft sich die Erwartung, dass der Rezipient entsprechend Dankbarkeit und Anerkennung äußert und so Wertschätzung und Statuserhöhung als Gegenleistung gesehen werden können. Insbesondere Ansätze der Care Ethik und der Ethik vom Anderen her setzen dem jedoch entgegen, dass Beziehungen immer schon asymmetrisch sind und Reziprozität daher nicht im Sinne einer Austauschbeziehung zu interpretieren ist, sondern als Anspruch auf gegenseitige Berücksichtigung individueller Bedürfnisse (vgl. Kapitel 4.1). Für die vorliegende Arbeit ergibt sich daraus die Frage, ob und wie sich der Respektbegriff empirisch abbilden und operationalisieren lässt,

5.3 Zwischenfazit und Herleitung der Forschungsfrage

119

sodass dieser in der Erforschung der Qualität sozialer Interaktionen nutzbar gemacht werden kann. So soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die offenen Fragen der oben dargestellten Theorien und Forschungsfelder durch eine Theorie des Respekts bearbeitbar zu machen und gegebenenfalls neue Forschungsansätze zu liefern. Dabei stehen insbesondere auch die Wahrnehmungen und Bewertungen von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund, um ganz gezielt deren Sichtweise in die Untersuchung einzubeziehen. So soll im folgenden (Kapitel 6 & 7) aufgezeigt werden, wie der Respektbegriff von Menschen mit und ohne Behinderungen anhand der in der Theorie hergeleiteten Dreidimensionalität empirisch begründet werden kann.

6

Methoden der empirischen Untersuchung

6 Methoden der empirischen Untersuchung 6 Methoden der empirischen Untersuchung „Betrachtest du den Einzelnen an sich, dann siehst du vom Menschen gleichsam nur so viel wie wir vom Mond sehen; erst der Mensch mit dem Menschen ist ein rundes Bild. Betrachtest du die Gesamtheit an sich, dann siehst du vom Menschen gleichsam nur so viel wie wir von der Milchstraße sehen; erst der Mensch mit dem Menschen ist umrissene Form“ (Buber 2000, 7).

Menschen sind soziale Wesen und erfahren sich selbst in sozialen Zusammenhängen, ihnen wohnt ein Bedürfnis nach Zugehörigkeit und positiver Bestätigung inne (Baumeister & Leary 1995, Honneth 1992, Dederich 2001, Schäfers 2008). Erst durch die Zugehörigkeit zu anderen Menschen erlangt der Mensch ein Bild von sich selbst als Individuum und zugleich als sozialem Wesen (Bohn 2008). Darüber hinaus sind soziale Beziehungen auch ein wichtiger Faktor für den Zugang zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. „Soziale Beziehungen und Netzwerke sind Voraussetzung, Mittel und Wirkung gesellschaftlicher Inklusion zugleich“ (Wansing 2005, 92). Dabei ist die Art der sozialen Interaktion nicht weniger bedeutend als die Häufigkeit der sozialen Kontakte. Nur unter bestimmten Bedingungen werden soziale Kontakte als unterstützend wahrgenommen. Es bedarf einer Reihe an unterstützenden Rahmenbedingungen, um einen positiven Kontakt zu ermöglichen (Allport 1954, Pettigrew & Tropp 2008, Hewstone & Swart 2011). Soziale Exklusion, Diskriminierung und Mangel an Respekt hängen häufig zusammen (Simon 2007) und bedingen gesellschaftliche Unterschiede und Ungleichheit (De Cremer & Mulder 2007, Wansing 2005). Legt man ein interaktionistisches Behinderungsverständnis zugrunde (Cloerkes 2007) kann davon ausgegangen werden, dass Behinderung sich erst in der Interaktion durch Wahrnehmungs- und Bewertungsprozesse manifestiert und dabei in hohem Maße relational bestimmt ist (Cloerkes 2007, Kastl 2014). Daher kann auch ein handlungstheoretisch begründeter Zugang zu Respekt als Prozess verstanden werden, der sich in sozialen Interaktionen ausdrückt und dort erlebbar gemacht wird.

© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9_6

122

6 Methoden der empirischen Untersuchung

Es gibt verschiedene Ansätze, die sich mit sozialen Beziehungen von Menschen mit Behinderungen befassen. Eine empirische Auseinandersetzung mit Fragen zur sozialen Eingebundenheit von Menschen mit Behinderungen findet dabei aktuell vor allem in der Netzwerkforschung statt. Hier sind die Netzwerkgrößen, also die Anzahl sozialer Beziehungen, und die Intensität der sozialen Kontakte von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt (Kirschniok 2010). Es zeigt sich, dass Menschen mit Behinderungen häufig nur kleine soziale Netzwerke haben (Jahoda et al. 2010, Lippold & Burns 2009, Dagnan & Waring 2004, Teilhabebericht 2013) und weniger soziale Unterstützung als Menschen ohne Behinderungen erfahren (Kirschniok 2010). Auch in aktueller sozial- und gemeindepsychologischer Literatur werden zunehmend die Zusammenhänge zwischen der Qualität sozialer Interaktion und Konstrukten wie Wohlbefinden und Einsamkeitserleben untersucht (Keupp & Röhrle 1987, Dijker et al. 2011, Fiorillo & Sabatini 2011, Canevello & Crocker 2010, Lopes et al. 2011), ohne jedoch explizit zu klären, was eine positive soziale Interaktion eigentlich ausmacht. Es fehlt die „empirische Erforschung der interaktionalen Prozesse“ (Niediek 2010, 20). An dieser Fragestellung setzt die vorliegende Studie an, indem Respekt als eine Variable der Qualität sozialer Interaktion eingeführt und empirisch überprüft werden soll. Dabei werden insbesondere Beziehungen in den Blick genommen, „die eher informeller, privater Natur sind, auf emotionalen Bindungen gründen und im alltäglichen privaten Leben von Bedeutung sind: Intimbeziehungen, Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen und Freundschaften“ (Wansing 2005, 73). Für die empirische Bearbeitung der Fragestellung wurde ein qualitativer Forschungsansatz gewählt. Dies ermöglicht eine Rekonstruktion subjektiver Bedeutungszusammenhänge aus der Perspektive der befragten Personen. So soll ein Einblick in die soziale Wirklichkeit der Teilnehmenden ermöglicht werden, der ein tieferes Verständnis von sozialen Prozessen ermöglicht (Lamnek 2010). Zudem kann ein qualitativer Forschungsansatz gemeinsame Idiome und Bedeutungsauffassungen generieren, die für das Erleben von Zugehörigkeit maßgeblich sind. Die Studie kann also auch auf einer handlungstheoretischen Dimension Impulse für

6 Methoden der empirischen Untersuchung

123

ein grundlegendes gemeinsames Verständnis von Respekt als Basis für gemeinsame Kommunikation geben. Durch eine qualitative Vorgehensweise werden bestehende Forschungsfragen offen gestellt, sodass eine Vielzahl an subjektiven Deutungen erfasst werden kann, die dann unter einem interpretativen Paradigma analysiert werden. Soziale Interaktionen werden daher als Handeln auf Grundlage subjektiver Bedeutungszuschreibungen verstanden, wobei die Umwelt als sozial konstruiert verstanden wird (Friebertshäuser 2003). Ziel ist die Analyse subjektiv relevanter Erlebnisse und der daraus folgenden Handlungen (Flick et al. 2007). Die Studie ist explorativ angelegt, da bislang kaum empirische Annäherungen an den Begriff Respekt vorliegen, die eine subjektive Deutungsdimension beinhalten. In bisherigen Untersuchungen, die den Begriff Respekt verwenden, wird dieser entweder nicht näher definiert oder er wird anhand theoretischer Überlegungen operationalisiert. Eine empirische Herleitung des Begriffs auf qualitativer Ebene ist noch nicht in strukturierender Weise erfolgt. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die empirische Überprüfung theoretischer Modelle von Respekt und die Erkenntnis zu subjektiven Wahrnehmungs- und Interpretationsmustern von Menschen mit und ohne Behinderungen in sozialen Interaktionen. Dabei wird auf die Methode der Qualitativen Inhaltsanalyse zurückgegriffen (Mayring 2010). Mit der gewählten Methode soll eine systematische Interpretation qualitativer Daten ermöglicht werden, die Ergebnisse durch systematische Analyseschritte und -regeln überprüfbar macht (Mayring 2010). Dies ist insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Systematisierung der Daten wichtig, an deren Ende eine Skala zur Erhebung des Respekterlebens bei Menschen mit und ohne Behinderungen stehen soll. Dennoch wird das Interviewmaterial immer in einem Kommunikationszusammenhang gesehen, sodass der Text innerhalb seines Kontextes interpretiert wird (ebd.) und übergreifende Prinzipien erst in einem zweiten Schritt extrahiert werden. Ausgehend von der subjektiven Bedeutungsebene und der Interpretation individueller Sinnzusammenhänge soll so eine Zusammenfassung der einzelnen Aussagen zu einem verallgemeinerten Verständnis von Respekterleben beitragen. Es werden dabei in der Auswertung vor allem die Fakto-

124

6 Methoden der empirischen Untersuchung

ren herausgearbeitet, die für die Operationalisierung von Respekt in einem empirischen Zugang relevant erscheinen. Die vorliegende Arbeit bezieht dabei ganz bewusst die Perspektive von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch mit geistigen Beeinträchtigungen mit ein. In der Behindertenpädagogik wurde traditionell eher über und nicht mit Menschen mit Behinderungen geforscht (Buchner, Koenig & Schuppener 2011). In den 1990er Jahren wurden jedoch im angloamerikanischen Raum Bemühungen erkennbar, die Perspektive von Menschen mit Behinderungen durch qualitative Forschungsarbeiten stärker miteinzubeziehen (Walmsley & Johnson 2003). Vor allem die Disability Studies betonen die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Forschungsprozesse (Albrecht et al. 2001). Bisher gibt es jedoch nur wenige Veröffentlichungen, die sich systematisch mit qualitativer Forschung mit Menschen mit (geistigen) Behinderungen beschäftigen (Buchner 2008). Daher wird, nachdem die Forschungsfragen und die Zielsetzung der Untersuchung dargestellt wurden (Kapitel 6.1), auf spezielle methodische Überlegungen (Kapitel 6.2) und auf die Auswahl der Stichprobe (Kapitel 6.3) eingegangen. Anschließend folgt die Beschreibung der Untersuchungsdurchführung (Kapitel 6.4) und die Vorstellung der Datenaufbereitungs- und -auswertungsmethoden (Kapitel 6.5).

6.1 Fragestellung und Zielsetzung 6.1 Fragestellung und Zielsetzung Das Hauptziel der vorliegenden Studie besteht darin, das subjektive Respekterleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in einem qualitativen Forschungsansatz zu untersuchen. Dabei ist es handlungsleitend, die Teilnehmer*innen als Expert*innen in eigener Sache selbst zu Wort kommen zu lassen, um deren subjektive Wahrnehmungen und Bewertungen ihrer alltäglichen Erfahrungen in Interaktionen erfassen zu können. Die besondere methodische Herausforderung liegt darin, dass einerseits die Einschätzung subjektiven Respekterlebens nicht aus der Außenperspektive erfolgen kann, andererseits jedoch eine Quantifizie-

6.1 Fragestellung und Zielsetzung

125

rung und Operationalisierung von Respekterleben vorgenommen werden soll, die sich in einer Skala quantitativ abbilden lassen. Dafür ist es notwendig, subjektive Einschätzungen systematisch zu analysieren und zu kategorisieren, um verallgemeinernde Annahmen herleiten und begründen zu können. Für die vorliegende Untersuchung ergeben sich daraus drei wesentliche Zielsetzungen und Aufgaben: 1. die Erhebung und Analyse subjektiver Aspekte von Respekterleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in Interaktionen 2. die Untersuchung der Auswirkungen von respektvollem bzw. respektlosem Verhalten auf Menschen mit und ohne Behinderungen 3. die Operationalisierung des Respektbegriffs in Form einer Skala Das Untersuchungsinteresse bezieht sich sowohl auf methodische als auch auf inhaltliche Aspekte von Respekterleben in Interaktionen: Als ein wesentliches Ergebnis soll die Studie Erkenntnisse über die subjektive Wahrnehmung von Respekt in sozialen Interaktionen von Menschen mit und ohne Behinderungen herausarbeiten. Darüber hinaus soll ein Instrument zur Erhebung des erlebten Respekts in Interaktionen generiert werden, das sowohl bei Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung als auch bei Menschen ohne Behinderung anwendbar erscheint. Außerdem werden die verschiedenen befragten Gruppen (Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit körperlicher Behinderung, Menschen ohne Behinderung) hinsichtlich ihres Verständnisses von Respekt verglichen. Ziel dieses Vergleichs ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Gruppen herauszuarbeiten, um aufzuzeigen, welche Aspekte von Respekt zwischen den Gruppen ein gemeinsames Verständnis einer respektvollen Interaktion widerspiegeln und welche gruppenspezifischen Unterschiede in Interaktionen zwischen den Gruppen möglicherweise zu Verständnisschwierigkeiten führen können. Die empirische Studie soll als Grundlage dienen, um Einflussfaktoren und Bedingungsvariablen identifizieren zu können, die eine respektvolle Interaktion zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen und fördern. So können Faktoren herausgearbeitet werden, die in Interaktionen wirksam werden und Einfluss auf die Wahrnehmung

126

6 Methoden der empirischen Untersuchung

gegenseitigen Respekts haben. Dies kann beispielsweise auch helfen, um Programme, die auf die Integration von Menschen mit Behinderungen abzielen, hinsichtlich des in der Gruppe erlebten Respekts zu evaluieren. Aus den Erkenntnissen zum subjektiven Respekterleben in Interaktionen lassen sich zudem praxisrelevante Rückschlüsse für die Konzipierung und Organisation von integrativen Angeboten ziehen. Nicht zuletzt möchte die Studie einen Beitrag dazu leisten, Respekt als wichtigen Einflussfaktor für eine positive soziale Interaktion zwischen Menschen mit und ohne Behinderung herauszustellen. In Bezug auf die inhaltliche Ausrichtung des Erhebungsinstruments wird ein subjektbezogener Zugang gewählt, der das Respektverständnis und –erleben der Menschen mit und ohne Behinderungen fokussiert, andererseits aber auch darüber hinausgehende verallgemeinernde Faktoren herausarbeitet. Dabei soll es nicht nur darum gehen, welches Respektverständnis von den befragten Gruppen geteilt wird, sondern auch darum, welche Auswirkungen (nicht) erlebter Respekt haben kann. Respekt soll als Qualität der sozialen Interaktion beschrieben und als Faktor für ein gelingendes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen untersucht werden. Aufgrund seiner Komplexität macht das Konstrukt Respekt eine allumfassende und erschöpfende empirische Untersuchung unmöglich. Die Evaluation des Respekterlebens fokussiert deshalb vor allem auf drei Kerndimensionen: 1. das Verständnis von Respekt – als Versuch einer empirischen Definition von Respekt, 2. die mit dem Respekterleben verknüpften Emotionen – als Einflussfaktor auf soziale Interaktion und 3. das Respekterleben bei Meinungsverschiedenheiten – als protektiver Einflussfaktor in Konfliktsituationen. Diese Dimensionen wurden ausgewählt, da sie das Konstrukt Respekt auf verschiedenen Ebenen betrachten und sowohl zu einem empirischen Verständnis von Respekt als auch zum Verständnis von dessen Einfluss auf Individuen und Interaktionen beitragen. In dieser Untersuchung wird das Respekterleben direkt, d.h. über Selbstauskünfte der Betroffenen erhoben. Dabei stehen die individuellen

6.2 Untersuchungsansatz

127

Wahrnehmungen und Erfahrungen der Befragten im Vordergrund. Bei der Frage nach dem Verständnis von Respekt im Sinne einer begrifflichen Definition handelt es sich größtenteils um objektivierbare, von außen beobachtbare Aspekte von Respekt, wenngleich deren Bewertung subjektiv geprägt ist. Insbesondere bei der Erfassung von Emotionen, die mit dem erlebten Respekt verbunden sind, ist jedoch das subjektive Erleben und die Erfahrung in Interaktionen von größter Bedeutung, also die Frage, wie die Teilnehmenden die Wirkungen von Respekt auf ihr emotionales Befinden beurteilen und nicht, wie diese objektiv (von außen) einzuschätzen sind. Die Studie möchte also zweierlei leisten: Zum einen sollen objektivierbare, quantifizierbare Faktoren von erlebtem Respekt in Interaktionen abgeleitet werden, zum anderen sollen subjektive Faktoren des Erlebens erfragt und dargestellt werden. Durch diese Zweiteilung soll einerseits eine Verallgemeinerbarkeit und andererseits eine tiefergehende Beschreibung von individuellen Einflussfaktoren und Wirkungen erreicht werden. So können die gefundenen allgemeinen Faktoren subjektiv begründet und ausdifferenziert werden.

6.2 Untersuchungsansatz 6.2 Untersuchungsansatz Es wurde ein qualitativer Ansatz gewählt, um einen ersten Zugang zum Themenfeld zu eröffnen und theoretische Erkenntnisse zu überprüfen und möglicherweise zu erweitern. Durch die offene Form der qualitativen Datenerhebung wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, „in dem detailreichen Material auf neue Aspekte eines Themas zu stoßen“ (Bortz & Döring 2006, 380). Dabei ist insbesondere das subjektive Erleben der Teilnehmenden von Interesse, um das Themenfeld offen zu erkunden und so möglichst viele verschiedene Sichtweisen generieren zu können. In der qualitativen Forschung steht das Beschreiben, Interpretieren und Verstehen von Zusammenhängen im Vordergrund (Mayring 2010). Es können mehr und tiefergehende Informationen im Vergleich zu einer quantitativen Befragung generiert werden, sodass eine ganzheitlichere Sichtweise auf ein Phänomen ermöglicht wird. Das Interview ist eines der Instrumente

128

6 Methoden der empirischen Untersuchung

der qualitativen Forschung und nimmt innerhalb dieser eine besondere Rolle ein. In diesem Ansatz rückt die befragte Person ins Zentrum der Untersuchung, um einen empirischen Zugang zur sozialen Wirklichkeit des Interviewten zu ermöglichen (Froschauer & Lueger 2003, Helfferich 2011, Oswald 2010). Trotz gelegentlicher Einwände in der sozialwissenschaftlichen Literatur gegen die Verwertbarkeit von Interviews mit Menschen mit geistigen Behinderungen wurde in der Befragung das Leitfaden-Interview als Erhebungsverfahren der qualitativen Sozialforschung eingesetzt. Es ist grundsätzlich offen, d.h. ohne Antwortvorgaben für die Befragten, aber strukturiert (halb-standardisiert), da eine inhaltlich-thematische Fokussierung (Gegenstandsorientierung) und Hinlenkung der Teilnehmenden durch einen vorbereiteten Interviewleitfaden gegeben ist (Mayring 2010). Bezogen auf die Befragung von Menschen mit geistiger Behinderung gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen und Regeln in Bezug auf die Konstruktion des Interviewleitfadens und die Durchführung der Untersuchung. Jedoch sind spezielle Anforderungen an die Art der Gesprächsführung gestellt (Buchner 2008). So muss unter anderem auf die sprachlichen Kompetenzen der Teilnehmenden besonders eingegangen werden. Dies wurde in der vorliegenden Studie durch die Konzipierung des Interviewleitfadens in Leichter Sprache und eine entsprechend daran angelehnte Kommunikation in der Interviewsituation berücksichtigt. Das Leitfadeninterview erschien in Bezug auf die Zielgruppen gut geeignet, da den Teilnehmenden eine Struktur angeboten wird, die gleichzeitig zum Erzählen auffordert ohne zu überfordern. Der Leitfaden wurde für etwa 30 Minuten Befragungszeit ausgelegt, um so ebenfalls eine Überforderung zu vermeiden und den zeitlichen Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten. Zudem war es jederzeit möglich, das Interview für eine Pause zu unterbrechen (ebd.). Da, wie im theoretischen Teil dieser Arbeit dargelegt, der Begriff Respekt eine Vielzahl an theoretischen Annahmen und Differenzierungen umfasst, wurde ein teilstandardisiertes Leitfadeninterview gewählt, das theoriegeleitet konzipiert wurde. Dabei soll der Leitfaden die Möglichkeit eröffnen, neue Aspekte zu generieren, da er durch das Antwortformat sehr persönliche oder subjektive Eindrücke und Erfahrungen zulässt. Das

6.2 Untersuchungsansatz

129

qualitative Leitfadeninterview soll die Interviewten zu ausführlichen Darstellungen des eigenen Weltbilds, der Lebenswelt, symbolischer Konstruktionen und subjektiver Relevanzsysteme motivieren (Friebertshäuser et al. 2010, Froschauer et al. 2003). Es versteht sich als Methode der Gesprächssteuerung, da Stichpunkte oder Fragestellungen, die für das Thema relevant sind, einen Leitfaden bilden. Die verschiedenen Fragen bieten zudem unterschiedliche Erzählanlässe und -aufforderungen. So können vielschichtige Aussagen generiert werden. Angesprochene Aussagen können durch Nachfragen bei Bedarf vertieft werden (Mayring 2002). Auch kann auf Verständnisprobleme direkt eingegangen werden. Das Leitfadeninterview ist kein standardisiertes Verfahren, mittels der Teilstandardisierung wird jedoch die Vergleichbarkeit der einzelnen Interviews erleichtert (ebd.). Durch einen Interviewleitfaden werden der Fragewortlaut und die Gliederung der Fragen in einer bestimmten Reihenfolge vorgegeben, die Antwortmöglichkeiten bleiben jedoch offen. Daher gilt die Methode des Leitfadeninterviews als halb- bzw. teilstandardisiert. Um die subjektiven Erfahrungen von Menschen mit und ohne Behinderungen in Bezug auf das Erleben von Respekt zu rekonstruieren, soll mit Hilfe des Fragebogens sichergestellt werden, dass die Teilnehmenden zu den gewünschten Aspekten Auskünfte geben. Es wurde ein problemzentrierter Interviewleitfaden erstellt (ebd.), der auf einer vorangegangenen theoretischen Auseinandersetzung mit dem Respektbegriff beruht. Aus diesen theoretischen Vorüberlegungen wurden bestimmte, für die Befragung relevant erscheinende Aspekte, herausgefiltert und zu einem Interviewleitfaden zusammengestellt. Um die Verständlichkeit zu erhöhen, wurde auf Klarheit und Einfachheit der Fragen geachtet. Außerdem wurden die sprachlichen Kompetenzen der Teilnehmenden einbezogen. Der Interviewleitfaden wurde für alle drei Gruppen in Leichter Sprache (vgl. Netzwerk Leichte Sprache) verfasst. Die Fragen wurden so gewählt, dass die drei Bereiche 1) Definition des Respektbegriffes, 2) mit Respekterleben verbundene Emotionen und 3) Respekterleben in Meinungsverschiedenheiten abgedeckt wurden. Zu jedem dieser drei Interviewblöcke wurden jeweils vier Unterfragen formuliert, die den Forschungsgegenstand explizieren sollten und verschiedene Ebenen der

130

6 Methoden der empirischen Untersuchung

Fragestellung einbezogen. Zudem wurden standardisierte Erläuterungen zu bestimmten Fachbegriffen erstellt, die bei Bedarf zur Erklärung einer Frage herangezogen werden konnten. So sollte sichergestellt werden, dass die Fragen von allen Teilnehmenden in gleicher (oder zumindest ähnlicher) Weise verstanden werden konnten. Durch die Formulierung von verschiedenen Fragen zu einem Themengebiet sollte über unterschiedliche Erzählanlässe erreicht werden, dass dem Teilnehmenden „immer mehr einfällt“ (Gläser & Laudel 2006, 142). Der Leitfaden wurde in verschiedene Bereiche gegliedert17: 1. Einführende Fragen (Einstimmung ins Thema) 2. Fragen zum Respektbegriff (Was bedeutet Respekt, woran kann man respektvolles Verhalten erkennen) 3. Fragen zu emotionalen Auswirkungen von Respekterleben (Gefühle, wenn man respektvoll oder respektlos behandelt wird) 4. Fragen zu Respekt in Meinungsverschiedenheiten (Durch welche Faktoren fühlt man sich bei einer Auseinandersetzung respektvoll behandelt) 5. Fragen zur Person (Demographische Daten, Wohn-, Arbeits- und Unterstützungssituation) Neben den vorformulierten Leitfragen wurden in den einzelnen Interviews teilweise auch Ad-hoc-Fragen formuliert. Diese können hilfreich sein, um ein tieferes Verständnis angesprochener Inhalte zu erlangen und den Gesprächsfaden aufrechtzuerhalten (Mayring 2002). In den meisten empirischen Studien werden Menschen mit Behinderungen nicht direkt befragt. Die Daten werden häufig über Befragungen der Angehörigen oder professioneller Kräfte generiert (König et al. 2010). Dem gegenüber stellen die Disability Studies die Forderung, „(…) ,Behinderung' als ,erkenntnisleitendes Moment' für die Analyse der Mehrheitsgesellschaft zu benutzen, ‚als eine Lebensbedingung‘, die schlaglichtartig Aspekte zum Vorschein bringt, welche verborgen geblieben wären, hätte man sich mit der ‚normalen' Perspektive begnügt und wäre von einer unversehrten Leiblichkeit in einer fraglos geltenden Welt ausgegangen" (Waldschmidt 2003, 16).

17

Der Interviewleitfaden, sowie die Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung befinden sich in Anhang A

6.2 Untersuchungsansatz

131

Im Zusammenhang mit der Erforschung von Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderungen erschien es wichtig, die Personen selbst zu Wort kommen zu lassen. Perry (2004) stellt zwar eine Zunahme von Befragungen von Menschen mit Behinderungen fest, jedoch sind Menschen mit geistigen Behinderungen dabei erst in den letzten Jahren in den Fokus gerückt (Schäfers 2008). Dies hat zur Folge, dass bisher nur wenige Konzepte zur Umsetzbarkeit von und Anforderungen an Interviewmethoden vorliegen. Dieser Mangel in der Erhebung der Perspektive von Menschen mit geistigen Behinderungen durch Interviews geht mit einer Debatte um die Validität der Ergebnisse einher. Dworschak (2004) stellt fest, dass sich im Bereich der qualitativen Befragung dieser Personengruppe die Frage stellt, ob und in welchem Ausmaß valide Auskünfte erhoben werden können, da Kompetenzen wie Perspektivübernahme oder Reflexionsfähigkeit unterschiedlich stark ausgeprägt seien. In dieser Arbeit wird davon ausgegangen, dass alle Menschen prinzipiell in der Lage sind, Auskunft über ihre Lebenssituation und ihre Bedürfnisse zu geben. Dabei ist jedoch die Methode der Befragung an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Zielgruppe anzupassen. Bei der Durchführung der Interviews sollte insbesondere das (kognitive) Sprachverständnis und die Antwortreaktion in die Untersuchungsplanung einbezogen werden. Dabei können durchaus komplexe Fragen gestellt werden, da vom aktiven Sprachgebrauch nicht auf das passive Sprachverständnis geschlossen werden kann (Hagen 2002). Dennoch sollten Verständnisschwierigkeiten berücksichtigt und thematisiert werden, um mögliche Überforderung zu vermeiden. Auch die Sprache sollte an die Kompetenzen der befragten Person angepasst werden (Hagen 2002, Perry 2004). Ziel der Befragung ist es, sich an der Lebenslage von Menschen mit und ohne Behinderungen zu orientieren und ihre Sicht zu Wünschen und sozialen Ressourcen zu betrachten (Gührs & Jüster 2003), um auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen für eine respektvolle Interaktion geben zu können. Zur Überprüfung der Verständlichkeit wurde der Interviewleitfaden zwei Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe Hamburg vorgelegt. Nach dem ersten Interview wurde überprüft, ob

132

6 Methoden der empirischen Untersuchung

„die Fragen in der erwarteten Weise verstanden, die durch die Leitfragen vorgegebenen Themen erschöpfend behandelt und ob die gewünschten Erzählungen angeregt werden“ (Gläser & Laudel 2006, 146).

Zur methodischen Vorgehensweise ist kritisch anzumerken, dass die mit dem Untersuchungsansatz einhergehende Offenheit und Subjektivität als auch die Stichprobenauswahl eine Verallgemeinerung schwierig macht. In der Strukturierung und Gliederung des Interviewmaterials lässt sich eine gewisse Unschärfe nicht vermeiden. Dennoch soll versucht werden, die subjektiven Sachverhalte in einer Skala zu quantifizieren. Dabei werden einige Punkte stark vereinfacht und verkürzt. Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Studie den Versuch dar, aus der individuellen Perspektive heraus eine Annäherung an subjektives Respekterleben von Menschen mit und ohne Behinderungen zu erreichen und dieses quantifizierbar zu machen.

6.3 Stichprobenauswahl 6.3 Stichprobenauswahl In der vorliegenden Studie wurden Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen befragt, die größtenteils in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe leben. Die hier generierten Ergebnisse sind daher nur eingeschränkt auf andere Bereiche generalisierbar. Die Die Stichprobe wurde in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Zunächst wurden Einrichtungen und Träger der Behindertenhilfe angefragt, die in die Studie einbezogen werden sollten. Hier stand das Auswahlkriterium des vom Träger abgebildeten Leistungsspektrums und den damit verbundenen Zielgruppen (Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen) im Vordergrund. Im zweiten Schritt wurden aus den Einrichtungen, die für eine Teilnahme gewonnen werden konnten, Personen akquiriert, die sich zu einer Teilnahme am Interview bereit erklärten. Dieses Vorgehen ist zur Gewinnung von Teilnehmenden für Befragungen von Menschen mit Behinderungen gängig, da die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen sowohl ambulant als auch stationär in Dienstleistungen von Trägern eingebunden ist (Buchner 2008). Durch diese Methode werden jedoch möglicherweise Selektionen bezüglich möglicher Teilnehmer*innen durch

6.3 Stichprobenauswahl

133

Mitarbeiter*innen innerhalb der Institutionen oder Einrichtungen vorgenommen (Buchner 2008). Mittels einer offenen Gestaltung der Interviewanfrage, die in leichter Sprache als Aushang in die Einrichtungen gegeben wurde, wurde versucht, diesen Effekt zu minimieren. Zudem befand sich auf dem Aushang eine direkte Kontaktmöglichkeit, sodass die Anmeldung nicht ausschließlich über das Personal der Träger möglich war, sondern auch direkt mit dem Interviewenden abgesprochen werden konnte. Dennoch galt es, die Sprachgebundenheit der Befragung zu beachten (Schäfers 2008), sodass Menschen mit sehr stark eingeschränkten oder fehlenden Möglichkeiten, verbal oder über Kommunikationshilfen zu kommunizieren, in dieser Untersuchung nicht berücksichtigt werden konnten. Insgesamt wurden folgende Einschlusskriterien für die Teilnahme an der Untersuchung formuliert: Die Teilnehmenden sollen 1. mindestens 16 Jahre alt sein, 2. sich freiwillig zur Teilnahme an der Befragung bereit erklärt haben, 3. über ein Mindestmaß an passiver und aktiver Sprachkompetenz verfügen. Bei der Zusammenstellung der Untersuchungsgruppe wurde auf eine differenzierte Definition von Behinderung verzichtet. Auswahlkriterium war in erster Linie die subjektiv erlebte Zugehörigkeit zu einer der relevanten Gruppen, wobei auch Menschen mit mehrfachen Behinderungen einbezogen wurden (Hagen 2002). Um differenzierte Informationen über subjektive Respekterfahrungen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu gewinnen, wurde versucht, auf eine möglichst heterogene Gruppenzusammensetzung in Bezug auf Alter, Geschlecht und Art der Beeinträchtigung zu achten. Für die Gesamtstichprobe wurden 71 Interviews mit den verschiedenen Personengruppen geführt. Dies erschien mit den verfügbaren Ressourcen realisierbar und macht zudem eine gewisse Verallgemeinerung der Untersuchungsergebnisse begründbar. Bei der Stichprobenrealisierung wurden drei Teilstichproben gebildet: 1) Menschen mit geistigen Behinderungen, 2) Menschen mit körperlichen

134

6 Methoden der empirischen Untersuchung

Behinderungen, 3) Menschen ohne Behinderungen 18 . Es wurden verschiedene Einrichtungsträger in die Untersuchung einbezogen. Während die Art der Behinderung - unterteilt in geistig beeinträchtigte und körperlich beeinträchtigte Menschen bzw. Menschen ohne Behinderungen - zu einem gewissen Maße differenziert wurde, wurde auf eine genauere Differenzierung des Grades der Behinderung bewusst verzichtet, um so ein möglichst breites Spektrum an Teilnehmenden abbilden zu können. Die an der Befragung teilnehmenden Menschen ohne Behinderungen waren in den meisten Fällen Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen, aber auch Menschen, die sich eigeninitiativ zur Teilnahme an der Befragung bereit erklärten. Kriterium für die Teilnahme war eine persönliche Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. In Tabelle 1 werden die einzelnen Träger und die teilnehmenden Personengruppen dargestellt. Tabelle 1: Zusammensetzung der Untersuchungsteilnehmer*innen Einrichtung/Träger

Anzahl der Teilnehmer Menschen mit geistigen Behinderungen

Menschen mit körperlichen Behinderungen

Menschen ohne Behinderungen

Einrichtung A

10

/

6

Einrichtung B

/

21

1

Einrichtung C

/

1

/

Einrichtung D

4

/

/

Einrichtung E

3

/

5

Einrichtung F

1

/

/

Einrichtung G

/

1

/

18

Die Bezeichnungen der Behinderungskategorien orientieren sich an der vom BMAS gewählten Terminologie (Teilhabebericht 2013)

6.4 Untersuchungsdurchführung

135

Einrichtung/Träger

Anzahl der Teilnehmer

Einrichtung H

8

/

1

Einrichtung I

4

/

1

Ohne Zuordnung

1

/

4

Insgesamt

31

23

18

Die Befragung wurde in Hamburg und im Bereich Rheingau-Taunus durchgeführt. Es wurde eine Gelegenheitsstichprobe generiert, die durch die Zustimmung zur Teilnahme zum einen von den Einrichtungen und zum anderen von den Teilnehmenden selbst bestimmt wurde. Dies hat den Vorteil, dass zunächst ein größerer Personenkreis angesprochen werden konnte und die Durchführbarkeit der Befragung erhöht wurde. Durch die Freiwilligkeit der Teilnahme kann jedoch auch eine Verzerrung stattfinden, da beispielsweise eher Personen an der Befragung teilnehmen, die bereit sind, sich mit der Thematik der Befragung auseinanderzusetzen. Zusammenfassend zeichnet sich die Stichprobenziehung durch eine ‚Ad-hoc-Stichprobe’ der teilnehmenden Einrichtungen und Träger und eine nachgeordnete Stichprobe der in den Einrichtungen vertretenen Personengruppen aus (Bortz & Döring 2006). Trotz der fehlenden Repräsentativität kann durch dieses Vorgehen mit Blick auf die Hauptzielsetzung der Studie begründet davon ausgegangen werden, dass die Gesamtstichprobe eine große Varianz an Lebensumständen und Erfahrungen widerspiegelt (Kelle & Kluge 2010).

6.4 Untersuchungsdurchführung 6.4 Untersuchungsdurchführung Die Teilnehmenden wurden zunächst durch die jeweiligen Einrichtungen über die geplante Studie informiert. In zwei Einrichtungen wurde das Thema und Ziel der Studie den Interessenten in einem kurzen Vortrag vorgestellt. Zudem wurde ein Aushang nach den Richtlinien der Leichten

136

6 Methoden der empirischen Untersuchung

Sprache erstellt, sodass potenzielle Teilnehmer*innen sich über die Studie informieren und auch selbstständig anmelden konnten. Anschließend wurden mit den Interessenten individuelle Terminabsprachen getroffen. Zu Beginn der Interviews wurde den Teilnehmer*innen eine Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung in Leichter Sprache vorgelegt, die nach einvernehmlicher Zustimmung und Sicherstellung des Verständnisses der enthaltenen Informationen sowohl von den Teilnehmenden als auch vom Untersuchungsleitenden unterschrieben wurde. Die Teilnehmenden wurden darin über den Zweck des Vorhabens und den Interviewablauf informiert und die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit wurde betont. Zudem wurde das Einverständnis für die Aufzeichnung der Interviews auf einem Tonträger eingeholt. Zwar kann die Aufzeichnung von Interviews tendenziell die Gesprächssituation beeinflussen, da Interviewte durch das Gerät verunsichert werden können und möglicherweise Informationen zurückhalten oder eine Tendenz zur sozialen Erwünschtheit in ihren Antworten zeigen (Gläser & Laudel 2006, 152), eine handschriftliche Protokollierung birgt andererseits die Gefahr, dass Sachverhalte verzerrt werden und Informationen verloren gehen können (ebd.). Daher erscheint die Aufzeichnung der Interviews sinnvoll. Die Interviews wurden größtenteils in den Räumlichkeiten der teilnehmenden Träger im Zeitraum von Juni 2013 bis März 2014 durchgeführt. Hierbei war es wichtig, eine ungestörte Situation zu gewährleisten, sodass während des Interviews mögliche Störungen vermieden werden konnten. Dies wurde durch die Verfügbarkeit eines mit Tür abgetrennten Raumes für die Zeit der Interviewdurchführung sichergestellt. Durch die Durchführung der Interviews in den Einrichtungen bzw. der Wohnung der Befragten wurde zudem eine gewisse Alltagsnähe hergestellt, da die Gespräche in der gewohnten Umgebung der Teilnehmenden stattfanden. Die Befragungen wurden meist allein mit den Interviewpartnern durchgeführt, in fünf Fällen waren jedoch Mitarbeiter*innen anwesend, um im Falle schwer verständlicher Artikulation des Befragten eine DolmetscherFunktion zu übernehmen. Auch hier wurde in der Auswertung darauf geachtet, mögliche Verfälschungen der Aussagen durch die anwesenden Mitarbeiter*innen herauszuarbeiten und diese gegebenenfalls nicht in die Auswertung einzubeziehen.

6.5 Datenaufbereitung und Auswertungsmethode

137

Es zeigte sich, dass die Anwendung des Interviewleitfadens nach den Richtlinien der Leichten Sprache für alle angesprochenen Personengruppen umsetzbar war. Die Interviewpartner*innen waren grundsätzlich sehr aufgeschlossen in der Beantwortung der Fragestellungen, wobei es jedoch in einigen Fällen zu Verständnisproblemen kam. Hier konnten teilweise die anwesenden Mitarbeiter*innen eine Übersetzerfunktion übernehmen und die Aussagen der Befragten durch eigene Beobachtungen ergänzen, die wiederum neue Erzählanlässe für die Befragten darstellten. Zudem war es wichtig, die Fragen jeweils aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus zu stellen, wie im Leitfaden konzipiert, da so mehrere Erzählanlässe geboten wurden. Die Länge der Interviews bewegte sich zwischen 5:31 Minuten und 47:52 Minuten, wobei sich große Unterschiede zwischen den befragten Gruppen zeigten. So dauerten die Interviews mit Menschen ohne Behinderung mit ca. 30 Minuten durchschnittlich länger als die Befragungen von Menschen mit Behinderungen (Länge der Interviews in der Gruppe der Teilnehmenden mit geistigen Behinderungen: ca. 19 Minuten; Länge der Interviews in der Gruppe der Teilnehmenden mit körperlichen Behinderungen: ca. 18 Minuten). Dies lässt sich unter Umständen auf die unterschiedlichen kommunikativen Fähigkeiten der Befragten zurückführen, kann jedoch auch damit zusammenhängen, dass Menschen mit Behinderungen „schlicht nicht daran gewöhnt [sind], nach ihrer Meinung befragt zu werden“ (Buchner 2008, 7). Daraus lassen sich jedoch keine Rückschlüsse auf die Qualität der gewonnen Aussagen ziehen, sodass dies nur bedingt als Einflussfaktor für die Auswertung der Daten berücksichtigt wird.

6.5 Datenaufbereitung und Auswertungsmethode 6.5 Datenaufbereitung und Auswertungsmethode Um die Daten für die Analyse aufzubereiten, wurden die Interviews transkribiert. „Transkripte sind nötig, um das flüchtige Gesprächsverhalten für wissenschaftliche Analysen auf dem Papier dauerhaft verfügbar zu machen“ (Kowall & O’Connell 2005, 438). Die Verschriftlichung muss dabei einheitlich erfolgen und regelgeleitet sein. Bei der Transkription der

138

6 Methoden der empirischen Untersuchung

Interviews wurde schwerpunktmäßig auf die Lesbarkeit geachtet, sodass in der Analyse die inhaltlich-thematische Ebene in den Fokus genommen wurde und weniger die sprachlich-semantische Ebene (Mayring 2002). Da das Hauptinteresse der Untersuchung sich auf die inhaltliche Ebene des Gesagten bezieht, wurden folgende Transkriptionsregeln angewandt:  es wird in Standardorthographie verschriftet und keine literarische Umschrift verwendet (z.B. ‚hast du‘ statt ‚haste‘);  nichtverbale Äußerungen (z.B. Lachen, Räuspern, Husten, Stottern) werden nur dann transkribiert, wenn sie einer Aussage eine andere Bedeutung geben,  Besonderheiten im Antwortverhalten (Zögern, Lachen) werden vermerkt, wenn sie inhaltlich von Bedeutung scheinen  unverständliche Passagen werden gekennzeichnet (Gläser & Laudel 2006, 188f.) Bei der Transkription wurde zudem auf die Anonymisierung von Eigenoder Ortsnamen geachtet, um Rückschlüsse auf einzelne Teilnehmer*innen und Einrichtungen zu verhindern. Die durchgeführten Interviews wurden nach der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) ausgewertet. Dabei stand die Kodierung und die Entwicklung eines Kategoriensystems im Vordergrund, um eine Verallgemeinerung der Aussagen begründen zu können. Die vorliegenden Daten wurden computerunterstützt mit der Software MAXQDA ausgewertet. Folgende Prozeduren waren für die Datenaufbereitung erforderlich:  Markieren von Textbestandteilen und Kennzeichnung mit einer Auswertungskategorie (Kodierung)  Zusammenstellung aller Zitate pro Kodierung  Rückverfolgung aller Textstellen in ihrem Kontext  Veränderbarkeit der Kategorien im Analyseablauf  Suchfunktion nach zentralen Begriffen im Text  Kommentierung von Kategorien  Finden von typischen Beispielzitaten (Mayring, König & Birk 1996)

6.5 Datenaufbereitung und Auswertungsmethode

139

Es wurde also ein mehrstufiger Prozess der Datenanalyse gewählt, der jeweils eine Überprüfung und Anpassung der herausgearbeiteten Kategorien ermöglichte. Ziel der Analyse war ein hermeneutisches Verstehen und die Aufdeckung unterschiedlicher Sinn-Schichten. Zugleich wurde jedoch eine Generalisierung der gefundenen Aussagen angestrebt, um ein verallgemeinerndes Modell des Respekterlebens aus den Daten generieren zu können. Im folgenden Kapitel werden die einzelnen Schritte und Ergebnisse der Datenauswertung noch einmal differenziert dargelegt.

7

Ergebnisse

7 Ergebnisse In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der empirischen Interviewstudie zusammengefasst mit dem Ziel, den in den Kapiteln 2 - 4 herausgearbeiteten Respektbegriff empirisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern. In Kapitel 7.1 wird zunächst die Zusammensetzung der Stichprobe genauer beschrieben, um daran anschließend die gewonnenen Ergebnisse aufzuzeigen (Kapitel 7.2). In einem nächsten Schritt werden die aus dem Interviewmaterial extrahierten Kategorien dargelegt, die einer fallübergreifenden Darstellung generalisierbarer Faktoren dienen sollen (Kapitel 7.3), um daraus operationalisierbare Faktoren für die Entwicklung einer Skala zur Erhebung von Respekterleben zu generieren (Kapitel 7.4). Im Zentrum der Analyse steht die Gewinnung generalisierbarer Aussagen, sodass in der Ergebnisauswertung keine einzelfallanalytische Bearbeitung erfolgt. Die Interviews werden als Grundlage einer überblicksartigen Darstellung und Beantwortung der Forschungsfrage (Kapitel 6.1) verwendet. Durch die Anzahl der Interviews soll dabei eine möglichst große Bandbreite an subjektiven Zugängen zum Themenfeld erschlossen werden, sodass eine Perspektivenvielfalt abgedeckt werden kann. Gleichzeitig werden die Aussagen stark zusammengefasst und in übergeordneten Kategorien systematisiert, wobei die Auswertung der Interviews sich auf die Aspekte beschränkt, die als bedeutsam in Zusammenhang mit einer begrifflichen und handlungstheoretischen Definition des Respektbegriffs erscheinen. Die zur Darstellung der Ergebnisse ausgewählten Zitate aus den Interviews dienen dabei der exemplarischen Erläuterung zentraler Erkenntnisse.

7.1 Stichprobe 7.1 Stichprobe Es wurden 71 leitfadengestützte Interviews mit Teilnehmer*innen mit a) geistiger Behinderung (n = 31), mit b) körperlicher Behinderung (n = 23) und c) ohne Behinderung (n = 17) geführt. © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9_7

142

7 Ergebnisse

Nach der Transkription wurden 70 Interviews in die Auswertung einbezogen. Ausschlusskriterium war in einem Fall das zu geringe Alter (15 Jahre) eines Teilnehmenden. Ein Teilnehmender wollte nicht, dass das Gespräch mit dem Aufnahmegerät mitgeschnitten wurde und konnte daher nicht einbezogen werden. Die restlichen Interviews wurden mit einbezogen, auch wenn die Teilnehmenden teilweise nicht konkret auf die Fragestellung des Interviews Bezug nahmen, sondern die Befragung als Anlass für biographische Erzählungen nutzten. Dennoch konnte auch aus diesen Berichten Erkenntnisse in Bezug auf das Wahrnehmen von sozialen Interaktionen gezogen werden. Eines der durchgeführten Interviews mit Menschen ohne Behinderungen wurde mit zwei Teilnehmenden gemeinsam geführt, sodass sich für die Stichprobe folgende Zusammensetzung ergibt:   

Menschen mit geistigen Behinderungen: TN = 29, Menschen mit körperlichen Behinderungen TN = 22 Menschen ohne Behinderungen TN = 18

Die folgende Tabelle zeigt die Altersstruktur der Teilnehmenden: Tabelle 2: Altersstruktur der Interviewteilnehmer*innen nach Behinderungen Alter in Jahren

Menschen mit geistigen Behinderungen 5

Menschen ohne Behinderungen

16 - 25

Menschen mit körperlichen Behinderungen* 0

26 - 35

0

7

6

36 - 45

2

5

1

46 - 55

9

4

6

56 - 65

6

6

2

66 - 78

4

2

0

* Von einem Teilnehmenden wurde keine Altersangabe gemacht

3

7.1 Stichprobe

143

Es zeigt sich, dass die Gruppe der Teilnehmenden mit körperlichen Behinderungen mit ca. 56 Jahren im Mittel den höchsten Altersdurchschnitt aufweist, während Teilnehmende mit geistigen Behinderungen im Durchschnitt ca. 41 und Teilnehmende ohne Behinderungen durchschnittlich ca. 40 Jahre alt sind. Dies lässt sich damit erklären, dass ein großer Teil der Befragten der Gruppe der Menschen mit körperlichen Behinderungen (21 TN) einer Einrichtung zuzuordnen sind, die hauptsächlich Menschen mit erworbenen Schädigungen (wie Schädel-Hirn-Verletzungen) und progredienten Erkrankungen (wie Multiple Sklerose oder Demenziellen Erkrankungen) betreut. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Alter nur einen geringen Effekt auf die Wahrnehmung von Respekt hat und so keine signifikanten Gruppenunterschiede zu erwarten sind. Tabelle 3 zeigt die Geschlechterverteilung der Teilnehmenden, unterteilt nach Behinderungsarten: Tabelle 3: Geschlechterverteilung der Interviewteilnehmer*innen nach Behinderungen Geschlecht

Menschen mit geistigen Behinderungen 20

Menschen ohne Behinderungen

m

Menschen mit körperlichen Behinderungen 14

w

8

9

9

9

Es zeigt sich, dass nur die Gruppe der Teilnehmenden ohne Behinderungen in Bezug auf die Geschlechter gleichmäßig verteilt ist. Bei den Teilnehmenden mit geistigen und körperlichen Behinderungen überwog die Anzahl der männlichen Teilnehmenden. In dieser Untersuchung werden Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht konkret analysiert. Dennoch kann es hier Gruppenunterschiede geben, die jedoch für die vorliegende Studie nicht von Relevanz waren. Insgesamt lässt sich anmerken, dass besonders die Gruppe der Menschen mit körperlichen Behinderungen in Bezug auf deren Lebenssituation als sehr homogen beschrieben werden kann, da 21 von 22 Teil-

144

7 Ergebnisse

nehmenden in der gleichen Einrichtung, unter stark institutionalisierten Bedingungen, untergebracht waren. So unterscheidet sich die Lebenswirklichkeit dieser Gruppe deutlich von der Situation der Gruppe der Teilnehmenden mit geistigen Behinderungen, bei denen es eine große Spannbreite an institutionell untergebrachten, ambulant betreuten und selbstständig wohnenden Personen gab. Auch, wenn sich diese spezielle Gruppenzusammensetzung auf die Auskünfte der Teilnehmenden in Bezug auf die in ihrer direkten Umgebung wahrgenommenen Interaktionen auswirkt, kann dennoch angenommen werden, dass die grundsätzliche Erwartung an respektvolle soziale Interaktionen ähnlich ist. So geht es nicht um die tatsächlich geschilderten Erlebnisse, sondern um ein generelles Verständnis von Respekt und damit verknüpfte Wünsche und Bedürfnisse in Interaktionen. Es wird angenommen, dass die Lebenssituation darauf nur einen geringen Einfluss nimmt. Daher wurde in der Analyse der Daten keine spezifische Unterscheidung in Bezug auf die Lebenssituation vorgenommen.

7.2 Datenauswertung 7.2 Datenauswertung Für die Auswertung der Interviews wurde die Auswertungssoftware MaxQDA verwendet. Zunächst wurden alle Interviews transkribiert und anhand der im Leitfaden vorgegebenen Kategorien analysiert. Diese sind: 1) Verständnis von Respekt – Respektdefinitionen (Kapitel 7.3.1) 2) Mit Respekt verbundene Emotionen – positiv/negativ (Kapitel 7.3.2) 3) Respektvoller Umgang bei Meinungsverschiedenheiten – Faktoren für das Gelingen/Misslingen (Kapitel 7.3.3) In einem ersten Analyseschritt konnte festgestellt werden, dass der Respektbegriff von allen Teilnehmer*innen in ähnlicher Weise beschrieben wird und es somit eine große Überschneidungsmenge im Verständnis und der Definition des Respektbegriffes gibt, wenngleich aber auch eine große Vielfalt an Aussagen aus den Interviews entnommen werden konnte. Unterschiede zwischen den befragten Gruppen konnten dabei jedoch

7.2 Datenauswertung

145

nicht festgestellt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass Menschen mit und ohne Behinderungen ein gemeinsames Verständnis von Respekt teilen. Daher wird zunächst auch keine Unterscheidung zwischen den einzelnen befragten Gruppen vorgenommen. Die gefundenen Unterschiede zwischen den Gruppen werden dann in einem gesonderten Analyseschritt betrachtet (Kapitel 7.2.4). Grundsätzlich zeigte sich in den Interviews, dass die Teilnehmenden teilweise Schwierigkeiten äußerten, den Respektbegriff zu beschreiben beziehungsweise zu definieren, E2: Das finde ich sehr schwer zu beschreiben eben, weil ... ja ... ja, was bedeutet das? (I2, 10) E3: Das sind so schwere Fragen. (I3, 104) bis hin zu einem Unbehagen, den Begriff Respekt überhaupt zu nutzen: E31: Eine unglaublich schwierige Frage, was ist Respekt generell? (I31, 14) [...] Es ist so, dass ich diesen Begriff Respekt ganz komisch finde, weil da so ganz viele Sachen reinklingen und ich würd ihn nie benutzen. (E31, 26). Zudem wurde der Respektbegriff als sehr vielschichtig beziehungsweise unklar definiert wahrgenommen, sodass einige Teilnehmer*innen nicht sicher waren, wie dieser sich begrifflich fassen lassen könnte: E1: Das liegt daran, dass Respekt ja auch ... ein sehr ungriffiger Begriff ist. (I1, 53). Durch die Erläuterung des Untersuchungsleiters, dass es um ein subjektives Verständnis von Respekt geht, konnte die Sorge vor einem ‚falschen’ Verwenden des Respektbegriffs jedoch genommen werden, sodass alle Teilnehmenden im Interviewverlauf Aussagen dazu treffen konnten, was sie ganz persönlich unter Respekt verstehen. Aus den Befragungen konnten auch einige methodische Erkenntnisse gewonnen werden, die für die Konzipierung eines Erhebungsinstruments zum Respekterleben von Bedeutung sind.

146

7 Ergebnisse

Folgende Codes wurden hierzu gebildet: Tabelle 4: Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Methodisches’

Kategorie: Methodisches 1 Beziehungsebene a. Wahrnehmen von Respekt b. Soziale Nähe/Distanz c. Status 2 Gegenseitigkeit 3 Kontextfaktoren a. Situationsabhängigkeit b. Subjektive Einflussfaktoren c. Personenabhängigkeit Diese sollen nachfolgend überblicksartig dargestellt werden: Beziehungsebene Das Erleben von Respekt hängt damit zusammen, wie gut sich die Beteiligten kennen bzw. wie nahe sie sich stehen. E65: Das kommt natürlich dann auch immer so ein bisschen auf die Beziehung drauf an, wie man das jetzt speziell zeigt. (I65, 35) In Beziehungen sich nahestehender Menschen wird Respekt anders wahrgenommen und werden Verhaltensweisen anders interpretiert, als dies in formellen oder oberflächlichen Kontakten der Fall ist. Wenn keine (enge) Beziehung besteht, wird vor allem auf Faktoren wie Höflichkeit oder allgemeine Umgangsregeln geachtet, während diese in engeren Beziehungen eine untergeordnete Rolle spielen. Man kann also davon ausgehen, dass die Verhaltensdimension bei oberflächlichen Kontakten als Kriterium herangezogen wird, um zu erkennen, ob sich das Gegenüber respektvoll verhält, während in Nahbeziehungen eher auf die emotionale Dimension geachtet wird. E6: Naja, also ich find, wenn man so unter Freunden ist, dann ist, sind Gefühle schon, find ich, sehr wichtig, also dann ist eher die Ge-

7.2 Datenauswertung

147

fühlsebene angesprochen und wenn ich, ich weiß nicht, jemand irgendwie im Park treffe und mal schnacke oder so, dann ist das eben in erster Linie wichtig, dass er sich gut verhält und, ja. (I6, 54) E13: Und dann kommt es eben drauf an, manchmal ist es so, dass ich, dass es Situationen gibt, zum Beispiel wenn ich jemanden schon länger kenne, dann ist das, wie geht das mit dem Respektieren, ja, puh. Dann ist das eigentlich im Hinter-, also steht gar nicht mehr so im Vordergrund, sondern es ist einfach in Fleisch und Blut übergegangen. Also, da stellt sich nicht jedes Mal neu die Frage, sondern die Frage ist einmal entstanden im Zweifelsfalle und dann beantwortet worden, positiv oder negativ. (I13, 22) E65: Ich kann mir vorstellen, dass, dass man seinen Freunden gegenüber manchmal respektloser ist, weil man natürlich weiß, man kann sich mehr erlauben. (I65, 17) E2: Das kommt eigentlich auch drauf an, wenn jetzt jemand, der mich nicht gut kennt, der mir jetzt keinen Respekt zeigt, dann gebe ich nicht so viel drauf. Dann denke ich: "Ja, Idiot!" und das wars. Aber jetzt zum Beispiel. ich jetzt mit einem Freund irgendwie ... der auf einmal respektlos ist, dann werde ich schon sauer und hake natürlich nach, ist natürlich ganz was anderes, es kommt immer auf die Beziehung an, die man zu dem Menschen hat. (I2, 34) So kann das Verhalten als Merkmal von Respekt auch als Einflussfaktor auf die erlebte soziale Nähe beziehungsweise Distanz betrachtet werden, E53: Aber ich würde nicht, würde so mit Leuten, mit denen das schwierig ist, würde ich nicht unbedingt mehr noch ein Interesse an deren Befindlichkeit eben auch, dann wär das schon für mich heucheln. Weil das interessiert mich dann wirklich nicht mehr so doll. (I53, 33)

148

7 Ergebnisse

E65: [...] also es gibt natürlich, also wenn es jetzt so was total Rassistisches ist oder sowas, also mit solchen Meinungen möchte ich natürlich einfach nichts zu tun haben. (I65, 67) E33: [...] dass das dann Menschen oft sind, die ich mehr auf Distanz haben will, also die ich nicht so nah bei mir haben möchte und bei denen ich auch viel schneller in so ne Grenzüberschreitung fühle, als bei Leuten, die mich respektvoll behandeln. (I33, 25) auch bezogen auf die Dimension Behinderung: E65: Also es gibt natürlich schon Behinderungen, die mir auch fremd sein können, also gerade wenn es jetzt geistig, geistige Behinderungen sind, dann versucht man natürlich immer ganz offen zu sein, aber klar macht man sich da irgendwie Gedanken oder es ist dann nicht, weiß ich nicht, manchmal machen die ja vielleicht, das klingt jetzt ein bisschen blöd, aber sie machen natürlich dann schon manchmal, vielleicht also Einige machen dann vielleicht manchmal Dinge, die man komisch findet, die man nicht nachvollziehen kann, wo man nicht genau weiß, wie geh ich jetzt damit um, weil man den Menschen vielleicht gar nicht kennt. Wenn man den in der Öffentlichkeit trifft oder so. Das ist natürlich schon manchmal dann für mich schwierig oder auch komisch, auch wenn man das natürlich da nicht versucht zu zeigen. Aber da gerät man natürlich schon in so einen Konflikt auch. (I65, 97) Es kann zu Schwierigkeiten führen, wenn Verhalten in bestimmten Situationen von dem erwarteten Verhalten abweicht, vor allem wenn man Menschen nicht gut kennt. In den Interviews wurde beschrieben, dass dies insbesondere für Menschen mit Behinderungen zu Problemen führen kann, da teilweise Verhalten fehlinterpretiert und daher häufig auch missverstanden wird, wenn es sich nicht an sozialen Normen orientiert. Als weiterer Einflussfaktor auf das Respekterleben wurde der wahrgenommene soziale Status beziehungsweise die Hierarchieebene beschrieben:

7.2 Datenauswertung

149

E53: Also, ähm, natürlich zeigt man Kindern anders wahrscheinlich Respekt als älteren Menschen oder gleichaltrigen und, das ist schon unterschiedlich denke ich, ja. (I53, 33) E24: Würd ich wahrscheinlich unterscheiden. Einmal Arbeitssituation und Privatsituation. (I24, 10) [...] es gibt vielleicht so einen Unterschied, Personen, die in so, in einem so genannten Rang irgendwie höher, so Vorgesetzte oder so sind, da würde ich es auf jeden Fall erwarten, dass die mich respektvoll behandeln. (I24, 30) E1: In dem Arbeitskontext ist es so, dass natürlich anhand der Hierarchie und der Entscheidungsstruktur ein anderer Respekt jemand gegenüber gebracht wird als in der Freizeit und in der Partnerschaft. (I1, 110) E62: Aber das ist in unserer Gesellschaft ja leider sehr oft, das, häufig das Problem, dass Menschen, die Einschränkungen haben, in die unterste Schublade gesteckt werden und dass Menschen die, sage ich mal, ja gehobener Klasse sind, die werden, ja, die werden hoch gelobt. Das ist in unserer Gesellschaft leider, also es gibt da so diese, diese, diese, diese Kluft zwischen, ja. (I62, 23) Hier wurde ebenfalls ein potentieller Konfliktbereich genannt, nämlich dass Menschen mit Behinderungen eventuell häufiger davon betroffen sind, einen niedrigeren sozialen Status zugeschrieben zu bekommen und somit seltener aufgrund ihrer sozialen und/oder beruflichen Position respektiert werden. Gegenseitigkeit Die wahrgenommene Gegenseitigkeit der Interaktion spielt für das Erleben von Respekt eine Rolle. Damit ist gemeint, dass Respekt etwas ist, was im Prozess der Interaktion durch beide (oder mehrere) Interaktionspartner aktiv hergestellt wird. Man kann Respekt also nicht allein an konkreten Verhaltensweisen festmachen, sondern es muss auch betrachtet werden, wie diese beim Gegenüber ankommen. Das subjektive Erleben

150

7 Ergebnisse

bildet dabei einen zentralen Einflussfaktor. So können Verhaltensweisen, die in einer Situation als respektvoll erlebt werden, in einem anderen Kontext sogar als respektlos wahrgenommen werden. Um das Erleben von Respekt zu beschreiben, müssen demnach immer beide Sichtweisen berücksichtigt werden: die des Sendens und die des Empfangens: E24: Und ich lese ja auch an seiner Reaktion ab "Fühlt der sich von mir respektvoll behandelt" oder korrekt behandelt. (I24, 12) E65: Man braucht natürlich dann eine Rückmeldung, weil man das ja, also ich merk das dann natürlich nicht. (I65, 19) [...] Weil ich kann ja nicht für den anderen Menschen denken, sondern ich kann ja nur auf das hören, was er sagt und wie es bei mir ankommt. Und wie es für mich wirkt. (I65, 51) Respekt wird in den Interviews als etwas beschrieben, das nur gemeinsam hergestellt werden kann und so ein wechselseitiger Prozess ist: E13: [...] es entsteht auf beiden Seiten, weil sonst ist es kein Respekt. (I13, 58) E5: So wie man in den Wald hinein schallt, so kommt es wieder raus. (I5, 78) [...] Und nicht immer nur der Eine das machen muss und der Andere nicht. Das müssen beide Seiten machen. (I5, 82) E65: [...] aber es ist natürlich schwieriger, jemandem Respekt zu zeigen, der es selber einem nicht zeigt. (I65, 31) Respekt wird also von beiden Seiten erwartet und lässt sich auch im Sinne des kantischen kategorischen Imperativs verstehen: E4: Was ich verlange irgendwie, dass ich respektvoll behandelt, so will ich auch ... werde ich auch Andere respektvoll behandeln. (I4, 38)

7.2 Datenauswertung

151

E50: [...] tolerant und offen ist und auch genauso, wie man den Andern gegenüber nicht irgendwo an, in eine gewisse Schublade steckt oder was würde man das sich genauso wünschen. (I50, 78) Daher schließt ein respektvolles Verhalten auch das Einhalten persönlicher Grenzen ein, E5: Also, Respekt in vielen Sachen ist z. B. einen Menschen in Ruhe zu lassen. (I5, 16) [...] Wenn ich die ganze Zeit merke, dass die Leute damit nicht aufhören wollen, jedes Mal wenn ich irgendwo umsteige oder irgendwas, dann werde ich genauso verbal, weil ich irgendwann keinen Bock mehr darauf habe, jedes Mal irgendwo nicht gefragt zu werden. (I5, 42) [...] Für mich ist das schon fast eine Belästigung, so generell. Ich frage die Leute ja auch nicht aus. (I5, 46) E12: Ich versuche, nicht aufdringlich zu sein. (I12, 20) was auch ein konkretes Hinweisen auf grenzüberschreitendes Verhalten in der sozialen Interaktion beinhalten kann: E7: [...] dann sage ich auch was. Das find ich nicht gut. (I7, 135) E38: Also auch so zu sagen "Jetzt reicht mir’s auch mal". (I38, 7) E33: [...] dass ich auch durchaus schon mal jemandem gesagt hab, dass ich das, was er da gerade macht, nicht so toll finde. (I33, 13)

Kontextfaktoren Die Bewertung sozialer Interaktionen scheint neben einer subjektiven Dimension ebenso abhängig von der jeweiligen Situation zu sein. E24: Also es hat immer was mit so einer, ähm, so einer, also ich geh immer mit einem gewissen Voreingenommen in die Situation rein und schätz die Situation vorher ein und erwarte dann aufgrund meiner Einschätzung ein bestimmtes Verhalten und würd dann unter Umständen ein anderes Verhalten als respektlos empfinden als in

152

7 Ergebnisse

ner anderen Situation, wo ich mit ner anderen Voreinstellung reingeh. (I24, 38) Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Umweltbedingungen wie Lärm und weitere Kontextfaktoren wie die Tagesform beziehungsweise die aktuelle Gefühlslage der Person: E38: Die Grundstimmung ist ja respektvoll. Und das andere ist situationsabhängig. (I38, 19) E24: Also da muss, würd ich dann auch unterscheiden, ist da, in welchem Umfeld findet ein Kontakt statt. (I24, 18) E40: [...] das kommt immer auch drauf an vielleicht, wie viel vorher schon gelaufen ist. (I40, 43) E4: Das hängt auch davon ab, wie man selber gelaunt ist. [...] Ich denke, es hängt häufig auch von der Situation ab, wie man schon emotional drauf ist für den Tag. (I4, 58) Es zeigt sich in den Interviews, dass die Befragten diese Dimension bei der Bewertung von Respektwahrnehmungen reflektieren. So werden Situationen nachträglich neu bewertet und diese ‚Störfaktoren’ bei der Einordnung berücksichtigt. E31: [...] dass meine eigenen Emotionen, ich kann Stress haben oder so, mir da durchaus im Wege stehen können. (I31, 24) E38: Der Andere kann mich ja auch respektvoll, es ist ja da ein Eigenanteil dabei, wie man sich fühlt. Und von daher, wenn ich jetzt da ein Mensch bin, der, der Probleme hat mit sich, der hat ja dann erstmal vielleicht selbst auch Probleme mit sich und der kann so respektvoll behandelt werden wie er will, aber er selbst respektiert sich nicht und dann kann ich da, hab ich ja gar keine Chance. Also es ist der Eigenanteil, der wichtig ist. Also wenn ich, wenn ich klar mit mir bin, glaube ich, kann ich das fühlen, was Andere mir geben. Aber wenn ich selbst noch unsicher und schwimme, dann kann der

7.2 Datenauswertung

153

Respekt auch nicht helfen. Ich muss erstmal Respekt vor mir selbst haben, glaub ich. (I38, 27) E53: Manchmal hab ich vielleicht auch einfach einen schlechten Tag und da sind die Gefühle dann halt nicht, nicht so zuverlässig oder wie auch immer. (I53, 56) E58: [...] aber manchmal kann man das dann nicht, weil dann ist man auch genervt. (I58, 19) [...] das ist dann nicht jeden Tag gleich. (I58, 46) Als weiterer wichtiger Einflussfaktor auf die Wahrnehmung von Respekt werden auch Eigenschaften des Interaktionspartners beschrieben: E65: Das kommt, finde ich, ganz stark auf die Person drauf an. (I65, 37) So haben individuelle Faktoren des Gegenübers einen Einfluss darauf, wie das Verhalten im Einzelnen bewertet wird, insbesondere auf das Merkmal Behinderung bezogen: E24: Also grad bei Menschen mit ner Schädel-Hirn-Verletzung ist es oft so, dass deren Verhaltensweisen mit gestört sind und dass man dann vermuten könnte, das ist jetzt irgendwie ein respektloses Verhalten, der unterbricht mich mitten im Satz. Das liegt aber daran, dass er sich einfach nicht länger konzentrieren kann und seine, was er sagen wollte, vergisst sonst. (I24, 18) E4: [...] doch, ich sag mir immer wieder, sie sind ja behindert, dann kann ich damit schon irgendwie leben. Wenn es ein normales Kind gewesen wäre, hätte ich wahrscheinlich anders reagiert. (I4, 16) Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Erleben von Respekt in Interaktionen nicht an bestimmten, klar definierten Verhaltensweisen festgemacht werden kann, sondern dass dies ein komplexer Prozess an Verhalten, Einschätzen des Gegenübers und Bewertungen von Verhaltensweisen in der jeweils spezifischen Situation ist. Dennoch

154

7 Ergebnisse

können einige Faktoren herausgearbeitet werden, die von den Teilnehmenden als bedeutsam für die respektvolle Interaktion beschrieben wurden.

7.2.1 Verständnis von Respekt Dieses Kapitel soll einen Überblick darüber geben, wie Respekt von den Teilnehmenden beschrieben wurde. Im Folgenden werden daher generelle Bedeutungsdimensionen dargestellt, die sich aus der Analyse der Interviews mittels offener Kodierung ergeben haben. Dabei werden die Dimensionen Achtung, Wertschätzung und Rücksicht hier zunächst ausgespart, da diese in einem nächsten Analyseschritt in einer theoriegeleiteten Datenauswertung einbezogen wurden (Kapitel 7.3). Es wurden Codes gebildet, aus denen übergeordnete Kategorien abgeleitet werden können. Diese werden systematisierend zusammengefasst und exemplarisch anhand von Zitaten aus den Interviews veranschaulicht. Tabelle 5: Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Verständnis von Respekt’

Kategorie: Verständnis von Respekt 1. Umgang allgemein a. Authentizität i. Aufrichtigkeit ii. Ehrlichkeit iii. Fehler eingestehen iv. Eigenes Verhalten hinterfragen v. Konsistenz b. Fairness i. Gerechtigkeit ii. Neutralität/Objektivität iii. Sachlichkeit c. Freundlichkeit i. Herzlichkeit ii. Sich Zeit nehmen iii. Zuneigung

7.2 Datenauswertung

155

d. Höflichkeit i. Einhaltung sozialer Regeln ii. Siezen e. Kommunikation i. Aufmerksam sein/zuhören ii. Ausreden lassen iii. Nicht beleidigen/persönlich angreifen f. Loyalität i. Entscheidungen mittragen ii. Vereinbarungen einhalten iii. Verlässlichkeit iv. Vertrauen 2. Partizipation a. Einbezogen werden i. Beachtet werden ii. Dabei sein iii. Informationen bekommen iv. Mitmachen b. Mitentscheiden i. Eigene Entscheidungsräume zugestehen ii. Interessen beachten iii. Mitspracherecht c. Selbstbestimmung i. Fehler zulassen

Umgang allgemein Authentizität Unter Authentizität werden hier Faktoren wie Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit gefasst, die einen offenen Umgang miteinander ermöglichen: E38: Respekt ist auch, hat viel mit Wertschätzung zu tun, mit dem Andern, dem begegnen in Freundlichkeit und auch Sachlichkeit, aber trotzdem auch authentisch sein. Also auch so zu sagen "Jetzt reicht

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7 Ergebnisse

mirs auch mal", also es muss jetzt nicht unbedingt schonungsvoll sein, das hat nichts mit Respekt unbedingt zu tun, sondern, das geht schon darum, dass der Andere sich ernst genommen fühlt, so wie er ist, ganz wichtig. (I38, 7) E4: Lieber ehrlich, statt die Leute anzulügen. Man kann auch ehrlich und nicht gleich gemein sein, wenn man es richtig verpackt. (I4, 20) E65: Menschen müssen sich nicht mögen und Menschen müssen sich auch nicht toll finden, aber dass man natürlich immer offen drüber spricht, so dass irgendwie klar ist, was Sache ist. (I65, 15) Dazu gehört es auch, dass man eigene Fehler eingestehen kann und eigenes Verhalten hinterfragt: E52: Wenn hier Fehler passieren, ob sie nun verschuldet oder unverschuldet sind, dann sag ich dem Kollegen das auch "Das ist bei mir liegen geblieben" und dann muss er das respektieren. (I52, 49) E53: Na ja und wenn, wenn man sich mal doch respektlos miteinander umgegangen ist, ich mein, das ist auch immer gut, finde ich, wenn man mal sagt "Tut mir leid" oder "Entschuldigung, das war jetzt echt nicht der richtige Ton". (I53, 79) Mit Authentizität verbindet sich eine Erwartung an das Verhalten, in dem Sinne, dass auch ein gewisses Maß an Konsistenz, also ein gleichbleibendes Verhalten erwartet wird: E13: Also in allen Situationen, die in Frage kommen. Gleichwertig, also als durchgehend gleichbleibend so behandelt zu werden. (I13, 18) Das Erleben von Respekt hängt demnach nicht unbedingt damit zusammen, dass man sich gut versteht, sondern vor allem auch damit, dass man ehrlich miteinander kommuniziert, das Verhalten vorhersehbar und nicht willkürlich ist und auch dass man eigene Fehler eingestehen kann.

7.2 Datenauswertung

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Fairness Relevant für einen generell respektvollen Umgang ist eine gerechte Behandlung, die mit Objektivität und Sachlichkeit einhergeht: E60: Ja. Muss man eben gucken, dass, dass man beiden gerecht wird, nicht nur einer Seite, sondern dass man beide gleich gerecht behandelt. (I60, 152) E62: Ähm, das Gespräch sollte so laufen, dass man sich nicht anbrüllt und hier alles zusammenschreit, sondern dass man wirklich sachlich jeder seinen, seinen Standpunkt vertritt und dann, dass man guckt, ja, wie kann man das lösen. Dass jetzt nicht nur der eine Recht bekommt, sondern dass, dass jetzt halt, dass eine Lösung dabei rauskommt. (I62, 85) Freundlichkeit Insgesamt wird Freundlichkeit in der Interaktion häufig als Anzeichen für die Bereitschaft des Gegenübers angesehen, sich respektvoll zu verhalten: E41: Freundlich und aufgeschlossen sein. (I41, 15) E55: Respekt ist für mich, dass gut mit mir umgegangen wird. Dass alle freundlich und hilfsbereit sind und wenn ich Hilfe brauch, dass ich dann auch Unterstützung kriege und dass die Andern sagen, nicht nein sagen, ich habe keine Lust. (I55, 7) Durch Freundlichkeit kann man einen herzlichen Umgang vermitteln und Zuneigung signalisieren: E2: Zuneigung entsteht durch Kommunikation. Und wo Zuneigung ist, das ist eben auch Respekt. (I2, 92) E65: Und dann nimmt man sich auch Zeit für ihn. (I65, 27) Auch hier kann davon ausgegangen werden, dass diese Dimension insbesondere in Kontakten von Bedeutung ist, die eher oberflächlich sind.

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Freundlichkeit signalisiert dabei eine gewisse Offenheit für die andere Person und wird daher als Merkmal zum Erkennen respektvollen Verhaltens herangezogen. Höflichkeit Häufig wird Respekt auf der beobachtbaren Verhaltensebene in erster Linie mit höflichen Verhaltensweisen in Verbindung gebracht: E31: Es hat auch viel mit Höflichkeit zu tun. Und das ist ja dieses, ich hab normative Sachen, ich hab auch ethische Sachen, also normative Sachen in dem Sinne, dass ich einfach gesellschaftliche Regeln hab, die ich einhalten muss, und ich hab ethische Sachen. (I31,66) E4: Wenn ich jemand nicht kenne, bin ich erstmal höflich und gucke was kommt. (I4, 18) [...] Aber (Dis)Respekt verspüren ist eher durch kontinuierliches Missachten von gewöhnlichen Höflichkeitsfloskeln usw. (I4, 60) und geht mit dem Einhalten sozialer Regeln einher: E24: Dass da ne Ampel respektiert wird, dass rechts vor links akzeptiert wird, dass ne Geschwindigkeitsbeschränkung akzeptiert wird, dass wenn ich im Laden an der Kasse anstehe, dass sich keine vordrängelt, also so, die im europäischen Lebensraum üblich herrschenden Regeln von Anstand. (I24, 10) [...] Keine körperliche Übergriffigkeit. (I24, 14) Auch das Thema ‚Duzen’ und ‚Siezen’ scheint dabei, auch in Hinblick auf die Dimension Behinderung, relevant zu sein: E1: [...] dass Menschen mit geistiger Behinderung grundsätzlich geduzt werden. Das finde ich falsch, das finde ich respektlos. Und da ich das so sehe, bin ich da auch sehr konsequent, das auch durchzuhalten. (I1, 66) Höflichkeit scheint gerade in Beziehungen, in denen die Beteiligten einander nicht nahe stehen oder sich nicht gut kennen, ein wesentlicher

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Anhaltspunkt in der Interaktion zu sein, um zu bewerten, ob das Gegenüber sich respektvoll verhält. Höflichkeit kann daher als Signal auf der Verhaltensebene verstanden werden, wobei das Nichteinhalten zu Unsicherheit führt: E1: Weil durchaus die Möglichkeit, sich an Regeln zu halten für viele von uns zu Betreuenden ein großes Problem darstellt. Und.. ja, das an vielen Punkten auch nachvollziehbar ist, dass die Nachbarn nicht besonders glücklich sind. (I1, 20) [...] Und erzeugt Angst und Respektlosigkeit im Umgang bei Menschen mit geistiger Behinderung, die Dinge machen, die sie zum Teil nicht überblicken und nicht modifizieren können. Und das halte ich für ein großes Problem, auch im Sinne von respektablem Umgang. Also, wenn ich mit jemandem rede und sage: "Mach' es anders!" und er macht es nicht, und ich glaub', er könnte es und er ist einfach nur lustlos da dran oder was auch immer, dann gibt’s Übergriffe, das würde ich so sehen. (I1, 24) Kommunikation Auch Regeln der Kommunikation haben einen Einfluss darauf, ob die Interaktion als respektvoll wahrgenommen wird. So werden Bedingungen wie ‚zuhören’ und ‚sich gegenseitig ausreden lassen’ als wichtig erachtet: E52: Allgemeingültigen Bedingungen, die man an ein Gespräch eben hängt. Dass man sich gegenseitig ausreden lässt, dass man auf die Aussage des Anderen auch einigermaßen antwortet und dass andere Meinungen respektiert werden. (I52, 93) E52: [...] dass man sich gegenseitig ausreden lässt. [...] zuhören zu können, solange der Andere was zu sagen hat. (I52, 37) Dafür wird ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit für das Gegenüber vorausgesetzt, E65: Und dass man natürlich immer das Gefühl hat, der ist irgendwie bei einem, er versteht auch. (I65, 83) aber auch, dass man sich nicht beleidigt oder persönlich angreift:

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E65: Dass man freundlich ist, dass man sowieso niemanden beleidigt. (I65, 5) [...] dass man sich nicht über Dinge lustig macht. [...] dass man sich über Schwächen nicht lustig macht. (I65, 7) E53: Dass man nicht gleich, gleich wegen jeder Sache sagt "Du Blödmann, das hab ich Dir doch schon hundertmal gesagt". (I53, 29) Loyalität In der Interaktion wird eine gewisse Verlässlichkeit erwartet, sodass Vereinbarungen eingehalten und Entscheidungen gemeinsam getragen werden: E1: Wenn man ein gemeinsames Ergebnis findet, dann ist das umzusetzen, richtig! (I1, 43) E52: Dann muss derjenige sich drauf einlassen und meine Entscheidungen mittragen. (I52, 27) So kann auch gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden: E2: Es entsteht ja dann auch ein Vertrauensverhältnis. Das ist natürlich sehr schön, wenn man dann das Gefühl da ist, da ist auch jemand, der einem selber wichtig ist. (I2, 20) Die Einhaltung solcher gesellschaftlicher Grundregeln scheint daher insbesondere auf der Verhaltensebene ein wichtiges Signal an das Gegenüber zu senden, in dem Sinne, dass eine Bereitschaft zu gegenseitigem Respekt besteht.

Partizipation Einbezogen werden Respekt wird in den Interviews häufig auch in Verbindung mit Begriffen wie ‚ernst genommen werden’ und ‚berücksichtigt’ beziehungsweise ‚einbezogen werden’ verbunden:

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E5: Respektvoll heißt, dass der generell, das man Menschen akzeptiert und auch ernst nimmt. Und nicht so nach dem Motto - das ist ein armer Behinderter - so ungefähr und dass man auch nicht hintergehen kann. Sondern dass man den Menschen fragt, was er möchte und was er tun will. Das ist für mich respektvoll. (I5, 22) [...] Sachen zu besprechen und nicht so: "Das versteht er sowieso nicht!" (I5, 30) E32: Ich würde dazu auch noch dazu sagen, dass man einen respektvollen Menschen sieht, dass er auch Menschen, dass er, dass er Menschen auch erkennt. (I32, 29) Es ist also von Bedeutung, dass man überhaupt als gleichberechtigter Interaktionspartner wahrgenommen und entsprechend in die Interaktion, insbesondere auch in Entscheidungen, die einen selbst betreffen, einbezogen und mindestens gefragt wird. Mitentscheiden Das Einbezogen werden in Entscheidungen ist ein wichtiger Faktor, wobei zwischen dem Gewähren von Mitsprache und dem Respektieren von eigenen Entscheidungen unterschieden werden kann. E55: Also ich würd sagen, ich möchte nur geholfen werden, wenn ich das möchte, weil sonst fühl ich mich bedrängt, weil ich brauch auch den Freiraum und Sachen frei zu entscheiden, das ist wichtig. (I55, 11) E12: Und wenn ich was sagen möchte, dass sie darauf eingehen. (I12, 6) E60: [...] mehr mitbestimmen kann, ja, gerade die Kellerliste. Dass man da auch mal selber, also mitentscheiden kann. Weil wenn ich oben fertig bin, dann mach ich halt eben die Arbeiten, die ich schaffe. Wie Treppenhaus zum Beispiel oder manchmal bleibt auch irgendwas liegen. (I60, 135)

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Zum Mitentscheiden gehört auch, dass die für eine Entscheidung nötigen Informationen zur Verfügung gestellt werden und Entscheidungen gegenüber dem Adressaten immer begründet werden müssen. Selbstbestimmung An den Wunsch nach ‚einbezogen werden’ und ‚Mitentscheiden’ knüpfen sich Wünsche nach Selbstbestimmung: E6: Ja, wenn man jemand bevormundet, also das kann ich überhaupt nicht gutheißen und es ist egal, welcher Form, das geht wahrscheinlich jedem Menschen so, wenn man bevormundet wird, dann, das ist schon mal keine gute Basis, um respektvoll mit jemand umzugehen. (I6, 18) E13: [...] und es gibt zum Beispiel Situationen, in denen bin ich nicht gefragt oder in denen ist über meine Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit einfach hinweggegangen worden. (I13, 82) Wichtig für eine ‚echte’ Selbstbestimmung scheint es unter anderem auch zu sein, Fehler zulassen zu können: E54: So, dass die andere Person, auch wenn sie eine andere Meinung hat, nicht gleich sagt "Aber mach doch besser so", das ist irgendwie, das ist besser oder auch gleich überhaupt mit Ratschlägen kommt. Ähm, das, das ist jetzt ein bisschen schwer, weil ich, ich wollt grad sagen, dass ich Fehler machen darf, aber ich versuch grad schon, mich da reinzuversetzen, was ich erlebe mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, was sie oft nicht dürfen. (I54, 27) [...] zulassen, dass man vielleicht nicht weiß, was hinterher passiert. (I54, 83) E54: Ja, wobei letztlich gilt das wahrscheinlich auch mit dem Fehler machen, weil wenn, wenn mich jemand sofort deshalb anmacht, weil ich irgendwas falsch mache, ist das auch nicht besonders respekt-, respektvoll so. (I24, 59)

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Partizipationsmöglichkeiten, die sich aus einer respektvollen Interaktion ergeben, können also auf verschiedenen Ebenen stattfinden: als grundsätzliches Einbezogen werden, als Mitentscheiden und als Selbstbestimmung. Die unterschiedlichen Ebenen sind dabei überlappend und mit einem gemeinsamen Aushandlungsprozess verknüpft. Zusammenfassung Es zeigt sich, dass es eine Reihe von Verhaltensweisen gibt, die mit einer respektvollen Interaktion in Verbindung gebracht werden. Dabei spielen gesellschaftliche Normen und Regeln eine relativ große Rolle, sodass abweichendes Verhalten gegebenenfalls schneller als respektlos bewertet wird. Dennoch wird das jeweilige Verhalten meist in seinem Kontext betrachtet, was insbesondere in Nahbeziehungen leichter fällt. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Schwierigkeit darin besteht, die individuellen Besonderheiten des Gegenübers zu beachten, ohne den Adressierten jedoch ‚besonders’ zu behandeln. Dies scheint ein zentrales Dilemma der respektvollen Interaktion zu sein: der Einbezug von Differenz unter gleichzeitiger Beachtung des Gleichheitsprinzips. Dies zeigt sich auch in der theoretischen Herleitung des Respektbegriffs als Spannungsfeld, sodass es als grundsätzliches Dilemma in der sozialen Interaktion bestätigt werden kann.

7.2.2 Mit Respekt verbundene Emotionen Im folgenden Kapitel wird dargestellt, welche Emotionen die Teilnehmenden mit dem Erleben von Respekt verknüpfen, um aufzuzeigen, wie Respekt sich auf emotionaler Ebene in der Interaktion auswirken kann. Zunächst lässt sich erkennen, dass die Zuordnung eines einzelnen Gefühls als Reaktion auf Respekt nicht möglich ist, sondern dass Respekt in der Interaktion mit verschiedenen Emotionen verbunden ist. Zudem ist es schwierig, das Gefühl in der jeweiligen Situation direkt wahrzunehmen; dies kann meist erst über eine nachträgliche Reflexion geschehen:

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E1: In dem Moment ist vielleicht gar nicht unbedingt ein Gefühl dazu bewusst präsent. (I1, 116) Dennoch lassen sich einige zentrale emotionale Reaktionen auf den in der Interaktion wahrgenommenen Respekt ableiten, die hier zusammenfassend dargestellt werden. Tabelle 6: Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Emotionen’

Kategorie: Emotion 1. Negative Emotionen: a. Angst b. Distanz c. Enttäuschung d. Gereiztheit/Ärger e. Selbstzweifel i. Hilflosigkeit ii. Abwertung 2. Positive Emotionen a. Anerkennung b. Freude c. Selbstwert i. Selbstbewusstsein ii. Selbstvertrauen iii. Bestätigung iv. Stolz d. Sicherheit i. Geborgenheit ii. Aufgehoben sein e. Zugehörigkeit Die Teilnehmenden konnten meist gut beschreiben, welche negativen Gefühle in ihnen ausgelöst wurden, wenn sie eine Interaktion als nicht respektvoll erlebten. Positive Gefühle zu beschreiben wurde als schwieriger empfunden.

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Negative Emotionen Angst und Enttäuschung Für einige Teilnehmende war das Erleben von respektlosem Verhalten mit Angst, E56: Das schüchtert mich ein. Dann trau ich mich gar nichts mehr. [...] Aber wenn ich aber nicht so sicher mit mir bin, dann bin ich eingeschüchtert und dann trau ich mich nicht mehr und dann denk ich, ja, die denken sowieso ich wär irgendwie blöd oder so oder irgendwie nicht von dieser Welt, irgendwie ein bisschen komisch und dann, ja, fehlt mir manchmal das nötige Selbstbewusstsein. (I56, 29) aber auch mit Enttäuschung verknüpft: E62: Die Enttäuschung nicht nur, dieser, ja durch diesen Streit den wir hatten da und, sondern auch durch diese Enttäuschung ja, das, nee, oder, so lass ich nicht mit mir umgehen. (I62, 95) E36: Ja, enttäuscht, verletzt, traurig. (I36, 41) Fehlender Respekt kann als persönlich verletzend wahrgenommen werden und löst Unsicherheit und Enttäuschung aus. Gereiztheit und Ärger Im Kontrast dazu wurden Gefühle von Gereiztheit und Ärger beschrieben, teilweise auch als Reaktion auf eine zuvor erlebte Enttäuschung: E2: Und wenn ich weiß, dass es ein respektloser Mensch ist, dann gehe ich, also ich gehe da relativ schnell auf die Palme. Der brauch schon in den Raum kommen, schon krieg ich schlechte Laune. (I2, 165) E4: [...] überhaupt keine Art von Respekt haben und so respektlos sind, dir Sachen an den Kopf werfen, dass du jeden Augenblick ausrasten könntest. (I4, 14)

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E53: Dann kann ich auch schon wütend werden dadrüber. (I53, 47) Respektloses Verhalten wird zum Teil als ungerechtfertigt erlebt (sowohl in oberflächlichen, als auch in intimen Beziehungen) und führt dann über das Erleben von Ärger und sogar Wut auch zu einem abwehrenden Verhalten. Distanz Das Erleben von fehlendem Respekt war dabei auch verbunden mit dem Wunsch nach Distanz zu der Person oder Situation: E33: Wenn ich das Gefühl eben auch hab, jetzt will ich auf Abstand gehen, dann ist da vielleicht so ein Gefühl da, dass ich vielleicht grad nicht mehr respektvoll behandelt werde. (I33, 35) E40: [...] aber es ist schon, dass ne Distanz entsteht irgendwie. (I40, 41) Respektlosigkeit führt also auch dazu, dass man sich von der jeweiligen Person abgrenzt oder sich der Situation zunächst entziehen möchte. Selbstzweifel Zu den negativen Auswirkungen von fehlendem Respekt wurde auch ein Gefühl des Selbstzweifels, einhergehend mit einer erlebten Abwertung, gezählt: E65: Oder man fragt sich dann so irgendwie, kommt das von, also liegt das jetzt an mir, dass er mich nicht wertschätzt, was natürlich nicht immer der Fall sein muss, aber macht man sich natürlich schon Gedanken. Und dann, hat vielleicht Selbstzweifel. (I65, 45) E24: Wenn ich respektvoll behandelt werde, fühle ich mich nicht in Erklärungsnot, warum ich irgendwas mache. (I24, 22) [...] Also wenn ich, wenn ich mich nicht wertgeschätzt fühle und nicht respektvoll behandelt, dann würd ich sagen so, ich fühl mich irgendwie physisch kleiner. (I24, 28)

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E56: Da fühl ich mich, ja unsicher und klein und irgendwie trau ich mich dann nicht mehr irgendwas zu machen. Ich hab dann, mein Selbstbewusstsein geht dann flöten, das dauert dann ziemlich lange, bis ich das dann wieder gefunden hab. Ja. (I56, 43) E54: Und es wird mir auch gezeigt, dass es da ein Gefälle gibt, dass es da einen Unterschied gibt. (I54, 41) Dieses Gefühl wird auch mit Hilflosigkeit in Verbindung gebracht: E53: Ohnmachtsgefühl (I53, 49); E2: Resignation (I2, 52) E54: [...] hilflos und man weiß nicht, wie man sich wehren soll. (I54, 41) Respektloser Umgang kann also zu einer ganzen Reihe von negativen Auswirkungen führen. Neben Ärger und Abgrenzung kann es zu Selbstzweifeln und Angst führen. Dies scheint insbesondere für asymmetrische Beziehungen bedeutsam, da über respektloses Verhalten auch Macht über eine Person ausgeübt werden kann.

Positive Emotionen Häufig wurde ein grundsätzliches Gefühl von Wohlbefinden oder ein ‚gutes’ Gefühl beschrieben, wenn die Interaktion respektvoll war. E2: Man fühlt sich nicht schlecht, man fühlt sich eben..., ja das ist, wenn man respektvoll behandelt wird, fühlt man sich eben wohl in der Gegenwart des Menschen. (I2, 20) Dieses Gefühl schien jedoch zu allgemein gefasst zu sein, sodass in den Interviews nachgefragt wurde, ob dieses ‚sich wohlfühlen’ noch genauer und differenzierter beschrieben werden kann.

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Anerkennung und Freude Es wurden zur Beschreibung des positiven Gefühls dann Begriffe wie Anerkennung oder Freude verwendet: E54: Anerkannt fühlt man sich dann, denk ich, auch. (I54, 39) E41: Man freut sich ja dadrüber. (I41, 23) Ganz grundsätzlich löst respektvolles Verhalten demnach ein Gefühl aus, das in der Interaktion eine positive Grundeinstellung fördert. Selbstwert Wichtig schien auch die Auswirkung von erlebtem Respekt auf das Selbstwertgefühl zu sein: E40: Weil ich dann eigentlich ja gezeigt kriege, meinem Gegenüber ist das wichtig, also mir fällt das auf, dass ihm das wichtig ist. [...] Und natürlich fühl ich mich dann irgendwie menschlich mehr angenommen und ähnliches. (I40, 27) [...] sich bestätigt fühlen (I40, 35) E56: Ich fühl mich da stark. Also ich trau mich dann mehr. Ja, und ich fühl mich dann einfach angenommen und dann kann ich auch mehr und dann bin ich glücklicher. (I56, 31) Auch das Erleben von Stolz ging damit einher: E31: Wenn meine Chefin kommt und sagt "Ich sprech Dir meinen Respekt aus", dann ist es so, dass ich bestimmt stolz bin. (I31, 48) E44: [...] auch vielleicht stolz sein (I44, 23) Durch Respekt wird dem Gegenüber demnach ein Gefühl der Kompetenz und somit eine Handlungssicherheit vermittelt. Sicherheit Das Gefühl respektvoll behandelt zu werden, führt daher auch zu mehr Sicherheit in der Interaktion:

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E44: [...] dann fühlt man sich irgendwo sicher. (I44, 19) [...] sich geborgen fühlen (I44, 23) E54: Wenn man da respektvoll behandelt wird, dann macht das wahrscheinlich auch Mut, seine Meinung zu sagen. (I54, 39) Zugehörigkeit Auch ein Gefühl der Zugehörigkeit kann über Respekt in der Interaktion vermittelt werden: E31: Da gehört auch fast ein Zugehören dazu, also sich zugehörig fühlen. [...] Und ich weiß nicht, ob das Respekt ist, ich weiß aber, dass es Zugehörigkeit ist und dass ich das Gefühl hatte, jetzt einer von den, zur Familie zu gehören und den anderen weiter auch zu dieser Gruppe zu gehören. (I31, 72) In Bezug auf die Befähigung zu selbstbestimmtem Handeln scheint das Erleben von Respekt daher bedeutsam zu sein. Grundsätzlich wird darüber eine positive Grundeinstellung zum Gegenüber signalisiert, was selbstwertfördernd ist und so Sicherheit im Umgang miteinander gibt. Dadurch kann dann auch ein Gefühl der Zugehörigkeit und der gegenseitigen Verbundenheit hergestellt werden. Zusammenfassung Wird eine Interaktion als respektlos erlebt, kommt es zu negativen emotionalen Reaktionen, die häufig nach innen gerichtet sind. So fühlen sich Teilnehmer*innen, die nicht respektvoll behandelt werden, abgelehnt, nicht ernst genommen und traurig. Diese Ergebnisse zeigen, dass die eigene Identität möglicherweise durch respektlose Behandlung bedroht wird. Die Teilnehmer*innen bezogen den Grund für die nicht respektvolle Behandlung eher auf sich selbst und auf individuelle Schwächen oder Fehler. Damit kann es zu einer Verminderung des Selbstwertgefühls und des Selbstbewusstseins kommen. Dies bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass solche Gefühle internalisiert werden, da häufig im Nachhinein eine Relativierung der negativen Erlebnisse möglich ist. Daher kommt es häufig dazu, dass Menschen sich von denjenigen, die sie nicht respektvoll

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behandeln, abgrenzen und sich emotional distanzieren. Durch diese Reaktionen kann eine positive Selbstwahrnehmung aufrechterhalten und damit die Identität geschützt werden. Auf der anderen Seite führt eine respektvolle Behandlung zu einer offenen Grundhaltung dem Interaktionspartner gegenüber, sodass ein Gefühl der Sicherheit, des Aufgehoben-Seins entsteht. Auch kann dies positive Auswirkungen auf das eigene Selbstwertgefühl und das Erleben von sozialer Zugehörigkeit haben. Respekt stellt sich als sehr komplexes Konstrukt dar, das insbesondere bei seinem Fehlen emotionale Reaktionen auslöst. Gerade in ersten Begegnungen scheint Respekt wichtig zu sein, um zu einer positiven sozialen Interaktion beitragen zu können.

7.2.3 Respektvoller Umgang bei Meinungsverschiedenheiten Im Leitfadeninterview wurde ganz explizit auch nach einem respektvollen Verhalten in Konfliktfällen beziehungsweise bei Meinungsverschiedenheiten gefragt. Ziel dabei war es herauszufinden, ob in schwierigen Interaktionssituationen noch einmal spezielle Verhaltensweisen für das Wahrnehmen von Respekt von Bedeutung sind. Anhand der Daten lassen sich dabei relativ klare Faktoren extrahieren, die für einen Konfliktfall bedeutsam sind. Diese werden nachfolgend dargestellt. Tabelle 7: Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Konflikt’

Kategorie: Konflikt 1. Sachlichkeit 2. Kompromisse finden 3. Gleichberechtigte Meinungen Sachlichkeit Es zeigte sich, dass das Angreifen auf einer persönlichen Ebene im Konfliktfall als besonders respektlos empfunden wurde, sodass der Wunsch besteht, auf einer sachlichen Ebene zu bleiben:

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E24: Man darf den Streit oder ne Meinungsverschiedenheit nicht globalisieren und auf den Ganzen übertragen. Sondern man muss es sozusagen bei der Sache belassen und muss gucken: "In der Sache haben wir ne unterschiedliche Meinung, deswegen muss ich nicht Dich als Person angreifen oder minderwertig fühlen." [...] Es muss bei der Sache oder beim Thema oder bei dem Kritikpunkt muss es bleiben. [...] ich möcht mich nicht als gesamte Person angegriffen fühlen. (I24, 54) E39: Dass sie sachlich bleiben, wenn sie diskutieren. (I39, 29) [...] nicht auf so eine persönliche Ebene rutscht, sondern halt immer an der, an der Sache bleibt. (I39, 31) Dies wurde von den Teilnehmenden übereinstimmend als Kriterium für eine respektvolle Interaktion im Falle von Konflikten beschrieben. Es scheint daher besonders wichtig zu sein, Konflikte immer auf einer sachlichen Ebene auszutragen und das Gegenüber nicht als Person anzugreifen. Fühlt man sich im Konflikt persönlich beleidigt, sinkt auch die Bereitschaft, sich mit dem Gegenüber und dessen Meinung auseinanderzusetzen, sodass es dadurch schwieriger oder gar unmöglich wird, Kompromisse zu finden. Zudem fällt es schwerer, nach einer persönlichen Beleidigung wieder in Kontakt miteinander zu treten. Kompromisse finden Nur durch eine sachliche Bearbeitung kann daher ein Kompromiss gefunden werden, da sich das Gegenüber nicht als Person angegriffen fühlt und somit offener für die Argumente des Anderen sein kann. E30: Und ja, ähm, man muss eben denjenigen erstmal zu Wort kommen, warten, und dann ähm, dazu meine ehrliche Meinung sagen und dann kann man aussuchen, wie man was macht. (I30, 99) E45: Ob man das nicht ausprobieren kann. Auch wenn man sagen tut, es geht nicht. Aber wieso, man kann’s erstmal ausprobieren. (I45, 111)

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E40: Weil das ist ja mal eher der spannende Prozess, wie kommen wir da aufeinander zu, wenn ich das irgendwie anders sehe oder meine Bedürfnisse gerade anders sind und man dann natürlich da irgendwie in der dialogischen Auseinandersetzung da probiert einen Kompromiss zu finden, so, dass sich jeder gehört und angenommen fühlt und man dann auch, da, der Kompromiss auch getragen werden kann. (I40, 7) Der Kompromiss wurde als eine mögliche Lösung eines Konfliktes benannt. Weitaus wichtiger schien es jedoch zu sein, zunächst einmal in seiner eigenen Meinung ernst genommen zu werden und diese auch äußern zu dürfen. So war der Kompromiss nur eine Möglichkeit, einen Konflikt zu lösen. Gleichberechtigte Meinungen Es wurde häufig geäußert, dass es auch möglich sein muss, unterschiedliche Meinungen gleichberechtigt nebeneinander stehen zu lassen, wenn eine Einigung nicht möglich ist: E2: Aber wenn man sich eingesteht "Du hast Deine Meinung", dann ist das doch auch nicht respektlos, sondern das ist eben... Jeder Mensch ist verschieden, jeder Mensch ist anders, jeder denkt anders und hat andere Meinungen und Standpunkte und jeder hat ein Recht darauf. Solange man eben jetzt seine Meinung jetzt nicht für das allerwichtigste Gut hält und natürlich neben seiner eigenen Meinung auch noch sagt: "Du hast Deine Meinung, das ist in Ordnung, aber ich denke eben so." Dann ist doch immer noch respektvoll. (I2, 44) E52: Und wenn wir dann mal unterschiedlicher Meinung sind, dann machen wir das ganz offen. Und das ist dann eben in dem Moment auch respektvoll. Und dann werden Argumente ausgetauscht und das ist in Ordnung. (I52, 85) [...] Dann kann man den, die Differenzen ja auch so stehen lassen. Dann ist es eben so. Aber dann geht man eben auch im Einvernehmen auseinander, dass man das gemeinsame Ziel nicht erreichen konnte. Das ist so. (I52, 89)

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E24: Respektvoll ist eben, wenn auch meine Meinung stehen bleiben kann, obwohl ich ne andere habe. (I24, 44) E6: Und ja, dass man vielleicht nicht unbedingt versuchen muss, denjenigen um 180 Grad in seiner Meinung zu drehen, sondern halt, dass man auch mal was auf sich beruhen lässt und nicht immer nur seine Meinung durchsetzen will. (I6, 81) Der Konflikt an sich wurde demnach gar nicht als Problem erlebt, sondern mehr die Tatsache, wenn das Gegenüber versucht, die eigene Meinung durchzusetzen. Bei vielen Konflikten wurde es als beste Lösung angesehen, beide Meinungen stehen zu lassen, wenngleich trotzdem ein gemeinsamer Weg gefunden werden musste. Jedoch konnte man leichter einen Kompromiss eingehen, wenn man die eigene Meinung nicht ganz aufgeben musste und diese im Verlauf der Diskussion gehört und auch akzeptiert wurde. Zusammenfassung Im Konfliktfall ist es bedeutsam, dass die Diskussion auf einer sachlichen Ebene geführt wird. Persönliche Beleidigungen werden als hinderlich für eine gemeinsame Kompromissfindung erlebt und erschweren zudem den weiteren Kontakt zu der jeweiligen Person. Ganz zentral schien es auch zu sein, dass sowohl bei einem Kompromiss als auch in einer Auseinandersetzung ohne gemeinsames Ergebnis die verschiedenen Meinungen gleichberechtigt nebeneinander stehen gelassen werden konnten. Dies muss nicht heißen, dass kein gemeinsamer Weg gefunden wird: oftmals erleichtert es sogar, sich auf einen Mittelweg zu einigen oder auch einmal den Vorschlag des Anderen auszuprobieren, ohne gezwungen zu sein, seine Meinung zu ändern.

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7.2.4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Gruppenunterschiede Es lässt sich anhand der Ergebnisse zeigen, dass Respekt einen ganz wesentlichen Einfluss auf verschiedene Dimensionen der sozialen Interaktion hat. Ganz grundsätzlich wird Respekt sowohl auf einer Verhaltensebene als auch auf einer emotionalen Ebene wahrgenommen. Das Verhalten wird dabei hauptsächlich auf Grundlage allgemeiner Verhaltensregeln bewertet, wobei neben diesen Höflichkeits- und Kommunikationsregeln auch Aspekte wie die Gleichwertigkeit, das Einbezogenwerden und die Offenheit und Zugewandtheit eine wichtige Rolle spielen. Respekt geht also über eine rein freundliche Behandlung hinaus und meint sowohl eine Gleichberechtigung als auch eine bedürfnisorientierte Berücksichtigung in sozialen Interaktionen. Respekt, häufig beschrieben als ‚Begegnen auf Augenhöhe’ im Sinne einer gleichwertigen Interaktion, beruht dabei auf einem Versuch, das Gegenüber zu verstehen und sich empathisch in den Anderen hineinzuversetzen. Das aufmerksame Zuhören und die Bereitschaft, sich auf den Anderen einzustellen wurden als wichtige Einflussfaktoren beschrieben. Teilweise ist es dafür notwendig, eigene Interessen und Bedürfnisse erst einmal zurückzustellen und dem Anderen so einen Handlungs- und Entscheidungsraum zu eröffnen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eigene Wünsche und Bedürfnisse unterdrückt werden sollen. Vielmehr geht es darum, zunächst das Anliegen und die Intention des Anderen zu verstehen, um beide Sichtweisen berücksichtigen zu können. So kann der Andere in die eigene Handlungsplanung einbezogen werden. Dies ermöglicht zudem auch, dass man unterschiedliche Meinungen gleichberechtigt nebeneinander gelten lassen kann. Entscheidungen müssen gemeinsam diskutiert und ausgehandelt werden, wobei die Interaktionspartner dafür ihre eigene Meinung nicht aufgeben müssen. Entscheidungen müssen jedoch immer vor dem Adressaten gerechtfertigt und begründet werden (Silter 2015). Da Respekt ein multidimensionales Konzept ist, das sich aus unterschiedlichen benachbarten Kategorien zusammensetzt, fiel eine Versprachlichung der konkreten Definition von Respekt häufig schwer. Oftmals wurde der Respektbegriff daher negativ definiert, also als Ausblei-

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ben von verletzendem und abwertendem Verhalten. Respekt wird in Interaktionen als vorausgesetzt angenommen, sodass ein Fehlen von Respekt deutlich einfacher zu beschreiben war. Auch die Beziehung zum Interaktionspartner beeinflusst die Wahrnehmung von Respekt. In engen Beziehungen schien ein implizites Verständnis des gegenseitigen respektvollen Umgangs miteinander zu herrschen, sodass Verhaltensweisen dort in ihrem Kontext gedeutet wurden und so individueller bewertet wurden als in der Begegnung mit fremden Personen. Die Verhaltensebene scheint bei Menschen, die man (noch) nicht gut kennt, daher weitaus wichtiger zu sein, während bei engen Bekannten eher die Emotionen als Hinweis auf respektvolles Verhalten herangezogen werden. Zudem wurde es als verletzender empfunden, von engen Bekannten respektlos behandelt zu werden als von fremden Personen (Silter 2015). Das Erleben von Respektlosigkeit ist dabei auf der einen Seite mit Ärger und Wut, auf der anderen Seite mit Enttäuschung, Angst und Selbstzweifeln verbunden. Eine respektvolle Interaktion führt hingegen zu positiven Emotionen wie Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen und Stolz und vermittelt so auch ein Gefühl von Handlungssicherheit und Zugehörigkeit. Ein zentrales Spannungsfeld, das sich aus den Daten ergibt, ist zum einen der Wunsch, nicht besonders behandelt zu werden bei gleichzeitigem Bedürfnis, dass die individuellen Besonderheiten einbezogen und beachtet werden sollen. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen wurde dies deutlich, wobei sich das Bedürfnis nach Gleichbehandlung auf der einen Seite und besonderer Berücksichtigung auf der anderen Seite als eine grundsätzliche Herausforderung in der respektvollen Interaktion identifizieren lässt. Bezüglich des generellen Verständnisses von Respekt konnte kein Unterschied zwischen den einzelnen befragten Gruppen gefunden werden. Es zeigten sich jedoch unterschiedliche Schwerpunkte in den Interviews. Menschen mit einer körperlichen Behinderung verstanden unter Respekt als Gleichberechtigung häufig auch einen Aspekt der (räumlichen) Barrierefreiheit, sodass es als respektlos empfunden wurde, wenn ihnen Zugänge zu bestimmten gesellschaftlichen Bereichen verwehrt wurden.

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Menschen mit geistiger Behinderung berichteten häufiger auf der Dimension der Selbstbestimmung und des Mitentscheidens davon, dass ungeduldiges Verhalten der Interaktionspartner als respektlos empfunden wurde. So wurden teilweise die notwendigen Informationen nicht ausreichend vermittelt beziehungsweise erklärt und Tätigkeiten unterbrochen, wenn diese ‚nicht schnell genug’ eigenständig erledigt werden konnten. So sind hier Faktoren wie Geduld und Zeit lassen zentral. Menschen ohne Behinderungen bezogen sich häufiger als die anderen Gruppen auf die Kategorie ‚Wertschätzung’. So schien es hier einen Fokus darauf zu geben, wie die eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Leistungen von Anderen bewertet werden, sodass es als respektlos empfunden wurde, wenn die eigene Arbeit nicht entsprechend anerkannt und dies auch in der Interaktion vermittelt wurde.

7.3 Theoriegeleitete Kategorienbildung – Respektbegriff 7.3 Theoriegeleitete Kategorienbildung – Respektbegriff In einem zweiten Auswertungsschritt wurden die Daten anhand der in der Theorie definierten Begriffe geordnet und systematisiert, wobei auch die in der offenen Codierung herausgearbeiteten Ergebnisse weitestgehend einbezogen und soweit möglich zu einer der Kategorien zugeordnet wurden. Die gebildeten Codes wurden zu den drei theoretisch hergeleiteten Kategorien zusammengefasst: 1) Achtungs-Respekt 2) Wertschätzungs-Respekt 3) Bedürfnis-Respekt Einige der Codes, die in der offenen Auswertung gefunden wurden, konnten keinem der drei Begriffe zugeordnet werden. Dies waren Authentizität (Verständnis von Respekt, 1a), Freundlichkeit (Verständnis von Respekt, 1c) sowie Loyalität (Verständnis von Respekt, 1f). Sie wurden als grundsätzliche Einflussfaktoren für eine positive Interaktion definiert, konnten jedoch nicht als spezifische Einflussfaktoren für das Wahrnehmen von Respekt bestimmt werden. Einige der von den Teilnehmenden genutzten Zuordnungen ließen sich auf theoretischer Ebene eher anderen Konzepten zuordnen, sodass hier zugunsten der Trennschärfe des Respektbe-

7.3 Theoriegeleitete Kategorienbildung – Respektbegriff

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griffs entschieden wurde. Auch die emotionale Dimension wurde für die Bildung der theoriegeleiteten Kategorien nur am Rande einbezogen. Eine begriffliche Bestimmung des Respektbegriffs umfasst nicht die emotionalen Wirkungen von Interaktionen. Dennoch war diese Dimension für das Verständnis von erlebtem Respekt in Interaktionen wichtig und verdeutlicht noch einmal die große Bedeutung von Respekt als Einflussfaktor zur Beschreibung der Qualität sozialer Interaktionen. Ziel dieses Kapitels ist es, eine an den theoretischen Diskurs angelehnte empirische Definition von Respekt zu generieren, wobei der Begriff dennoch trennscharf zu anderen Konzepten bleiben soll. Dafür war es notwendig, die Codes stärker zusammenzufassen, als das in einer offenen Auswertung der Fall gewesen wäre. So wurde versucht, möglichst wenige, dafür aber aussagekräftige Subcodes einem übergeordneten Code zuzuordnen, um so eine bessere Übersichtlichkeit und Klarheit zu schaffen. Im Folgenden werden die für die empirische Fundierung des Respektbegriffs relevanten Kategorien näher erläutert. Dabei werden die Codes zusammenfassend dargestellt.

7.3.1 Kategorie 1: Achtungs-Respekt Tabelle 8: Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Achtungs-Respekt’

Kategorie: Achtungs-Respekt 1. Abwertung (negativ codiert) a. Anstarren b. Auf einzelne Merkmale reduzieren c. Auf Distanz gehen d. Auf persönlicher Ebene angreifen/beleidigen e. Auf Schwächen fokussieren f. Bloßstellen g. Schlecht machen h. Gewalt/Zwang i. Instrumentalisieren j. Lustig machen/Witze machen

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k. Negativ bewerten l. Grenzen missachten 2. Gleichberechtigung a. Beachtet/wahrgenommen werden b. Fairness c. Gegenseitigkeit d. Gesetze/Regeln einhalten e. Mitentscheiden 3. Gleichwertigkeit a. Als Person anerkannt/wahrgenommen werden b. Andere Meinungen/Überzeugungen zulassen c. Auf Augenhöhe begegnen d. Bedingungslos akzeptieren/den Anderen nehmen wie er ist e. Ernst nehmen f. Normal behandeln/keinen Unterschied machen g. Fehler zulassen h. Vollwertigkeit i. Wertungsfreiheit Achtungs-Respekt wird hier als grundlegende Kategorie für Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit gefasst. Ganz allgemein gesagt wird Respekt als etwas Vorausgesetztes, Gegebenes beschrieben: E2: Respekt ist nichts, was man einfordern muss. Respekt ist etwas, was man bekommen muss. (I2, 30) E50: [...] man erwartet einfach einen respektvollen Umgang, das ist ja ganz normal. (I50, 42) E5 formuliert Achtung sogar als einen rechtlichen Anspruch: E5: Wir wollen genauso behandelt werden wie Andere auch, niemand darf dich aufgrund deiner Behinderung benachteiligen, so sagt das Gesetz. (I5, 28)

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Achtung wird also als etwas erlebt, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, wobei in den Interviews dennoch deutlich wurde, dass dies nicht heißt, dass es keine Verletzung dieses Anspruchs gibt. Abwertung Abwertung kann als negative Codierung für Achtungs-Respekt beschrieben werden. Häufig fiel es den Befragten leichter, respektlose Verhaltensweisen zu beschreiben, als positive Formulierungen zu finden. Daher wird dieser Code dazu genutzt, Achtungs-Verletzungen zu systematisieren. E13: Wenn ich jemanden verbal niedermache, also sei es durch irgendwas so, seine Person herabwürdigen oder eine Tat oder das, worum es in dem Gespräch gerade geht, abwertend bewerte und so von oben herab, also herablassend agiere oder reagiere, je nachdem [...] (I13, 34), das wär respektlos. Also wenn ich von vornerein gleich so in ein Gespräch oder in ein, na Konflikt nicht, in eine Situation einsteige, so "Nee, so hätte ich das ja sowieso nicht gemacht", also so, wenn ich mit so einem Negativmerkmal, mit so, mit so einer negativen Äußerung in eine neue Situation, in eine neue Begegnung einsteigen möchte oder in eine... wenn ich mich einmische zum Beispiel. (I13, 36) [...] Oder wenn ich eine Frage oder eine Bitte dementsprechend herablassend bewerte, dann lasse ich ein, durch meine Respektlosigkeit dem Anderen gegenüber lasse ich eine weitere [...] eine weitere Unterhaltung mit dem gar nicht zu und blocke ihn ab, aus welchem Grunde auch immer. Ja, genau. (I13, 38) E1: Und wenn mir die Personen sagen: "Hör' auf, das ist nicht okay, was du da gerade machst.", gilt es das auch zu akzeptieren. (I1, 62) Als stärkste Form der Verletzung der Achtung kann Gewalt oder Zwang gelten: E70: Vom Schlagen und laut Schreien bin ich nicht so dafür. Dafür bin ich gar nicht. Man muss ein bisschen den Mund schon aufma-

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chen. Hauptsache, der oder die akzeptiert und versteht das dann auch. (I70, 104) E53: Aber das ist ja auch dann oft, also es gibt ja auch einen, einen, also ein Argumentations- und ein Sprachverhalten, das auch schon, also ein bisschen in die Richtung Gewalt ausüben geht oder Gewalttätigkeit. Also so dieses ausschließliche und es gibt keine Alternative und „wenn Sie das nicht so sehen wie ich, dann sind Sie ja nicht ganz dicht“. Oder, ja, dass, dass man auch versucht, den Andern herabzusetzen und ihm vermeintliche Fehler unterstellt, die dann gar nicht da sind. (I53, 43) Teilweise erlebten die Befragten auch, dass sie durch Andere abgewertet wurden, indem Witze über sie gemacht wurden oder sich über bestimmte Dinge lustig gemacht wurde: E61: Ja, Respektlosigkeit hab ich bei meinem Betreuer gehabt, der hat dadrüber gelacht, hat sich dadrüber lustig gemacht. (I61, 95) E65: Eben halt auch dieser Aspekt, dass man ihn halt ernst nimmt, dass man sich nicht über Dinge lustig macht, ähm, dass sozusagen, ja man Sachen sagen kann und man weiß sozusagen, es wird jetzt nicht veralbert, dass man sich über Schwächen nicht lustig macht. (I65, 7) E56: Wenn mich jemand auslacht. Also es gibt ja zwei unterschied-, also unterschiedlich Lachen. Einmal mitlachen oder einfach was lustig finden und einfach, oder richtig auslachen, richtig spotten. Und das find ich sehr respektlos. (I56, 27) Über ein respektloses Verhalten wird man, so lässt sich zusammenfassend beschreiben, als Person abgewertet, was als Verletzung der Achtung interpretiert werden kann.

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Gleichberechtigung In der positiven Formulierung lässt sich Achtungs-Respekt mit einer Dimension von Gleichberechtigung fassen, die zum einen ganz grundsätzliche Aspekte wie das Beachtet oder Wahrgenommen werden und das Einhalten von Regeln beziehungsweise Gesetzen (vgl. Verständnis von Respekt, 1d) beinhaltet: E1: Respektlosigkeit ist eher mit Nichtbeachtung (I1, 158) E67: Es gibt auch viele Menschen, die laufen dann stur durch und gucken einen nicht an und schimpfen einen noch an am besten oder so, das ist für mich so das Gegenteil, was man halt nicht braucht. (I67, 11) E45: Vieles, wenn man Anderen nicht helfen tut oder das sehen tut. Gucken, also auch mal gucken, wenn was passiert ist und nicht gleich weiterlaufen. Einfach mal drauf achten auf die, die, achten, wenn was passiert, nicht gleich weiterlaufen und gucken ob man hilft, jemandem helfen kann oder wie auch immer. (I45, 35) Zudem wurden dieser Dimension auch die Ebenen der Fairness (vgl. Verständnis von Respekt, 1b), der Höflichkeit (vgl. Verständnis von Respekt, 1d), der Gegenseitigkeit (vgl. Methodisches, 2) und des Mitentscheidens zugeordnet (vgl. Verständnis von Respekt, 2b). Gleichwertigkeit Der Respektbegriff wird übergreifend als Prinzip der gleichwertigen Behandlung beschrieben. Das bedeutet nicht, dass Menschen ‚gleich’ behandelt werden sollen, sondern dass sie unter Berücksichtigung der situativen und individuellen Gegebenheiten auf Augenhöhe in die Interaktion einbezogen werden. E2: Respekt beginnt nämlich auf Augenhöhe. (I2, 46) E38: Respekt, respektvoller Umgang, das ist ein, ein Miteinander und ein, ein, auch auf Augenhöhe sich begegnen. (I38, 7)

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Die Interaktion auf Augenhöhe wurde auch als ein ‚normal’ behandelt werden beschrieben, E32: Normal. Ich wünsch mir, dass sie normal sind. (I32, 5) [...] Dass sie normal reden (I32, 13) so, dass kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen gemacht wird, E13: Da behandel ich den Menschen wie jeden anderen Menschen auch, da gibt’s keine Unterschiede zwischen behindert oder nicht behindert. (I13, 8) [...] erwarte ich einfach, dass sie mich als gleichwertig behandeln, als, nicht als, auf gleicher Augenhöhe, also dass sie mich als Mensch einfach nur sehen und nicht mich als behinderten Mensch. (I13, 6) E50: Ja auf Augenhöhe (I50, 30) [...] mit extra Behandlung will ich nicht, brauch ich nicht, wollt ich auch nie. (I50, 12) E54: Mh, dass alle, alle aufeinander achten, so wie es, wie sie es, in Häkchen gesprochen, normalerweise tun würden. Ohne, dass jetzt das Behindert- oder nicht Behindertsein im Vordergrund steht. Wie man halt auf Menschen achtet, wenn man zusammen unterwegs ist. (I54, 3) um ein Ernstnehmen und Anerkennen der anderen Person, mit ihren Meinungen und Überzeugungen, zu ermöglichen: E24: [...] den Mensch in seinem So-Sein akzeptieren, also nicht, nicht in Frage stellen, warum er sich so verhält. (I24, 8) [...] ohne zu hinterfragen, ohne zu maßregeln, ohne, ohne das zu erwähnen eigentlich [...] respektvoll ist eben, wenn auch meine Meinung stehen bleiben kann, obwohl ich ne andere habe. (I24, 44) E4: Dass man die Leute so nimmt, wie sie sind [...] das ist auch eine Art des Respekts halt einfach zu sagen, "Okay, ich respektiere dich so, wie du bist, das ist nicht ganz meine Meinung oder wir kommen

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da nicht ganz auf eine Ebene, aber das ist für mich völlig in Ordnung.“ (I4, 18) E30: Ähm, da kann ich nur eines sagen, so ich bin so. (I30, 77) E32: Und ich merk dann, ob er mich ernst nimmt oder nicht ernst oder halb so ernst oder ganz ernst, ich, ich bemerke das schon. (I32, 59) Daneben schien es ebenfalls wichtig, dass Fehler zugelassen werden können und auch eine gewisse Wertungsfreiheit zugrunde gelegt wird, um die Wünsche und Pläne des Anderen zuzulassen und ihn so als vollwertigen Akteur zu sehen: E38: [...] auch die Fehler, die ich mache, die sie trotzdem auch teilweise so respektieren können. (I38, 9) E6: Respektvolles Verhalten... Also... Es ist einfach ein Umgang, wo man nicht erkennen kann, also, puh... es ist... es ist ein Miteinander, es ist einfach, dass man auf derselben Augenhöhe sich begegnet und, dass, ja, was ich eigentlich schon gesagt hab, dass man keine Unterschiede macht, sondern das, was der Andere sagt, egal wer, der ohne oder mit Behinderung, dass man das voll ernst nimmt und akzeptiert und... und es anerkennt und nicht einfach sagt "Ja, ok, eventuell sagt er das wegen seiner Behinderung oder er weiß das nicht besser" oder auch andersrum. Genau. (I6, 8) Zusammenfassung Achtungs-Respekt bedeutet zum einen, nicht abgewertet zu werden, zum anderen, als gleichberechtigter und gleichwertiger Interaktionspartner gesehen zu werden. Dies macht sich einerseits durch das Einhalten allgemeiner Regeln bemerkbar, andererseits durch das Ermöglichen von Mitbestimmung, wodurch das Ernstnehmen des Gegenübers auf Grundlage einer Begegnung auf Augenhöhe ermöglicht wird.

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7.3.2 Kategorie 2: Wertschätzungs-Respekt Die Dimension der Wertschätzung wird hauptsächlich auf Leistungen beziehungsweise Kompetenzen bezogen, die von Anderen positiv bewertet werden. Aber auch eine grundsätzlich wertschätzende Haltung gegenüber den Fähigkeiten und Eigenschaften des Interaktionspartners zählt dazu. Auf der Dimension der Wertschätzung zeigte sich, dass hierbei insbesondere die Unterschiede in Status oder sozialer Position eine Rolle spielen können. E2: Es ist was anders, ob man sich auf Augenhöhe respektiert oder eben sich auf verschiedenen Ebenen befindet. (I2, 32) [...] Ich hab zwar gedacht, die sollen mich duzen, aber wenn das auch Schüler sind, die mich unbedingt siezen möchten, "Ja, nee und so!" Das ist natürlich auch eine Riesenart von Respekt eben auch so. (I2, 68) Unterschiede im Status wurden auf den Ebenen der Achtung und der Rücksicht weniger thematisiert, weshalb dieser Faktor unter Wertschätzung mit aufgenommen wurde. Tabelle 9: Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Wertschätzungs-Respekt’

Kategorie: Wertschätzungs-Respekt 1. Eigenschaften anerkennen 2. Kompetenz anerkennen 3. Leistung anerkennen a. Auf Fähigkeiten/Stärken achten b. Ernst gemeinter Dank c. Lob 4. Status/Position anerkennen Eigenschaften anerkennen Auf dieser Ebene geht es um eine generelle Bewertung von Eigenschaften und Fähigkeiten des Gegenübers: E65: [...] die Anderen zeigen wirklich Respekt, weil man vielleicht, ja, weil, weil man natürlich vielleicht auch selber dann auch was geleis-

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tet hat, weil man vielleicht auch selber was ausstrahlt, wovor andere Respekt haben können. (I65, 29) E24: Also in der Situation hatte ich mich nicht respektvoll behandelt, hab ich mich als Person angegriffen gefühlt. Da hab ich aber hinterher gemerkt, das hat was mit mir zu tun, das ist mein, meine Sichtweise, weil ich mich als Person angegriffen und in meinen Grundfesten, meiner Weltanschauung sozusagen erschüttert gefühlt habe und gedacht hab "Also ich soll hier arbeiten, aber ich kann gar nicht so arbeiten, wie ich bin, so bin ich gar nicht." Da hab ich mich nicht respektvoll behandelt gefühlt. (E24, 48) Die positive Bewertung der eigenen Eigenschaften, die man selbst als bedeutsam wahrnimmt, erscheint in Bezug auf das Erleben von genereller Wertschätzung eine wichtige Rolle zu spielen. Kompetenz anerkennen Neben einer allgemein wertschätzenden Begegnung wurde insbesondere auch das Anerkennen von Kompetenzen als wichtig empfunden, um sich wertgeschätzt zu fühlen: E40: Also ich hab grad ein Mädchen, die ist da ganz reserviert bis sie merkt, ah, ok, die neue I-Helferin, die schreibt mir Kompetenz zu, zollt mir Respekt und Wertschätzung, jetzt lohnt sich für mich der Aufwand, ihr zu zeigen, wie ich mit meinem Gerät kommunizieren kann. (I40, 29) E40: [...] auf diese berufliche Ebene bezogen ist es auch im gewissen Sinne ja eine Kompetenzzuschreibung eigentlich. (I40, 35) E58: Doch, die kommen auch zu mir und fragen mich, dann erklär ich denen das. Und das ist auch super und da kann man ja auch sehen, das ist dann auch Respekt und das ist auch dann in Ordnung. (I58, 17)

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Die Wahrnehmung, dass die eigenen Kompetenzen von Anderen erkannt und auch anerkannt werden, ist insbesondere in beruflichen Kontexten, aber teilweise ebenso für das Wahrnehmen eigener Stärken relevant. Leistung anerkennen Auch die Anerkennung der ganz konkreten Leistung wurde, besonders im Arbeitskontext, als wesentlich beschrieben: E2: Auch der Respekt vor der Aufgabe, vor der Arbeit des Anderen, die der Andere macht eben, das gehört ja dann auch dazu. (I2, 26) E2: Wenn man eher auf die Stärken sich konzentriert und nicht auf die Schwächen, das ist immer so das ganz Wichtige. (I2, 88) E4: [...] man halt eher auch das wertschätzt, was man letztendlich macht und auch von den Klienten teilweise auch ein Dankeschön bekommt. (I4, 2) Status/Position In Bezug auf Status oder Position zeigt sich, dass Wertschätzung insbesondere auch in asymmetrischen Beziehungen thematisiert wird: E2: Es gibt natürlich... diese Art von Respekt, die ein Lehrer mir entgegen bringt. Das ist natürlich... Lehrer und Schüler sind nicht auf Augenhöhe eben und das ist natürlich dann ...diese Art von Respekt dem Lehrer entgegen, mir fällt kein besseres Wort dafür jetzt gerade ein. Es ist was anders, ob man sich auf Augenhöhe respektiert oder eben sich auf verschiedenen Ebenen befindet, das meinte ich damit. (I2, 32) Zusammenfassung Wertschätzung scheint hauptsächlich in Bereichen relevant zu sein, die mit Leistung verknüpft sind, wobei jedoch auch eine generelle Hochachtung vor Eigenschaften des Gegenübers mit einbezogen ist. Diese Dimension wurde in den Interviews nur am Rande thematisiert und dann hauptsächlich auf erlebte Hierarchieunterschiede bezogen, sodass sich

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Wertschätzung als Dimension von Respekt hauptsächlich auf asymmetrische Beziehungen aufgrund von Status- oder Machtgefällen anwenden lässt.

7.3.3 Kategorie 3: Rücksichts-Respekt In die Kategorie des Rücksichts-Respekts werden die Codes aufgenommen, die über eine allgemeine Achtung hinaus auf die besonderen Bedürfnisse des Interaktionspartners Bezug nehmen. Dabei geht es vor allem um eine zunächst wertungsfreie Berücksichtigung und ein ‚sich Einlassen’ und Öffnen für eine andere Person. Tabelle 10: Übersicht der Codes in der Kategorie ‚Rücksichts-Respekt’

Kategorie: Rücksichts-Respekt 1. Bedürfnisorientierung a. Auf den Anderen einstellen b. Bedürfnisse erkennen i. Einschränkungen des Anderen erkennen ii. Hilfe anbieten/unterstützen iii. Zeit geben c. Handlungsraum geben 2. Offenheit a. Einlassen auf den Anderen b. Einfluss zulassen c. Geduldig sein d. Interesse am Anderen 3. Zugewandtheit a. Den Anderen in eigene Handlungen einbeziehen b. Empathie c. Gefühle beachten d. Verständnis

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Bedürfnisorientierung Ganz allgemein kann Rücksichts-Respekt als eine Orientierung an den Bedürfnissen des Anderen, des Gegenübers, beschrieben werden. Dies schließt auch mit ein, dass man bestimmte Einschränkungen des Anderen wahrnimmt und darauf reagiert, sodass auch das Anbieten von Hilfe als Rücksicht bezeichnet werden kann, sofern es als angemessen erlebt wird: E1: Einfach zu schauen, wen ich gegenüber habe erstmal und wo die Ebene ist, wo man den dann auch treffen kann oder wie man sich verständigt. (I1, 73) [...] Respektvoll handeln auch erkennen, hat damit zu tun, dass sie die Situation erkennen kann und eine adäquate Handlungsmöglichkeit (I1, 89) E4: Man muss, glaube ich, sich erstmal darauf einlassen, das ist das Schwierige. (I4, 20) E24: Also sinnvoll find ich immer, sich erstmal zu informieren, was hat der Mensch für eine Beeinträchtigung und dann darauf Rücksicht nehmen und dann den Menschen so kennenlernen, wie er ist, und so behandeln, wie ich denke. (I24, 12) E31: Das ist nicht was, was in Stein gemeißelt ist, sondern es ist ein Prozess und zu diesem Prozess gehört, dass ich erstmal versuche, dir zu begegnen und erstmal zu gucken, was willst du eigentlich, was ist dein, was möchtest du mir eigentlich sagen und was ist deine Intention. (I31, 18) E54: Dass man nichts als, als gegeben voraussetzt, was der Andere will oder möchte oder auch nicht möchte, sondern, ja, das, das achtet, was der Andere möchte und wenn man’s noch nicht weiß, versucht, das herauszubekommen. (I54, 7) E54: Auch mir die Zeit brauchen lassen, die ich für Sachen brauche. (I54, 29) [...] dass ich respektieren muss, wenn jemand mehr Zeit für etwas zum Durchdenken braucht als ich. (I54, 57)

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E56: Und dann, also was ich auch respektlos finde, dass wenn ich was versuche und dann ist jemand ungeduldig und sagt "Ich mach mal" und mir das aus der Hand nimmt. Das find ich nicht in Ordnung. (I56, 27) Es sollte dem Interaktionspartner daher immer ein ausreichender eigener Handlungsraum zugestanden werden. E40: [...] dass mir auch ein bisschen Raum gelassen wird so, also dass mir nicht so viel übergestülpt wird, so muss das sein und nur so, mach’s wie ich, dann machst du es richtig (I40, 11) Die Berücksichtigung beginnt mit einem generellen sich Einstellen auf den Anderen und dessen Bedürfnisse, sodass Hilfe in angemessenem Maße als Reaktion auf Einschränkungen möglich ist. Dabei muss der Andere immer auch in seinen eigenen Wünschen und seinem Handeln berücksichtigt werden. Offenheit Als Voraussetzung von Respekt wird von einigen Befragten angeführt, dass eine prinzipielle Offenheit dem Anderen gegenüber notwendig ist, um diesem überhaupt (auf Augenhöhe) begegnen zu können: E13: Respektvolles Verhalten fängt damit an, dass ich jemanden kennen lerne oder auf jemanden zugehe. (I13, 32) E2: Das ist ja auch eine Form von Respekt zu zeigen, indem man sagt: "Ich möchte mich mit dir beschäftigen. Ich möchte gerne was über dich wissen. Ich möchte dir auch helfen." (I2, 88) [...] Respekt ich finde, das ist eine echt gute Antwort - sich die Mühe zu machen, zu versuchen, mit jemanden zu kommunizieren, auch wenn da eben das, diese gewissen Hürden sind. (I2, 91) E31: Das Erste, dass ich, und das hat mit dem, was ich gerade beschrieben hab zu tun, dass ich bereit bin, mich Anderen hinzuwen-

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den. Also, dass ich mich bereit bin, damit auseinanderzusetzen. (I31, 14) Diese Offenheit ermöglicht erst ein Interesse und so auch ein Kennenlernen des Anderen und dementsprechend auch das Kennen von und Eingehen auf Bedürfnisse: E40: [...] auch ein Interesse daran, warum ich es anders sehe oder warum ich andere Bedürfnisse und Wünsche und so habe. (I40, 51) E33: Und die Frage ist ja dann, nehm ich das wahr, also bin ich dafür offen und kann das sehen und drauf reagieren oder eben nicht. (I33, 39) Offenheit stellt sich so als Grundbedingung für eine bedürfnisorientierte Reaktion auf das Gegenüber dar und kann als Grundhaltung einer rücksichtsvollen Interaktion interpretiert werden. Zugewandtheit Eine empathische Haltung dem Anderen gegenüber wird als förderlich für das gegenseitige Verständnis beschrieben: E6: Naja, man versucht, ich versuch, mich immer in den Menschen dann reinzuversetzen. (I6, 38) E24: Also ich versuche so ne Art emotionale Perspektivenübernahme. Also wenn ich jetzt da sitzen würde im Stuhl oder so eingeschränkt wäre von meiner Merkfähigkeit oder von meinem Sein, also ich versuch mich so ein bisschen in den Andern hineinzuversetzen und gucke, würde ich, wenn ich mich selbst so behandel, würde ich das ok finden. (I24, 12) Dabei wird auch die mögliche emotionale Auswirkung des eigenen Verhaltens auf den Anderen in den Blick genommen: E40: Ähm, also ich würde jetzt sagen, wenn ich mich erstmal der Person zuwende und nachfrage "Wie ist denn jetzt Dein Wunsch o-

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der Dein Gedanke dazu" oder "Wie ist denn Deine, Deine Gefühlslage". (I40, 25) E4: Da muss man sehr einfühlsam sein, weil das halt... er kann zwar nicht sagen, dass ihn das stört usw., aber immerhin, ich wickele diesen jungen Mann und je nachdem, wie er irgendwie seine Zeichen gibt, merke ich, das ist jetzt unangenehm oder so, da muss man auch alles mit Respekt ... (I4, 24) Dieses empathische Einstellen auf den Anderen lässt sich als Zugewandtheit beschreiben, da auch auf emotionaler Ebene ein Verständnis für den Anderen angestrebt wird. Zusammenfassung Rücksichts-Respekt stellt sich als eine Haltung der Offenheit und Zugewandtheit dem Anderen gegenüber dar und ermöglicht eine bedürfnisorientierte Reaktion. Dabei ist eine generelle Bereitschaft, sich auf den Anderen einzulassen und diesen in die eigenen Handlungen einzubeziehen von Bedeutung, sodass man sich empathisch auf den Anderen einstellen kann.

7.4 Erarbeitung einer Skala zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion 7.4 Erarbeitung einer Skala zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion In diesem Kapitel wird aufgezeigt, wie die aus den Interviews gewonnenen Daten in Verbindung mit der theoriegeleiteten Aufarbeitung des Respektbegriffs operationalisiert wurden, um ein Erhebungsinstrument zur Wahrnehmung von Respekt in Interaktionen zu entwickeln. Es handelt sich also um eine empirisch gestützte „rationale Testkonstruktion“, die sich deduktiv an einer theoretischen Konzeption des zu messenden Konstrukts orientiert (Bühner 2011, 93). Dabei steht hier insbesondere das gemeinsame Respektverständnis von Menschen mit und ohne Behinderung, wie in den Kapiteln 7.2 und 7.3 herausgearbeitet, im Vordergrund.

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Zu diesem Zweck wurde neben der theoriebasierten Testentwicklung ein Prototypenansatz eingesetzt (Bühner 2011). „Dieser Konstruktionsansatz nutzt also die Idee, dass Menschen für jede Eigenschaft eine prototypische Vorstellung haben. Um nun Items zu generieren, müssen die prototypischen Vorstellungen verschiedener Personen gesammelt werden. Aus diesen lassen sich dann wiederum Items formulieren.“ (Bühner 2011, 95)

Die empirischen Ergebnisse dienen daher zum einen der Deduktion eines prototypischen Verständnisses von respektvollem Verhalten, zum anderen dazu, die theoretischen Definitionen der einzelnen Begriffe zu spezifizieren, um die Ableitung von Items für den Fragebogen zu erleichtern (Bühner 2011). Die Skala ist so konzipiert, dass sie für den Kontext der sozialen Interaktionen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen angewendet werden kann. Auch die methodischen Erkenntnisse (Kapitel 7.2) wurden dabei berücksichtigt. Der entwickelte Fragebogen erhebt nicht den Anspruch eines psychometrischen Tests, gleichwohl wurde sich an den Grundlagen der klassischen Testtheorie (Bühner 2011) orientiert. Als erster Schritt zur Testkonstruktion wird in Kapitel 7.4.1 herausgearbeitet, welches Konstrukt erfasst werden soll, also „aus welchen Indikatoren (z.B. Verhalten, Einstellungen, Eigenschaften) das Konstrukt besteht, wo es Anknüpfungspunkte oder gar Überlappungsbereiche zu anderen Konstrukten gibt und welche Indikatoren dem Konstrukt zugrunde liegen sollen und welche nicht.“ (Bühner 2011, 97)

Aus dieser Eingrenzung kann dann das Messziel abgeleitet werden. In der vorliegenden Arbeit wurde dafür sowohl ein Top-Down- als auch ein Bottom-Up-Ansatz verwendet. Das heißt, es wurde sowohl eine „Sammlung und Analyse von Definitionen“ (Bühner 2011, 98) auf Basis einer Literaturrecherche angelegt als auch empirisch-analytische Daten auf Grundlage einer Critical Incident Technique einbezogen (ebd.). Ziel einer solchen Herangehensweise ist es, eine möglichst hohe Repräsentativität zu erlangen. „Repräsentativ meint im günstigsten Fall, dass eine Auswahl aller relevanten Indikatoren des Konstrukts im Test enthalten ist

7.4 Erarbeitung einer Skala zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion

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und diese Indikatoren möglichst trennscharf sind“ (Bühner 2011, 98). So soll vermieden werden, dass gleichzeitig andere verwandte Konstrukte miterfasst werden. Im zweiten Schritt der Fragebogenkonstruktion wird in Kapitel 7.4.2 eine genaue Definition des zu erfassenden Konstrukts herausgearbeitet werden, die die Auswahl der Items geleitet hat. Hierbei soll auch noch einmal überprüft werden, ob und in welchem Maße Überlappungen zu anderen Konstrukten vorliegen, um einen möglichst inhaltsvaliden Fragebogen zu generieren (Bühner 2011). In Kapitel 7.4.3 wird dann der Aufbau des Fragebogens beschrieben und das gewählte Itemformat in Form einer Ratingskala begründet. Abschließend werden in Kapitel 7.4.4 die Anwendungsgrenzen des entwickelten Fragebogens dargelegt.

7.4.1 Aufbereitung der Daten In den Daten zeigt sich, ebenso wie in der theoretischen Herleitung, dass der Respektbegriff mehrdimensional bestimmt ist. Zentral scheinen dafür Konzepte der Achtung, der Wertschätzung und der Anerkennung zu sein. Jedoch spielen, so ergibt sich aus der Befragung, auch Aspekte wie Höflichkeit und allgemeine Umgangsregeln eine Rolle, ebenso wie die Beziehungsebene und Kontextfaktoren. Diese Einflussfaktoren müssen in einem Fragebogen berücksichtigt werden, um das Konstrukt Respekt möglichst umfassend, aber auch trennscharf erfassen zu können. In Kapitel 7.3 wurde bereits erläutert, welche Bedeutungsebenen den drei Kategorien zugeordnet wurden, sodass sich hieraus ergibt, welche Faktoren für die Erhebung von individuellem Respekterleben verwendet werden sollen. Zudem soll in diesem Kapitel eine Abgleichung der aus der Untersuchung abgeleiteten Definition von Respekt mit der theoretischen Begriffsbestimmung stattfinden, um so umfassend alle relevanten Faktoren in die Erstellung des Fragebogens einbeziehen zu können. Daher werden zunächst sowohl die theoretischen als auch die empirischen Definitionen vergleichend gegenübergestellt, um mögliche Unterschiede deutlich zu

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machen. So kann auch gezeigt werden, ob sich das wissenschaftliche Verständnis von Respekt mit dem Verständnis der Befragten deckt und so eine relativ große Übereinstimmung und damit Verständlichkeit der Items im Fragebogen angenommen werden kann.

1. Achtungs-Respekt Theoretische Definition In der theoretischen Herleitung (siehe Kapitel 2) wird Respekt als universalistisches Moralkonzept beschrieben, das ausgehend von der Gleichheit aller Menschen die individuelle Autonomie und Gleichwertigkeit fordert. Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung, Autonomie und Würde bilden dabei die grundlegenden Säulen einer Definition von Achtung (Kant 1797, Schmetkamp 2012, Schaber 2012, Antor 2009, Pollmann 2006). Empirische Definition Anhand der empirischen Daten kann Achtungs-Respekt als wertungsfreies Wahrgenommen- und Einbezogenwerden definiert werden, das auf Grundlage gegenseitiger Einhaltung gesellschaftlicher Regeln eine Anerkennung als gleichwertige Person und eine gleichberechtigte Mitbestimmung ermöglicht. Vergleich Die theoretische und die empirische Definition von Achtung sind im Wesentlichen deckungsgleich. So können Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit als zentrale Kategorien aus beiden Ansätzen abgeleitet werden. Hinzu kommt das universelle Recht darauf, in seiner Würde nicht verletzt zu werden und letztlich zu Autonomie befähigt zu werden.

2. Wertschätzungs-Respekt Theoretische Definition Wertschätzung lässt sich in der theoretischen Definition als soziale Wertschätzung und positive Evaluierung spezifischer Eigenschaften und Fähigkeiten fassen, die nicht universell einforderbar sind, sondern diskursiv begründet werden müssen (Honneth 2003, Forst 2011, Frankena 1986,

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Fraser 2002). Wertschätzung ist damit eine graduelle Bewertung durch Andere in einem vergleichenden Kontext und bezieht sich auf Fähigkeiten und Eigenschaften, die das Individuum positiv von Anderen abheben. Dabei wird hauptsächlich auf Rollen, Identitäten und Leistungen von Individuen Bezug genomen, sodass sich Wertschätzung in sozialem Status ausdrückt (Iser 2006, Balzer 2014, Schmetkamp 2012, Benditt 2008). Empirische Definition Wertschätzung wird definiert als Anerkennung von Kompetenzen und sozialem Status und als positive Bewertung individueller Eigenschaften und Leistungen durch das Herausstellen und Loben von Stärken. Vergleich Auch die Dimension der Wertschätzung wird sowohl in der theoretischen Definition als auch in der empirischen Herleitung ähnlich definiert. Wertschätzung richtet sich auf spezielle, als positiv bewertete Eigenschaften in einem vergleichenden Kontext und bezieht sich dabei auf besondere Eigenschaften und Leistungen. Zudem ist damit eine Einordnung von Personen bezüglich ihres sozialen Status verbunden.

3. Rücksichts-Respekt Theoretische Definition Rücksicht wird als wertungsfreie Berücksichtigung individueller Bedürfnisse des Adressaten definiert, die mit einer empathischen und achtsamen Grundhaltung dem Interaktionspartner gegenüber gewährleistet werden kann (Schaber 2009, Schmetkamp 2012, Forst 2011). Dabei stehen gerade diejenigen Faktoren im Fokus, die nicht als positiv bewertet werden, die aber dennoch einen Anspruch auf gleichwertigen Einbezug in die Interaktion haben. Empirische Definition Rücksicht wird definiert als Zuwendung zum und Offenheit für das Gegenüber auf Basis von Empathie und Verständnis, sodass ein Erkennen von und Reagieren auf individuelle Bedürfnisse ermöglicht wird, das den

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Anderen konkret in die eigenen Handlungen einbezieht und dabei Differenzen wertungsfrei und gleichwertig nebeneinander gelten lassen kann. Vergleich Auch die Definitionen von Rücksicht lassen sich sowohl empirisch als auch theoretisch ähnlich darstellen. So geht Rücksicht mit einer Aufforderung zu Offenheit, Empathie und Verständnis einher, womit eine konkrete und wertungsfreie Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse unter Einbezug spezifischer Kontextfaktoren ermöglicht wird. Insgesamt zeigt sich, dass auf den drei beschriebenen Dimensionen sowohl die theoretische als auch die empirische Definition von Respekt einander sehr nahe kommen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass hier eine hohe Deckungsgleichheit vorliegt. Dies spricht dafür, dass die theoretische Begründung des Respektbegriffs bereits gut ausgearbeitet ist und nun auch empirisch so bestätigt werden konnte. Für die Ableitung der Items ist das eine wichtige Erkenntnis, die davon ausgehen lässt, dass das Konzept Respekt relativ valide ist.

7.4.2 Auswahl der Items Für die Itemgewinnung wurden sowohl die empirisch gewonnenen als auch die theoretisch fundierten Faktoren verwendet. Da jedoch die meisten Faktoren deckungsgleich waren, wurden nur wenige Faktoren ausschließlich empirisch oder theoretisch begründet, sondern vielmehr wechselseitig bestätigt. Die Formulierung der Items orientiert sich sprachlich an den Begrifflichkeiten, die sich aus der Interviewstudie ergaben. So sollte ein möglichst alltagsnahes und verständliches Erhebungsinstrument entstehen (vgl. Bühner 2011). Die Items, die in den Fragebogen aufgenommen wurden, leiten sich aus den Definitionen der zu erfassenden Konstrukte, wie in Kapitel 7.4.1 dargestellt, ab. Der Respektbegriff wurde anhand der drei Konstrukte 1) Achtung, 2) Wertschätzung und 3) Rücksicht abgebildet.

7.4 Erarbeitung einer Skala zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion

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Das folgende Schaubild verdeutlicht, wie die Begriffe miteinander zusammenhängen und sich gegenseitig überlappen:

Abbildung 1: Konstruktüberlappung (Eigene Darstellung)

Es zeigt sich, dass Respekt nicht als eigenständiges Konstrukt definierbar ist, sondern sich aus verschiedenen benachbarten Begriffen und Theorien zusammensetzt. Dabei wurden nicht alle Bedeutungsebenen des Respektbegriffs einbezogen, sondern lediglich diejenigen, die sich in Bezug auf die Interaktion zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen als bedeutsam erwiesen. So wird zum Beispiel nicht auf Respekt als „vor jemandem aufgrund seiner höheren, übergeordneten Stellung empfundene Scheu, die sich in dem Bemühen äußert, kein Missfallen zu erregen“ (Duden online, 2017) eingegangen. Dies wäre eher im Sinne von Ehrfurcht beziehungsweise Angst zu verstehen und ergibt sich weder aus der theoretischen Herleitung noch aus den empirischen Daten. Das heißt jedoch auch, dass nicht alle potenziellen Ebenen von Respekt in den Fragebogen einbezogen sind und so ein Teil des Konstruktes nicht mit erhoben wird. Toleranz wurde ebenso wenig in die Itemgenerierung einbezogen, da diese nicht direkt mit Respekt überlappt.

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7 Ergebnisse

Da prinzipiell eine relativ große Konstruktüberlappung vorliegt, die sich aus der Korrelation der zugrunde liegenden Theorien ableitet (Bühner 2011), war es für die Auswahl der Items wichtig, eine klare Trennung zwischen den einzelnen Kategorien vorzunehmen, sodass die einzelnen Fragen einem der Begriffe zuzuordnen waren. Die Items wurden also jeweils unter einem der drei Kategorien subsummiert, sodass sich ein dreifaktorielles Modell für die Erhebung und Auswertung von Respekterleben ergibt. Da jedoch eine empirische Validierung des Fragebogens zurzeit noch aussteht, müsste diese Annahme noch mittels einer konfirmatorischen Faktorenanalyse19 überprüft werden (Bühner 2011).

7.4.3 Aufbau des Fragebogens Im folgenden Kapitel wird der entwickelte Fragebogen vorgestellt und beschrieben20. Der Fragebogen gliedert sich in fünf Teilbereiche: 1. Demografische Angaben 2. Fragen zum allgemeinen Umgang (7 Items) 3. Fragen zum Achtungs-Respekt (16 Items) 4. Fragen zum Wertschätzungs-Respekt (4 Items) 5. Fragen zum Rücksichts-Respekt (8 Items) Nachfolgend werden die ausgewählten Items in den einzelnen Kategorien aufgelistet:

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„Die konfirmatorische Faktorenanalyse (Confirmatory Factor Analysis - CFA) dient dazu, theoretisch oder empirisch gut fundierte Modelle auf ihre empirische Passung mit den Daten hin zu testen oder mit alternativen Modellen zu vergleichen“ (Bühner 2011, 380) Für eine vollständige Version des Fragebogens, siehe Anhang C

7.4 Erarbeitung einer Skala zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion

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1. Demografische Daten Alter Geschlecht Behinderung Arbeitssituation Wohnsituation Psychische Erkrankungen 2. Fragen zum allgemeinen Umgang Die Anderen sind ehrlich zu mir Die Anderen geben zu, wenn sie einen Fehler gemacht haben Ich kann mich darauf verlassen, immer respektvoll behandelt zu werden Die Anderen nehmen sich Zeit für mich Die Anderen halten sich an Vereinbarungen Die Anderen unterstützen mich in meinen Entscheidungen Ich kann den Anderen vertrauen 3. Fragen zu Achtungs-Respekt Ich werde von den Anderen beleidigt Die Anderen sehen nur meine Schwächen Ich werde vor Anderen bloßgestellt Ich werde zu Dingen gezwungen, die ich nicht möchte Es werden Witze über mich gemacht Die Anderen respektieren es, wenn ich ‚nein’ sage Ich werde von den Anderen beachtet Ich werde fair behandelt Ich darf mitentscheiden Ich darf eine andere Meinung haben Ich habe das Gefühl, auf Augenhöhe mit den Anderen zu sein Ich werde so akzeptiert wie ich bin Ich werde ernst genommen Ich werde so behandelt wie jede/r Andere auch Ich darf Fehler machen Meine Meinung zählt genauso viel wie die der Anderen

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7 Ergebnisse

4. Fragen zu Wertschätzungs-Respekt Ich werde von den Anderen für meine Eigenschaften geschätzt Die Anderen denken, dass ich leistungsfähig bin Ich werde gelobt, wenn ich etwas gut gemacht habe Die Anderen schätzen mich für meine Arbeit 5. Fragen zu Rücksichts-Respekt Meine Bedürfnisse werden beachtet Mir wird Hilfe angeboten, wenn ich sie benötige Ich darf eigene Entscheidungen treffen Meine Meinung hat einen Einfluss auf die Entscheidungen der Anderen Die Anderen sind geduldig mit mir Die Anderen interessieren sich für mich Die Anderen versuchen zu verstehen, wie ich mich fühle Die Anderen haben Verständnis für mich Die Auswahl der Items richtete sich nach verschiedenen Kriterien. Zum einen sollten subjektive Indikatoren, das heißt aus einer Selbstbeurteilung gewonnene Daten, für das Messen von Respekt eingesetzt werden (Bühner 2011). Zum anderen war es hinsichtlich der Länge des Fragebogens und der sprachlichen Umsetzung der Items wichtig, die Zielgruppe zu berücksichtigen. So sollten die Items leicht verständlich und alltagsnah formuliert werden (Bühner 2011). Zudem wurde darauf geachtet, dass die Items positiv formuliert sind und keine Verneinung enthalten (Bühner 2011). Die Formulierung der Items ist offen gehalten, da sie sich grundsätzlich auf ‚die Anderen’ beziehen oder aber gar nicht konkret auf einen Interaktionspartner verweisen. Dadurch soll ein möglichst breites Anwendungsgebiet eröffnet werden. Dies setzt voraus, dass die Teilnehmenden vor der Beantwortung des Fragebogens darüber informiert werden, in Bezug auf welche Personen oder Situationen sie die Fragen beantworten sollen. Zudem ist es denkbar, dass der Begriff ‚die Anderen’ je nach Einsatzgebiet durch entsprechende andere Begriffe wie ‚meine Mitbewohner’, ‚meine Freunde/Bekannten’ oder ‚meine Betreuer’ oder ähnliches ersetzt werden kann, ohne die Items inhaltlich verändern zu müssen.

7.4 Erarbeitung einer Skala zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion

201

Es wurde ein gebundenes Antwortformat in Form einer fünfstufigen ordinalskalierten Ratingskala gewählt. Zwar gelten siebenstufige Ratingskalen als besonders valide und reliabel (Bühner 2011), es wurde jedoch im Hinblick auf die angestrebte Zielgruppe als mögliche Überforderung interpretiert, sich zwischen sieben Antworten entscheiden zu müssen, sodass daher fünf Antwortoptionen aufgestellt wurden. Diese sind: nie – selten – manchmal – oft – sehr oft. Die Antwortoptionen bilden eine unipolare Skala ab (Bühner 2011), gehen also von einem Nullpunkt (nie) aus bis zu einem Endpunkt (sehr oft). Zudem wurde eine grafische Darstellung der Antwortalternativen in Form von größer werdenden Kästchen gewählt, um den Grad der Zustimmung visuell abzubilden:

Abbildung 2: Graphische Darstellung der Antwortoptionen mit Quadraten (Eigene Darstellung)

Als Vorteile von Ratingskalen lassen sich die ökonomische Durchführung sowie Auswertung der Daten und die differenzierte Informationsgewinnung anführen. Nachteile sind die subjektiven Interpretationen der Antwortoptionen und die Neigungen zu bestimmten Antworttendenzen, wie mittlere oder extreme Antwortausprägungen (Bühner 2011). Zur Durchführung der Befragung sollte auch das Format an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst werden (Bühner 2011). Es wird empfohlen, die Fragen einzeln auf DIN A5-Format darzustellen und so immer nur eine Frage vorzulegen, wodurch die Präsentation der Fragen übersichtlicher gestaltet wird. Wenn alle Fragen hintereinander aufgelistet sind, kann es überfordernd wirken, während die Präsentation einzelner Fragen eine genaue Beschäftigung mit der Frage fördert. Insgesamt wurde angestrebt, möglichst eindeutige und gut verständliche Items zur Erhebung des Respekterlebens auszuwählen, die sich am Alltagserleben der Zielgruppe orientieren. Der Fragebogen kann als Anlass genutzt werden, über die Qualität von Beziehungen zu sprechen und

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7 Ergebnisse

dazu dienen, das subjektive Erleben von Interaktionen verschiedener Personen in unterschiedlichen Kontexten zu erfassen. Die mit dem Fragebogen erhobenen Daten können auf mögliche Schwierigkeiten im gegenseitigen Umgang hinweisen. Daher erscheint es sinnvoll, mehrere beteiligte Personen, die gemeinsam in einem bestimmten Setting agieren, zu befragen, um eventuell vorhandene Unterschiede in der Wahrnehmung zu evaluieren und gegebenenfalls Veränderungsprozesse zu initiieren.

7.4.4 Anwendungsgrenzen Aufgrund der weitgehenden Homogenität der befragten Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen in Bezug auf deren Wohnsituation in institutionellen und ambulanten Einrichtungen der Behindertenhilfe lassen sich die Ergebnisse nur bedingt auf andere Zielgruppen und Lebenswirklichkeiten übertragen. Da der vorgestellte Fragebogen noch nicht empirisch getestet wurde, können die Validität und Reliabilität nur theoretisch eingeschätzt werden. Durch eine sorgfältige Auswahl der Items und der Antwortoptionen wurde versucht, die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Validität und Reliabilität zu gewährleisten, auch wenn mit dem gewählten Format allgemeine Probleme der Testformate einhergehen, die sich jedoch nicht vermeiden lassen und je nach Gegenstand und Ziel des Tests abgewogen werden müssen (Bühner 2011). Zudem ist aufgrund der Sprachgebundenheit des Tests die Zielgruppe auf Personen beschränkt, die entsprechende sprachliche Möglichkeiten haben. Dabei ist Lesekompetenz nicht zwingend vorausgesetzt, denn denkbar ist auch eine mündliche Befragung, in der die Teilnehmenden ihre Einschätzungen entsprechend der vorgegebenen Antwortformate mitteilen. Dieses Vorgehen wird zum Beispiel auch in verschiedenen Bewohnerbefragungen angewendet (vgl. Seifert 2010, Schäfers 2008). Wichtig hierbei ist die Unabhängigkeit des-/derjenigen, der/die die Befragung durchführt, da sonst Interessenkonflikte entstehen und die Antworten verfälscht werden können.

7.5 Diskussion der Ergebnisse

203

Auch sollte im Vorhinein geklärt werden, auf welche Situationen und Beziehungen der Fragebogen angewendet werden soll, um dadurch die Genauigkeit der Antworten gesteigert werden kann. Jedoch erscheint es nicht möglich, alle denkbaren Einflussfaktoren im Fragebogen entsprechend abzudecken. So trifft der Fragebogen keine Aussage zur Beziehungsebene, zur Gegenseitigkeit oder zu möglichen Kontextfaktoren oder personenbezogenen Faktoren. Diese müssten gegebenenfalls durch andere Erhebungsmethoden ergänzt werden.

7.5 Diskussion der Ergebnisse 7.5 Diskussion der Ergebnisse Die Interviewstudie hat erheblich dazu beigetragen, die theoretisch hergeleitete dreidimensionale Definition von Respekt zu stützen. Zudem wurden subjektive Zugänge zum Respektbegriff gewonnen, die einen wichtigen Beitrag zur alltagsnahen Konkretisierung des erlebten Respekts in Interaktionen leisten. Die Teilnehmenden wurden als Expert*innen betrachtet, die in ihrem jeweiligen Erleben bedeutsame Auskünfte über ihre alltäglichen Erfahrungen geben konnten. Es zeigte sich zudem, dass das Respektverständnis der Teilnehmenden grundsätzlich ähnlich war, sodass eine Verallgemeinerung der Aussagen mit dem Ziel der Operationalisierung von Respekterleben möglich wurde. Subjektive Einschätzungen konnten so systematisiert und kategorisiert werden. Dabei wurden auch Unterschiede zwischen den befragten Gruppen herausgearbeitet, die sich jedoch eher als unterschiedliche Schwerpunktsetzungen darstellten und sich nicht als generell verschiedenes Verständnis von Respekt ausdrückten. Dennoch ergeben sich hieraus spezifische Bedürfnisse, die für Menschen mit und ohne Behinderungen bedeutsam in der sozialen Interaktion sind. So konnten in der Ergebnisauswertung sowohl subjektive Aspekte der Respektwahrnehmung herausgearbeitet und vergleichend gegenübergestellt als auch aussagekräftige Items für die Erstellung eines Fragebogens generiert werden. Dabei wurde der Fragebogen so konzipiert, dass er möglichst für Menschen mit und ohne Behinderungen einsetzbar

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7 Ergebnisse

ist, unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit geistigen Behinderungen. Das vorgestellte Befragungsinstrument in Form eines standardisierten Fragebogens ermöglicht eine vergleichende Erhebung des Respekterlebens in Interaktionen und kann so zu Evaluationszwecken eingesetzt werden. Zudem kann der Fragebogen auch in Ergänzung zu anderen Befragungen, vor allem zu sozialen Netzwerken und zum Erleben von Einsamkeit, ergänzend verwendet werden, um spezifischere Aussagen über die wahrgenommene Beziehungsqualität zu gewinnen. Es zeigt sich, dass Respekt als theoretisches und empirisches Konzept eine Beschreibung der Qualität erlebter Interaktionen aus Subjektperspektive ermöglicht. Gerade auch in einem institutionalisierten Setting können so Erkenntnisse darüber gewonnen werden, inwiefern sich Adressaten wahrgenommen und in ihren Wünschen und Bedürfnissen berücksichtigt fühlen. Dadurch kann eine subjektorientierte und an individueller Selbstbestimmung und Teilhabe orientierte Zusammenarbeit gefördert werden. Dennoch ist festzuhalten, dass die Anerkennung von Differenz und die Berücksichtigung individueller Faktoren in der Interaktion nicht als alleinige Antworten auf Ungleichheits- und Unterdrückungsmuster dienen können (Schmetkamp 2012). So spielen nicht zuletzt auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie Verteilungsgerechtigkeit und Zugangsbarrieren, eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Entstehung sozialer Ungleichheit, die zu Abwertung und Ausgrenzung ganzer gesellschaftlicher Gruppen führen kann. Respekt in Interaktionen kann daher eher als Bewältigungsstrategie eingeordnet werden, die dabei helfen kann, erlebte Benachteiligung und Diskriminierung abzumildern. So kann das Entstehen eines generalisierten negativen Selbstbildes abgeschwächt oder verhindert werden.

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Resümee und Ausblick

8 Resümee und Ausblick Die vorliegende Arbeit führt den Respektbegriff als theoretisches und empirisches Konzept in den behindertenpädagogischen Diskurs ein und macht diesen als Handlungstheorie für die praktische Umsetzung nutzbar. Ausgangspunkt ist dabei eine kritische Auseinandersetzung mit ethischen Zugängen wie Achtung und Anerkennung, die eine grundlegende Angewiesenheit von Menschen aufeinander unbearbeitet lassen. Aufbauend auf dem Respektbegriff ergeben sich zum einen Ansatzpunkte für eine behindertenpädagogische Ethik, zum anderen für eine Praxis, die die Forderung nach Gleichwertigkeit und Wertschätzung mit der Forderung der Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse und Interessen verknüpft. Zudem kann, indem der Respektbegriff in seinen wesentlichen Dimensionen operationalisiert wird, ein empirischer Zugang eröffnet werden. Im Folgenden werden die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst (Kapitel 8.1), um dann mögliche Anschlüsse an die behindertenpädagogische Forschung (Kapitel 8.2) und Praxis (Kapitel 8.3) aufzuzeigen.

8.1 Zentrale Erkenntnisse 8.1 Zentrale Erkenntnisse Der theoretische Teil arbeitet ethische und menschenrechtliche Zugänge zum Respektbegriff heraus, die dann unter einer handlungstheoretischen Perspektive eingeordnet werden. Der empirische Teil beleuchtet ausgehend davon die subjektive Rekonstruktion von Respekt und beschäftigt sich damit, wie der Respektbegriff empirisch definiert und Respekterleben subjektiv beschrieben und erlebt wird, um daraus eine Operationalisierung des Respektbegriffs abzuleiten. Eine auf Respekt aufbauende soziale Interaktion kann als eine der Rahmenbedingungen für eine Beziehungsgestaltung beschrieben werden, die sowohl auf Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung als auch auf positiver Zugewandtheit und Offenheit für den Anderen beruht. Im theore© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9_8

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8 Resümee und Ausblick

tischen Diskurs wird Respekt jedoch häufig unklar als Oberbegriff für unterschiedliche soziale Phänomene verwendet, sodass zunächst eine fundierte Definition des Respektbegriffs sowohl auf theoretischer als auch auf empirischer Ebene herausgearbeitet wurde. In der vorliegenden Arbeit wird eine dreidimensionale Konzeption des Respektbegriffs vorgeschlagen. Da sich Respekt als Begriff und Konzept nicht von anderen, benachbarten Begriffen abgrenzen lässt, sondern sich vielmehr aus diesen zusammensetzt, wurden jeweils die Überschneidungen der Begriffe deutlich gemacht sowie Unterschiede dargelegt. Es zeigt sich, dass der Respektbegriff als Achtungs-Respekt, Wertschätzungs-Respekt und Rücksichts-Respekt definiert werden kann. Diese drei Dimensionen sind dabei nicht voneinander getrennt, sondern immer in einem wechselseitigen Bezug zu betrachten. Als grundlegende Dimension von Respekt wird ein kantischer Achtungsbegriff definiert, der eine basale moralische Pflicht gegenüber Anderen auf Grundlage einer allgemeinen und unveräußerlichen Menschenwürde begründet. Achtung – als absolutes, unparteiliches und unpersönliches Prinzip – richtet sich daher auf die allgemeine Perspektive des Anderen zur Begründung universalistischer Prinzipien und den daraus ableitbaren allgemein verbindlichen Werten und Regeln (Dillon 2007, Schmetkamp 2012). Die Dimension der Achtung betont dabei die Gleichwertigkeit aller Menschen und begründet aus diesem Prinzip heraus moralische Verpflichtungen innerhalb der Gesellschaft, die universelle Gültigkeit beanspruchen. Dabei geht es meist um das Recht, in seiner Würde und in seinen grundlegenden Bedürfnissen beachtet und anerkannt zu werden. Achtung allein kann jedoch nicht hinreichend begründen, ob und warum spezifische Besonderheiten von Menschen moralisch berücksichtigt werden müssen, um eine tatsächliche Gleichberechtigung zu ermöglichen. Ergänzend zu einem auf Achtung basierenden Respektverständnis wird Wertschätzung als partikularistische Dimension definiert. Der Begriff der Wertschätzung wird dabei vor allem im Diskurs über Anerkennung verortet, da die Anerkennungstheorie Honneths vermehrt auch in behindertenpädagogische Diskurse einbezogen (Dederich & Jantzen 2009, Horster 2009, Graumann 2005) und dabei auch kritisch betrachtet wird

8.1 Zentrale Erkenntnisse

207

(Dederich 2001, Ferdani 2011). Wertschätzung als Dimension von Anerkennung fordert die affirmative Bestätigung der eigenen Identität unter Bezug auf die individuellen Besonderheiten von Personen und gesellschaftlichen Gruppen (Schmetkamp 2012). Annahme ist, dass ‚Kämpfe um Anerkennung’ sich aus unerfüllten Anerkennungserwartungen ergeben, die einerseits auf Würdeverletzungen bezogen werden, aber vorrangig auf Ebene der Forderung nach Aufwertung von Eigenschaften und Fähigkeiten marginalisierter sozialer Gruppen beruhen. Wertschätzung setzt einen gemeinsam geteilten Wertehorizont voraus und bezieht sich insbesondere auf eine positive Bewertung von Eigenschaften und Fähigkeiten, sodass diese vor allem als vertikale Dimension von Respekt beschrieben werden kann, die in Hierarchien oder Statusunterschieden relevant wird. Eine positive, wertschätzende Anerkennung von Eigenschaften und Fähigkeiten wird meist unter identitätstheoretischen Aspekten betrachtet und als Grundlage einer Ethik des guten Lebens beschrieben. Dabei bleibt die Frage, wie ‚Fremdheit’ oder ‚Verschiedenheit’ jenseits solcher Bewertungsmechanismen einbezogen werden können, offen. In einem bedürfnistheoretischen Ansatz wird Rücksicht als zunächst wertungsfreie Offenheit für den Anderen, der einen unausweichlichen Anspruch an das Gegenüber stellt, definiert. Das Gegenüber ist also mit einem Bedürfnis konfrontiert, das sich nicht zurückweisen lässt und daher eine Auseinandersetzung fordert (Schnell 2001, Dederich & Schnell 2009). Rücksicht bezieht sich insbesondere auch auf die Aspekte, die nicht als positiv bewertet werden (Aschenbrenner-Wellmann 2009). Neben der positiven Anerkennung von Differenz existieren Ansprüche, die zwar nicht als wertvoll anerkannt, aber dennoch nicht zurückgewiesen werden können, da sie gerechtfertigt sind und deshalb eine Daseinsberechtigung beanspruchen können. So kann Rücksicht erklären, wie unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche gleichberechtigt nebeneinander existieren können und dabei gleichzeitig als Teil eines gemeinsamen Ganzen im Sinne einer universellen Würde zusammengefasst werden. Plurale Gesellschaften müssen ausgehend von der Gleichwertigkeit der Menschen auch Ambivalenzen aushalten und unterschiedliche Lebensentwürfe gleichwertig gelten lassen. So wird eine subjektivistische Sicht-

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8 Resümee und Ausblick

weise ermöglicht, die unabhängig von einer positiven Bewertung die individuellen Besonderheiten und Bedürfnisse in den Blick nimmt und diese diskursiv verhandelt. Gleichberechtigung kann so als Aushandlung von Freiheitsrechten innerhalb einer demokratischen Gesellschaftsordnung definiert werden. Sowohl Achtung als auch Anerkennung beruhen auf dem normativen Prinzip der Reziprozität. Achtung ist jedem Menschen gleichermaßen geschuldet und universell gültig. Achtung ist also etwas, das Personen sich wechselseitig schulden. Anerkennung wird, insbesondere auch in der aktuell verbreitet diskutierten Honnethschen Konzeption, als wechselseitige Einräumung von Handlungsspielräumen zur Entfaltung der eigenen Identität angesehen. Neben dem Prinzip der Reziprozität liegt Achtungs- und Anerkennungstheorien die Annahme symmetrischer Beziehungen zugrunde. Dabei bleibt offen, wie sich Personen in symmetrischen und asymmetrischen Zusammenhängen in pluralen Wertesystemen als geachtet und wertgeschätzt erleben können. Des Weiteren ist nicht geklärt, wie die Gleichwertigkeit individueller Lebensentwürfe konkret in der Interaktion vermittelt werden kann. Durch den Einbezug von Rücksicht kann der Respektbegriff im Gegensatz zum Anerkennungsbegriff auch in der Beschreibung asymmetrischer, nicht reziproker Beziehungen nutzbar gemacht werden. Als gemeinsame Klammer gängiger Konzepte von Respekt, Achtung und Anerkennung kann der Versuch gelten, eine Gerechtigkeitstheorie zu entwerfen, die Solidarität und sozialen Zusammenhalt sowie Gleichberechtigung und Partizipation stärkt. Insbesondere vor dem Hintergrund pluralistischer Gesellschaften und der darin entstehenden widerstreitenden Welt- und Lebensentwürfe konzipieren zeitgenössische Moraltheorien Modelle von Gerechtigkeit, die individuelle Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zum Ausgangspunkt nehmen (Graumann 2014, Taylor 2004, Fraser 2004, Stojanov 2011, Hinton 2001). Konsens ist dabei, dass es nicht allein universalistische Rechte geben kann, sondern dass auf Grundlage von Pluralität Rechte zwischen gesellschaftlichen Gruppen ausgehandelt werden müssen. Demnach greifen universalistische Kriterien in zunehmend pluralistischen Gesellschaften zu kurz, wenngleich sie die wichtigste Grundlage demokratischen Zusammenlebens bilden.

8.1 Zentrale Erkenntnisse

209

Zugleich soll an dieser Stelle angemerkt werden, dass die Anerkennung von Differenz nicht allein als erforderliche Antwort auf Ungerechtigkeits- und Unterdrückungsmuster gelten kann, da ein wesentlicher Einflussfaktor gerade auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind, die sich in Fragen der Verteilungsgerechtigkeit und der Zugangschancen ausdrücken. So ist Respekt zwar ein wesentlicher Einflussfaktor für das Erleben von Gleichwertigkeit und gesellschaftlicher Zugehörigkeit auf Ebene sozialer Interaktionen, er kann jedoch nicht die Forderungen nach rechtlicher und struktureller Gleichberechtigung auf institutioneller Ebene ersetzen, sondern ergänzt diese lediglich. Auf handlungstheoretischer Ebene kann Respekt als Einflussfaktor auf soziale Exklusion und Diskriminierung gelten (Simon 2007) und so auch zur Erklärung gesellschaftlicher Unterschiede und daraus entstehender Ungleichheitsdynamiken dienen (De Cremer & Mulder 2007). Respekt drückt sich dabei nicht nur in einer ethisch-moralischen oder politischen Dimension aus, sondern wird auch in der konkreten Interaktion vermittelt, kann positiven Einfluss auf das Zugehörigkeitsgefühl nehmen (De Cremer 2002, Simon 2007) und so auch als Vorbedingung von Mitbestimmung definiert werden (Dillon 2007). Anschlüsse an behindertenpädagogische Diskurse lassen sich in Theorien der Lebensweltorientierung, der Partizipation und des Empowerment verorten (siehe Kapitel 5.1). Zudem kann eine Theorie des Respekts Impulse für behindertenpädagogische Forschungsfelder, wie die Netzwerkforschung, die Einsamkeitsforschung und die Erforschung von Lebenslagen, geben (siehe Kapitel 5.2). In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, ob die theoretisch erarbeiteten Dimensionen von Respekt sich auch empirisch als zentral erweisen und ob diese Definitionen von Respekt im Alltagsverständnis abgebildet werden können. Ein besonderer Fokus der Interviewstudie lag dabei auf Menschen mit und ohne Behinderungen und der Frage, welche Relevanz Respekt in der sozialen Interaktion hat. Dabei wurden zum einen inhaltliche, zum anderen methodische Aspekte des Respekterlebens erhoben und aus diesen Erkenntnissen ein Fragebogen zur Erhebung von Respekterleben konzipiert.

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8 Resümee und Ausblick

Wichtige Erkenntnisse der Interviewstudie waren, dass sich das Respekterleben von Menschen mit und ohne Behinderungen nicht grundsätzlich voneinander unterscheidet. Dennoch gibt es Gruppenunterschiede, die sich hauptsächlich auf die Gewichtung unterschiedlicher Faktoren beziehen. So war für Menschen mit einer körperlichen Behinderung die Frage nach dem Vorhandensein barrierefreier Zugänge als Voraussetzung für Gleichberechtigung relevant, während Menschen mit geistiger Behinderung vor allem den Faktor Selbstbestimmung und Selbstständigkeit als bedeutsam beschrieben. Menschen ohne Behinderung legten einen stärkeren Fokus auf die Dimension der Wertschätzung, indem sie die Anerkennung und Würdigung ihrer individuellen Leistungen und Fähigkeiten als wichtig für das Erleben von Respekt definierten. Das Respekterleben hängt maßgeblich von der Beziehung zum Interaktionspartner ab. So zeigte sich, dass in oberflächlichen Beziehungen meist Verhaltensaspekte wie Freundlichkeit und Höflichkeit eine größere Rolle in der Bewertung des Verhaltens spielten, während dies in engeren Beziehungen eine untergeordnete Rolle einnahm. Zudem wurde es als verletzender wahrgenommen, von Freunden und engen Bekannten respektlos behandelt zu werden als von fremden Personen. Die Beziehungsebene stellt also einen wesentlichen Einflussfaktor für das Erleben von Respekt dar und muss daher auch in der methodischen Umsetzung zur Erhebung von Respekterleben in Interaktionen berücksichtigt werden. Insgesamt konnte in der Analyse der empirischen Daten die aus der Theorie hergeleitete Dreidimensionalität des Respektbegriffs bestätigt werden, wobei auch einige wichtige Erkenntnisse zu Vorbedingungen und Einflussfaktoren für das Erleben von Respekt ergänzend hinzukamen. Respekt wird häufig als Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung im Sinne eines ‚Begegnens auf Augenhöhe’ beschrieben. Neben einer solchen Definition, die sich in der Dimension des Achtungs-Respekts verorten lässt, wurde insbesondere auch die Dimension der Rücksicht als zentral hervorgehoben. So wurde betont, dass die Offenheit für das Gegenüber, das empathische ‚Verstehen wollen’ und ‚sich Hineinversetzen’ zentral für ein gegenseitiges Verständnis ist. Dabei ist es notwendig, eigene Bedürfnisse und Anliegen zugunsten des Anderen zurückzustellen, um sich auf die Perspektive des Gegenübers einlassen zu können.

8.2 Implikationen für die behindertenpädagogische Forschung

211

Das bedeutet jedoch nicht, dass die eigene Sichtweise unterdrückt oder aufgegeben werden muss. Vielmehr wurde es als wichtig beschrieben, beide Seiten zu berücksichtigen, um trotz eventuell unauflösbarer Differenzen einen gemeinsamen Lösungsansatz zu finden. Ausgehend von der theoretischen Definition und der empirischen Analyse des Respektbegriffs wurde ein Fragebogen entwickelt, der die oben genannten drei Dimensionen von Respekt beinhaltet und sich sprachlich an den aus den Interviews gewonnenen alltagsnahen Definitionen des Respektbegriffs orientiert. Dieser Fragebogen wurde durch eine Operationalisierung des Respektbegriffs als standardisiertes Instrument konzipiert. Dadurch wird eine vergleichende Analyse der mit dem Fragebogen erhobenen Daten ermöglicht, die so auch in quantitativen Forschungsansätzen anwendbar erscheint. Da der Fragebogen noch nicht empirisch erprobt wurde, muss jedoch in einem nächsten Schritt zunächst die Validität getestet sowie das dreifaktorielle Modell empirisch belegt werden.

8.2 Implikationen für die behindertenpädagogische Forschung 8.2 Implikationen für die behindertenpädagogische Forschung Ausgehend davon, dass sich Lebensläufe und Lebensentwürfe immer stärker individualisieren, da gesellschaftliche Regulative wegfallen, wird erwartet, dass Menschen sich frei nach ihren jeweiligen Vorstellungen entfalten können. Dagegen werden auf der anderen Seite immer mehr strukturelle und systematische Ungleichheitsdynamiken aufgedeckt, die eben diese freie Entfaltung verhindern (Beck 2016, Beck & Greving 2012, Wansing 2005, Mewes 2010). Insbesondere die Sozialepidemiologie versucht dabei, strukturelle Ungleichheiten als Belastungsfaktoren für bestimmte gesellschaftliche Gruppen sichtbar zu machen. Armut, Stress und Gesundheit scheinen dabei in einem Zusammenhang zu stehen, der sich auf psychischer, sozialer und sogar physischer Ebene abbilden lässt (Cacioppo, Hawkley & Thisted 2010, Kirschbaum, Pirke & Hellhammer 1993, Segrin & Domschke 2011, Mewes 2010). Dies führt zu der Frage, wie subjektive und gesellschaftliche Problemlagen miteinander zusammenhängen und wie diese beeinflusst wer-

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8 Resümee und Ausblick

den können. Sicher ist es in erster Linie wichtig, Lebensbedingungen zu schaffen, die den Zugang zu Ressourcen überhaupt erst einmal ermöglichen. Diese Argumentation findet sich insbesondere in Debatten um Verteilungsgerechtigkeit und in Diskriminierungsdiskursen. Dabei geht es um den Abbau struktureller und institutioneller Benachteiligung. Zum anderen wird aber auch untersucht, welche Auswirkungen Benachteiligung auf der individuellen Ebene hat und wie sich diese Bedingungen auf die Identitätsbildung und die Lebenswirklichkeit von Menschen auswirken. Strukturelle und individuelle Benachteiligung kann dabei einerseits als Folge, andererseits als Bedingung von Ungleichheit bestimmt werden und hat daher Auswirkungen auf die Lebensrealität und die Möglichkeiten der weiteren Lebensgestaltung von Personen und Gruppen. Ziel ist es, subjektive Problemlagen mit der Analyse der jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse zu verknüpfen, um bei der Bearbeitung von schwierigen Lebenslagen an verschiedenen Punkten ansetzen zu können. Ein zentrales Forschungsgebiet, das sich diesem Themenfeld widmet, ist die Erforschung sozialer Netzwerke. Untersuchungen in diesem Bereich haben in den letzten Jahren die verschiedensten Erkenntnisse hervorgebracht (Keupp 1982). Ziel der Netzwerkanalyse ist es, die Struktur sozialer Beziehungen zu beschreiben und deren Bedeutung für subjektive und objektive Handlungsmöglichkeiten zu ermitteln. Auf mikroanalytischer Ebene werden situativ Beziehungsgeschichten untersucht, sozialepidemiologisch werden Faktoren wie soziale Schicht mit diesen subjektiven Faktoren verknüpft. Netzwerkforschung versucht also, die „Schutz-, Bewältigungs- und Unterstützungsfunktionen“ (Keupp 1982, 45) zu untersuchen, indem der soziale Mikrobereich analysiert wird, in dem Menschen ihre Probleme definieren und zu bewältigen versuchen. In der vorliegenden Arbeit wird an dieses Verständnis eines Zusammenwirkens gesellschaftlicher und individueller Faktoren angeknüpft, wobei insbesondere eine mikroanalytische Erforschung subjektiver Wahrnehmung von sozialer Interaktion in den Blick genommen wird. Anhand der Einführung des Begriffs ‚Respekt’ soll ein Zugang zur Beschreibung der Qualität sozialer Interaktion aufgezeigt werden, da die Operationalisierung qualitativer Faktoren in der Beziehungsgestaltung bisher wenig einheitlich und bisweilen auch wenig konkret umgesetzt wurde.

8.2 Implikationen für die behindertenpädagogische Forschung

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In der Konzeption von Respekt ist eine Bewertung der Qualität der sozialen Interaktion durch den Adressaten eingeschlossen. Nur der Adressat kann entscheiden, ob eine Interaktion als respektvoll erlebt wird und auf welcher Ebene er sich respektiert fühlt. Dabei wird aufgezeigt, dass die Fokussierung auf Netzwerkgrößen oder Beziehungsintensität allein keinen Aufschluss darüber geben kann, ob Interaktionen sich positiv auf die tatsächlich subjektiv erlebte Unterstützung oder soziale Eingebundenheit auswirken. Dies wird auch in Ergebnissen der Einsamkeitsforschung deutlich, die bisher noch wenig Eingang in behindertenpädagogische Forschungsarbeiten gefunden hat. Es zeigt sich, dass weder die Anzahl der Kontakte noch die soziale Eingebundenheit in Hilfenetzwerke einen Aufschluss darüber geben können, ob Menschen sich subjektiv zugehörig fühlen und Interaktionen als unterstützend erleben. Auch die Analyse struktureller Lebenslagen und deren Einfluss auf Benachteiligungs- und Diskriminierungsdynamiken gibt darüber nur wenig Aufschluss. Es kann als gesichert gelten, dass strukturelle Bedingungen den Aufbau und das Aufrechterhalten sozialer Netzwerke bedingen (Mewes 2012, Beck 2016). Die Größe der sozialen Netzwerke kann dabei zugleich als Folge wie auch als Bedingung von struktureller Benachteiligung gefasst werden. Insgesamt wird deutlich, dass auch qualitative Aspekte der Beziehungsgestaltung eine Rolle für das Zugehörigkeitsgefühl und ebenso für die Ermöglichung von Beteiligung und Partizipation spielen. Daher wird in dieser Arbeit davon ausgegangen, dass eine theoretische und empirische Definition des Respektbegriffs maßgebliche Impulse für die tiefergehende Erforschung der Zusammenhänge von sozialen Kontakten und deren Einfluss auf die individuelle Lebensgestaltung und Lebenszufriedenheit geben kann. Es erscheint notwendig, in der Beschreibung von Benachteiligung und der Erforschung sozialer Netzwerke auch zu untersuchen, wie sich unterschiedliche Arten von Beziehungen auf die Lebenswirklichkeit der Adressaten auswirken. So können Unterschiede in den sozialen Netzwerken beschrieben und vor allem auch untersucht werden, inwiefern sich professionelle Hilfenetzwerke von informellen Beziehungen und Formen der Unterstützung unterscheiden. Es kann davon ausgegangen werden, dass professionelle Unterstützung sich in wesentlichen Punkten

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8 Resümee und Ausblick

von einer informellen Unterstützung unterscheidet, insofern, als dass professionelle Beziehungen nicht als Freundschaftsbeziehungen wahrgenommen werden. Professionelle Hilfe übernimmt wichtige Funktionen, wie die Abdeckung des individuellen Bedarfs, durch den ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und Zugangschancen eröffnet werden. Gleichzeitig kann und soll dadurch nicht das emotionale Bedürfnis nach Zugehörigkeit und intimen sozialen Beziehungen erfüllt werden (Hollstein 2001). Daher scheint es wichtig, dass Menschen mit Behinderungen neben professionellen Beziehungen auch die Möglichkeit haben, informelle und freiwillige Beziehungen einzugehen und auch darin unterstützt zu werden, diese aufrechtzuerhalten. Das ist insbesondere im Hinblick auf Forderungen wie einer stärkeren Sozialraumorientierung und einer Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen bedeutsam. Soziale Kontakte entstehen nicht einfach durch räumliche Nähe, sondern müssen gezielt aufgebaut und gepflegt werden. Die Einflussfaktoren für die Entstehung und die Dauerhaftigkeit dieser informellen Beziehungen müssen noch intensiver erforscht werden, um daraus Implikationen für die praktische Arbeit und die Konzeption von Angeboten der Behindertenhilfe abzuleiten. Der in dieser Arbeit vorgestellte Fragebogen zur Erhebung von Respekterleben in der Interaktion bietet die Möglichkeit, diese qualitativen Faktoren in unterschiedlichen Forschungsfeldern der Behindertenpädagogik zu erheben und in bestehende Forschungsansätze ergänzend mit aufzunehmen. So können Zusammenhänge erforscht und auch quantitative Analysen durchgeführt werden. Ebenso kann der Fragebogen bei qualitativen Forschungsansätzen eingesetzt werden, indem dieser wichtige Anhaltspunkte für relevante Fragestellungen in Bezug auf die Wahrnehmung respektvoller Interaktionen gibt, die wiederum als Gesprächsanlässe zur Evaluation verschiedener Angebote nutzbar gemacht werden können. Der Respektbegriff und dessen Operationalisierung leisten daher einen wertvollen Beitrag zur Ergänzung bestehender Forschungsfelder, geben aber auch Impulse für neue Forschungsfragen.

8.3 Implikationen für die behindertenpädagogische Praxis

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8.3 Implikationen für die behindertenpädagogische Praxis 8.3 Implikationen für die behindertenpädagogische Praxis Eine Haltung der Anerkennung und des Respekts wird als Querschnittsthema in verschiedenen Handlungsfeldern diskutiert und soll sich in Differenzsensibilität und Rücksicht gegenüber der Besonderheit des Anderen ausdrücken (Aschenbrenner-Wellman 2009). Insbesondere im Hinblick auf die Pluralisierung von Lebensformen und Werten muss definiert werden, wer Zugang zu Diskursen über Normen hat, wer also festlegt, was gerecht ist und was nicht. Zudem stellt sich die Frage, wie und ob Menschen, die uns unvertraut oder gar fremd sind, berücksichtigt werden können: „Als Teile eines Wir oder als Besonderheiten unter allgemeinen Gesetzen“ (Schnell 2001, 23). Ein zentrales Spannungsfeld im Diskurs über Achtung, Anerkennung und Respekt ist dabei, ob die Aushandlung gesellschaftlicher Normen zum Ziel hat, die jeweiligen Perspektiven einander anzugleichen oder ob auch Unterschiede legitimiert werden und bestehen bleiben können (Conradi 2001). Der Ausgangspunkt von Achtungs- und Anerkennungstheorien ist die Frage, wie die Gesellschaft mit der zunehmenden Diversität ihrer Mitglieder umgehen und der soziale Zusammenhalt gestärkt sowie Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Es gilt, eine Balance zwischen Freiheit und Bindung, Differenz und Gleichbehandlung sowie Einzigartigkeit und Zugehörigkeit zu finden. Kaletta (2008) fasst dieses Spannungsfeld als „Anerkennung der Andersartigkeit durch Akzeptanz der Gleichwertigkeit“ (115) zusammen. Ein solcher Zugang zu Gerechtigkeit hat zum Ziel, Möglichkeitsrahmen zur Mitbestimmung gesellschaftlicher und politischer Entwicklung für alle Individuen und Gruppen zu eröffnen und so die Entwicklung eines positiven Selbstbildes zu fördern. Respekt fügt dem Diskurs über Achtung und Anerkennung den Aspekt der Rücksicht hinzu, der vor allem auf Ebene der konkreten sozialen Interaktion von zentraler Bedeutung ist. Rücksicht bedeutet dabei, sich aktiv zurückzunehmen, um dem Gegenüber Raum zu geben. Dieser Zugang beschreibt besser als Anerkennung, wie Mitbestimmung losgelöst von Wertschätzung gedacht werden kann und zeigt den Zusammenhang zwischen Interaktionsprozessen und Mitbestimmungsmöglichkeiten auf. Soziale Beziehungen haben, so lässt sich zusammenfassen, einen zentralen Stellenwert für die

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persönliche Entwicklung des Individuums, seine Eingebundenheit in unterschiedliche soziale Gruppen, die Ausdifferenzierung und Umsetzung von Lebenszielen, seine Wahlmöglichkeiten und sozialen Ressourcen und die Möglichkeiten der sozialen Partizipation. Daher scheint auch die behindertenpädagogische Beziehungsarbeit, sowohl unter professionellen Gesichtspunkten, als auch in Bezug auf den Sozialraum von großer Bedeutung für die Lebensgestaltung und Handlungsmöglichkeiten der Adressaten zu sein. Ein Konzept von Respekt kann in der behindertenpädagogischen Praxis dazu beitragen, Prozesse der Mitbestimmung, der Gleichberechtigung und der Gleichwertigkeit zu entwickeln und zu gestalten. Achtungs-Respekt bildet dabei den Ausgangspunkt für eine positive soziale Interaktion. Der Interaktionspartner soll darüber eine Vorstellung von der eigenen Menschenwürde bekommen und sich so als vollwertiges Gegenüber erleben. In der Interaktion kann dies zum Beispiel darüber vermittelt werden, dass der Mensch nicht auf seine Behinderung reduziert, sondern als gleichwertig angesprochen wird, was in der Folge bedeutet, dass Entscheidungen nicht moralisch bewertet werden. Außerdem geht dieser Ansatz des gleichwertigen Menschseins davon aus, dass die Lebensträume und –wünsche von Menschen mit Behinderungen sich im Wesentlichen nicht von den Träumen und Wünschen von Menschen ohne Behinderung unterscheiden (Normalisierungsansatz). Wichtig ist, dass nicht notwendigerweise ein miteinander geteilter Wertekonsens vorliegen muss, um Achtung in der Interaktion zu vermitteln. Sofern nicht grundsätzliche moralische Regeln missachtet werden, gilt eine Gleichwertigkeit von verschiedenen Vorstellungen. Die Dimension der Wertschätzung ist ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Beschreibung einer sozialen Interaktion. Durch eine wertschätzende Haltung soll dem Interaktionspartner vermittelt werden, dass seine Fähigkeiten wahrgenommen und anerkannt werden, dass er also einen wichtigen Beitrag für die Gruppe oder die Gesellschaft insgesamt leistet. So soll ermöglicht werden, dass durch die Interaktion das Selbstwertgefühl gesteigert wird und man sich gegenüber Anderen mit seinen je individuellen Fähigkeiten und Schwächen abgrenzen kann. Wertschätzung ist dabei immer relational und muss nicht in allen Kontex-

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ten eine Rolle spielen. Dennoch ist es auch und gerade für Menschen mit Behinderungen wichtig, sich selbst als wertvolle Mitglieder in sozialen Gruppen zu erleben, um eigene Stärken zu erkennen. Rücksichts-Respekt bezieht sich in der Interaktion auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse des Interaktionspartners. Hier wird ermöglicht, dass die Person sich in ihrer Individualität wahrgenommen fühlt. Dies kann zum Beispiel gewährleistet werden, indem zum einen Kommunikationsbedingungen beachtet, zum anderen spezielle Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Kommunikation und Interaktion auf Augenhöhe ermöglichen. Dadurch soll insbesondere zum Ausdruck kommen, dass nicht nur die als positiv bewertete Differenz in der Interaktion Beachtung findet, sondern auch ohne eine Wertung unterschiedliche Voraussetzungen und Bedürfnisse in die Interaktion einbezogen werden können. Dies ist vor allem für Menschen von Bedeutung, die sich nicht den gesellschaftlichen Normen und Werten konform verhalten (können) und so häufig erleben, dass ihre subjektiven Einstellungen und Wünsche nicht wahrgenommen und berücksichtigt werden. Für die professionelle Arbeit bedeutet dies, auch Handlungsspielräume zu ermöglichen, die zunächst nicht konform mit gesellschaftlichen oder institutionellen Anforderungen sind und so persönliche Entfaltungsräume zuzulassen, sofern dadurch nicht in Freiheits- oder Persönlichkeitsrechte anderer Personen eingegriffen wird. Auch kann es problematisch sein, wenn Menschen nicht ausreichend Informationen oder Zeit bekommen, um selbstständig handeln zu können. Dies erfordert eine Rücknahme eigener Interventionsansätze professioneller Unterstützungspersonen in dem Sinne, dass auch unkonventionelle Lösungsansätze ermöglicht werden und Menschen eine für sie angemessene Zeitspanne zur Bewältigung bestimmter Aufgaben zugestanden wird. Dabei ist es auch wichtig, den Adressaten und dessen Bedürfnisse gut zu kennen, um einschätzen zu können, welche Unterstützung er benötigt, um so gut wie möglich selbstständig und selbstbestimmt handeln zu können. Dies muss immer wieder dialogisch ergründet und gemeinsam ausgehandelt werden, was insbesondere vor dem Hintergrund institutionalisierter Prozesse und Abläufe herausfordernd zu sein scheint, bedeutet aber nicht die Selbstaufgabe des Professionellen, sondern soll dazu beitragen, dass Entscheidungen gemeinsam

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diskutiert und getroffen werden. Der Professionelle ist aufgefordert, Entscheidungen gegenüber dem Adressaten zu begründen und zur Diskussion zu stellen. Er muss dabei Abstand zu der Tendenz allzu schneller und umfassender Verantwortungsübernahme gewinnen und eher eine abwartende, zurückhaltende Position einnehmen. Prozesse, die zu einer positiven Veränderung führen können, sollten lediglich angeregt und durch die Schaffung der dafür nötigen Struktur unterstützt werden, um individuelle Bewältigungsmuster des Adressaten einzubeziehen. Ein respektvoller Umgang setzt eine Grundhaltung beziehungsweise Einstellung des professionellen Rehabilitationspädagogen voraus, die einen hohen Grad an Offenheit gegenüber alternativen und individuellen Lebensentwürfen erfordert. Durch eine handlungstheoretische Konzeption von Respekt konnte aufgezeigt werden, wie Beziehungen gestaltet sein sollten, um den Anspruch auf Gleichwertigkeit, Wertschätzung von Besonderheiten und Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Voraussetzungen erfüllen zu können. Somit kann der Respektbegriff wichtige Anhaltspunkte zur Weiterentwicklung behindertenpädagogischer Ansätze in den Bereichen der Beziehungsgestaltung und der Subjektorientierung geben.

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© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 K. Silter, Respekterleben bei Menschen mit und ohne Behinderung, https://doi.org/10.1007/978-3-658-23648-9

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